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Ulrich Fischer, geb. 1946 in Lübbecke/Westfalen, studierte Rechtswissenschaften in Berlin (Freie Universität), München und London (London School of Economics). Von 1976 bis 2020 war er Rechtsanwalt in Frankfurt a. M., spezialisiert auf Arbeitsrecht, vor allem Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht. Daneben veröffentlichte er zum Arbeitsrecht sowie zu den Schnittstellen von Musik und Literatur zum Recht, insbesondere in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.