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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Romanistik - Hispanistik, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum (Fakultät für Philologie), Veranstaltung: Grenze, Identität und Gewalt in der zeitgenössischen, mexikanischen Literatur, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit zum Thema „Geplantes Sicherheitsabkommen zwischen Mexiko und Deutschland – eine kritische Analyse“ beschäftigt sich mit der aktuellen Debatte über das „Sicherheitsabkommen“ zwischen Deutschland und Mexiko, welches der damalige Bundespräsident, Christian Wulff, im Zuge seines Staatsbesuchs im Mai 2011 in Mexiko, ankündigte. Auslöser der Planungen um ein „Sicherheitsabkommen“ mit Mexiko ist die miserable Menschenrechtslage, die zunehmende Macht von Drogenkartellen, sowie der hohe Anteil der Straflosigkeit. Der Bundesrat gibt an, dass es sich bei diesem Abkommen um „den Austausch von Informationen über Straftäter, Hinterleute, Täterverbindungen, Strukturen von Tätergruppen, Tatzeiten, Tatorte, verletzte Strafnormen, getroffene Maßnahmen“, sowie um „um polizeiliche Zusammenarbeit, Schulungen und technische Unterstützung bei der Verbrechensbekämpfung“ handelt. Dieses „Sicherheitsabkommen“ sollte bereits im Jahre 2014 zum Abschluss kommen. Seit der jüngsten Vorfälle vom September 2014, bei dem 43 Studenten von lokalen Polizeieinheiten festgenommen und an die kriminelle Bande „Guerros Unidos“ überliefert wurden, gerät die Deutsche Bundesregierung durch Kritiker des Sicherheitsabkommens jedoch zunehmend unter Druck. In der vorliegenden Arbeit wird zunächst kurz auf aktuelle Vorfälle und Mordopfer eingegangen, um einen Einblick in die derzeitige Situation Mexikos und die Hintergründe der Debatten um das „Sicherheitsabkommen“ zu bekommen. Anschließend werden die Argumentationen der Befürworter und der ‘Gegner‘ eines „Sicherheitsabkommens“ gegenübergestellt, sowie durch eine kritische Analyse hinterfragt, inwieweit ein „Sicherheitsabkommen“ zwischen Mexiko und Deutschland zu einer Verbesserung des Problems der Korruption, Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen in Mexiko beitragen kann, oder ob dieses sogar kontraproduktiv wäre.
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Inhalt
I. Einleitung
II. Verschärfung der Debatte um ein „Sicherheitsabkommen“ durch aktuelle Vorfälle und Mordopfer
II.1. Bundeskriminalamt bildet mexikanische Polizei bereits seit vier Jahren aus
II.2. Deutsche Gewehre im Einsatz gegen Studenten im mexikanischen Iguala
III. Kritische Analyse
III.1. Uneinigkeiten im Deutschen Bundestag – Befürworter und Kritiker des „Sicherheitsabkommens“
III.2. Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko rät zur Ablehnung eines “Sicherheitsabkommens”
IV. „Verschleierte“ Motive für ein „Sicherheitsabkommen“ seitens Deutschland und seitens Mexiko
V. Fazit
VI. Literaturverzeichnis
Die vorliegende Arbeit zum Thema „Geplantes Sicherheitsabkommen zwischen Mexiko und Deutschland – eine kritische Analyse“ beschäftigt sich mit der aktuellen Debatte über das „Sicherheitsabkommen“ zwischen Deutschland und Mexiko, welches der damalige Bundespräsident, Christian Wulff, im Zuge seines Staatsbesuchs im Mai 2011 in Mexiko, ankündigte(Deutsche Bundesregierung, 2011). Auslöser der Planungen um ein „Sicherheitsabkommen“ mit Mexiko ist die miserable Menschenrechtslage, die zunehmende Macht von Drogenkartellen, sowie der hohe Anteil der Straflosigkeit. Der Bundesrat gibt an, dass es sich bei diesem Abkommen um „den Austausch von Informationen über Straftäter, Hinterleute, Täterverbindungen, Strukturen von Tätergruppen, Tatzeiten, Tatorte, verletzte Strafnormen, getroffene Maßnahmen“, (Deutscher Bundesrat, 2011), sowie um„um polizeiliche Zusammenarbeit, Schulungen und technische Unterstützung bei der Verbrechensbekämpfung“ (Rottscheidt, 2015) handelt.
Dieses „Sicherheitsabkommen“ sollte bereits im Jahre 2014 zum Abschluss kommen (Prange, 2014). Seit der jüngsten Vorfälle vom September 2014, bei dem 43 Studenten von lokalen Polizeieinheiten festgenommen und an die kriminelle Bande „Guerros Unidos“ überliefert wurden, gerät die Deutsche Bundesregierung durch Kritiker des Sicherheitsabkommens jedoch zunehmend unter Druck (Neuber, 2014).
Seit dem Massaker am 26. September 2014 an 43 Lehramtsstudenten in der Stadt Iguala, einem südmexikanischen Bundesstaat in Guerrero, haben sich die Diskussionen über ein „Sicherheitsabkommen“ zwischen Deutschland und Mexiko verschärft. Die jungen Studenten waren auf dem Weg zu einer Spendensammlung, um die Teilnahme an einer Demonstration zum Gedenken an ein Massaker an Studierenden im Jahr 1968 in Mexiko- Stadt zu finanzieren (Jost, 2014). Der Deutsche Bundestag (2014) hält am 14.12.2014 fest, dass an dem mutmaßlichen Verbrechen bewaffnete, staatliche Kräfte, politische Funktionäre und kriminelle Banden beteiligt gewesen waren. Darüber hinaus seien inzwischen Massengräber mit verscharrten Körpern, sowie verbrannten Leichen gefunden worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Mexiko geht davon aus, dass es sich bei den Leichen um die verschwundenen Studenten handele, jedoch sei erst eine der Leichen identifiziert worden.
Dem Massaker von Iguala reihen sich weitere, zahlreiche Gewalttaten ein. Diese richten sich auch gegen Aktivisten sozialer Bewegungen, gegen kritische Journalisten, sowie gegen Menschenrechtsverteidiger und werden maßgeblich unter Beteiligung von Militär- und Polizeikräften durchgeführt (Vogel, 2011). Der Deutsche Bundestag teilt mit, dass drei Monate vor dem Gewaltverbrechen von Iguala 21 Jugendliche in der Ortschaft Tlatlaya im Bundesstaat Mexiko von der Polizei erschossen worden sind (Deutscher Bundestag, 2014). Entgegen den Erklärungen der Vetreter des Landes und der Stadt Tlatlaya, haben Recherchen von US- Medien und der Bericht eines Augenzeuges ergeben, dass es sich hierbei um extralegale Hinrichtungen gehandelt habe und die Opfer nicht Kriminelle waren. Weiterhin wurde ein deutscher Austauschstudent am 12. Oktober 2014 von der Polizei angeschossen und verletzt, sowie am 17. Oktober im Norden Mexikos ein führender Twitteraktivist ermordet wurde, weil er die Öffentlichkeit über die Gewalt und die Komplizenschaft zwischen organisiertem Verbrechen und Regierungsverantwortlichen informiert hatte (Deutscher Bundestag, 2014). Laut Medienberichten der neuen Rheinischen Zeitung (Neuber, 2014), hält die Deutsche Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel dennoch an einer engeren Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden Mexikos fest. Demgegenüber fordern Kritiker den Abbruch der Verhandlungen über ein solches „Sicherheitsabkommen“. Im folgenden Kapitel dieser Arbeit, werden zunächst die Einflüsse dargestellt, die Deutschland bisher auf den mexikanischen Staat, insbesondere auf Polizeieinheiten hatte. Anschließend erfolgt eine kritische Analyse der Argumente der Befürworter und der Kritiker eines „Sicherheitsabkommens“.
Wie die neue Rheinische Zeitung am 17.12.2014 berichtete, soll das deutsche Bundeskriminalamt die mexikanische Polizei bereits seit vier Jahren unterstützen (Neuber, 2014). Der Verein Mexiko vía Berlin[1] recherchierte, dass zwischen November 2010 und September 2014 mindestens neun Ausbildungsmaßnahmen des Bundeskriminalamtes für die Justiz- und Polizeibehörden stattgefunden haben. Von diesen Schulungen profitieren mehrere tausend mexikanische Beamte und geben ihr hierdurch gewonnenes Wissen in den eigenen Behörden weiter (Peteranderl, 2014). Zudem soll im Mai 2014 ein Lehrgang für „Techniken und Methoden im Polizeieinsatz“ von deutscher Seite für die mexikanische Bundespolizei PFM organisiert worden seien. Diese Bundespolizei PFM war 2001 zur Bekämpfung des Drogenhandels und unter dem Leitbild der US-amerikanischen Bundespolizei FBI gegründet worden (Neuber, 2014). Offen jedoch bleibt, was dies für „Techniken und Methoden“ sind und wie sie in Mexiko eingesetzt werden sollen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass von solchen Fortbildungen auch korrupte Polizeibehörden profitieren.
Zeit-Online berichtete im Dezember 2013, dass das deutsche Rüstungsunternehmen Heckler & Koch seit 2006 mit Bewilligung der Bundesregierung Waffen nach Mexiko exportiert. Diese scheinen nun auch im Einsatz gegen die Studenten von Iguala genutzt worden zu sein. Trotz eines Exportverbots in den Bundesstaat Guerrero, sollen sich 36 Heckler & Koch-Gewehre im Bestand der Lokalpolizei von Iguala befunden haben (Supe, 2014).
In einem Interview mit Mexikos Außenminister José Antonio Meade und den Redakteuren Denis Düttmann und Andrea Sosa am 18. Januar 2015 in Mexiko- Stadt, gab der mexikanische Außenminister an, über keine Kenntnisse bezüglich der von der Polizei in Iguala beschlagnahmten Sturmgewehre des Typs G36 der Firma Heckler & Koch zu verfügen. Auf die Frage, wie Mexiko künftig garantieren wolle, dass deutsche Waffen nicht in Unruheregionen geliefert werden, antwortet der mexikanische Außenminister:
“Waffen und ihre Kontrollen sind ein Thema, das Mexiko und Deutschland gleichermaßen beschäftigt. Mexiko hat das Internationale Waffenhandelsabkommen auch deshalb unterstützt, um Mechanismen zu installieren, die verhindern, dass Waffen in die falschen Hände gelangen. Mexiko hat bereits ein sehr striktes Waffenrecht, im Gegensatz zu unseren Nachbarländern USA und Guatemala.“ (Lüke, 2015)
In der Deutschen Bundesregierung kommt es unter den politischen Parteien zu deutlichen Unstimmigkeiten über das Abschließen und den Nutzen eines „Sicherheitsabkommens“ zwischen Deutschland und Mexiko. In diesem Kapitel werden die Argumente der Befürworter und der Kritiker eines „Sicherheitsabkommens“, wie beispielsweise der Deutschen Bundesregierung, der Parteien DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der Deutschen Menschrechtskoordination Mexiko gegenübergestellt und deren Argumentationen kritisch analysiert.
Verfolgt man die Diskussionen über ein „Sicherheitsabkommen“ im Deutschen Bundestag, so stellt sich heraus, dass die konservativen Parteien, christlich-demokratische Union und christlich-soziale Union, sowie die sozialdemokratische Partei Deutschlands für den Abschluss eines „Sicherheitsabkommens“ mit Mexiko plädieren. Trotz der Forderungen von Menschenrechtsorganisationen, wie beispielsweise der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko und der Oppositionspartei DIE LINKE, insbesondere angesichts der jüngsten Massaker in Mexiko, Planungen über dieses Abkommen auszusetzen, will die Deutsche Bundesregierung an einem „Sicherheitsabkommen“ weiterhin festhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt die Pläne über ein „Sicherheitsabkommen“ auszusetzen, würde die Regierung von Enrique Peña Nieto noch mehr in die Defensive bringen (Neuber, 2014), so die Bundesregierung. Zudem verteidigt sich die Bundesregierung mit dem Argument, mexikanische Polizisten lediglich auf bundestaatlicher und föderaler Ebene auszubilden, nicht aber auf korrupter, lokaler Ebene. Diese Argumentation seitens der Bundesregierung ist völlig fehlgeschlagen, denn laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, sind Korruption, Gewalt, Folter und Zusammenarbeit mit kriminellen Strukturen nicht bloß auf lokaler Ebene, sondern auf allen Ebenen des mexikanischen Staates tief verwurzelt (Guevara Rosas, 2014). Der Bundesregierung wird daher unterstellt, an der „Schutzbehauptung“, die Probleme seien allein an der örtlichen Polizei zu finden, festzuhalten. Ebenso unzureichend wirkt die Argumentation des Bundesministers des Auswärtigen Amtes, Franz- Walter Steinmeier von der sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der behauptet, dass Mexiko und Deutschland durchaus kooperieren könnten, da sie ein gemeines Wertefundament teilen (Auswärtiges Amt, 2014).
Als ‘Gegner‘ des „Sicherheitsabkommens“ stellt sich die Partei DIE LINKE heraus. Während die Partei CDU/CSU von einer „Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklärung schwerer Straftaten der Organisierten Kriminalität“ sprechen (CDU/CSU-Fraktion, 2013), sind Anhänger der Partei DIE LINKE der Auffassung, Deutschland würde sich mit einem „Sicherheitsabkommen“ zum Komplizen von Gewalt und Unterdrückung machen (Ackerman, 2014). Angesicht der katastrophalen Situation der Menschenrechte in Mexiko, sollte es laut der Partei DIE LINKE kein „Sicherheitsabkommen“ geben. Ebenso sollten Waffenexporte verboten werden. Waffenexporte von Deutschland nach Mexiko sind durchaus sehr kritisch anzusehen, denn wie in Kapitel 2.2 dargelegt wurde, haben bereits gelieferte Waffen der deutschen Firma Heckler & Koch enormen Schaden angerichtet und kamen bei dem Massaker an den 43 Lehramtsstudenten zum Einsatz. Man kann sagen, dass Deutschland hiermit bereits gewissermaßen zum „Komplizen von Gewalt und Unterdrückung“ geworden ist. Aus einer Rede von Andrej Hunko, Abgeordneter der Partei DIE LINKE, geht das Misstrauen der Partei gegenüber den staatlichen ‘Akteuren‘ Mexikos, sowie die Gründe der Partei für eine Ablehnung des „Sicherheitsabkommens“ deutlich hervor:
„Wir wissen von Folter, die von Menschenrechtsorganisationen als ‚systematische, allgemeine und straffreie Praxis‘ beschrieben wird. Das Land leidet unter einer hohen Mordrate, Gewaltexzessen, extralegalen Tötungen und Verschwindenlassen. Gleichzeitig herrscht eine fast komplette Straflosigkeit für diese Verbrechen. Korruption ist weit verbreitet und die soziale Spaltung hat sich vergrößert. […]Es sind eben jene Behörden, die maßgeblich mitverantwortlich für die gefährliche Situation von Menschenrechtsverteidigern sind – sei es durch Passivität oder aktive Verfolgung. Ich denke man sitzt einem Irrglauben auf, wenn man in dieser Situation in den staatlichen Akteuren verlässliche Partner für Kooperationen im Sicherheitsbereich sieht“ (Hunko, 2013)
Andrej Hunko ist in jedem Punkt dieser Rede zuzustimmen und seine Argumente können anhand konkreter Beispiele untermauert werden. Die „fast komplette Straflosigkeit“, von der der Parteiabgeordnete spricht, wird auch von der Amnesty International bestätigt. Diese warnt vor den groben Mängeln des Staatssystems mit einer Straflosigkeitsquote von 98% (Amnesty International, 2012). Die Mitverantwortlichkeit, die Andrej Hunko den Behörden zuschreibt, sei es durch Passivität oder aktive Verfolgung, kann ebenfalls anhand von Fakten belegt werden. So hat sich beispielsweise herausgestellt, dass der Bürgermeister von Iguala und seine Frau, welche inzwischen verhaftet wurden, die vermeintlichen Anstifter dieses Massakers gewesen sind. Dies zeigt eindeutig, wie sehr Gewaltverbrechen und Korruption in staatliche Behörden verankert sind. Überdies weist die Amnesty International darauf hin, dass die hohe Zahl der Toten und Entführungen durch kriminelle Banden und Drogenkartelle zu verantworten ist, diese jedoch häufig im stillen Einvernehmen mit staatlichen Bediensteten „operieren“ würden (Amnesty International, 2014). Bezüglich Mitverantwortlichkeit staatlicher Behörden, äußert auch die mexikanische Schriftstellerin und Journalistin, Ana Lilia Pérez aufgrund von eigenen Recherchen:“Es kommt vor, dass der Beamte, bei dem man eine Straftat anzeigen will, derjenige ist, der sie begangen hat.“ (Schulz, 2012).
Das Argument der Mitverantwortlichkeit staatlicher Behörden durch Passivität, kann dadurch bekräftigt werden, dass die mexikanische Generalstaatsanwaltschaft nicht allen Hinweisen auf Mittäterschaft der Streitkräfte und anderer Beamter im Fall des Massakers von Iguala ausreichend nachgegangen ist. Zu diesem Entschluss kam die Amnesty International nach einem Treffen mit den Familienangehörigen der 43 Mordopfer. Bei einer Pressekonferenz mit der Amnesty International in Mexiko- Stadt, kritisierten Experten die nur langsam voranschreitenden Ermittlungen unter der Leitung des mexikanischen Generalstaatsanwaltes Jesús Murillo Karam. Erika Guevara Rosa, Expertin für die Region Amerika der Amnesty International, teilt mit, dass diese Tragödie, die verzerrte Wahrnehmung korrigiert hat, dass sich die Menschenrechtslage seit der Amtsübernahme von Enrique Peña Nieto verbessert hat (Amnesty International, 2012).
In einem Antrag der Partei DIE LINKE „Menschenrechte in Mexiko schützen, Verhandlungen zum Sicherheitsabkommen aussetzen“ vom 16. Dezember 2014 zur 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags (Deutscher Bundestag, 2014), fordern die Abgeordneten dieser Partei daher ausdrücklich dazu auf, die Verhandlungen über das geplante „Sicherheitsabkommen“ mit Mexiko vorerst auszusetzen, „sich bei Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bei Vereinbarungen und Verträgen, […], die menschenrechtliche soziale Situation in Mexiko verbindliche und situationsbewehrte Berücksichtigung findet“, sowie „den bisherigen Stand des Verhandlungstextes zu veröffentlichen und bei weiteren Schritten unter der Einbeziehung des mexikanischen und des deutschen Parlamentes und Menschenrechtsorganisationen transparent zu gestalten.“. Aus diesem Antrag geht auch hervor, dass die DIE LINKE hohe Risiken im Schutz von personenbezogenen Daten sieht. Diesbezüglich sei das Abkommen spätestens angesichts der jüngsten Entwicklungen in Mexiko neu zu bewerten, da sich die Pflicht für bundesdeutsche Behörden ergebe, unter bestimmten Bedingungen personenbezogene Daten an mexikanische Behörden weiterzugeben. Aus diesem Grund gibt die Partei DIE LINKE im weiteren Verlauf dieses Antrags erneut an, zu diesem Zeitpunkt kein „Sicherheitsabkommen“ mit Mexiko abzuschließen (Deutscher Bundestag, 2014).
Einen Antrag an die Deutsche Bundesregierung stellte ebenfalls die Partei Bündnis 90/Die Grünen. Diese plädiert für „eine Neuorientierung im Umgang mit Gewalt und Organisierter Kriminalität in Mexiko“, sowie ein „Sicherheitsabkommen“ unter dem Primat der Menschenrechte zu gestalten“ (Bündnis 90/Die Grünen, 2013). Hinsichtlich dieser Neuorientierung fordert auch diese Partei die Deutsche Bundesregierung dazu auf, den Deutschen Bundestag bereits während der Verhandlungsprozesse des „Sicherheitsabkommens“ mit Mexiko, ausführlich und transparent über die verhandelten Punkte zu informieren. Des Weiteren müsse die mexikanische Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung des Abkommens unbedingt teilhaben können. Alles andere wäre in der derzeitigen Situation unverantwortlich.
An dieser Stelle soll festgehalten werden, dass die Deutsche Bundesregierung also insbesondere aufgrund der Intransparenz der Verhandlungen über das „Sicherheitsabkommen“ kritisiert wird. Der Vertragstext wird sowohl dem Deutschen Bundestag selbst, als auch der Öffentlichkeit unter Verschluss gehalten. Bei einer persönlichen Email an die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, verweist auch Peter Clausing, Mitglied dieser Koordination, bei der Frage, warum es derart wenige Informationen über ein „Sicherheitsabkommen“ gibt, auf die Deutsche Bundesregierung. Aus einer Frage seitens Heike Hänsel von der politischen Partei DIE LINKE, in der 72. Sitzung der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 2014 in Berlin, geht darüber hinaus hervor, dass der Bundestag nicht einmal weiß, ob überhaupt über eine umfassende Menschenrechtklausel debattiert wird:“ Wird zum Beispiel – wir kennen den Text leider nicht – über eine umfassende Menschenrechtsklausel diskutiert?“ (Deutscher Bundestag, 2014). Zwar betone die Bundesregierung immer wieder die Wichtigkeit von Menschenrechtsklauseln in Abkommen wie diesem, sollte sich laut Andrej Hunko aber eingestehen, dass diese in der Regel nur „Makulatur“ seien (Hunko, 2013). Auch der mexikanische Menschenrechtler Abel Barrera fordert, den Verhandlungsprozess um ein „Sicherheitsabkommen“ endlich transparenter zu gestalten (Çaliskan, 2014). Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Deutsche Bundesregierung derart diskret mit den Inhalten des Verhandlungstextes umgeht, um den eigenen Staat und dessen Sicherheit zu schützen. Wie bereits in Kapitel 2 dargelegt wurde, werden insbesondere auch Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger, die die Öffentlichkeit über die Gewalt und Komplizenschaft zwischen Organisiertem Verbrechen und Regierungsverantwortlichen informieren, Gewaltopfer der kriminellen Drogenbanden. Folglich sind die Forderungen seitens der deutschen Parteien DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen und seitens mexikanischer Menschenrechtler, die Verhandlungsprozesse transparenter zu gestalten, nicht so leicht umzusetzen. Durch eine transparentere Gestaltung des „Sicherheitsabkommens“, steigt die Gefahr, dass persönliche Daten und Informationen über eine mögliche Kooperation mit Mexiko in falsche Hände geraten. So könnten mexikanische, kriminelle Banden auch Deutschland gefährlich werden. Transparente Äußerungen der Bundesregierung können zwar dazu beitragen, Maßnahmen zur Kontrolle von Rüstungsexporten, Förderprogrammen, und Risiken besser beurteilen zu können und so die Verhandlungsprozesse weiter voranzutreiben, dennoch scheint eine Veröffentlichung der Inhalte zum jetzigen Zeitpunkt äußerst riskant.
Einen weiteren wichtigen Aspekt stellt die Forderung der Partei Bündnis 90/Die Grünen dar, „anhand klarer und vorab verbindlich festgelegter Kriterien […] über Fort- oder Rückschritte in den Bereichen Menschenrechte und der Korruptionsbekämpfung“ (Bündnis 90/Die Grünen, 2013)zu berichten.
„Dazu müssen diverse Informationsquellen zur Analyse herangezogen und die Zivilgesellschaft und Wissenschaft vor Ort durch regelmäßige Hearings mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen verbindlich in das Monitoring mit einbezogen werden. Dies wird sichergestellt durch regelmäßige Hearings mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen. Anhaltend negative Ergebnisse müssen zu einer Aussetzung und/oder Beendigung des „Sicherheitsabkommens“ führen.“ (Bündnis 90/Die Grünen, 2013).
Aufgrund der letzten Berichte der Amnesty International bezüglich Fort- und Rückschritte in den Bereichen Menschenrechte und der Korruptionsbekämpfung (Amnesty International, 2013) stellt diese Forderung von Bündnis 90/Die Grüne einen sehr wichtigen Punkt dar. Die Entwicklung in den letzten Jahren in Mexiko, hat gezeigt, dass der Staat wenig ‘Willen‘ und Eigeninitiative zeigt, um die Menschenrechtslag in Mexiko zu verbessern, daher sind regelmäßige Berichterstattungen bezüglich Fort- und Rückschritten der Menschenrechtslage und Korruptionsbekämpfung unerlässlich. Denn wie soll man mit einem Staat, bei dem es bereits an Eigeninitiative und Willen scheitert, ein „Sicherheitsabkommen“ abschließen, um die Situation zu verbessern?
Nach dem Amtsantritt von Enrique Peña Nieto im Jahr 2012, errichtete er einen ‘Pakt für Mexiko‘ und sagte außerdem zu, die Einhaltung der Menschenrechte zur offiziellen Staatspolitik machen zu wollen (Prange, 2012). Zudem erließ er eine Direktive für das Militär, welchem diesem die Folter und grausame Behandlung „zu jeglichem Zeitpunkt“ verbot. Ein Jahr darauf, hatte die Organisation „Human Rights Watch“ trotz dieses Paktes festgestellt, dass die mexikanische Regierung nicht nur keine messbaren Fortschritte bei der Untersuchung von Verletzung der Menschenrechte vorweisen konnte, sondern gar auch noch neue, gravierende Menschenrechtsverletzungen unter Straflosigkeit stattfänden. So ist beispielsweise auch, wie die Süddeutsche Zeitung am 23. Oktober 2014 berichtete, die Zahl der Entführungen und vermissten Personen, seit dem Amtsantritt von Enrique Peña Nieto gestiegen (Ackerman, 2014). Hinzu kommt, dass die Amnesty International anlässlich einer gebräuchlichen Überprüfung Mexikos, beim UNO- Menschenrechtsrat in Genf, einen Bericht veröffentlichte, der Mexikos Versagen, die Empfehlungen des UN- Gremiums umzusetzen, scharf kritisiert. Erst im Jahr 2009 sprach das UN-Gremium elf Empfehlungen aus, wie beispielsweise neue Reformen zur Militärgerichtsbarkeit zu verabschieden. In keinem dieser Punkte wurden erkennbare, reale Fortschritte festgestellt. Sehr nachlässig zeigt sich die mexikanische Regierung auch durch das völlige Fehlen von Angaben in ihrem Bericht aus dem Jahre 2009 an den UNO- Menschenrechtsrat. Dieser Bericht sollte über die Wirkung der seit 2009 ergriffenen, zahlreichen, formalen Initiativen informieren. Weiterer fehlender politischer Wille komme auch darin zum Ausdruck, dass der Artikel 31 der UN Konvention gegen das gemeinsame Verschwindenlassen nicht unterschrieben wurde. Dies schränkt die Befugnisse des entsprechenden UN- Komitees ein. Daher muss der Forderung der Partei Bündnis 90/Die Grünen, regelmäßig über Fort- und Rückschritte durch das Heranziehen von diversen Informationsquellen, regelmäßigen Hearings mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, zu berichten und der Forderung klare, verbindliche Kriterien vorab festzulegen, unbedingt nachgegangen werden.
Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko ist ein Zusammenschluss deutscher Organisationen, die vorwiegend gegründet wurde, um die Öffentlichkeit in Deutschland über die Menschenrechtslage in Mexiko zu informieren. Zu deren Mitgliederorganisationen gehören unter anderem: Amnesty International, Deutsche Sektion; México vía Berlín; INIMEX - Initiative Mexiko; Promovio e.V.; MISEREOR, Aachen; Brot für die Welt, Berlin. Dieses Netzwerk von Hilfswerken und Initiativen, unterstützt mexikanische Menschenrechtsorganisationen, um gemeinsam gegen Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit und für mehr Gerechtigkeit und Demokratie zu kämpfen (Deutsche Menschenrechtskoordination, 2008).
Auch die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko übt harsche Kritik an dem geplanten „Sicherheitsabkommen“ zwischen Mexiko und Deutschland. Bereits im Jahr 2011 schrieb die Deutsche Menschenrechtskoordination einen offenen Brief an den damaligen Bundesaußenminister Guido Westerwelle (Hausotter, 2011). In diesem Schreiben, vom 1. Juli 2011, äußert die Deutsche Menschenrechtskoordination, dass ein „Sicherheitsabkommen“ zwischen Deutschland und Mexiko, welches insbesondere auf dem Sicherheitssektor zum Tragen kommen soll, völlig unangebracht sei. Ebenso bringe eine Stärkung der Polizei, die bekanntermaßen korrupt und zu erheblichen Teilen im Sold der Großkartelle stehe, keine Verbesserung für die Bevölkerung, sondern sei eher kontraproduktiv und gegen deutsche Interessen. Diese Aussage ist durchaus ernst zu nehmen, denn wie will die Deutsche Bundesregierung sicher stellen, dass die Polizeieinheiten, die von Deutschen Beamten ausgebildet werden sollen, nicht selbst in Korruption verwickelt sind?
In einem weiteren Schreiben an die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, fordert die mexikanische Menschenrechtskoordination unter anderem Maßnahmen gegen die Organisierte Kriminalität, wie die Kontrolle von Geldwäsche und der Finanzströme, zu betreiben, sowie ein Gesetz zur Abschaffung der Militärgerichtsbarkeit in Fällen von Menschenrechtsverletzungen seitens der Armee gegenüber Zivilisten zu verabschieden (Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, 2012).
Bei einer sicherheitspolitischen Kooperation mit Mexiko dürfte es der Bundesrepublik insbesondere um ökonomische Interessen gehen. Unter anderem durch den Verkauf von Waffen der Firma Heckler & Koch, die, wie sich herausgestellt hat, zuvor schon nach Mexiko exportiert wurden, könnte die deutsche Wirtschaft von der Gewalt in Mexiko profitieren. Das Auswärtige Amt schreibt, dass Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern „sehr dynamisch“ und durch „weiter wachsende deutsche Investitionen in Mexiko geprägt“ sind (Auswärtiges Amt, 2014). Bezogen ist diese Aussage vermutlich vor allem auf das Geschäft mit Rüstungsexporten. Wie Heike Hänsel gegenüber der Zeitschrift Jungle World erklärte, ziele dieses „Sicherheitsabkommen“ nicht auf Menschenrechte, sondern auf den Markt für Sicherheitstechnologie (Supe, 2014). Gezielt würde versucht, das florierende Waffengeschäft mit Mexiko auszuweiten, was bestätigt, dass das angestrebte Abkommen vor allem als Werbung für weitere Waffenexporte diene. Auch Peter Clausing von der Mexiko vía Berlin hat eine Erklärung für die Interessen der Deutschen Bundesregierung an einem „Sicherheitsabkommen“ mit Mexiko:
"Die Bundesregierung sieht über die gravierenden Probleme hinweg, die bei der mexikanischen Polizei existieren, im Sinne von absoluter Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen, Zusammenarbeit und Infiltration durch die organisierte Kriminalität und lässt sich auf der anderen Seite auf ein Abkommen zu dieser Zusammenarbeit ein, und hofft - nach meiner Interpretation - dass die mexikanische Regierung günstige Bedingungen für Investitionen bietet." (Rottscheidt, 2015)
Für Mexiko verspricht eine Kooperation mit Deutschland durch ein „Sicherheitsabkommen“ mehr als nur einen Prestigegewinn. Auf Basis mündlicher Aussagen und parlamentarischer Informationen gehen Menschenrechtsorganisationen davon aus, dass die mexikanische Bundespolizei von der Kooperation mit deutschen Sicherheitsbehörden profitieren würde (Neuber, 2014).
Dies bestätigt auch Mexikos Außenminister, José Antonio Meade, der in Deutschland für das geplante „Sicherheitsabkommen“ geworben hatte. Die Zusammenarbeit würde vor allem der mexikanischen Bundespolizei zugutekommen und nicht den immer wieder in der Kritik stehenden örtlichen Polizeikräften, so äußerte sich José Antonio Meade bei einem Treffen mit dem deutschen Außenminister Frank Walter Steinmeier am 20. Januar 2015 in Berlin (Lüke, 2015).
Im Folgenden wird aus der kritischen Analyse über ein „Sicherheitsabkommen“ ein Fazit gezogen und auf die eingangs gestellte Frage, inwieweit ein „Sicherheitsabkommen“ zwischen Mexiko und Deutschland zu einer Verbesserung des Problems der Korruption, Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen in Mexiko beitragen kann, oder ob eine solche Kooperation sogar kontraproduktiv ist, Stellung bezogen.
Die kritische Analyse mit Fakten über die aktuelle Rechtslage in Mexiko, sowie die Belege über die gleichbleibend hohe Anzahl an Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen hat gezeigt, dass die mexikanische Regierung den Anforderungen an einen Rechtsstaat, speziell den Anforderungen im Bereich der Menschenrechte, bis dato nicht nachgekommen ist. Der Abschluss eines „Sicherheitsabkommens“ zwischen Deutschland und Mexiko ist daher sehr kritisch anzusehen. Obwohl Reformen bereits erneuert und verschärft worden sind, scheinen diese nur formell zu bestehen und keineswegs im Alltag nachweisbar zu greifen bzw. umgesetzt zu werden.
In der Arbeit wurde dargelegt, dass seit dem Jahre 2006 keine wesentlichen Verbesserungen bezüglich organisierter Kriminalität, Folterungen, Erpressungen von Personen und sonstigen Gewalttaten erkennbar sind. Meiner Meinung nach müsste die mexikanische Regierung zunächst deutliche Fortschritte in der Umsetzung der Menschenrechte und im Kampf gegen die Drogenmafia vorweisen. Die Reaktion von Enrique Peña Nieto auf das Massaker von Iguala an den 43 Lehramtsstudenten zeigt keinen ernstzunehmenden Willen, Täter ausfindig zu machen und den Straftaten nachzugehen. Ohne den Druck der Angehörigen der Mordopfer, den zahlreichen Demonstrationen auf den Straßen Mexikos und den „politischen sowie wirtschaftlichen Sanktionen aus dem Ausland“ (Vogel, 2014), hätte er sich zu dieser Tragödie vermutlich gar nicht geäußert. Passivität und beinahe schon Ignoranz, zeigt sich auch dadurch, dass die mexikanische Regierung in ihrem Bericht aus dem Jahre 2009 keinerlei Angaben über die Wirkung der seit 2009 ergriffenen zahlreichen, formalen Initiativen aufgezeigt hat. Darüber hinaus verweigerte die mexikanische Regierung dem UN- Komitee, den Artikel 31 gegen das Verschwindenlassen, zu unterzeichnen. Seit diesem Zeitpunkt sind zwar ca. fünf Jahre vergangen und es hat ein Regierungswechsel stattgefunden, jedoch wurden auch seitdem keine Fortschritte herbeigeführt.
Die mexikanischen Bürger hatten sich mit dem Regierungswechsel im Jahr 2012, bei dem Enrique Peña Nieto zum Präsidenten gewählt worden ist, eine Verbesserung der Menschenrechtlage erhofft. Jedoch hat auch seit diesem Zeitpunkt keine Verbesserung der bzgl. der Menschenrechtslage und der immensen Straflosigkeit stattgefunden. Durch die Einführung des ‘Paktes für Mexiko‘ seitens Enrique Peña Nieto, zeigt dieser zwar durchaus mehr Eigeninitiative, dennoch konnte auch dieser Pakt die Menschenrechtsverletzungen und die Straflosigkeit nicht mindern, im Gegenteil. Angesichts dessen könnte man vermuten, dass der mexikanische Staat sich aus dieser fatalen, tiefverwurzelten, Situation der Korruption, der Gewalt, der Straflosigkeit, und der Menschenrechtsverletzungen, selbst bzw. eigeninitiativ schon gar nicht mehr heraushelfen kann. Unter diesem Aspekt wäre eine Hilfe seitens Deutschlands durch ein „Sicherheitsabkommen“ durchaus sinnvoll. Dennoch müsste die Deutsche Bundesregierung, für den Fall des Abschlusses eines „Sicherheitsabkommens“, den genannten Forderungen der Kritiker, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko, unbedingt nachkommen. Die Deutsche Bundesregierung muss der mexikanischen Regierung zuvor klare Grenzen setzen und verbindliche Kriterien festlegen. Es müssen eindeutige Menschenrechtsklauseln und Menschenrechtsprinzipien definiert werden, deren Überschreitung bzw. Nichteinhalten zu einem Vertragsabbruch seitens Deutschlands führen muss. Hierzu kann mit dem „Sicherheitsabkommen“ beispielsweise eine Exit- Klausel festgelegt werden, die klare Grenzen und Regeln aufzeigt und bei Verstößen zum Aussetzen der sicherheitspolitischen Kooperation mit Mexiko führen muss. Nur so kann ein Kompromiss mit Mexiko eingegangen- und die Sicherheit des deutschen Staates geschützt werden.
Darüber hinaus müsste in regelmäßigen Abständen der aktuelle Stand, sowie Fort- und Rückschritte der Menschenrechtslage anhand diverser Informationsquellen analysiert werden und die mexikanische Regierung dazu aufgefordert werden, Angaben zur Menschenrechtslage und ggf. zu ergriffenen Maßnahmen und deren Wirkung zu machen. Hierzu ist es sinnvoll, nicht nur die mexikanische Regierung selbst zu korrespondieren, denn diese könnten Fakten auch leugnen oder manipulieren, sondern auch Meinungen zivilgesellschaftlicher Gruppen über deren Eindruck gegenüber der Situation bzw. der Situationsentwicklung einzuholen. Auch hierbei sollten sich bzgl. sich häufender, negativer Ergebnisse Analysen und Interviews mit zivilgesellschaftlichen Gruppen zu einer Beendigung bzw. zum Aussetzen des „Sicherheitsabkommen“ führen.
Bezüglich der „verschleierten“ Motive, sollte Deutschland schleunigst seine ökonomischen Interessen in den Hintergrund stellen, denn oberste Priorität in einer möglichen, sicherheitspolitischen Kooperation mit Mexiko, ist das Wohl und die Sicherheit sowohl eigener deutscher Beamten, als auch die von deutschen Beamten ausgebildeten mexikanischen Sicherheitskräfte. Ferner besteht große Gefahr darin, dass sich von deutschen Beamten ausgebildete, mexikanische Sicherheitskräfte später sogar selbst an Menschenrechtsverletzungen beteiligen. Die Transparenz der bis zum jetzigen Zeitpunkt festgesetzten Inhalte eines „Sicherheitsabkommens“ reicht nämlich nicht aus, um Maßnahmen zur Kontrolle von Risiken, Rüstungsexporten und Förderprogrammen beurteilen zu können. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es auf der einen Seite von Vorteil, dass –wie die Partei Bündnis 90/Die Grünen und die DIE LINKE fordern- , schon während der Verhandlungen über ein „Sicherheitsabkommen“ mit Mexiko über die verhandelten Punkte und Inhalte zu informieren. Nur so könnte ein „Sicherheitsabkommen“ vom Deutschen Bundestag geprüft- und deren Risiken ausführlich analysiert- werden. Auf der anderen Seite, weist mehr Transparenz über die Kooperation mit Mexiko, hohe Risiken auf, auf die die Deutsche Bundesregierung den Bundestag deutlich hinweisen muss. Hier sollte die Deutsche Bundesregierung, zu ihrer eigenen Sicherheit deutlich daraufhin weisen, dass mit allen verhandelten Punkten diskret umgegangen wird.
In den kommenden Phasen der Verhandlungen über ein „Sicherheitsabkommen“, sollte der Deutsche Bundestag sich zunächst gemeinsam über die Festzusetzenden, Bedingungen und Kriterien einigen, die Mexiko einzuhalten hat, damit eine sicherheitspolitische Kooperation mit Mexiko stattfinden kann. Auch muss festgelegt werden, dass es bei Nichteinhalten dieser Bedingungen seitens Mexiko, unmittelbar zu einem Vertragsabbruch bzw. Vertragsaussetzen des „Sicherheitsabkommens“ mit Mexiko führt.
Ackerman, John M. (2014): <<Gefährliche Komplizenschaft>>, Kooperation mit Mexiko23.10.2014.<http://www.sueddeutsche.de/politik/kooperation-mit-mexiko-gefaehrliche-komplizenschaft-1.2185299> (25.01.2015)
Amnesty International (2013): <<Amnesty Report 2013 Mexiko>>. <http://www.casa-amnesty.de/laender/mex/mex_ai_deu_2013.pdf> (30.01.2015)
Amnesty International (2012): <<Länderbericht>>, Mexiko. <http://www.amnesty.de/laenderbericht/mexiko?> (31.01.2015)
Amnesty International (2014): <<Verbleib von Studierenden weiter unklar>>, Urgentacion. <http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-246-2014-1/verbleib-von-studierenden-weiter-unklar> (31.01.2015)