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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: 14. Deutsch-Polnisches-Ukrainisches Trialog Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Konzentriert werden soll sich in dem ersten Teil dieser Arbeit auf die Frage, wie mit Vertragsverletzungen seitens der EU und / oder den Mitgliedsstaaten umgegangen werden soll. Unionsrechtlich sind die Union und Mitgliedsstaaten angewiesen, das Abkommen ordnungsgemäß durchzuführen. Hierbei sind sie zu einer engen loyalen Zusammenarbeit verpflichtet, wie es sich aus der in Art. 4 III EUV niedergelegten Loyalitätspflicht ergibt. Problematisch wird es, wenn eine der Vertragsparteien seinen Verpflichtungen nicht nachkommt: Bei der dann gegebene Vielzahl von Vertragsparteien stellt sich die Frage, an wen sich der Drittstaat mit seinen Erfüllungs- und ggf. Sekundäransprüchen wenden kann. Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit dem Einfluss von anderen internationalen Verträgen auf das Ukraine Abkommen. An dieser Stelle soll im Rahmen einer sog. Menschenrechtsklausel die Verbindung zwischen der Errichtung einer Freihandelszone und dem Schutz der Menschenrechte herausgearbeitet werden.
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