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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 2,0, Universität Kassel (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Entwicklung der Verwaltungsorganisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Expertenkommission des Ministeriums für Inneres und Kommunales annoncierte unter anderem den Teilbereich der Unfallaufnahme von Bagatellunfällen und die Ruhestörungen als mögliche Privatisierungsobjekte heraus, welche der Verfasser in dieser Hausarbeit untersuchen wird. Die Untersuchungsfrage dieser Hausarbeit lautet, ob eine Privatisierung der benannten Teilbereiche zur Entlastung der Polizei möglich wären und wie? Dazu wird zuerst eine theoretische Annäherung in das Thema Privatisierung gegeben, gefolgt von der Einführung in die Sachgebiete. Durch eine folgende Gegenüberstellung der vorherigen Bearbeitungsfelder sollen Handlungsmöglichkeiten der Polizei aufgezeigt werden, wodurch ein Fazit gebildet wird. Seit Ende der neunziger Jahre ist die Personalentwicklung der Polizei in Deutschland rückläufig, obwohl der Polizei ständig mehr Aufgaben übertragen und der Rechtsstaat höhere Anforderungen an die Ermittlungsarbeit der Polizei stellt. Eine Aufgabenentlastung ist nicht erfolgt. Dadurch ergibt sich für die Polizei ein größeres Aufgabenfeld bei geringerer Personalstärke. Zudem sieht sich die Polizei NRW in den kommenden Jahren verstärkt dem demographischen Wandel ausgesetzt, wobei sie nach bisherigem Stand einen Personalverlust hinnehmen muss. Folglich erscheint eine Abgabe von bisherigen Aufgaben der Polizei an Private realisierbarer um die hoheitlichen Hauptaufgaben der Polizei, auf Grundlage des Legalitätsprinzips, sicherzustellen. Diese Abgabe von Aufgaben könnte unter den Voraussetzungen von binnenstrukturellen Maßnahmen in Form von Privatisierungen geschehen, wodurch die soziale Marktwirtschaft in Deutschland, welche dem Kapitalismus angehört, liberalisiert wird. „Die neoliberale Ausrichtung moderner Staaten, u. a. geprägt durch eine schleichende Aufkündigung des Wohlfahrtsstaates, impliziert geradezu die Forderung nach einer „Aktivierung der Bürger“ bei gleichzeitigem „Rückzug des Staates““. (Reichertz/Schnepper 2013).
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