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EUGEN HUBER hat in den ersten Basler Jahren (ab 1881) viel Zeit seiner Vorlesungstätigkeit an der Universität gewidmet und als Richter eine Vielzahl von Urteilen erarbeitet. Ab dem Jahr 1885 nahm seine richterliche Tätigkeit ab, jedenfalls liegen in seinem Nachlass im Bundesarchiv keine ganzen Urteilsredaktionen mehr vor. Auch wissen wir von seinen persönlichen Aufzeichnungen, dass er ab 1885 weniger, und ab 1886 nur noch sporadisch beim Zivilgericht Baselstadt mitgewirkt hat. Der vorliegende Band führt die Präsentation der ausführlich begründeten, zivilrechtlichen Urteile des Jahres 1884 fort. EUGEN HUBERS Gestaltungswille war aber weiter sehr gross: So wirkte er bei der Justizkommission des Kantons Baselstadt mit und führte auch hier persönliche Aufzeichnungen, welche hier erstmals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Er arbeitete als Kommissionsmitglied nicht zuletzt am Basler Grundbuchrecht mit, das später dem ZGB als Vorbild diente. Der vorliegende Band zeigt einmal mehr Originalakten – in möglichst getreuer und leserlicher Schrift –, an denen EUGEN HUBER mit grossem Fleiss und einigem Durchsetzungswillen gearbeitet hat.
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