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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Erziehungswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Themen Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung stehen seit geraumer Zeit verstärkt in der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Der geäußerte Wunsch nach einem nachhaltig verbesserten Kinderschutz erklingt häufig im Zuge medialer Berichterstattung tragischer Fälle der Kindesmisshandlungen oder Vernachlässigung. Im Tenor dieser öffentlichen Diskussion sind in den vergangenen Jahren entsprechende gesetzliche Entwicklungen zu verzeichnen. So wurde im November 2000 der für viele Fachleute längst überfällige Paragraph 1631 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung eingeführt, das Kindern ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zuspricht und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen als unzulässig deklariert. Als weitere zentrale Neuerung in der Kinderschutzdebatte gilt auch die im Jahr 2005 erfolgte Einführung des § 8a SGB VIII Abs. 4 (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe), die den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls konkretisiert. Der Gesetzgeber richtet seine Forderung zur Ausübung des Schutzauftrages darin an die freien Träger der Kinder -und Jugendhilfe sowie an die dazugehörigen Institutionen, zu denen unter anderem Kindertagesstätten gezählt werden können. Eine genaue Betrachtung der beruflichen Anforderungen, die dieser Schutzauftrag für die dortigen Beschäftigten mit sich bringt, soll zentraler Gegenstand dieser Arbeit sein. Unter der Frage, wie Fachkräfte in Kindertagesstätten Kinderschutz definieren und gestalten, findet zunächst eine übersichtliche Beschreibung des Arbeitsfelds „Kindertagestätten“ statt. Dem folgt eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen und Risikofaktoren der Kindeswohlgefährdung sowie den rechtlichen Gegebenheiten, die eine ausführlichere Beschreibung der einzelnen Handlungsaufträge für die Fachkräfte enthält. Anschließend diskutiert die vorliegende Arbeit, wie die Fachkräfte ihre Aufgabe im Kinderschutz nach § 8a derzeit umzusetzen versuchen. Anhand professionstheoretischer Überlegungen und Ergebnisse zweier empirischer Untersuchungen sollen darüber hinaus Unstimmigkeiten, Lücken und mögliches Verbesserungspotenzial aufgezeigt werden. Zuletzt erfolgt eine Auseinandersetzung mit vorhandenen normativen Vorstellungen von Familie, welche auf das professionelle Handeln der Fachkräfte maßgeblich Einfluss nehmen, denen letztlich aber auch gesamtgesellschaftliche Bedeutung zukommt.
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