Kompendium der Geflügelkrankheiten -  - E-Book

Kompendium der Geflügelkrankheiten E-Book

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Beschreibung

Die 7. Auflage des Klassikers für die Betreuung und Behandlung von Geflügel ist komplett überarbeitet und auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Geflügelhaltung und -betreuung haben in den letzten Jahren gravierende Veränderungen erfahren, bedingt u. a. durch die öffentliche Diskussion um den Tier- und Verbraucherschutz. Der propädeutische Teil des Kompendiums behandelt Herkunft und Verhaltensmuster, Zucht und Reproduktion, Fütterung und Haltung der Nutzgeflügelarten sowie Fragen des Tierschutzes. Ein gesondertes Kapitel ist der Prophylaxe, Diagnose und Therapie infektiöser und nicht-infektiöser Erkrankungen gewidmet. Abschließend erläutern die Autoren die aktuelle Gesetzeslage wichtiger Bereiche wie Tierseuchen-, Arzneimittel- und Futtermittelrecht sowie Regelungen zum Tierschutz und zum öffentlichen Gesundheitswesen.

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EPUB

Seitenzahl: 561

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Otfried Siegmann/Ulrich Neumann (Hrsg.)

Otfried Siegmann/Ulrich Neumann (Hrsg.)

Kompendium der Geflügelkrankheiten

7., überarbeitete Auflage

schlütersche

Bibliographische Information Der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet überhttp://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978-3-89993-083-2 (Print)ISBN 978-3-8426-8333-4 (PDF)

© 2012 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover

Alle Rechte vorbehalten.Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.Eine Markenbezeichnung kann warenzeichenrechtlich geschützt sein, ohne dass diese gesondert gekennzeichnet wurde. Die beschriebenen Eigenschaften und Wirkungsweisen der genannten pharmakologischen Präparate basieren auf den Erfahrungen der Autoren, die größte Sorgfalt darauf verwendet haben, dass alle therapeutischen Angaben dem derzeitigen Wissens- und Forschungsstand entsprechen. Darüber hinaus sind die den Produkten beigefügten Informationen in jedem Fall zu beachten.Der Verlag und die Autoren übernehmen keine Haftung für Produkteigenschaften, Lieferhindernisse, fehlerhafte Anwendung oder bei eventuell auftretenden Unfällen und Schadensfällen. Jeder Benutzer ist zur sorgfältigen Prüfung der durchzuführenden Medikation verpflichtet. Jede Dosierung oder Applikation erfolgt auf eigene Gefahr.

Umschlaggestaltung:

Kerker + Baum, Hannover. Nach einer Idee von Ulrich Neumann und Katharina Neumann

Satz:

PER Medien+Marketing GmbH, Braunschweig

Druck und Bindung:

Beltz Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza

Inhalt

Verfasser

Abkürzungen

Vorwort

1Propädeutik

1.1Allgemeines

1.1.1Tierärztliche Aufgaben und Tätigkeiten

1.1.2Definition Geflügel

1.1.2.1Stellung im zoologischen System

1.1.3Wirtschaftsgeflügel im engeren Sinn

1.1.3.1Lebensraum und Sozialstrukturen der Stammarten

1.1.3.2Verschüttete und verbliebene Verhaltensmuster

1.1.4Entwicklung der Geflügelwirtschaft

1.1.4.1Wirtschaftliche Bedeutung und Struktur

1.1.4.2Wirtschaftlichkeitsberechnung

1.1.5Geflügelprodukte

1.1.5.1Eier

1.1.5.2Geflügelfleisch

1.1.6Nebenprodukte

1.1.6.1Federn

1.1.6.2Schlachtabfälle

1.1.6.3Geflügelkot

1.2Zucht

1.2.1Zuchtverfahren

1.2.1.1Reinzucht

1.2.1.2Hybridzucht

1.2.2Zuchtziele

1.2.2.1Leistungsprüfungen

1.2.2.2Ausblick

1.2.3Molekulargenetik

1.2.4Genetische Krankheitsresistenz

1.2.4.1Erregerspezifische Widerstandsfähigkeit

1.3Reproduktion und Brut

1.3.1Reproduktion

1.3.1.1Follikelreifung und Eibildung

1.3.1.2Elterntiere

1.3.1.3Instrumentelle Besamung

1.3.2Brut

1.3.2.1Bruttechnologie

1.3.2.2Weg der Bruteier

1.3.2.3Bruthygiene

1.3.2.4Mangelhafter Bruterfolg

1.3.2.5Geschlechtsbestimmung

1.4Ernährung

1.4.1Futteraufnahme/Futtermengenbedarf

1.4.1.1Futterzusatzstoffe

1.4.1.2Futterstruktur

1.4.2Fütterungstechnik

1.4.2.1Technische Einrichtungen

1.4.2.2Alleinfutter

1.4.2.3Kombinierte Fütterung

1.4.2.4Restriktive Fütterung

1.4.3Tränkwasser

1.4.3.1Tränktechnik

1.5Haltung

1.5.1Freilandhaltung

1.5.2Ganzjährige Stallhaltung

1.5.2.1Boden

1.5.2.2Volierenhaltung

1.5.2.3Außenklimabereich

1.5.2.4Käfighaltung

1.5.2.5Kleingruppenhaltung

1.5.3Klimabedingungen

1.5.3.1Gas- und Staubbelastungen

1.5.3.2Lichtregime

1.5.4Mauser

1.5.5SPF-Herden

1.6Tierschutz

1.6.1Allgemeine tierschutzrechtliche Anforderungen an die Haltung

1.6.2Spezielle tierschutzrechtliche Anforderungen

1.6.2.1Legehennenhaltung

1.6.2.2Masthühnerhaltung

1.6.3Transport

1.6.4Tötung und Schlachtung

1.6.5Schmerzhafte Eingriffe

1.6.6Chirurgie beim Vogel

1.6.7Tierversuche

1.6.8Überwachung

2Prophylaxe, Diagnose und Therapie

2.1Prophylaxe

2.1.1Infektionsabwehr des Vogels

2.1.1.1Unspezifische Abwehrmechanismen

2.1.1.2Spezifische Abwehrmechanismen

2.1.1.3Das MHC-Homolog des Huhnes

2.1.2Allgemeine Seuchenvorbeugung

2.1.2.1Verhütung der Keimeinschleppung

2.1.2.2Reinigung und Desinfektion

2.1.3Spezielle Krankheits- und Seuchenvorbeugung

2.1.3.1Impfstoffarten (Viren, Bakterien, Parasiten)

2.1.3.2Impffähigkeit und Impfzeitpunkt

2.1.3.3Applikationsmethoden

2.1.3.4Ausbleiben der Immunität

2.1.3.5Impfschäden

2.1.3.6Impfdurchbrüche

2.1.3.7Ermittlung des Immunstatus/Impfkontrollen

2.1.4Herdenüberwachung

2.2Diagnose

2.2.1Anamnese

2.2.2Klinische Untersuchung

2.2.3Geflügelsektion

2.2.3.1Zerlegungs- und Untersuchungsgang

2.2.4Laboratoriumsdiagnostik

2.2.4.1Parasitologie

2.2.4.2Hämatologie und Histologie

2.2.4.3Erregernachweis

2.2.4.4Serologie

2.2.4.5Molekularbiologie

2.2.4.6Chemische Untersuchungen

2.2.5Stichprobenuntersuchungen

2.2.5.1Homogenität

2.2.5.2Stichprobenentnahme

2.2.5.3Gesuchtes Merkmal

2.2.5.4Stichprobenumfang

2.2.5.5Biometrische Signifikanz

2.2.5.6Ergebnisbewertung

2.3Therapie

2.3.1Herdenbehandlung

2.3.1.1Via Tränkwasser

2.3.1.2Via Futter

2.3.1.3Dosierung

2.3.2Einzeltierbehandlung

2.3.3Auswahl von Arzneimitteln

2.3.3.1Kontraindikationen und Inkompatibilitäten

2.3.3.2Therapeutika

2.3.3.3Umwidmung

2.3.4Therapieflankierende Maßnahmen

2.3.5Rückstandsproblematik

2.4Kontaminanten in Geflügelfleisch und Eiern

2.4.1Schwermetalle

2.4.2Aflatoxine

2.4.3Dioxine

2.4.3.1Risikobewertung

2.4.4Radioaktive Isotope

3Krankheitsursachen

3.1Viren

3.1.1Picornaviridae

3.1.1.1Aviäre Enzephalomyelitis (AE)

3.1.1.2Virushepatitis der Pute

3.1.1.3Virushepatitis der Pekingente

3.1.2Astroviridae

3.1.2.1Aviäre Nephritis

3.1.3Reoviridae

3.1.3.1Reovirusarthritis

3.1.3.2Infektiöse Myokarditis des Gössels (IMG)

3.1.3.3Reovirusinfektion der Moschusente

3.1.3.4Rotavirusinfektion

3.1.4Birnaviridae

3.1.4.1Infektiöse Bursitis

3.1.5Togaviridae

3.1.5.1Amerikanische Pferde-Enzephalomyelitis

3.1.6Flaviviridae

3.1.6.1Meningo-Enzephalitis der Pute

3.1.7Orthomyxoviridae

3.1.7.1Klassische Geflügelpest (KP)

3.1.7.2Geflügelinfluenza-Erkrankungen durch gering pathogene AIV

3.1.7.3Zoonotisches Potenzial

3.1.8Paramyxoviridae

3.1.8.1Newcastle-Krankheit (NK)

3.1.8.2Paramyxovirus-2-Infektion (PMV-2)

3.1.8.3Paramyxovirus-3-Infektion (PMV-3)

3.1.8.4Rhinotracheitis der Pute (TRT)

3.1.8.5Swollen Head Syndrome des Huhnes (SHS)

3.1.9Coronaviridae

3.1.9.1Infektiöse Bronchitis des Huhnes

3.1.9.2Infektiöse Enteritis der Pute

3.1.10Rhabdoviridae

3.1.10.1Tollwut

3.1.11Retroviridae

3.1.11.1Leukosen des Huhnes

3.1.11.2Sarkomatose des Huhnes

3.1.11.3Osteopetrose

3.1.11.4Retikuloendotheliosen

3.1.11.5Lymphoproliferative Krankheit der Pute

3.1.12Parvoviridae

3.1.12.1Parvovirushepatitis von Gans und Moschusente

3.1.13Adenoviridae

3.1.13.1Einschlusskörperchen-Hepatitis

3.1.13.2Hämorrhagische Enteritis der Pute (HE)

3.1.13.3Egg drop syndrome (EDS 76)

3.1.13.4Hepatitis-Hydroperikard-Syndrom

3.1.13.5Weitere Infektionen durch Hühneradenoviren (FAdV)

3.1.14Herpesviridae

3.1.14.1Infektiöse Laryngotracheitis (ILT)

3.1.14.2Entenpest

3.1.14.3Mareksche Krankheit (MK)

3.1.15Poxviridae

3.1.15.1Vogelpocken

3.1.16Circoviridae

3.1.16.1Infektiöse Anämie der Küken

3.1.16.2Circovirusinfektionen des Wassergeflügels

3.1.17Polyomaviridae

3.1.17.1Hämorrhagische Nephritis und Enteritis der Gänse (HNEG)

3.1.17.2Aviäres Polyomavirus (APV)

3.2Bakterien

3.2.1Staphylokokkose

3.2.2Streptokokkose/Enterokokkose

3.2.3Enterobacteriaceae

3.2.3.1Aviäre Pseudotuberkulose

3.2.3.2Salmonellosen

3.2.3.3Pullorum- und Gallinarum-Salmonellose

3.2.3.4Arizona-Salmonellose

3.2.3.5Klebsiella-Infektionen

3.2.3.6Coliseptikämie

3.2.3.7Coligranulomatose

3.2.4Geflügeltuberkulose

3.2.5Borreliose

3.2.6Pseudomonadose

3.2.7Aeromonas-Septikämie

3.2.8Pasteurellaceae

3.2.8.1Geflügelcholera

3.2.8.2Ansteckender Hühnerschnupfen

3.2.8.3Avibacterium gallinarum-assoziierte Erkrankungen

3.2.8.4Gallibacterium anatis-assoziierte Erkrankungen

3.2.8.5Riemerellose

3.2.9Campylobacteraceae

3.2.9.1Campylobakteriose

3.2.9.2Rotlauf

3.2.9.3Listeriose

3.2.9.4Aviäre Bordetellose

3.2.9.5Streptobazillose

3.2.10Ornithobakteriose

3.2.11Sporenbildner

3.2.11.1Bacillus cereus-assoziierte Erkrankungen

3.2.11.2Nekrotisierende Enteritis (NE)

3.2.11.3Ulzerative Enteritis (UE)

3.2.11.4Gasödemerkrankung

3.2.11.5Botulismus

3.2.12Chlamydiose

3.3Aviäre Mykoplasmen

3.3.1Gallisepticum-Mykoplasmose (MG)

3.3.2Synoviae-Mykoplasmose (MS)

3.3.3Meleagridis-Mykoplasmose (MM)

3.3.4Iowae-Mykoplasmose

3.4Pilze

3.4.1Systemmykosen

3.4.1.1Aspergillose

3.4.1.2Candidose

3.4.1.3Macrorhabdus ornithogaster

3.4.1.4Dactylariose

3.4.2Dermatomykosen

3.4.3Mykotoxikosen

3.5Protozoen

3.5.1Sarcomastigophora

3.5.1.1Spironucleose

3.5.1.2Histomonadose

3.5.1.3Trichomonadose

3.5.1.4Chilomastikose

3.5.2Apicomplexa

3.5.2.1Kokzidiosen

3.5.2.2Kryptosporidiose

3.5.2.3Toxoplasmose

3.5.2.4Sarkozystiose

3.5.2.5Plasmoidosen

3.6Helminthen

3.6.1Trematoda

3.6.1.1Trematodenbefall des Darms

3.6.1.2Trematodenbefall des Eileiters

3.6.2Cestoda

3.6.3Nematoda

3.6.3.1Capillariose

3.6.3.2Syngamose

3.6.3.3Amidostomose

3.6.3.4Ascaridiose

3.6.3.5Heterakiose

3.7Arthropoden

3.8Mangelerkrankungen und Stoffwechselstörungen

3.8.1Vitaminmangel

3.8.1.1Vitamin-E-Mangelkomplex

3.8.1.2Vitamin-K-Mangel

3.8.2Mineralstoff-Imbalancen

3.8.3Osteopathien

3.8.3.1Rachitis/Osteomalazie

3.8.3.2Käfigmüdigkeit

3.8.3.3Perosis

3.9Syndrome

3.9.1Malabsorption

3.9.2Systemische Hypertonie

3.9.3Aszites

3.9.4Drüsenmagendilatation

3.9.5Muskelmagenerosionen

3.9.6Gicht

3.9.7Fettleber

3.10Managementfehler

3.10.1Wet litter

3.10.2Fußballenentzündung

3.10.3Störungen der Legeleistung

3.10.4Eiqualitätsmängel

3.10.5Pektoral-Myopathie der Pute

3.11Verhaltensstörungen

3.11.1Eierfressen

3.11.2Federfressen/Kannibalismus

3.11.3Panikreaktionen

3.11.4Phallusentzündung beim Wassergeflügel

4Gesetzliche Regelungen

4.1Tierseuchenrecht

4.2Tierkörperbeseitigungsrecht

4.3Futtermittelrecht

4.4Arzneimittelrecht

4.4.1Fertigarzneimittel

4.4.2Fütterungsarzneimittel

4.4.3Rückstandshöchstmengen (MRL)

4.5Lebensmittelhygiene

4.6Tierschutzrecht

4.6.1Nationales Recht

4.6.2EU-Recht

4.7Gesetzliche Regelungen in Österreich und der Schweiz

5Literatur

Stichwortverzeichnis

Verfasser

Dr. Klaus-Peter BehrAniCon Labor GmbHMühlenstr. 13D-49685 Höltinghausen

Dr. Maria E. DayenMinisterium für Landwirtschaft, Umweltund VerbraucherschutzMecklenburg-VorpommernPaulshöher Weg 1D-19061 Schwerin

Prof. Dr. Ottmar DistlInstitut für Tierzucht und VererbungsforschungStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17pD-30559 Hannover

PD Dr. Gerhard GlünderKlinik für GeflügelStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17D-30559 Hannover

Prof. Dr. H. Mohamed HafezInstitut für GeflügelkrankheitenFreie Universität BerlinKönigsweg 63D-14163 Berlin

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg HartungInstitut für Tierhygiene, Tierschutz- undNutztierethologieStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17pD-30559 Hannover

Dr. Ursula Heffels-RedmannKlinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und FischeJustus-Liebig-UniversitätFrankfurter Straße 91–93D-35392 Gießen

Prof. Dr. Michael HessKlinik für Geflügel, Ziervögel,Reptilien und FischeVeterinärmedizinische Universität WienVeterinärplatz 1A-1210 Wien

Prof. Dr. Karl-Heinz HinzKlinik für GeflügelStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17D-30559 Hannover

Prof. Dr. Richard K. HoopInstitut für VeterinärbakteriologieUniversität ZürichWinterthurerstraße 270CH-8057 Zürich

Dr. Silvia JodasGesellschaft für Tiergesundheit undLebensmittelsicherheit mbHGroßlindig 4D-74638 Waldenburg

PD Dr. Reimar JohneBundesinstitut für RisikobewertungDiedersdorfer Weg 1D-12277 Berlin

Dr. Carmen JungbäckPaul-Ehrlich-InstitutPaul-Ehrlich-Straße 51–59D-63225 Langen

Prof. Dr. Dr. h. c. Erhard F. KaletaKlinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und FischeJustus-Liebig-UniversitätFrankfurter Straße 91D-35392 Gießen

Prof. Dr. Josef KamphuesInstitut für TierernährungStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBischofsholer Damm 15D-30173 Hannover

Prof. Dr. Manfred KietzmannInstitut für Pharmakologie, ToxikologieStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17D-30559 Hannover

Prof. Dr. Rüdiger KorbelKlinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und ZierfischeLudwig-Maximilians-Universität MünchenSonnenstraße 18D-85764 Oberschleißheim

Prof. Dr. Maria-Elisabeth Krautwald-JunghannsKlinik für Vögel und ReptilienUniversität LeipzigAn den Tierkliniken 17D-04103 Leipzig

Prof. Dr. Horst LüdersKlinik für GeflügelStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17D-30559 Hannover

Dr. Ulrich MethnerFriedrich-Loeffler-InstitutStandort JenaNaumburger Straße 96aD-07743 Jena

Prof. Dr. Gerd MonrealInstitut für GeflügelkrankheitenFreie Universität BerlinKönigsweg 63D-14163 Berlin

Prof. Dr. Hermann MüllerInstitut für VirologieUniversität LeipzigAn den Tierkliniken 29D-04103 Leipzig

Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz NauLebensmitteltoxikologieStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBischofsholer Damm 15D-30173 Hannover

Prof. Dr. Ulrich NeumannKlinik für GeflügelStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17D-30559 Hannover

Dr. Sabine PetermannNds. Landesamt für Verbraucherschutzund Lebensmittelsicherheit – LAVESPostfach 39 49D-26029 Oldenburg

Dr. Rüdiger RauePfizer Animal HealthHoge Wei 101930 ZaventemBelgien

Prof. Dr. Silke Rautenschlein, Ph. D.Klinik für GeflügelStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17D-30559 Hannover

Dr. Thomas RedmannKlinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und FischeJustus-Liebig-UniversitätFrankfurter Straße 91D-35392 Gießen

Dr. Gerd ReetzMärkische Heide 92D-14532 Kleinmachnow

PD Dr. Holger SalischTiergesundheitsdienst Bayern e.V.Senator-Gerauer-Straße 23D-85586 Poing

Prof. Dr. Thomas SchniederInstitut für ParasitologieStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17D-30559 Hannover

Prof. Dr. Dr. h.c. Otfried SiegmannKlinik für GeflügelStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17D-30559 Hannover

Dr. Birgit SpindlerInstitut für Tierhygiene, Tierschutzund NutztierethologieStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBünteweg 17 pD-30559 Hannover

Prof. Dr. Pablo SteinbergInstitut für Lebensmitteltoxikologieund Chemische AnalytikStiftung Tierärztliche Hochschule HannoverBischofsholer Damm 15D-30173 Hannover

Dr. Ortrud WernerFriedrich-Loeffler-InstitutBundesforschungsinstitut für TiergesundheitBoddenblick 5 AD-17493 Greifswald-Insel Riems

Abkürzungen*)

AAAV

Aviäres Adeno-assoziiertes Virus

AAV

Aviäre Adenoviren

AE

Aviäre Enzephalomyelitis

AEV

Virus der Aviären Enzephalomyelitis

AG

Antigen

AGP

Agar-Gel-Präzipitation

AIB

Aviäre Infektiöse Bronchitis (s. a. IB)

AIBV

Virus der Aviären Infektiösen Bronchitis

AID

Agrarinformationsdienst

AIV-A

Aviäres Influenzavirus A (s. a. IVA)

AK

Antikörper

ALV

Aviäres Leukosevirus

AMG

Arzneimittelgesetz

ANV

Aviäres Nephritisvirus

APV

Aviäres Polyomavirus

ARV

Aviäres Rotavirus

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BMJFFG

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

BT

Bebrütungstag

CAM

Chorioallantoismembran

CAV

Küken-Anämievirus (engl. CAA,

chicken anemia agent

)

CELO

chicken embryo lethal orphan

CPE

zytopathischer Effekt

CRD

chronic respiratory disease

DLG

Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft

DIVA

differentiating infected from vaccinated animals

DNS

Desoxyribonukleinsäure (engl. DNA)

DON

Deoxynivalenol

DVE

duck virus enteritis

DVG

Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft

DVH

duck virus hepatitis

EDS-76

egg drop syndrome

1976

EU

Europäische Union (in gesetzlichen Regelwerken auch »EWG«)

EID

Embryo-infektiöse Dosis

ELISA

enzyme-linked immunosorbent assay

EET

Embryo-Empfänglichkeitstest

FAdV

fowl adenovirus

FBSA

Frischblut-Schnellagglutination

FPD

foot pad disease

GAL

gallus adeno like

GFlHG

Geflügelfleischhygienegesetz

GHV

Gössel-Hepatitisvirus

HA

Hämagglutinin (auch: Hämagglutination)

HAH

Hämagglutinationshemmung

HE

Hämorrhagische Enteritis (i. d. R. als Krankheitsbegriff der HE der Pute)

HET

haemorrhagic enteritis of turkeys

(s. a. HE)

HEV

Virus der Hämorrhagischen Enteritis (der Pute)

HNEG

Hämorrhagische Nephritis und Enteritis der Gans

HPAI

Hochpathogene Aviäre Influenza

HPV

Hühner-Pockenvirus

IB

Infektiöse Bronchitis (s. a. AIB)

IBD

infectious bursal disease

(Syn.: Infektiöse Bursitis, Gumboro-Krankheit)

IBDV

Virus der IBD

IBH

inclusion body hepatitis

IBV

Virus der IB

IF

Immunfluoreszenz

Ig

Immunglobulin

i. m.

intramuskulär

i. v.

intravenös

ILT

Infektiöse Laryngotracheitis

IMG

Infektiöse Myokarditis des Gössels

IVA

Influenzavirus Typ A (s. a. AIV-A)

ISO

International Standard Organisation

KB

künstliche Besamung

KBE

Koloniebildende Einheit

KBR

Komplementbindungsreaktion

KID

Küken-infektiöse Dosis

KGW

Körpergewicht

KM

Körpermasse

KP

Klassische Geflügelpest

KPV

Kanarien-Pockenvirus

LCL

Levinthal-Cole-Lillie-Körper

LFGB

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

LPD

lymphoproliferative disease

MALDI-TOF

Kombination aus

Matrix-assisted Laser Desorption/Ionization

(MALDI) und Flugzeitanalyse (

time of flight

, TOF)

MAS

Malabsorptionssyndrom

MD

Mareks disease

(s. a. MK)

MDV

Virus der MD

MHC

major histocompatibility complex

MK

Mareksche Krankheit (s. a. MD)

MKV

Virus der MK

MPS

mononukleäres Phagozytensystem (s. a. RES)

MRL

maximal residue limit

MSD

marble spleen disease

NA

Neuraminidase

ND

Newcastle disease

(s. a. NK)

NDV

Virus der ND

NE

Nekrotisierende Enteritis

NI

Neutralisationsindex

NK

Newcastle-Krankheit (s. a. ND)

NKV

Virus der NK

OIE

Internationales Tierseuchenamt (Office international des épizooties)

OPG

Oozysten pro Gramm Kot

PAGE

Polyacrylamidgel-Elektrophorese

PCR

Polymerase-Kettenreaktion

PEMS

poult enteritis mortality syndrome

PHV

Puten-Herpesvirus

PMV

Paramyxovirus

PNS

Peripheres Nervensystem

p. o.

per os

p. i.

post infectionem

PPV

Puten-Pockenvirus

RA

Riemerella anatipestifer

Reo

respiratory enteric orphan

RES

retikuloendotheliales System (s. a. MPS)

RIF

resistance inducing factor

RL

Richtlinie

RNS

Ribonukleinsäure (engl. RNA)

RRS

runting and stunting syndrome

RSV

Rous-Sarkomvirus

RT-PCR

real time

-PCR

RV

Rotavirus

s. c.

subkutan

SHS

swollen head syndrome

SN

Serumneutralisation

SPF

spezifiziert pathogenfrei

SSA

Serum-Schnellagglutination

TCV

turkey corona virus

THV

Tauben-Herpesvirus

TierSG

Tierseuchengesetz

TKBA

Tierkörperbeseitigungsanstalt

TKBG

Tierkörperbeseitigungsgesetz

TKZ

Titerkennzahl

TP

transient paralysis

TPV

Tauben-Pockenvirus

TRT

turkey rhinotracheitis

TSchG

Tierschutzgesetz

TW

Trink-/Tränkwasser

UE

ulcerative enteritis

VAA

viral arthritis agent

VN

Virusneutralisation

VO

Verordnung (Rechts-)

WPSA

World’s Poultry Science Association

WPV

Wachtel-Pockenvirus

WVPA

World Veterinary Poultry Association

ZN

Ziehl-Neelsen-Färbung

ZNS

Zentrales Nervensystem

Symbole

männlich

weiblich

H

Herde

E

Einzeltier

A

Anzeigepflicht

M

Meldepflicht

Z

Zoonose

Anmerkungen zur Erkrankung beim Menschen

Maßeinheiten

cm

3

Kubikzentimeter

h

Stunde

Kb

Kilobase(n)

kDa

Kilodalton

kJ

Kilojoule

LT

Lebenstag

LW/L-Woche

Lebenswoche

m

2

Quadratmeter

m

3

Kubikmeter

ppm

parts per million

°C

Grad Celsius

%

Prozent

Vol.-%

Volumenprozent

*) Auch unter Berücksichtigung der englischsprachigen Fachliteratur

Vorwort

Das Signal des Verlages, dass das »Kompendium der Geflügelkrankheiten« nahezu vergriffen sei, bot uns als Herausgebern eine willkommene Gelegenheit, die erforderliche Neuauflage dem neuesten Wissensstand anzupassen und gesetzliche Bestimmungen der EU sowie auf nationaler Ebene zu berücksichtigen.

Es war dann eine beglückende Erfahrung, als auf Nachfrage alle Mitautoren der vorhergehenden 6. Auflage sich bereit erklärten, ihren jeweiligen Part zu aktualisieren und ggf. zu ergänzen. Das ist gewiss keine Selbstverständlichkeit, wenn man bedenkt, mit welchem Zeit- und Arbeitsaufwand die kritische Abstimmung zwischen Senior- und Koautoren verbunden ist. Dieses Vorgehen zur Wahrung hoher Fachkompetenz und gesichertem Realitätsbezug wurde, trotz kurzbefristeter Terminierung, eingehalten und damit gutgeheißen. Dafür sagen wir den beteiligten Kolleginnen und Kollegen tiefempfundenen Dank, wie auch dem Lektorat des Verlages für die hervorragende Zusammenarbeit.

Die vorliegende 7. Auflage ist also wiederum ein kollegiales Gemeinschaftswerk. Aufbau und Gliederung sind unverändert geblieben, wie auch die Beschränkung auf die Wirtschaftsgeflügelarten Huhn, Pute, Gans und Ente. Bezüglich der Querverbindungen zu den Krankheiten anderer Vogelarten sei auf das »Kompendium der Ziervogelkrankheiten« (E. F. Kaleta und M.-E. Krautwald-Junghanns, Hrsg., 2011) verwiesen. Zur besseren Orientierung wurde das Inhaltsverzeichnis erweitert und das Stichwortverzeichnis sorgfältig überprüft, die weitergehende Differenzierung der Kolumnentitel soll das Auffinden gesuchter Kapitel erleichtern.

So soll dieses Buch den Studierenden als Einführung in das faszinierende Fachgebiet der Geflügelkrankheiten und den in diesem Berufsfeld Tätigen als zuverlässige Informationsquelle dienen.

Hannover, November 2011

O. Siegmann  U. Neumann

Achtung:

Am 19. Juli 2011 wurde vom Bundesrat die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten geändert. Damit entfallen u. a. die Anzeigepflicht für die Psittakose sowie die Unterscheidung zwischen Psittakose und Ornithose. Alle durch Chlamydia psittaci hervorgerufenen Infektionen werden nunmehr als »Chlamydiose« bezeichnet und unterliegen der Meldepflicht.

Nach wir vor gilt jedoch die Psittakose-VO, da sie nicht aufgehoben wurde. Änderungen auf rechtlicher und verwaltungspraktischer Ebene sind auch hier zu erwarten.

1    Propädeutik

1.1     Allgemeines

1.1.1    Tierärztliche Aufgaben und Tätigkeiten

G. Monreal und U. Neumann

Eine intensivere Beschäftigung mit den Krankheiten des Geflügels und die Betreuung von Beständen durch Tierärzte begannen erst in den 30er-Jahren des vorigen Jahrhunderts. Anlass war die Ausbreitung der verlustreichen Pullorumseuche in den damals entstehenden Farmbetrieben. Tierärztliche Institute beschäftigten sich mit der Diagnostik und Bekämpfung dieser und in schneller Folge auch anderer Krankheiten. An den verantwortlichen Instituten wurden Geflügelgesundheitsdienste eingerichtet, von denen vor allem die Zucht- und Vermehrungsbetriebe betreut wurden. Durch die nachfolgende stürmische Entwicklung der Wirtschaftsgeflügelhaltung in weltweitem Verbund nahmen die Aufgaben zu. Neben der Bestandsbetreuung wurden Forschungsarbeiten bedeutungsvoller, die sich in den betreffenden Instituten, aber auch an universitären Einrichtungen für Pathologie, Mikrobiologie, Parasitologie, Tierernährung etc. und schließlich in neu gegründeten Instituten für Geflügelkrankheiten immer häufiger auf bestimmte Krankheitsprobleme konzentrierten. Zahlreiche Krankheiten des Geflügels haben Modellcharakter auch für die Humanmedizin und Biologie. Der Einstieg in die Tumorvirologie wäre ohne die Forschungen über Hühnerleukose (onkogene RNS-Viren) und Mareksche Krankheit (onkogene Herpes-Viren) schwieriger gewesen.

Auch freiberufliche Tierärzte befassten sich zunehmend mit dem Geflügel. Zucht-, Vermehrungs- sowie große Legehennenbetriebe und Mästervereinigungen beschäftigen Tierärzte im Vertrags- oder Angestelltenverhältnis. Aufgrund des Strukturwandels der Geflügelwirtschaft und der damit verbundenen seuchenpolizeilichen Aufgaben ist zudem der Amtstierarzt mehr als zuvor in die Bekämpfung der anzeige- und meldepflichtigen Geflügelkrankheiten eingebunden sowie im Rahmen des Tierschutzes tätig. Schließlich erfordert das Geflügelfleischhygienegesetz zu seiner Durchführung die Mitarbeit amtlicher Tierärzte.

Die Veterinärmedizin hat zur Entwicklung der Geflügelwirtschaft einen Beitrag geleistet, der häufig unterschätzt wird. Ohne die Erfolge bei der Bekämpfung verlustreicher Krankheiten (Pullorumseuche, Kokzidiose, Mareksche Krankheit etc.) wäre der heutige Stand nicht möglich. Dieser Tatsache wird die tierärztliche Approbationsordnung gerecht. Seit 1967 sind die Geflügelkrankheiten obligater Teil der tierärztlichen Ausbildung und Prüfung. Der Fachtierarzt für Geflügel ist Bestandteil der Weiterbildungsordnung der Deutschen Tierärzteschaft.

Auf dem Gebiet der Geflügelkrankheiten arbeitende Veterinärmediziner haben sich in eigener Fachgruppe im Rahmen der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) zusammengeschlossen und sind als Mitglieder der World Veterinary Poultry Association (WVPA) und der World’s Poultry Science Association (WPSA) mit Fachkollegen aus aller Welt verbunden.

Bei der tierärztlichen Tätigkeit in der Wirtschaftsgeflügelpraxis steht die Prophylaxe im Vordergrund. Sie beinhaltet die Beratung in allen Fragen der Haltungs- und Fütterungshygiene während der Aufzuchtsphase und der Leistungsperiode. Von größter Bedeutung sind Kenntnisse über herdenbedrohende Krankheiten, deren Ursachen und Verlauf, über Wirt-Erreger-Interaktionen bei Infektionskrankheiten sowie über Immunreaktionen. Sowohl Impfzeitpunkt und -fähigkeit der Herden wie auch der Erfolg muss vom prophylaktisch arbeitenden Tierarzt bestimmt und überwacht werden. Minderleistungen oder gar Krankheit infolge unzureichender Prophylaxe sind wirtschaftlich nicht zu vertreten und können durch therapeutische Maßnahmen kaum wettgemacht werden.

Nur der Tierarzt ist aufgrund seiner breit gefächerten Ausbildung in der Lage, den vielfältigen Anforderungen einer umfassenden Diagnostik beim Geflügel zu entsprechen. In der Wirtschaftsgeflügelhaltung steht immer die Herde im Vordergrund, das Einzeltier ist von geringer Bedeutung und kann im Gesamtinteresse der Herde geopfert werden.

Die häufig verschwommenen klinischen Bilder müssen durch pathologisch-anatomische, histologische, parasitologische, mikrobiologische, serologische und sonstige Laboratoriumsuntersuchungen geklärt oder abgesichert werden. Inzwischen sind auch molekularbiologische Methoden für den Praxiseinsatz verfügbar. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten Untersuchungslaboratorien ist in vielen Fällen unerlässlich, wobei dem Tierarzt die Interpretation der Befunde obliegt. In besonderer Weise gilt dies für serologische Befunde bei Antikörperbestimmungen oder bei der Ermittlung der Ursachen von Minderleistungen, die nicht immer durch spezifische Krankheiten verursacht sind und zu deren Aufklärung verschiedenste Faktoren und Untersuchungsergebnisse berücksichtigt werden müssen.

Auch wenn für die Therapie vieler Krankheiten des Geflügels eine Reihe von Medikamenten zur Verfügung stehen, sind flankierende fütterungs- und haltungshygienische Maßnahmen unerlässlich. Diese ganzheitliche Vorgehensweise ist geboten, weil jeder Arzneimitteleinsatz eine Gefährdung der Wirtschaftlichkeit bedeutet. Bei produzierenden Legeherden beispielsweise führt – neben den Arzneimittelkosten – die notwendige Einhaltung der Wartezeiten zu zusätzlichen erheblichen Einbußen. Von tierärztlicher Seite müssen dabei die Auflagen des AMG und des LFGB mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten koordiniert und der Tierhalter entsprechend beraten werden. Diese Problematik unterstreicht die Notwendigkeit systematischer Bestandskontrollen, der Beratung und prophylaktischer Maßnahmen. Das Honorar des Tierarztes sollte sich daher mehr an diesen Leistungen zur Sicherstellung der Produktion und weniger am therapeutischen Eingreifen orientieren.

Als Spezialgebiet hat die tierärztliche Betreuung von Zier-, Zoo- und Wildvögeln zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dieses Aufgabengebiet weist zahlreiche Parallelen zu den Tätigkeiten der am Einzeltier orientierten Kleintierpraxis auf. Dennoch leiten sich – insbesondere im infektionsmedizinischen Bereich – viele Vorgehensweisen aus Prinzipien ab, die dem Individuum und der Herde gleichermaßen dienlich sind. Somit sind Spezialkenntnisse unerlässlich, die sich aus vogelspezifischen Grundlagen ableiten. Aufgrund der großen Artenvielfalt und der sehr unterschiedlichen Herkünfte (Exoten), aber auch bedingt durch die unterschiedlichen Lebensräume, unterscheidet sich das in der Praxis vorgestellte Krankheitsspektrum der Zier-, Zoo- und Wildvögel von dem der domestizierten Geflügelarten. Weitestgehend gleichartig aber ist das Spektrum anzeige- und meldepflichtiger Krankheiten sowie von Erregern mit zoonotischem Potenzial. Weiter darauf einzugehen würde den Rahmen des vorliegenden Kompendiums sprengen. Zu diesen Bereichen tierärztlicher Tätigkeiten sind spezielle Monographien erhältlich.

Einen Brückenschlag zwischen der tierärztlichen Betreuung von Zier-, Zoo- und Wildvögeln einerseits und Wirtschaftsgeflügel andererseits stellt die tierärztliche Tätigkeit für Geflügel-Kleingruppen dar, z. B. Rassegeflügel bis hin zu Zuchtbeständen von Ziervogel- und Greifvogelhaltern. Aufgrund des züchterischen und ideellen Wertes, auch in Hinblick der Erhaltung wertvoller Genpools, interessiert hier durchaus sowohl das Einzeltier als auch die Kleingruppe. Da auch hier die Gesunderhaltung das Ziel sein muss, sollten Tierärzte bereit und in der Lage sein, Aufklärungsarbeit bei Züchterversammlungen oder dergleichen innerhalb der bestehenden Organisationen zu leisten. Die Notwendigkeit hierfür zeigt sich immer wieder. Somit liegt auch hier ein tierärztliches Betätigungsfeld offen.

1.1.2    Definition Geflügel

O. Distl und O. Siegmann

Unter Geflügel ist die gesamte Klasse Aves zu verstehen. Das Merkmal der Vögel ist die Befiederung, die nur dieser Klasse eigen ist. Sie umfasst ca. 8700 rezente Arten mit ca. 27 000 Unterarten. Die Vögel entwickelten eine neue Art des Fliegens, wodurch sie in viele Lebensräume vordringen konnten.

Der Gesetzgeber nennt folgende Arten als Haustiere (TierSG § 1): Gänse, Enten, Hühner einschließlich Perl- und Truthühnern sowie Tauben. Im Sinne der Geflügelpest-VO sind:

Geflügel: Lebendes Haus- und Wildgeflügel

Hausgeflügel: Gänse, Enten, Hühner einschließlich Perl- und Truthühnern, Tauben und Pfauen

Wildgeflügel: Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Auerwild, Birkwild, Rackelwild, Haselwild, Schneehühner, Moorhühner, Steinhühner, wilde Truthühner; Wildtauben

Wildschwäne, Wildgänse, Wildenten, Säger; Schnepfenvögel: Blässhühner, Teichhühner, Wasserrallen, Wachtelkönige, Sumpfhühnchen; Trappen

Im Sinne der Geflügeleinfuhr-VO sind:

Geflügel: Haus- und Wildgeflügel

Hausgeflügel: Wie in der Geflügelpest-VO

Wildgeflügel: Auerwild, Birkwild, Fasanen, Flughühner, Haselhühner, Moorhühner, Rackelwild, Rebhühner, Schneehühner, Schnepfen einschl. Bekassinen, Schwäne, Steinhühner, Strauße, Trappen, Trutwild, Wachteln, Wasserhühner, Wildenten, Wildgänse und Wildtauben (auch wenn sie in Farmen oder auf sonstige Weise gehalten werden)

Schlachtgeflügel: Geflügel, das dazu bestimmt ist, nach seiner Ankunft im Wirtschaftsgebiet unmittelbar zu einem Schlachtbetrieb gebracht zu werden

Eintagsküken: Lebendes Geflügel, das seit dem Schlupf nicht gefüttert worden ist

Bruteier: Eier, die zur Erzeugung von Geflügel bestimmt sind

Brat- und kochfertiges Geflügel: Zum menschlichen Genuss bestimmtes, geschlachtetes Haus- und Wildgeflügel (weitere Ausführungen s. VO-Text)

Im Sinne des GFIHG ist:

Schlachtgeflügel: Zur alsbaldigen Schlachtung bestimmte Hühner, Puten, Perlhühner, Enten und Gänse, die als Haustiere gehalten werden

1.1.2.1    Stellung im zoologischen System

Klasse:

Aves (Vögel)

Ordnung:

Galliformes (Hühnervögel)

Familie:

Phasianidae (Fasanenvögel)

Stammart:

Gallus gallus

(Bankivahuhn)

Gallus domesticus

(Haushuhn)

Stammart:

Pavo cristatus

(Asiatischer Pfau)

Pavo domesticus

(Pfau)

Stammart:

Coturnix coturnix

(Wachtel)

Coturnix japonica

(Japan- oder Mastwachtel)

Familie:

Meleagrididae (Truthühner)

Stammart:

Meleagris gallopavo

(Truthuhn)

Meleagris domestica

(Pute)

Familie:

Numididae (Perlhühner)

Stammart:

Numida meleagris

(Helmperlhuhn)

Numida domestica

(Perlhuhn)

Ordnung:

Anseriformes (Gänsevögel)

Familie:

Anatidae (Entenvögel)

Stammart:

Anas platyrhynchos

(Stockente)

Anas domesticus

(Hausente)

Stammart:

Cairina moschata

(Moschusente)

Cairina domestica

(Moschusente)

Stammart:

Anser anser

(Graugans)

Anser domesticus

(Hausgans)

Stammart:

Anser cygnoides

(Schwanengans)

Anser domesticus

(Höckergans)

Ordnung:

Columbriformes (Taubenvögel)

Familie:

Columbidae (Tauben)

Stammart:

Columbia livia

(Felsentaube)

Columbia domestica

(Haustaube)

Tabelle 1.1: Herkunft und Domestikation der Stammarten des Hausgeflügels

Art

Herkunft

Haushuhn

Asien (China 6000 v. Chr., Indien 2000 v. Chr.), Malayische Inseln

Helmperlhuhn

Afrika

Asiatischer Pfau

Vorderindien

Wachtel

Eurasien

Truthuhn

Mittel- und Nordamerika (Mexiko 200 n. Chr. bis 700 n. Chr.)

Graugans

Eurasien (China 2500 v. Chr., Europa 1500 v. Chr.)

Schwanengans

Ostasien

Stockente

Eurasien, Nordamerika (China 2500 v. Chr.)

Moschusente (Warzenente

)

Südamerika (Peru, Kolumbien <1400 n. Chr.)

1.1.3      Wirtschaftsgeflügel im engeren Sinn

Aus der Vielzahl der Vogelarten haben allein Huhn, Pute, Gans und Ente herausragende Bedeutung als Nutztiere erlangt. Über Herkunft und Zeitpunkt der Domestikation siehe Tabelle 1.1. Für die Beurteilung heutiger Haltungsformen ist überaus wichtig, dass es sich um verschiedene Spezies handelt, die in ihren angestammten Lebensräumen gänzlich unterschiedliche Sozialstrukturen und daraus resultierende Verhaltensweisen entwickelt haben. Übereinstimmend ist lediglich, dass die Tiere niemals als Einzelgänger leben.

1.1.3.1    Lebensraum und Sozialstrukturen der Stammarten

Wildhühner bevorzugen Biotope mit Baumbewuchs, hohem Gras, Schilf oder dichtem Gestrüpp, das bei Gefahr Deckung bietet. Zur Nachtruhe wird in enger Sitzordnung »aufgebaumt«, um sich Fressfeinden zu entziehen. Wildhühner können nicht nur schnell rennen, sondern auch nach Fasanenart wendig fliegen.

Sie ernähren sich vorzugsweise von Kleinlebewesen (Insekten, Käfer, Schnecken) sowie Samen, Knospen, Beeren und jungen Blättern. Für die Futterwahl sind Tast- und Geruchssinn, neben dem Sehvermögen, entscheidend. Der Geschmackssinn ist wenig ausgebildet.

Der A-Hahn bildet mit vier bis sechs Hennen eine Lebens- und Fortpflanzungsgemeinschaft. Das hierfür beanspruchte stationäre Revier wird, unter Duldung eines B-Hahnes in der Peripherie, verteidigt. Die Hennen legen fünf bis sieben Eier in selbstgescharrte, wenig ausgepolsterte, aber gut geschützte Bodenvertiefungen. Die Brutzeit beträgt 21 Tage. Ab dem 10. Lebenstag beginnen die nestflüchtigen Küken mit Flugversuchen und erweitern mit fortschreitender Entwicklung ihren Aktionsradius. Zeitparallel baut die Glucke ihren Führungs- und Schutztrieb ab. Der Familienverband löst sich aber erst zu Beginn der neuen Balz- und Brutsaison auf.

Außerhalb der Brutzeit bilden sich Gruppen von maximal 50 Tieren, die sich über gemeinsame Warn- und Fluchtsysteme vor Feinden in Sicherheit bringen. Die Kommunikation erfolgt vornehmlich akustisch.

Das Sozialgefüge einer Familie oder Gruppe beruht auf der individuellen Erkennbarkeit und ist in streng hierarchischer »Hackordnung« festgelegt, die zwischen den Tieren ausgekämpft wird. Eine dominierende Position gewährleistet Vorrechte (z. B. begehrte Fress- oder Ruheplätze).

Hühner erkennen sich vorwiegend an den Kopfbewüchsen (Kamm, Kehllappen), weniger an der Gefiederfärbung. Es können 30 bis 50 Artgenossen unterschiedenen werden. Nach drei- bis vierwöchiger Abwesenheit werden diese kaum wieder erkannt, wodurch neue Rangordnungskämpfe entstehen. Bemerkenswert ist, dass rasse- und artgleiche Genossen heftiger attackiert werden. Die Kampfweise folgt einem strengen, geschlechtsspezifischen Zeremoniell. Dazu gehören Drohlaute und -gebärden, Anspringen, Unterwürfigkeits- und Demutsverhalten.

Wildputen benötigen ausreichend große, waldreiche Biotope mit abwechslungsreichem Nahrungsvorkommen und Schutzmöglichkeiten für Brut und Aufzucht der Jungen. Im Herbst, zur Reifezeit der Eicheln, Bucheckern, Kastanien und Nüsse, unternehmen sie oft große Wanderungen zur Nahrungssuche und legen sich für den Winter eine Energiereserve in Form eines Fettpolsters zu. Puten können ausdauernd und schnell laufen, ebenso kurze Strecken fliegen und sich dabei bis in Baumkronenhöhe erheben.

Eine Revierbildung findet nicht statt. Im Frühjahr versammelt ein Hahn möglichst viele Hennen um sich. Rivalen werden vertrieben. Nach dem Balztanz erfolgt die Begattung der Hennen. Diese richten sich ein Nest im Unterholz her, das mit Blättern ausgelegt eine flache Mulde bildet. Das Gelege besteht aus acht bis zehn Eiern, die Brutzeit beträgt 28 Tage.

Oft brüten mehrere Hennen in unmittelbarer Nachbarschaft und halten den Hahn von ihren Gelegen, später auch von den Jungtieren fern. Die Küken sind Nesthocker. Sie gehen erst im Alter von ca. 2 Wochen mit der Mutter auf Nahrungssuche. Wenig später übernachten sie mit ihr auf Baumästen. Später schließen sich Mutterputen mit ihren Jungtieren zu größeren Verbänden zusammen. Die Hähne bilden eigene Gruppen. Eine Rangstellung kennen die Tiere dabei nicht.

Wilde Graugänse leben vorzugsweise in Moor- und Sumpfgebieten. Zur Überwinterung ziehen mitteleuropäische Herkünfte nach Spanien, die aus Skandinavien ins Nordseegebiet. Die Nahrung besteht fast ausschließlich aus Wiesen- und Ackerpflanzen, Samen, Wurzeln und Knollen.

Die Brutregion soll ruhige Gewässer enthalten sowie geeignetes Weideland. Ab dem 2. Lebensjahr gehen die Graugänse eine »monogame Dauerehe« ein. Das Nest wird im Schilf, auf kleinen Inseln oder auf dem Land im Röhricht, aus Pflanzenteilen gebaut.

Das Gelege besteht aus fünf bis zehn Eiern, die Brutzeit beträgt 27 bis 28 Tage. Der Ganter bewacht und beschützt das Nest und die Familie vor Feinden. Schon am 2. Tag nach dem Schlupf werden die Gössel ins Wasser zur Nahrungssuche geführt. Die Jungtiere sind im Alter von 2 Monaten flugfähig. Gut einen Monat später ist das Wachstum abgeschlossen und es beginnt die Jugendvollmauser.

Wilde Schwanengänse bewohnen in Ostasien Gebiete an Flussläufen, Seen oder sumpfige Wiesen. Sie überwintern in Korea, Südjapan und Nordost-China. Sie ernähren sich ausschließlich von Pflanzen und graben mit ihren kräftigen Schnäbeln auch Wurzeln aus.

Die Gelege bestehen aus fünf bis acht Eiern. Nach der Brut von 28 bis 30 Tagen im Mai, führen die Eltern die Jungtiere und mausern in dieser Zeit die Schwingenfedern. Ab August sind Jungtiere und auch Eltern wieder flugfähig.

Freilebende Stockenten zeichnen sich durch hohe Anpassungsfähigkeit und hervorragendes Flugvermögen aus und bewohnen deshalb stationäre Reviere von der Baumgrenze im Norden bis zu den Steppenzonen im Süden. Sie bevorzugen flache Gewässer. Als Nahrung dienen Pflanzen und Kleintiere.

Die Paarbildung zur Fortpflanzung beginnt im Frühjahr und wird jedes Mal mit einem neuen Partner eingegangen. Diese Saisonehe erlischt jedoch schon nach dem Nestbau. Der polygame Erpel verfolgt auch außerhalb seines eigenen Reviers Weibchen und versucht, sich mit ihnen zu paaren.

Das Gelege umfasst sieben bis 13 Eier, aus denen nach 24- bis 28-tägiger Brutzeit die Küken schlüpfen. Sie folgen ihrer Mutter schon nach kurzer Zeit ins Wasser. Der Familienverband besteht nur für 7 bis 8 Wochen. Danach schließen sich Jung- und Alttiere in losen Gruppen zusammen, die keine Rangordnungen haben.

Moschusenten bevorzugen in ihrer angestammten Heimat, Mittel- und Südamerika, Gebiete mit kleinen Flüssen, Bächen, Sumpflagunen und hohem Baumbestand, der Nistmöglichkeiten in Höhlen und in der Nacht Schutz vor Feinden bietet. Zum Erklimmen verfügen sie über spitze Zehenkrallen und einen Haken am Oberschnabel. Neben Pflanzen werden kleine Wasserlebewesen, Insekten (Termiten) und kleine Reptilien aufgenommen. Die Brut der lang verbundenen Paare richtet sich nach der Regenzeit (z. B. Peru: März; Bolivien: November). Die Ente legt zehn bis 18 Eier in eine Baumhöhle, seltener in Palmkronen. Die Brutzeit beträgt 35 Tage. Wenn im Habitat die Wasserstellen knapp sind oder versiegen, wandern die Familien in wasserreichere Gebiete.

1.1.3.2    Verschüttete und verbliebene Verhaltensmuster

Infolge Kunstbrut, mutterloser Kükenaufzucht sowie getrennter Haltung nach Alter, Geschlecht und Nutzungsrichtung ist der Lebensraum des Wirtschaftsgeflügels drastisch eingeengt. Den Tieren sind artspezifische Sozialstrukturen gänzlich verwehrt. Dadurch sind instinktive Verhaltensweisen zum Teil gegenstandslos geworden, verschüttet oder werden bei der Haltung als Nutztiere ignoriert. Gegenstandslos ist die akustische Kommunikation heranreifender Küken kurz vor dem Schlupf, die auch Glucklaute der Mutter hören können. Ihre Pieptöne synchronisierten den Schlupf und waren zugleich Erkennungszeichen für die (heute fehlende) Glucke.

Das vielfältige Balz- und Paarungsverhalten ist weitgehend verloren gegangen, bei künstlicher Besamung hinfällig. Andere Triebe zur Arterhaltung, wie Bewachung von Brut und Familien durch Hahn oder Ganter, Schutz und Führung der Küken durch die Glucke, können von den Tieren nicht ausgelebt werden.

Trotz dieser Defizite ist der Legetrieb übermächtig geblieben. Für Hennen geht von benutzten, dunkel gelegenen Nestern der Anreiz aus, das artspezifische Gelege zu vervollständigen (Porzellanei als Stimulans). Selbst ohne Nestreiz erreicht die Eizahl heutiger Legehybriden das biologische Limit (±24h für die Eibildung). Der Bruttrieb wurde weggezüchtet.

Auch künstlich erbrütete Küken beginnen sofort nach dem Schlupf, sich Merkmale von Artgenossen optisch einzuprägen. Diese Prägebereitschaft ist bei Puten und Gänsen besonders groß und umfasst auch »Fremdglucken« (Puten und Gänse gehen auf Menschen zu, Hühner und Enten flüchten).

Nur unter Gänsen und Hühnern bestehen streng auf das Einzeltier bezogene Rangordnungen, die ausgekämpft werden. Gössel beginnen damit schon in der 1. Lebenswoche, Hühnerküken ab dem 16. Lebenstag. Puten und Enten kennen keine Rangstellung in der Gruppe. Dies führt bei Puten zu ständigen Auseinandersetzungen, allerdings erst ab dem 3. Lebensmonat.

Komfortverhalten in Form von Gefiederpflege, Staub-, Sonnen- und Wasserbaden ist gleichfalls erhalten geblieben. Es dient dem Säubern und Ordnen des Gefieders, der Entfernung von Fremdkörpern und Ektoparasiten. In Konfliktsituationen erfolgt Gefiederputzen auch als Ventil aufgestauter Erregung. Hühner und Puten knabbern und picken an Federschäften und -strähnen oder ziehen einzelne Federn durch den Schnabel. Gänse und Enten pflegen vor allem ihr Federkleid an Bauch und Flügeln durch Glattstreichen und Abwaschen (hoher Wasserverbrauch) sowie mit Fett aus der Bürzeldrüse.

Tabelle 1.2: Entwicklung der Legehuhnhaltung

1) S. Kapitel 1.4

2) Abhängig von Management und weiteren bestandsspezifischen Variablen

1.1.4    Entwicklung der Geflügelwirtschaft

O. Siegmann und U. Neumann

Jahrhunderte blieb die Haltung des Geflügels unverändert. Sie trug nur randständig und saisonal zur Ernährung der Menschen bei. Heute sind Eier und Geflügelfleisch weltweit eine wichtige Proteinquelle tierischer Herkunft. Dieser Wandel vollzog sich innerhalb weniger Jahrzehnte in drei Phasen, wobei die Haltung des Huhnes Schrittmacher war:

1.Um 1900 brachte die Kunstbrut mit Hilfe der Elektrizität den entscheidenden Durchbruch. Die Unabhängigkeit von brutwilligen Hennen erlaubte, Zeitpunkt und Zahl der gemeinsam schlüpfenden Küken zu planen. Zur mutterlosen Aufzucht wurden künstliche Wärmequellen als »Gluckenersatz« entwickelt. Neben der bisherigen alleinigen bäuerlichen Haltung entstanden professionell geführte Geflügelfarmen, die durch systematische Herdbuchzucht, verbesserte Fütterung und Haltung beachtliche Leistungssteigerungen der Tiere erzielten. Die größere Besatzdichte in räumlich begrenzter Auslaufhaltung der Farmbetriebe sowie der Zukauf von Zuchttieren zur Blutauffrischung, aber auch die Kunstbrut, brachten existenzbedrohende hygienische Probleme mit sich. Dies führte in Deutschland, das der skizzierten Entwicklung zwei Jahrzehnte nachhinkte, 1936 zur Einrichtung eines Geflügelgesundheitsdienstes, der ersten tierärztlichen Beratungs- und Überwachungsorganisation überhaupt.

2. Im Verlauf der 30er-Jahre wurde die Hybridzucht auf populationgsgenetischer Basis in den USA entwickelt. Sie löste auch bei uns, durch den Zweiten Weltkrieg verzögert, das Herdbuchprinzip ab. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nur von großen Zuchtunternehmen geleistet werden, denen Vermehrungsbetriebe nachgeordnet sind, die ihrerseits die Gebrauchshybriden zur eigentlichen Eier- oder Fleischerzeugung liefern. Diese dreistufige Aufgabenteilung hat die Struktur der Geflügelwirtschaft grundlegend verändert.

3.Ab 1960 verdrängte die ganzjährige Stall- oder Intensivhaltung die herkömmliche Freilandhaltung. Eier- und Geflügelfleischerzeugung wurden unabhängig von Flächenbedarf und Klima. Außerdem konnte die Ver- und Entsorgung der Tiere weitreichend mechanisiert werden. Durch diese Möglichkeiten zur Rationalisierung entstanden, nicht zuletzt unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit, zunehmend größere Betriebseinheiten, für die der Begriff »Massentierhaltung« eingeführt wurde, der fälschlicherweise zu negativen Assoziationen verleitet.

Die Gesunderhaltung großer Tierzahlen verlangt, auch aus ökonomischen Gründen, ein Höchstmaß an hygienischer Vorsorge im engeren medizinischen Sinn und hinsichtlich aller Faktoren, die das Wohlbefinden und damit die Leistungsfähigkeit der Tiere beeinträchtigen können. Dieser Herausforderung hat sich die Veterinärmedizin erfolgreich gestellt, wie der Rückgang der Tierverluste in der Legehuhnhaltung belegt, bei gleichzeitiger Leistungssteigerung (Tabelle 1.2).

Vergleichbares gilt für die Geflügelmast, die ein eigenständiger Betriebszweig geworden ist. Andernfalls wäre ein Endgewicht um 1,8kg in 5 Wochen bei einer Rohfutterverwertung von ca. 1:1,6 beim Jungmasthuhn nicht denkbar (Tabelle 1.3).

Tabelle 1.3: Entwicklung der Junghuhnmast (1,8 kg Lebendgewicht)

Tabelle 1.4: Geflügelbestand in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt)

1) Nach Wiedervereinigung

1.1.4.1    Wirtschaftliche Bedeutung und Struktur

Die Wertschöpfung der westdeutschen Eier- und Geflügelfleischproduktion überschritt schon im Wirtschaftsjahr 1988/89 28 Mrd. DM. Das waren rund 7,5% der tierischen Erzeugung insgesamt oder vergleichsweise die Hälfte vom Produktionswert des Getreideanbaues. Dabei ist die Preisstabilität beachtenswert. Gemessen an der Kaufkraft des Realeinkommens können heute 20-mal mehr Eier und Geflügelfleisch erworben werden als 40 Jahre zuvor.

Über den Tierbestand der Wirtschaftsgeflügelarten im Verlauf der letzten Jahrzehnte unterrichtet Tabelle 1.4, über den Eier- und Geflügelfleischverzehr Abbildung 1.1.

Der jährliche Eierkonsum pro Einwohner erreichte in Deutschland 1980 mit über 285 Stück einen Kulminationspunkt, dürfte sich aber zukünftig um 250 Eier einpendeln. Zeitparallel erhöhte sich die Legeleistung des Huhnes derart, dass die seit 1950 verdoppelte Nachfrage heute mit der damaligen Tierzahl abgedeckt werden kann. Konsumeier von anderen Geflügelarten spielen keine Rolle.

Der Geflügelfleischverzehr hat sich in derselben Zeitspanne mehr als verzehnfacht. Mit 18,4kg ist dies im Vergleich zu den USA wenig. Dort wurden schon 1988, mit 37,5kg Geflügelfleisch pro Kopf und Jahr, Rind und Schwein als Fleischlieferanten überholt. Insbesondere nahm dort der Verbrauch von Putenfleisch zu, eine Tendenz, die auch für Deutschland zutrifft.

Zur Teilhabe am weltweit expandierenden Geflügelfleischmarkt, aber auch zur Erhaltung der Selbstversorgung, die derzeit bei 70% liegt, bedarf es großer Anstrengungen. Bezüglich der Eierproduktion kam es zu dramatischen Einbrüchen durch das vorgezogene Verbot der Käfighaltung in Deutschland im Jahr 2009 (übrige EU-Länder: 2012).

Der Wettbewerb im liberalisierten Handelsverkehr innerhalb der EU und mit Drittländern hat einen tiefgreifenden Strukturwandel verursacht. Unabhängig vom Tierbestand (Tabelle 1.4) hat sich die Zahl der Geflügelhaltungen ab 1960 drastisch verringert (Tabelle 1.5).

An diesen Zahlen lässt sich jedoch das tatsächliche Ausmaß der Veränderungen nicht ablesen. Die Eier- und Geflügelfleischproduktion hat sich auf immer weniger, dafür aber größere Betriebe verlagert, extrem in der Junghühnermast (Tabelle 1.6) Derselbe Konzentrationsprozess ist bei größeren Brütereien (Eieinlage ≥1000) und meldepflichtigen Geflügelschlachtereien (Monatskapazität ≥2000 Tiere) zu verzeichnen, deren Zahl um 2/3 auf 250 bzw. um die Hälfte auf 150 zurückgegangen ist.

Abb. 1.1: Eier- (-----) und Geflügelfleisch- (– – –) verzehr (pro Kopf und Jahr).

Tabelle 1.5: Geflügelhaltungen in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt)

1) Nach Wiedervereinigung

Tabelle 1.6: Jahreserzeugung nach Bestandsgrößen (Hühner) (Deutschland 2000)

1.1.4.2    Wirtschaftlichkeitsberechnung

Th. Redmann und O. Siegmann

Infolge des liberalisierten Marktes für Geflügelprodukte können die Erzeuger von Eiern und Geflügelfleisch wirtschaftlich nur überleben, wenn Preis und Qualität ihrer Produkte international wettbewerbsfähig sind.

Den größten Anteil der Gestehungskosten umfassen recht konstant bei jeder Nutzungsrichtung die Aufwendungen für Futter, gefolgt von der Tierbeschaffung mit insgesamt rund 60–70%. Variable Größen sind dagegen die Bestandsgröße, die Haltungsart und der damit verbundene Arbeitsaufwand. Dies trifft insbesondere für die Legehennenhaltung zu. Bezogen auf Käfigaufstallung erhöhen sich die Kosten pro Ei bei Boden-, Volieren-, Auslauf- bzw. Freilandhaltung um ca. 15–30%, bei der Haltung in ausgestalteten Käfigen um ca. 10%. In der Junghennenaufzucht ist bei Boden- oder Volierenhaltung mit einer Kostensteigerung von ca. 20% zu rechnen.

Die Kosten-Nutzen-Rechnung kann natürlich nachhaltig vom Umfang der Tierverluste oder krankheitsbedingten Leistungseinbußen verändert werden. Gewinn oder Verlust hängen letztlich vom aktuellen Preisgefüge ab. Aktuelle Daten können z. B. dem Geflügeljahrbuch entnommen werden (s. 5).

1.1.5    Geflügelprodukte

G. Glünder und O. Siegmann

Die tierärztliche Betreuung von Wirtschaftsgeflügelbeständen ist auf die Erhaltung der Herdengesundheit ausgerichtet, zugleich aber auch auf die Lebensmittelsicherheit und damit den Verbraucherschutz. Die Primär- oder Urproduktion (preharvest-Phase), also Brut-, Aufzucht-, Lege- oder Mastphase, ist entscheidend für die Qualität der Geflügelprodukte oder mitbestimmend für die anschließende post-harvest-Phase, in der das Rohmaterial (Eier, Fleisch) durch Be- und Verarbeitung zu einem vermarktungsfähigen Lebensmittel wird. Um diese Ziele zu erreichen, werden weltweit zunehmend Kontrollsysteme etabliert, die freiwillig von Betrieben umgesetzt werden (z. B. Zertifizierung nach ISO-Norm) oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind (z. B. EU-Zoonosen-Richtlinie). Mit ihrer Hilfe werden:

 die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von produktionsbegleitenden Maßnahmen und Produktionszielen in der pre- und post-harvest-Phase dokumentiert (GMP: good manufacturing practice; QMS: Qualitäts-Management-Systeme) sowie

 Risikofaktoren (z. B. Kontaminationsmöglichkeiten, pathogene Mikroorganismen) während der jeweiligen Produktionsphasen definiert, eliminiert und ggf. weiterhin als potenzielle Gefahrenquellen überwacht (HACCP: hazard analysis critical control point).

1.1.5.1    Eier

Das gängige Konsumei stammt vom Huhn. Enteneier spielen so gut wie keine Rolle, und Gänseeier sind nur regional begrenzt als Rarität für den menschlichen Verzehr erhältlich. Die Ausstattung mit allen Nähr- und Wirkstoffen für die embryonale Entwicklung und den Schlupf des Kükens macht das Ei zu einem hochwertigen Nahrungsmittel in »hygienischer Verpackung«. Insbesondere das Aminosäuremuster im hohen Proteinanteil ist hervorragend für die menschliche Ernährung geeignet. Die biologische Wertigkeit, gemessen am Bedarf des Menschen, beträgt 100 (Fleisch 83–86, Milch 78). Mit acht Hühnereiern kann der tägliche Eiweißbedarf gedeckt werden. Außerdem sind sie eine gute Vitamin-, Mineralstoff- und Spurenelementquelle.

Das Hühnerei wiegt durchschnittlich 64g. Davon entfallen auf die Schale 10%, auf das Eidotter 28% und auf das Eiklar 62%, wobei sich die Nährstoffdichte in den essbaren Anteilen erheblich unterscheidet (Tabelle 1.7). Die innere Zusammensetzung ist außerordentlich stabil. Die Schalen- oder Dotterfarbe lässt keinen Rückschluss auf die innere Eiqualität zu. Letztere kann jedoch nachhaltig durch Verfütterung natürlicher oder naturidentischer Karotinoide beeinflusst werden. Cave: Grundsätzlich wird zwischen genießbaren und ungenießbaren Eiern (angeschlagen, bebrütet etc.) unterschieden. Letztere dürfen nur in der non-food-Industrie verwendet werden.

Tabelle 1.7: Zusammensetzung des Hühnereies (je 100 g)

Qualitätsmerkmale

Äußerlich:

 Größe und Gewicht

 Form und Aussehen

 Schalenstabilität

Innerlich:

 Verwertungseigenschaften

 Frischegrad

 Geschmack, Geruch

 Fremdeinschlüsse

Darauf basieren Vermarktungsnormen der EU, die Güte- und Gewichtsklassen umfassen (Tabelle 1.8 und 1.9). Außerdem besteht Kennzeichnungspflicht für verpackte Eier.

Vorgeschriebene Angaben:

 Güteklasse, Legedatum

 Gewichtsklasse

 Anzahl der Eier

 Mindesthaltbarkeitsdatum

 Verbraucherhinweise

 Name, Anschrift und Kenn-Nummer des Verpackungsbetriebes

Tabelle 1.8: Güteklassen

Angabe

Anforderungen

»Güteklasse A«

oder

»A«

auch in Verbindung mit

»frisch«

 Schale normal, sauber, unbeschädigt; Farbe homogen weiß/braun

 Luftkammer höchstens 6 mm hoch, unbeweglich

 Eiweiß klar, durchsichtig, gallertartig, frei von fremden Einlagerungen jeder Art

 Dotter beim Durchleuchten nur schattenhaft sichtbar; beim Drehen des Eies nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichend, frei von fremden Ein- oder Auflagerungen jeder Art

 Keim nicht sichtbar entwickelt

 frei von Fremdgeruch

»Güteklasse A«

oder

»A«

mit Zusatzbezeichnung

»EXTRA«

auch in Verbindung mit

»frisch«

 Anforderungen wie oben, aber Luftkammer weniger als 4 mm hoch

 erkennbar an der Banderole »EXTRA bis…«

 Bezeichnung mit »EXTRA« zulässig höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen

»Güteklasse B«

oder

»B«

 entsprechen nicht den Anforderungen der Klasse A und werden auch als »Eier zweiter Qualität« bezeichnet

 dürfen nur an Lebensmittelindustrie oder Non-Food-Industrie abgegeben werden

Gekühlte Eier

 wie Güteklasse A, jedoch künstlich unter 5°C gehalten (Sonderregelung)

Gewaschene Eier

 wie Güteklasse A, jedoch als gewaschen zu bezeichnen

 nur nach Zulassung vermarktet

Freiwillige Angaben:

 Legedatum

 Letztmögliches Verkaufsdatum

 Fütterung der Legehennen

 Merkmale der Haltungsart

 Zeichen

Die Mindesthaltbarkeit beträgt maximal 28 Tage nach dem Legedatum (Angabe Tag/Monat). Im Handel dürfen Eier nur bis zum 21. Tag nach dem Legen angeboten werden. Ab dem 18. Tag ist eine Kühlung (+5−8°C) erforderlich.

Der Verbraucherhinweis lautet: »Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen.«

Für den Endverbraucher dürfen im Handel ausschließlich Eier der Güteklasse A angeboten werden. Jedes Ei muss mit einem Code versehen sein, der neben Herkunft auch die Haltungsform angibt (Abb. 1.2).

Tabelle 1.9: Gewichtsklassen

Gewichtsklasse

Beschreibung

Gewicht

XL

sehr groß

73 g und darüber

L

groß

63 g bis unter 73 g

M

mittel

53 g bis unter 63 g

S

klein

unter 53 g

Abb. 1.2: Erzeugercode.

Sonderregelungen

1. Beim Direktverkauf – ab Hof, auf dem örtlichen Markt oder an der Tür – können die Eier aus eigener Erzeugung unsortiert und unverpackt im Erzeugergebiet (Umkreis von 100km) angeboten werden, ohne Angaben über Güte- und Gewichtsklasse oder Fütterungsart. Erforderlich sind aber Erzeugercode, Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchshinweise.

2. Eier, die nicht von Hühnern, Puten oder Perlhühnern stammen, sind im Betrieb getrennt zu be- und verarbeiten. Vor Wiederaufnahme der Verarbeitung von Hühner-, Puten- oder Perlhuhneiern müssen die Ausrüstungen gereinigt und desinfiziert werden (VO (EG) 853/2004, Anhang III, Abschnitt X).

Die Eikonservierung mittels Kühlhaltung bei – 2°C (Gefrierpunkt um – 2,5°C) oder durch Ölen mit geruch- und geschmacklosem Mineralöl, durch Einlegen im Wasserglas, Kalkwasser etc. in Haushalten ist infolge des ganzjährigen ausreichenden Frischeieranfalles weitgehend verdrängt.

Schalenlose Eiprodukte (Flüssigei und Eipulver) haben tiefgefroren oder pasteurisiert fast unbegrenzte Haltbarkeit und werden für die Erzeugung von Fertigprodukten verwendet.

1.1.5.2    Geflügelfleisch

Das Fleisch aller Geflügelarten zeichnet sich durch hohen Eiweiß-, Mineralstoff- und Vitamingehalt aus. Infolge des geringen Fettanteils ist Hühner- und Putenfleisch besonders kalorienarm; selbst der Energiegehalt von Gänsefleisch entspricht dem von mittelfettem Schweinefleisch.

Bei den Angaben zur Zusammensetzung in Tabelle 1.10 handelt es sich um Durchschnittswerte. Das Fleisch der einzelnen Körperteile zeigt beträchtliche Unterschiede. Außerdem hängen das Protein-Fett-Verhältnis sowie der Wassergehalt vom Alter und Geschlecht der Tiere ab. Herkunft (Zuchtprodukt), Haltungsart und vor allem die Fütterung können Zusammensetzung und Geschmack beeinflussen. Auf die Qualität und Haltbarkeit des Fleisches wirken sich Einfangen und Transport der Tiere zur Schlachtstätte, besonders aber die Schlachthygiene und der weitere Umgang mit den Tierkörpern aus.

Verkehrsbezeichnungen, Klassifizierung und Kennzeichnungspflicht für Geflügelfleisch sind durch VO (EG) 1906/90 und deren Durchführungsvorschriften (EWG) 1538/91 geregelt. Bei den Verkehrsbezeichnungen ist zu unterscheiden zwischen ganzen Schlachtkörpern und Teilstücken (Tabelle 1.11).

Die Klassifizierung kennt drei Angebotszustände (VO (EG) 1234/2007):

1. Frisch (kein Erstarren durch Kälteeinwirkung; ständig bei – 2°C bis + 4°C gehalten);

2. Gefroren (ständig mindestens – 12°C);

3. Tiefgefroren (ständig mindestens – 18°C).

Zur Einstufung in die Handelsklassen A und B müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein (VO (EG) 543/2008):

 Ganz (unter Berücksichtigung der Herrichtungsform);

 Sauber, frei von sichtbaren Fremdstoffen, Schmutz und Blut;

 Frei von Fremdgeruch;

 Frei von sichtbaren Blutspuren, herausragenden gebrochenen Knochen, starken Quetschungen.

Tabelle 1.10: Zusammensetzung des Geflügelfleisches (pro 100 g verzehrbarem Anteil)

Quelle: HESEKER, H., HESEKER, B. (1999): Nährstoffe in Lebensmitteln. Umschau-Zeitschriften-Verlag, Frankfurt

Tabelle 1.11: Verkehrsbezeichnungen für Geflügelfleisch

Tierart

Schlachtkörper

Teilstücke

Hühner

1. Hähnchen/Masthuhn1) (+)2)

2. Suppenhuhn (–)

3. Junghahn ( Legetyp, Alter 90 Tage)

4. Kapaun3)(Mastdauer ≥ 70 Tage, Alter ≥ 140 Tage)

5. Stubenküken(≥ 650 g/650–750 g, wenn ≤ 28 Tage)

 Hälfte

 Viertel

 Hinterviertel am Stück

 Brust

 Schenkel

 Hähnchenschenkel am Rückenstück

 Oberschenkel

 Unterschenkel

 Flügel

 Beide Flügel ungetrennt

 Brustfilet

 Brustfilet mit Schlüsselbein

 Magret, Maigret (Ente, Gans)

 Entbeintes Fleisch vom Putenschenkel

Puten/Truthühner

1. Junge Pute/Junger Truthahn (+)

2. Pute/Truthahn (–)

Gans

1. Frühmastgans/Junge Gans/Jungmastgans (+) Fettschicht dünn

2. Gans (–) Fettschicht mitteldick bis dick

Enten/Mulardenten

1. Frühmastente/Jungente/Junge Barbarieente/Junge Mulardente (+)4)

2. Ente/Barbarieente/Mulardente (–)

1)

3) vor Geschlechtsreife kastriert

4) Kreuzung Barbarieente × Pekingente

Handelsklasse A unterscheidet sich von B in der Ausprägung von Fleischfülle, Federresten, Beschädigungen und Frostbrandspuren.

Die Zerlegung in Teile sowie die Herstellung von Geflügelfertigprodukten werden zunehmend vorgenommen. Im Angebot sind:

 Küchenfertige Ware (z. B. Filet, Rollbraten, Fleischspieße);

 Dauerwaren (z. B. Lachs-, Kochschinken, geräucherte Brust, Keulen);

 Pasteten, Sülzen, Würste.

Eine Besonderheit sind Fettleberpasteten. Durch kurzfristige Zwangsfütterung kann das Lebergewicht der Gans auf über 800g gebracht werden. Vergleichbare Leberzunahmen um das fünf bis sechsfache werden bei Mulardenten erreicht.

Cave: In Deutschland verboten!

Die Kennzeichnungspflicht umfasst für unverpackte und verpackte Ware Angaben über:

 Verkehrs- und Artenbezeichnung;

 Zulassungsnummer des Schlacht- bzw. Zerlegebetriebs;

 Handelsklasse;

 Gesamtpreis und Preis je Gewichtseinheit;

 Herrichtungsform (bratfertig, grillfertig);

 Angebotszustand und empfohlene Lagertemperatur;

 Verbrauchsdatum bei frischem, Mindesthaltbarkeitsdatum bei (tief-)gefrorenem Geflügel;

 Bei Herkunft aus Drittländern: Angabe des Landes.

Fakultative Angaben sind:

 Herkunftsnachweis;

 Kühlverfahren und Haltungs(Fütterungs-)form;

 Erzeugt nach der Öko-Erzeugnisse-VO (EG) 834/2007 (Öko-Kennzeichen).

Außerdem kann etikettiert werden, wenn Fütterung und Haltungsform bestimmte Vorgaben erfüllen (u. a. Getreideanteil im Futter, Besatzdichte, Bestandsgröße, Schlachtalter) und die Betriebe nach VO (EG) 1538/91 anerkannt sind. Mögliche Angaben:

 Gefüttert mit…% Getreide;

 Extensive Bodenhaltung;

 Auslaufhaltung;

 Bäuerliche Auslaufhaltung;

 Bäuerliche Freilandhaltung.

Die amtliche tierärztliche Untersuchung des Schlachtgeflügels und die Überwachung der Schlachtstätten sind durch VO (EG) 853 und 854/2004 geregelt. Bei den täglich zu bewältigenden Tierzahlen müssen höchste hygienische Anforderungen eingehalten werden.

Der Schlachtvorgang ist hoch technisiert und erfolgt im Fließbandverfahren streng getrennt in:

 Unreine Seite (betäuben, ausbluten, brühen, rupfen);

 Reine Seite (ausnehmen, kühlen, verpacken, lagern).

1.1.6      Nebenprodukte

1.1.6.1    Federn

  G. Reetz und O. Siegmann

Daunen und Daunenfedern von Gans und Ente sind unverändert bevorzugtes Füllmaterial für Bettdecken, zunehmend auch für hochwertige Winterbekleidung.

Nur bei der Gans erfolgt eine Gewinnung intra vitam (Lebendraufung). Dabei werden Brust und Bauch per Hand oder maschinell entfedert. Es werden nur Federn gewonnen, die zur Mauserzeit verloren gehen, d. h. wenn sie reif sind und keine blutigen Kiele aufweisen.

Die Erstmauser setzt im Alter von 8 bis 12 Wochen ein. Im Abstand von 6 bis 7 Wochen kommt es zu weiterem Federwechsel. Jungmastgänse (bis 9 Wochen) können somit einmal und Spätmastgänse je nach Schlupftermin zwei- bis viermal gerauft werden. Zuchttiere werden am Ende ihrer Legetätigkeit gerauft. Der Federertrag beim Lebendraufen beträgt je nach Häufigkeit 100–350g, der Daunenanteil 10–20%.

Bei der Schlachtung von Gans und Ente wird das Gesamtgefieder entfernt, meist in maschinellem Nassrupfverfahren. Dies erfordert dann die umgehende Federtrocknung in Spezialbetrieben, die auch die Sortierung und weitere Aufbereitung vornehmen. Der verwertbare Federertrag hängt vor allem vom Alter der Tiere ab und liegt zwischen 90–200g, der Daunenanteil beträgt 20–30%.

1.1.6.2    Schlachtabfälle

Bei der Schlachtung des Geflügels fallen Blut, Federn und ungenießbare Innereien an sowie für den menschlichen Verzehr ungeeignete Körperteile (Kopf, Ständer, Geschlechtsorgane). Diese Schlachtabfälle umfassen insgesamt 25–30% der Körpermasse. Hinzu kommen verworfene Karkassen und beanstandete Körperteile im Zuge der amtlichen Geflügelfleischkontrolle.

Daraus hergestellte Feder-, Blut- und Geflügelschlachtabfallmehle sind, nach Erhitzung zur Keimvernichtung auf 130°C, gut verdauliche und eiweißreiche Futtermittel (Tabelle 1.12). Durch das generelle Verfütterungsverbot im Gefolge der BSE-Vorfälle gehen wertvolle Futterkomponenten verloren (s. a. 4.3).

Tabelle 1.12: Zusammensetzung von Schlachtabfällen (%)

1.1.6.3    Geflügelkot

Beispiele:

1 Legehuhn/Tag:

1 Jungmasthuhn/40 Tage:

Bei richtiger Verwendung ist Geflügelkot ein wertvoller Pflanzendung und durch seine organische Masse zur Bodenverbesserung geeignet (Tabelle 1.13). Die Wirkung des Phosphor- und Kaliumgehaltes entspricht der von Handelsdüngemitteln. Sehr unterschiedlich ist jedoch der Gehalt und die Pflanzenverfügbarkeit des Stickstoffes (schnell wirkende Ammoniumverbindungen) abhängig davon, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt Geflügelkot ausgebracht wird.

Es besteht die Gefahr einer nicht vertretbaren Boden- und Grundwasserbelastung durch Stickstoff und Phosphor. In einigen Bundesländern sind daher drei Düngeeinheiten (DE) pro ha und Jahr (1 DE sind z. B. 100 Legehennen, 300 Broiler, 100 Mastputen, 150 Mastenten) als Höchstwerte sowie das generelle Ausbringungsverbot zwischen Oktober und Februar festgelegt.

Cave: Innerhalb der EU ist Geflügelkot in keiner Form als Futtermittel zulässig.

Tabelle 1.13: Zusammensetzung von Legehennenkot (g/kg)

1.2     Zucht

O. Distl und O. Siegmann

Das Geflügel weist von allen Haustierspezies die größte Rassenvielfalt auf. In der dritten Ausgabe der World Watch List der Food and Agriculture Organization (FAO) werden 734 Hühner-, 68 Gänse-, 85 Enten- und 35 Putenrassen aufgeführt. Davon sind bereits 73% in ihrem Bestand gefährdet.

Viele Rassen haben nur eine Überlebenschance, wenn sich die organisierte Rassegeflügelzucht für den Erhalt einsetzt. Diese nimmt, neben dem Wirtschaftsgeflügel, einen breiten Raum ein und ist für viele Menschen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, zugleich eine kulturhistorische Aufgabe. Häufig besitzen Rassen, die sich über Jahrhunderte an ihre Standorte angepasst haben, die Fähigkeit auch mit marginalen Bedingungen (z. B. ungünstiges Klima, Futtermangel, schlechte Futterqualität, hoher Infektionsdruck) gut umgehen zu können. Ebenso oft stehen sie als unverwechselbare Kennzeichen für eine bestimmte Region. Die Erhaltung der genetischen Vielfalt ist daher nicht nur wünschenswert, sondern auch dringend erforderlich.

1.2.1      Zuchtverfahren

1.2.1.1    Reinzucht

Es werden nur Tiere innerhalb einer Population oder Linie verpaart. In der Liebhaberzucht erfolgt dies nach individuellen Merkmalen der Elterntiere, entweder zur Verbesserung oder um weniger vorzügliche Eigenschaften auszugleichen. Bei der Zucht nach Farbschlägen müssen die Spaltungsregeln für mono- oder oligogene Erbgänge beachtet werden, um durch die entsprechende Kombination der elterlichen Genotypen den erwünschten Phänotyp bei den Nachkommen zu erreichen.

Reinzuchtlinien waren auch für die züchterische Weiterentwicklung beim Wirtschaftsgeflügel sehr wichtig. Vor 50 Jahren erbrachten Vier-Wege-Kreuzungen reingezüchteter Hahnen- und Hennenlinien den größten Fortschritt in der Lege- und Mastleistung.

Bei intensiver Selektion besteht die Gefahr von Inzuchtdepression (verminderte Fruchtbarkeit, Leistungsschwäche, erhöhte Krankheitsanfälligkeit) und hoher genetischer Drift (Verlust wertvoller Gene). Daher werden heute Urgroßelterntiere für Hybriden in geschlossenem Tierpool (Reinzucht) mit geringer Inzucht gehalten.

1.2.1.2    Hybridzucht

Mit der Kreuzungszucht können die Vorteile der Heterosis, höhere Leistungen der Nachkommen als das mittlere Leistungsniveau der Eltern, infolge nichtadditiver Genwirkungen, durch das Zusammentreffen von ungleichen Allelen an einem Genort (Zunahme der Heterozygotie) und der komplementären Ergänzung in Merkmalen (z. B. sehr hohe Eischalenstabilität in Großelterntierlinie A und sehr hohe Legeleistung in Großelterntierlinie B) ausgenutzt werden. Somit können in den Endprodukten hohe Leistungen in vielen Merkmalen erzielt werden, was mit Reinzucht nicht möglich ist.

Die Selektion auf Kreuzungseignung erfolgt entweder nur in der Vater- bzw. Mutterlinie oder in beiden Linien. Im Falle der rekurrenten Selektion (RS) wird eine Vater- oder Mutterlinie an eine Standardlinie angepaart und anhand der Nachkommenleistung der Kreuzungstiere entschieden, welche Linie sich am besten für die Erstellung der Endprodukte eignet. Bei der reziproken rekurrenten Selektion (RRS) werden sowohl Vaterals auch Mutterlinien aufgrund der Nachkommenleistungen der Kreuzungstiere selektiert. Die Nachkommen werden in reziproken Kreuzungen erstellt, d. h. jede Linie wird als Vater- und Mutterlinie eingesetzt. Mittels RRS lassen sich sowohl paternale wie auch maternale Eigenschaften verbessern.

Für den Zuchterfolg spielt die Tierzahl innerhalb einer Linie (wenigstens 1000 Hennen und 100 Hähne) und die Anzahl der Kreuzungstiere eine wichtige Rolle, um die additiven und nichtadditiven Genwirkungen möglichst genau schätzen zu können. Deshalb werden heute sowohl Reinzucht- als auch Kreuzungszucht-Leistungsergebnisse für die Zuchtwertschätzung herangezogen. Der hohe Aufwand für die Austestung und Erstellung von Linienkombinationen kann nur von großen Zuchtunternehmen geleistet werden. Deshalb erfolgte eine Strukturierung in Zuchtunternehmen für die Weiterentwicklung der Urgroßelterntiere (Ausgangslinien), Großelterntiere und Bereitstellung von Elterntieren für die Vermehrungsstufe.

In Vermehrungsbetrieben werden mit den Elterntieren Bruteier produziert, die anschließend an Brütereien abgegeben werden. Nach dem Schlupf der Küken gehen diese an Aufzuchtbetriebe und danach an Legehennenhalter für die Produktion von Eiern. Bei Mastgeflügel gehen die geschlüpften Küken sofort in die Mastbetriebe.

Im Weltmarkt werden zurzeit ca. 95% des Bedarfs an Legehennen und Jungmasthühnern durch je fünf Firmen und der für Puten durch vier Zuchtunternehmen abgedeckt. Kleinere Unternehmen können sich allenfalls in Lokal- und Nischenmärkten behaupten.

1.2.2    Zuchtziele

Bei Legehybriden geht es im wesentlich um:

 Steigerung der Anzahl verkaufsfähiger Eier je Anfangshenne;

 Minimierung der Futterkosten pro kg Eimasse;

 Optimale Eiqualitätseigenschaften, insbesondere am Ende der Legeperiode;

 Geringe Verluste bei hoher Anpassungsfähigkeit der Tiere an verschiedene Haltungsbedingungen;

 Hohe Fruchtbarkeit und Vitalität der Elterntiere, hohe Befruchtungs- und Schlupfrate;

 Vitalität der Küken (wichtig für Vermehrungsbetriebe).

In der Masttierzucht sind die Zielsetzungen:

 Rascher Zuwachs der Lebendmasse;

 Futterkosten pro kg Schlachtgewicht;

 Schlachtkörperqualität (Fettanteil);

 Anteil hochwertiger Fleischteile;

 Geringe Tierverluste.

1.2.2.1    Leistungsprüfungen

Zur Orientierung der Geflügelhalter über die Leistungsfähigkeit der Lege- und Masthybridherkünfte werden unter standardisierten Bedingungen in Leistungsprüfanstalten repräsentative Herkunftsvergleiche durchgeführt. Diese erfolgen nach den Richtlinien für die Durchführung von Hühnerleistungsprüfungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahme ist freiwillig und schließt sowohl die Anerkennung der Prüfmethoden als auch die Zustimmung ein, dass die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsanstalten sowie eine zusammenfassende Auswertung veröffentlicht werden.

Für die Prüfung von Legehybriden werden von einer unabhängigen, dazu bestellten Person 410 Bruteier entnommen. Vom Schlupf werden 130 weibliche Küken individuell markiert und in Bodenhaltung aufgezogen. Für die Legeperiode werden davon mindestens 80 Junghennen in der 18. Lebenswoche eingestallt, unterteilt in vier Gruppen. Die Erfassung der Legeleistung beginnt ab dem 141., das Prüfungsende ist der 504. Lebenstag. Von jeder Hybridherkunft müssen mindestens fünf Gruppen auf drei verschiedenen Stationen geprüft werden. Dies erlaubt die statistische Absicherung der Ergebnisse und auch Aussagen über die Heritabilität einzelner Merkmale sowie die Interaktion zwischen Herkunft und Jahr oder Prüfungsanstalt. Der umfangreiche Merkmalskatalog für Legehybriden ist mit Durchschnittswerten verschiedener Prüfungsjahrgänge in Tabelle 1.14 aufgeführt, um einen Eindruck über die erreichten Leistungssteigerungen zu vermitteln.

Die Prüfung von Jungmasthühnern erfolgt an zwei Anstalten. Je Herkunft werden 1200 Tiere in fünf Wiederholungen zu je 240 Tieren geprüft. Bei 35-tägiger Mastdauer können heute folgende Ergebnisse erwartet werden:

 Tierverluste: 2,5–3,5%;

 Schlachtgewicht: 1,8kg;

 Futterverzehr: 2,8kg

 Futterverwertung (kg Futter/kg Zuwachs) 1,6:1

 Mastkennzahl: >300

Tabelle 1.14: Durchschnittswerte der Legeleistungsprüfung1) (Weißleger, Käfighaltung)

1) 5 Prüfanstalten

2) Haugh-Einheiten

Die Mastkennzahl ergibt sich aus 100 × [Überlebensrate (%) × Mastendgewicht (kg)] dividiert durch [Alter in Tagen × Futterverwertung], z. B.:

Zur Abschätzung des Mastwertes sind weiterhin das Ausschlachtergebnis und die Fleischqualität von Bedeutung.

1.2.2.2    Ausblick

In der Legehennenzucht werden Leistungssteigerungen über verbesserte Persistenz (gleichmäßig hohe Eizahl über die gesamte Legeperiode) möglichst vieler Anfangshennen angestrebt. Durch Verlängerung der Haltungsdauer können anteilige Aufzuchtkosten gesenkt und damit die Rentabilität erhöht werden. Für Freiland- und Bodenhaltung werden Verhaltensmerkmale (z. B. Federpicken, Kannibalismus) sowie Krankheitsresistenz und Stoffwechselstabilität stärker beachtet werden müssen. Es werden auch neue Hybridlinien entwickelt, die diesen Anforderungen genügen. Hierbei werden auch Hybride mit Zwiehuhncharakter gezüchtet, eine aktuelle Entwicklung des Zweinutzungshybridhuhns ist das Kollbecksmoorhuhn.

In der Mastgeflügelzucht werden gleichfalls Tiergesundheit und -verhalten eine größere Rolle spielen. Für diese Zielsetzungen werden neben den klassischen Selektionsmethoden die Anstrengungen verstärkt, genetische Marker und Polymorphismen von Genen zu finden.

1.2.3    Molekulargenetik

Das Genom des Huhnes besteht aus 38 autosomalen Chromosomenpaaren und zwei Gonosomen. Im Gegensatz zu Säugern ist das weibliche Tier heterogametisch. Eizellen können daher ein Z- oder W-, Spermien immer nur ein Z-Chromosom enthalten.

Es ist bisher nicht klar, ob die Geschlechtsentwicklung durch ein dominantes Gen auf dem W- oder dosisabhängig durch das Z-Chromosom gesteuert wird. Auf jeden Fall ist das Z-Chromosom des Huhnes nicht mit dem X-Chromosom der Säuger identisch, sondern enthält Gene, die beim Menschen auf den Chromosomen 5 und 9 lokalisiert sind.

Weiterhin gibt es beim Huhn kein dem SRY-(sex determining region Y)-Gen der Säuger entsprechendes geschlechtsspezifisches Gen, das die Entwicklung der Hoden einleitet und somit das männliche Geschlecht bestimmt. Vielmehr wird vermutet, dass das DMRT1-(doublesex- and mab-3-related transcription factor 1)-Gen auf dem kurzen Arm des Z-Chromosoms ein Testisdeterminierendes Protein kodiert, wenn es in zwei Kopien (ZZ) vorliegt.

Die Größe des haploiden Genoms beim Huhn wird auf 1,2 × 109 Basenpaare geschätzt (Säuger 3 × 109). Der Grund für den geringeren Umfang wird in der kleineren Größe der Introns (Genomsequenzen zwischen den für Proteine kodierenden Sequenzen) und der geringeren Anzahl von repetitiven Sequenzen im Genom gesehen. Demzufolge ist die Anzahl von kurzen repetitiven Sequenzen (z. B. Mikrosatelliten), die für die Genomanalyse verwendet werden können, um etwa sechs- bis zehnfach geringer als bei Säugern.

Erst 2005 wurde die Struktur des Hühnergenoms weitgehend aufgeklärt (1,05 Mrd. Basenpaare; drei Sequenzen für die Autosomen 1–28 und 32, zwei Kopplungsgruppen, Geschlechtschromosomen). Somit ist damit zu rechnen, dass die für die Züchtung wichtigen Genorte relativ schnell identifiziert und in ihrer Wirkungsweise analysiert werden können. Beispielsweise konnte eine Selektionssignatur im Bereich des TSRH (thyroid stimulating hormone receptor) -Gens festgestellt werden, die für die Asaisonalität der Legetätigkeit bei Legehybriden und Broilerlinien verantwortlich ist.

1.2.4    Genetische Krankheitsresistenz

Züchterische Maßnahmen werden nur in Erwägung gezogen, wenn keine kostengünstigeren Möglichkeiten verfügbar sind (s. 2.1.3) und/oder dadurch andere Leistungsmerkmale nicht beeinträchtigt werden.

Bisher ist es nicht gelungen, Gene für erhöhte Vitalität (allgemeine Widerstandskraft) zu finden. Es besteht aber die Möglichkeit, Linien mit generell verbesserter Immunkompetenz zu züchten.

Resistenzgene könnten innerhalb von 3 bis 4 Jahren von der Basiszucht auf die Produktionsebene übertragen werden, weil das genetische Material der relativ kleinen Zuchtpopulationen fortwährend über die Vermehrungsstufe multipliziert wird.

1.2.4.1    Erregerspezifische Widerstandsfähigkeit

Völlige Unempfänglichkeit (Resistenz) für bestimmte Krankheitserreger kann tierartspezifisch sein (Wirtsspektrum). Innerhalb empfänglicher Spezies wurde dies bisher selten nachgewiesen und ist i. d. R. durch ein einzelnes Gen determiniert. Bei erhöhter Widerstandskraft (partielle Resistenz) sind meist verschiedene Komponenten des Makroorganismus und dadurch mehrere Gene an der Abwehr beteiligt. Immer besteht die Gefahr, dass nach Mutation der Pathogene die Widerstandsfähigkeit verloren gehen kann.

Genetisch bedingte Resistenzunterschiede sind bekannt bei Marekscher Krankheit, Lymphoider Leukose, Infektiöser Bursitis (Gumboro-Krankheit) des Huhnes, Aviärer Infektiöser Bronchitis, Salmonellose, Kokzidiose, Askaridose.

Die Marek-Resistenz wird durch einen Genort (MDV1) gesteuert, lokalisiert auf Chromosom 1. Bestimmte Genvarianten dämmen vermutlich die Virusreplikation ein. Daneben dürften noch weitere Gene eine Rolle spielen. Für Resistenz gegen Lymphoide Leukose sind Zellrezeptoren verantwortlich. Es wurden Gene gefunden, die diese Rezeptoren kodieren sowie resistente und anfällige Genotypen identifiziert.

Für Salmonellosen und Kokzidiosen konnten Marker nachgewiesen werden, die mit der Krankheitsanfälligkeit gekoppelt sind. Die Aufklärung genetisch bedingter Resistenz/Anfälligkeit für infektiöse und parasitäre Krankheiten wird zurzeit intensiv bearbeitet, so dass laufend neue Kenntnisse hinzukommen.

1.3      Reproduktion und Brut

1.3.1      Reproduktion

  Th. Redmann, K.-P. Behr und G. Reetz

Beim Vogel laufen lediglich die ersten Teilungsvorgänge der befruchteten Eizelle im mütterlichen Organismus ab. Nach der Ablage des Bruteies kann eine Unterbrechung stattfinden, bis für die weitere embryonale Entwicklung einschließlich Kükenschlupf geeignete Brutbedingungen natürlicher oder künstlicher Art vorliegen. Die Bedingungen und die Zeitdauer dieser Unterbrechung sind je nach Vogelart unterschiedlich (begrenzte Lagerung).

1.3.1.1    Follikelreifung und Eibildung

Die besten Kenntnisse liegen für das Huhn vor. Im Verlauf der Organogenese entwickeln sich ab dem 8. Bebrütungstag in der Ovaranlage vorübergehend ca. 12 500 Oogonien, von denen bis zum Schlupf des Kükens die Hälfte wieder zugrunde geht, da Ovar und Eileiter, ursprünglich paarig angelegt, nur noch linksseitig vorhanden sind. Postembryonal verringert sich dieser Oozytenpool bis zur 12. Lebenswoche nochmals bis auf ca. 2500 potenzielle Follikelanlagen. Dies gilt für leichte Legehühner. Schwere Rassen verfügen über ca. 1500, Wildformen über allenfalls 500 Eizellen.

Zeitgleich nach dem Schlupf beginnt aber auch in kontinuierlicher Folge für eine begrenzte Oozytenzahl das Heranwachsen bis zum ovulationsreifen Follikel. Dies verläuft über drei Phasen von unterschiedlicher Dauer und mündet jeweils in Follikelarten ein, die unschwer am Eierstock einer legenden Henne zu erkennen sind. Insgesamt sind dafür 150 Tage zu veranschlagen. Dadurch liegt der Legebeginn beim Huhn um die 21. Lebenswoche und es wird deutlich, wie wichtig ein ungestörter Aufzuchtverlauf für die spätere Legetätigkeit ist.

Nach Ablösung des reifen Follikels vom Ovar beginnt die Eibildung