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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Theologie - Vergleichende Religionswissenschaft, Univerzita Komenského v Bratislave, Sprache: Deutsch, Abstract: Jede kritische Analyse des Begriffs eines gerechten Krieges muss sich darüber klar sein, dass die theoretischen Grundlagen und seine historischen Umsetzungen immer eng an die jeweilige Zeitgeschichte sowie konkrete kirchliche, politische und juristische Gegebenheiten gebunden waren , sind und sein werden. Kurzum, jedes Reden über den Gerechten Krieg wurde und wird immer von diesen Einflüssen konditioniert und ist als dynamisch anzusehen. Interessant ist die Tatsache, dass sich die Idee eines gerechten Krieges in allen drei monotheistischen Religionen findet, besonders aber in Christentum und Islam. Beide Religionen neigen dazu, das Adjektiv gerecht mit heilig auszutauschen. Man führt Krieg gegen Andersdenkende und -gläubige, um den eigenen Glauben zu rechtfertigen, ein erster Hinweis auf die These, dass der Monotheismus strukturell den Kriegsgedanken in sich trägt, da nur eine Religion die wahre sein kann. Die Idee, dass Kriege gerecht sein können, entstammt jedoch nicht der christlichen Tradition, sondern hat griechische und römische Vordenker. Seit 1990 wird der Begriff immer wieder im Zusammenhang mit humanistischen Hilfsleistungen neu akzentuiert und diskutiert. Gerade in der Auseinandersetzung mit dem Islam seit den Jahren 1979 und 2001 erhielt er eine neuerliche Aktualität sowie eine neue Vermischung von politischen und religiösen Ansätzen und Motiven. Per Definition ist die Lehre vom gerechten Krieg eine in der abendländischen Rechtsgeschichte entwickelte Auffassung, derzufolge ein Krieg oder ein bewaffneter Konflikt zwischen Kollektiven (meist Staaten) nur dann ethisch und moralisch legitim sein kann, wenn er bestimmte Auflagen erfüllt. Das Recht zum Krieg (ius ad bellum) ist einer legitimen Autorität vorbehalten. Diese muss den Krieg aus einem gerechten Grund sowie aus ethisch richtigen Absichten und Zielen führen. Das Recht im Krieg (ius in bello), das die Einhaltung bestimmter Kriegsregeln einfordert (z.B. den Schutz der Zivilbevölkerung sowie den humanitären Umgang mit Kriegsgefangenen), bildet eine zweite logische Entwicklung des ius ad bellum. Schon hier wird deutlich, wie die Ideen eines gerechten Krieges oder seine Varianten der Kreuzzüge oder eines Heiligen Kriegs im Islam, des Jihad, aus genau dieser Mischung von Politik (ge-recht ) und Theologie (heilig) besteht, die ihre Sprengkraft bis heute behalten hat.
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