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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Es soll in dieser Arbeit untersucht werden, ob positive Diskriminierung im Allgemeinen und das Frauenförderungsgesetz des Landes NRW im Besonderen moralisch zulässige oder gegebenenfalls gebotene Mittel zur Bekämpfung von Diskriminierung sind. Es ist von immenser Bedeutung, Missstände zu benennen und Strategien zu finden, um dagegen vorzugehen. Die Benennung der Benachteiligung des weiblichen Geschlechts ist der erste Schritt, systematische Unterdrückung von Frauen zu durchbrechen. Genauso wichtig ist es jedoch auch, diese Strategien und Maßnahmen wiederholt zu überprüfen. Wer aus ethischen Gründen nach Gleichberechtigung strebt, muss seine Maßnahmen auch auf ethische Zulässigkeit untersuchen. Der erste Teil der Arbeit widmet sich der terminologischen Klärung. Darauffolgend wird die Frauenförderung im öffentlichen Dienst in NRW dargestellt und ihre Intention herausgearbeitet. Es soll ein grundlegendes Verständnis für die Notwendigkeit von Frauenförderung generiert werden, welches für die spätere moralische Beurteilung wichtig ist. Zudem soll anhand eines Gerichtsurteils bezüglich des FFGs die Kontroverse der positiven Diskriminierung eingeleitet werden. Im Anschluss wird der philosophische Kern der Ausgangsfrage untersucht und Argumente für und gegen Maßnahmen der positiven Diskriminierung erörtert und gegeneinander aufgewogen. Der Bezug zu der Maßnahme des FFGs bleibt während der Argumentation bestehen. Schließlich wird die Arbeit resümiert, um beantworten zu können, ob positive Diskriminierung im Allgemeinen moralisch zulässig, unzulässig oder sogar notwendig ist.
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