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Das vorliegende Buch bietet in knapper und kompakter Form für Auszubildende eine Vorbereitung auf die Gesellenprüfung – gegebenenfalls auch auf die Zwischenprüfung – im Fach Sozialkunde. Das Buch eignet sich sehr zur konkreten und individuell leicht handbaren Vorbereitung, denn es besteht aus zwei Teilen: Anhand der Prüfungsthemen von Gesellenprüfungen der letzten Jahre werden im ersten Teil thematisch geordnete Musterprüfungsfragen mit einleitend knappen inhaltlichen Stichpunkten zum Bearbeiten angeführt. Im zweiten Teil werden die Lösungen zu den Musteraufgaben präsentiert, wobei jedes Themengebiet noch zusätzliche Sachinformationen zur Vertiefung und zum Nachschlagen bietet. Somit ist das Buch sehr gut zum selbstständigen Arbeiten geeignet, wobei ein schneller Themenzugang möglich ist und der „Leseaufwand“ überschaubar bleibt.
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Seitenzahl: 73
Veröffentlichungsjahr: 2016
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Haftungsausschluss:
Der Inhalt des Buches basiert auf eigenen Recherchen und den angeführten Nachweisen. Er gibt die persönliche Meinung und den persönlichen Erfahrungshintergrund des Autors wieder. Der Autor kann keine juristische Verantwortung oder Haftung für Schäden übernehmen, die durch eventuell vorhandene Fehler oder falsch verstandene Interpretation entstehen. Das Buch soll Hilfen zum erfolgreichen Absolvieren der Gesellenprüfung im Fach Sozialkunde bieten. Es kann aber keine Verantwortung dahingehend übernommen werden, dass nach der Lektüre des Buches das Ziel einer bestandenen Gesellenprüfung erreicht wird.
Prüfungsvorbereitung für die Gesellenprüfung – Ein kompaktes Übungsbuch zum Fach Sozialkunde für Auszubildende
Von Manfred Krapf
Vorwort
A. Muster- und Übungsfragen im Fach Sozialkunde
Berufsausbildung und Arbeitsbeziehungen
Soziale Sicherung
Recht
Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland
Wirtschaft und Wirtschaftspolitik
Internationale Beziehungen
Offene Fragen
B. Muster- und Übungsfragen im Fach Sozialkunde: Lösungen und ergänzende Hinweise
Berufsausbildung und Arbeitsbeziehungen
Soziale Sicherung
Recht
Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland
Wirtschaft und Wirtschaftspolitik
Internationale Beziehungen
Offene Fragen
C. Tipps zum Bearbeiten der Aufgaben in der Prüfung
Schluss
Stichwortregister
Die Idee für dieses Buch ist das Resultat einer langjährigen beruflichen Erfahrung des Autors in der (sozial) pädagogischen Arbeit mit jugendlichen Auszubildenden. Im Rahmen des begleiteten Berufsschulunterrichts und der Vorbereitung auf die Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung zeigten sich Probleme mit dem Fach Sozialkunde. Immer wieder äußerten die Auszubildenden ihre Abneigung gegen das Schul- und Prüfungsfach Sozialkunde. Dieses Unterrichtsfach des Berufsschulunterrichts erschien den meisten Auszubildenden – was ja eigentlich nicht zutrifft - fern ihrer konkreten Lebens-und Arbeitswelt. Zusätzlich herrschten vielfach Verständnisschwierigkeiten hinsichtlich der vermittelten Inhalte, die die Motivation für dieses Fach beeinträchtigten.
Dementsprechend erzielten die Auszubildenden bei den Abschlussprüfungen im Fach Sozialkunde weniger gute Ergebnisse bzw. manche bestanden sogar die Prüfung nicht und demzufolge wurde eine Zusatz- oder eine Wiederholungsprüfung notwendig. Letzteres kann dazu führen, dass der Auszubildende seine Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verlängern muss, was im Übrigen auch finanzielle Einbußen nach sich zieht.
Das vorliegende Übungsbuch zum Fach Sozialkunde mit dem Schwerpunkt des gewerblich-technischen Bereichs bietet themenbezogene gebundene und offene Übungsfragen mit einleitenden Stichpunkten sowie anschließenden Lösungen und ergänzenden Lösungshinweisen. Es beschränkt sich auf die wesentlichen Inhalte des Unterrichtsstoffes der Berufsschule und bisheriger Abschlussprüfungen in einer verständlichen und knappen Form.
Selbstverständlich kann keine Vollständigkeit im Hinblick auf alle möglichen Themen der Gesellenprüfung im Fach Sozialkunde erreicht werden, aber die wichtigen The-mengebiete werden behandelt. Die vorliegenden Fragen basieren zum einen auf der langjährigen Tätigkeit des Autors in der Arbeit mit Auszubildenden. Zum anderen orientieren sich die ausgewählten Themen und Fragen an den jeweiligen Rahmenlehrplänen zum Berufsschulfach Sozialkunde und den Sozialkundeprüfungen der letzten Jahre (siehe dazu den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.05.2008: „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung.html und - stellvertretend - den Lehrplan für das Fach Sozialkunde an den bayerischen Berufsschulen bei http://www.isb.bayern.de/download/9698/lp_bs_bfs_sozialkunde.pdf). Punktuell wurden darüber hinaus noch herangezogen: Model/Creifelds, Staatsbürger-Taschenbuch. Alles Wissenswerte über Europa, Staat, Verwaltung, Recht und Wirtschaft, München 2012 (33. neubearbeitete Auflage) und Göbel/Morawa, Grundwissen Wirtschaft. Wirtschaftsordnung/Unternehmensführung und BWL/Rechtsgrundlagen, Berlin 2007).
Das Buch ist zuvörderst für die Auszubildenden selbst, aber auch für Eltern und Ausbilder geeignet. Man kann die Prüfungssituation am Beispiel der Musterfragen üben und mithilfe der beigefügten Lösungen und den zusätzlichen Sachinformationen seinen Wissensstand überprüfen.
Noch ein Hinweis: Wegen der Einfachheit wird im Folgenden sprachlich nicht zwischen männlicher und weiblicher Form unterschieden. Damit ist selbstverständlich keinerlei geschlechtsspezifische Diskriminierung gemeint.
Folgende Stichpunkte seien hier genannt:
Rechtlicher Rahmen: Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz
Duales System: Berufsausbildungsvertrag
Berufliche Fortbildung und Umschulung: Fördermaßnahmen, Wandel der Arbeitswelt
Betriebliche Mitbestimmung: Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsrat bzw. Jugendvertretung
Tarifwesen: Tarifautonomie, Tarifvertrag, Tarifpartner, Arbeitskampf
Beispiel- und Musterfragen:
1) In welchem Gesetz ist die freie Berufswahl und freie Wahl des Arbeitsplatzes verankert?
Berufsbildungsgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Arbeitsplatzschutzgesetz
Grundgesetz
2) In welchem Gesetz finden sich die grundlegenden Regeln über die Berufsausbildung?
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Im Berufsbildungsgesetz
Im Jugendarbeitsschutzgesetz
Im Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
3) Was versteht man unter dem Dualen System in der Berufsausbildung?
Praktische Berufsausbildung im Betrieb und theoretische Ausbildung in der Berufsschule
Praktische und theoretische Berufsausbildung in der Berufsschule
Praktische und theoretische Berufsausbildung im Betrieb
Berufsausbildung an Hochschulen
4) Was ist kein gesetzlich vorgeschriebener Inhalt des Berufsausbildungsvertrages?
Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft
5) Wer muss einen Ausbildungsvertrag unterschreiben?
Der Auszubildende und der Ausbilder
Der Auszubildende, der Ausbilder und die zuständige Berufsschule
Der Auszubildende, die Eltern bei minderjährigen Auszubildenden und der Ausbilder
Der Auszubildende, der Ausbilder und die zuständige Handwerkskammer
6) Welche Pflicht im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses muss der Ausbilder nicht übernehmen?
Zahlung einer Ausbildungsvergütung
Gewährung des Urlaubs
Teilnahme am Elternsprechtag der Berufsschule
Ausstellung eines Zeugnisses am Ende der Ausbildung
7) Welche Pflicht im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses muss der Auszubildende übernehmen?
Immer gute Noten im Berufsschulunterricht erreichen
Alle Anweisungen des Ausbilders befolgen
Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Keinen Fehler bei der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb zu machen
8) Was versteht man unter einer Aufstiegsfortbildung?
Den Abschluss eines Hochschulstudiums nach einer handwerklichen Erstausbildung
Das Absolvieren eines Fremdsprachenkurses nach einer erfolgreichen beruflichen Erstausbildung
Die Ausbildung in einem neuen Beruf nach einer Erstausbildung mit dem Ziel eines höheren Einkommens
Die Absolvierung der Ausbildung zum Meister im erlernten Beruf bei einer Handwerkskammer
9) Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist Jugendlicher,
wer 15 Jahre alt ist, aber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat
wer 16 Jahre alt ist, aber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat
wer 14 Jahre alt ist, aber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat
jeder unter dem 18. Lebensjahr
10) Was regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht?
Arbeitszeiten
Ruhepausen
Urlaub
Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung
11) Welche Aussage zu Ruhepausen entspricht den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes?
Als Ruhepausen gelten nur Arbeitsunterbrechungen von mindestens 30 Minuten
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden beträgt die Ruhepause 30 Minuten
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden beträgt die Ruhepause 45 Minuten
Bei einer Arbeitszeit von unter viereinhalb Stunden beträgt die Ruhepause 15 Minuten
12) Welche Behörde überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes?
Agentur für Arbeit
Gewerbeaufsichtsamt (außer in Berlin und Hamburg)
Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer
Jugendamt
13) Wann kann ein Betriebsrat gebildet werden?
Wenn es mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer gibt, von denen drei wählbar sind
Wenn es mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb gibt
Wenn es mindestens fünf Arbeitnehmer gibt, die mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben
Wenn es mindestens 10 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer gibt, von denen drei wählbar sind
14) Wählbar zum Betriebsrat sind
alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
alle Arbeitnehmer des Betriebs
alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören
alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die mindestens 12 Monate dem Betrieb angehören
15) Wie lange dauert die Amtszeit eines Betriebsrates?
Die Amtszeit eines Betriebsrates dauert vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich
Die Amtszeit eines Betriebsrates dauert vier Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich
Die Amtszeit eines Betriebsrates dauert fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich
Die Amtszeit eines Betriebsrates dauert fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich
16) Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann gewählt werden, wenn
mindestens drei Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
mindestens vier Auszubildende vorhanden sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
mindestens fünf Auszubildende vorhanden sind, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
mindestens zehn Auszubildende vorhanden sind, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
17) Was versteht man unter dem Begriff der Tarifautonomie?
Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge ohne Einmischung der Bundesregierung abzuschließen
Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmer haben das Recht, Tarifverträge ohne Einmischung der Bundesregierung abzuschließen
Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben das uneingeschränkte Recht, Tarifverträge abzuschließen, ohne auf bestehende gesetzliche Bestimmungen achten zu müssen
Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben nur das Recht, Tarifverträge über die Löhne und Gehälter ohne Einmischung der Bundesregierung abzuschließen
18) Wo ist die Tarifautonomie gesetzlich gewährleistet?
Im UN-Menschenrechtspakt
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Im Handelsgesetzbuch (HGB)
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
19) Man unterscheidet Manteltarifverträge und Lohn- bzw. Gehaltstarifverträge. Welcher der folgenden Punkte wird in einem Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag geregelt?
Gehälter für Angestellte
Kündigungsfristen
Bestimmungen zur Mehrarbeit
Urlaub
20) Welches Mittel bei einem Arbeitskampf besitzen die Arbeitgeber?
Streik
Boykott
Aussperrung
Anrufung der Polizei
1) Hinweis: Bei den Multiple-Choice Fragen ist jeweils nur eine Antwortmöglichkeit richtig!
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