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Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Pädagogik - Inklusion, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit erarbeitet, welche Herausforderungen es bei der Ermittlung des Stundenumfangs eines Schulbegleiters an staatlichen Grundschulen gibt und wie diese erfolgt. Für die Bedarfsermittlung wird sie zuerst die Leistungen aufzeigen, die Schulen leisten müssen. Im Anschluss geht sie darauf ein, wie ein Sonderpädagogisches Gutachten eingeleitet wird und welche Rolle der Sonderpädagoge hat. Danach nimmt sie Bezug zum Thema Schulbegleiter. Die Autorin hospitierte für ihren Praxisteil ein Kind mit einer manifesten Behinderung (als manifeste Behinderungen gelten körperlich-motorische und/oder geistige Beeinträchtigungen), für das noch kein Schulbegleiter im Einsatz ist. Im Rahmen des Theorie-Praxis-Transfers wird sie, unter Beachtung der gesetzlichen Reglungen, die Stundenzahl eines Schulbegleiters ermitteln. Als Individuen einer Gesellschaft unterscheiden wir uns nicht durch bloße Äußerlichkeiten, wie Haarfarbe, Körpergröße oder Körperumfang. Persönliche Interessen, die Ausprägung von Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln sich individuell und prägen ebenso die Ganzheitlichkeit einer Person. Die Ausprägung von Fähigkeiten und Fertigkeiten wird beeinflusst durch subjektive Lern- und Denkprozesse und durch die sozioökonomischen und sozioökologischen Faktoren eines Einzelnen. Es entsteht ein günstiges oder ein ungünstiges Problemlöseverhalten. Die Entwicklung der Lernprozesse beginnt bereits während der ersten Sozialisationsinstanz, dem Elternhaus, und wird im Rahmen des Kindergartenbesuchs und der Schule, die als zweite Sozialisationsinstanzen gelten, fortgeführt. Dabei ist es wichtig, die Verschiedenartigkeit der Kinder zu berücksichtigen und sie entsprechend ihres Lerntempos zu fördern und zu fordern. Besondere Beachtung sollten Kinder erhalten, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Für solch heterogene Klassengemeinschaften an staatlichen Schulen braucht es Lehrer mit einem hohen Maß an Flexibilität in Bezug auf Unterrichtsgestaltung und -materialien. Kinder mit einer manifesten Behinderung und/oder mit Einschränkungen in den Bereichen Sprache und/oder der emotional-sozialen Entwicklung haben, nach Feststellungen dieser Einschränkungen durch den Mobiler-Sonderpädagogischer-Dienst, Anrecht auf eine gewisse Stundenzahl Förderunterricht, der durch einen Sonderpädagogen zu erfüllen ist. Dieser ist dafür verantwortlich, dass der Unterrichtsstoff bedarfsgerecht vermittelt wird, egal ob im Einzel-, Gruppen- oder Klassensetting.
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