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Eine junge Frau arbeitet in einer größeren Berliner Anwaltskanzlei für Straf- und Wirtschaftsrecht. Sie war die persönliche Assistentin des Seniorpartners.
Da sie jung verheiratet und das Geld knapp ist, hat ihr Ehemann nichts dagegen, wenn sie öfters am Abend Überstunden machen muss. Sie bereitet und sortiert dann immer mit ihrem Chef zusammen die Unterlagen für Verhandlungen vor, die am nächsten Tag stattfinden.
Ihr Senior-Chef ist aber nicht nur ein stadtbekannter Anwalt, er ist auch ein stadtbekannter Schürzenjäger, der die Frauen um seinen Finger wickeln kann. Genau aus diesem Grunde ließ sich seine Ehefrau von ihm scheiden, als sie es endlich satthatte, immer wieder von ihm betrogen zu werden.
Er konnte das Jagen aber nicht lassen und schreckte dabei sogar von seiner Angestellten nicht zurück.
Ob er Erfolg bei seiner Jagd hatte und wie er es anstellte, das wollen wir hier nicht verraten.
Hier lesen Sie eine fast wahre Geschichte. Wie die Geschichte letztlich endete, das können Sie hier erlesen.
Viel Spaß beim Lesen.
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Veröffentlichungsjahr: 2019
Mein Chef, der Herr Rechtsanwalt.
Dies ist eine wahre Geschichte aus der Zeit, als ich meinen Chef im Büro liebte.
Ich war die persönliche Assistentin eines Anwalts in einer kleinen Anwaltskanzlei in Berlin-Lichterfelde. Die Kanzlei bestand aus zwei jungen Anwälten und einem älteren Anwalt, dem Seniorpartner.
Er war der ältere Partner und Gründer der Kanzlei. Also stand er auf dem Briefkopf ganz oben.
Mein Chef konnte sich seine Fälle aussuchen. Die nicht ganz so spektakulären Fälle, die auch nicht so viel Euro einbrachten, delegierte er auf seine beiden Juniorpartner. Darunter waren auch meistens die Verkehrsdelikte, Bußgelder, kleinere Straftaten, Schadensansprüche, Abmahnungen und andere Bagatelldelikte, die über Rechtsschutzversicherungen, zu einen Festbetrag abgerechnet wurden.
Diese Fälle brachten nicht so viel Gewinn ein, als Wirtschafts- oder größere Strafdelikte. Wenn ein Klient natürlich einen bestimmten Anwalt aus unserer Kanzlei, als den Anwalt seines Vertrauens wünschte, wurde dies respektiert, schließlich war auch bei uns, der Kunde König.
Mein Chef und ich hatten heute einen anstrengenden Tag hinter uns. Wir mussten zum Zivilgericht nach Potsdam wegen eines länger zurückliegenden Rechtsstreits fahren. Es ging vor dem Zivilgericht um den Streitfall einer Urheberrechtsverletzung.
Unser Mandant hatte ein kleines Unternehmen auf Schadensersatz verklagt.
Gegen das außergerichtliche Mahnverfahren hatte der Beklagte Widerspruch eingelegt, eine Unterlassungserklärung verweigert und somit, kam es zu einer Gerichtsverhandlung.
Es handelte sich bei dem Beklagten um eine Firma, die Seniorenausflüge per Internet und sonstiger Werbeanzeigen anbot. Diese Firma hatte von unserem Mandanten, ein von ihm selbst, auf seiner Homepage veröffentliche Lichtbildaufnahme des Schwielowsee, unberechtigt heruntergeladen und in ihre Homepage, als Werbebild eingebaut.
Da unser Mandant Pressefotograf war, bestand er benutzt wurde. (Urheberrecht)
Es wurde vom Gericht einen Betrag von 500 Euro als Schadensersatz pro Bild festgesetzt.
Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Beklagte nicht nur das Bild im Internet veröffentlicht hatte, nein, er hatte sich auch zehntausend Werbe-Flyer drucken lassen, und in diesem Flyer, ebenfalls das Bild unberechtigt verwendet.
Dies war jetzt ein ganz neuer Ausgangspunkt, der in dem laufenden Verfahren zuerst keine Berücksichtigung finden sollte, so der Richter. Er und wollte ein eigenes Verfahren eröffnen.
Um die Eröffnung eines neuen Streitfalles zu vermeiden, setzte mein Chef alles dran, dass dieser neue Anspruch gleich mitverhandelt werden sollte.
Der Richter lehnte zuerst ab, musste aber zum Schluss meinem Chef recht geben, da mein Chef verschiedene Rechtsprechungen von Oberlandesgerichten zitierte und ihm vorlegte.
Der Richter erhöhte dann den Streitwert um das Doppelte und verhandelte alles zusammen, als einen Streitfall.
Die beklagte Firma musste dann eintausendzweihundert Euro Schadensersatz bezahlen, zusätzlich unsere Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Da sich unser Anwaltshonorar nach dem Streitwert richtet, war mein Chef hinterher äußerst zufrieden.
Mein Chef konnte dann unseren Mandanten überreden, dem Verursacher dafür, die Restverteilung der bereits gedruckten Werbe-Flyer zu gestatten.
Nach der Verhandlung lud mich mein Chef, zu einer Tasse Kaffee ein, da zwei Stunden später bereits die nächste Gerichtsverhandlung war und es sich nicht lohnte, zurück in unser Büro zu fahren.
Diesmal ging es um einen Einbruch in ein Kiosk, wo mein Chef den Kioskbesitzer anwaltlich vertrat. Der Kioskbesitzer war als Nebenkläger zugelassen.
Dieser Gerichtstermin war um 15:30 Uhr angesetzt. Er war schnell erledigt, da der Beschuldigte zur Verhandlung nicht erschienen war. Sein Anwalt konnte auch keine Angaben darüber machen, warum sein Mandant zum geladenen Termin nicht erschien, war.
Der Richter vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit und stellte stattdessen einen Haftbefehl aus. Grund dafür war: »Nichterscheinen vor Gericht, trotz ordnungsgemäßer Vorladung und Zustellung, zur Hauptverhandlung«.
Nach der abgesagten Verhandlung fuhren wir zurück in die Kanzlei und gingen die Tagespost durch. Diese musste ja immer täglich überprüft werden, dass ja keine Termine versäumt wurden. Ein Anwalt ist auch verantwortlich für die Einhaltung und der Wahrung angesetzter Termine, ansonsten kann dies teuer für einen Anwalt werden.
An diesem Abend blieb ich länger in der Kanzlei, da noch Vorbereitungen für einen wichtigen Gerichtstermin für den nächsten Tag zu treffen waren. Es mussten noch Protokolle kopiert und Diktate abgeschrieben werden. Mein Chef bereitete noch einmal sein Plädoyer, verschärfte es, und ging alles noch einmal Schritt für Schritt durch.
Es ging um eine angebliche Steuerhinterziehung einer Heizungsfirma, die Subunternehmer aus Polen beschäftigt hatte. Es war ein komplizierter und schwieriger Fall, was sich auch im Honorar ausdrückte. Aus diesem Grunde behielt sich mein Chef diesen Fall vor und delegierte ihn nicht an einen seiner Juniorpartner. Es war aber auch der wusch der angeklagten Heizungsfirma, dass sich mein Chef der Sache selbst annahm.
Mein Chef war der Meinung, wir haben ein vereinigtes Europa, so sagen es wenigstens immer die Politiker, warum also sollte nicht eine polnische Firma in Deutschland arbeiten dürfen. Dem Fiskus sei es jedoch ein Dorn im Auge, das eben diese polnische Firma in Deutschland keine Steuer zahlen würde, sondern in Polen.