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In der Öffentlichkeit häufig als Auswanderungsland wahrgenommen, unternahm China in den letzten Jahren verstärkt Bemühungen, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland für den chinesischen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Die Einführung eines Fachkräfteeinwanderungssystem mit abgestuften Rechten für Arbeitsmigrant:innen sollte diese Entwicklung fördern. Die vorliegende Analyse zeigt, dass diese Reform des Einwanderungssystems die Gerichtspraxis nicht verändert hat. Abseits der politischen Diskurse um die Anwerbung von internationalen Talenten und der Propagierung Chinas als Wissenssupermacht, bleibt China aufgrund der existierenden Probleme im bestehenden Rechtssystems für Arbeitsmigrant:innen unattraktiv.
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