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Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung des Organisationsrechts innerhalb des allgemeinen Verwaltungsrechts nimmt sich heute noch vergleichsweise bescheiden aus. In den einschlägigen Lehrbüchern wird es, wenn überhaupt, neben dem Verwaltungshandeln, dem Verwaltungsverfahren und anderen Kapiteln meist in einem relativ kleinen und vergleichsweise „weit hinten“ stehenden Abschnitt behandelt. Freilich scheint sich das Verwaltungsorganisationsrecht zunehmender Beliebtheit zu erfreuen, wohl weil man die Bedeutung der Organisation sowohl für das Verwaltungshandeln als auch für das Verwaltungsverfahren zu erkennen beginnt, sie aber aus der bloß juristischen Perspektive noch nicht so recht zu beurteilen weiß. Daher ist es notwendig, über die klassischen Inhalte des Organisationsrechts (Formenlehre, Rechtsschutz gegenüber Reformen usw.) hinaus vor allem die staats- und verwaltungswissenschaftlichen Ansätze für eine Untersuchung der Verwaltung als Organisation nutzbar zu machen. Denn das Organisationsrecht ist wie das allgemeine Verwaltungsrecht auch „gelebte Verfassung“. Werden Veränderung bzw. Innovation (jeweils definiert als geplanter oder ungeplanter und gleichzeitig mit einer gewissen Intensität ablaufender Wandel) in den Vordergrund der Betrachtung gerückt, so sind Reorganisation und Reform auf der einen Seite die Reaktionsmuster auf veränderte Anforderungen an die Organisationsstrukturen.
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