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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Japanologie, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Japanologie), Veranstaltung: Vertiefung: Japanische Wirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Das japanische Arbeitsrecht spiegelt auf eine gewisse Art und Weise die im Ausland verbreitete Annahme einer Andersartigkeit der Japaner wieder. Zwar zeigt sich das Arbeitsrecht in Japan durchaus kontinentaleuropäisch beeinflusst, jedoch verdeutlicht die Umsetzung gesetzlicher Regelungen in der Praxis, dass das Recht durch Kultur beeinflusst wird und andersherum. Zwar sind arbeitsrechtliche Gemeinsamkeiten durchaus vorhanden, doch beeinflussen die Besonderheiten des japanischen Arbeitsmarktes auch die Umsetzung des Arbeitsrechts. Trotz der fortschreitend abnehmenden Bedeutung der drei Säulen des japanischen Arbeitsmarktes (langfristige Beschäftigung, Senioritätsprinzip und Betriebsgewerkschaften), wirken diese bei der Rechtsumsetzung durchaus mit. Im Folgenden soll untersucht werden inwieweit sich das geschriebene Arbeitsrecht von seiner Umsetzung in die Praxis unterscheidet. Hierfür werden anfänglich das japanische Arbeitsrecht mit seinen gesetzlichen Grundlagen vorgestellt und besonders das japanische Arbeitsstandardgesetz beleuchtet. Die Diskrepanz zwischen Gesetzgebung und Arbeitspraxis soll im Anschluss an zwei zentralen Punkten untersucht werden – Arbeits- und Ruhezeiten einschließlich der Problematik von Überstunden sowie Kündigungsschutz und Kündigungsmissbrauch.
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