Christliche Soziallehre und Entwicklungshilfe - Jens Huke - E-Book

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Jens Huke

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2003
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Ethik, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für katholische Theologie), Veranstaltung: Christliche Soziallehre, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Einführung Mit dem raschen Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, maßgeblich durch die Finanzhilfe des Marshallplans unterstützt, machte sich auf internationaler Ebene eine große Euphorie breit, die Probleme der unterentwickelten Länder nach der Entkolonialisierung ähnlich schnell und auf gleiche Weise lösen zu können. Das eine rein finanzielle Unterstützung dies jedoch nicht leisten kann, wurde bereits Ende der sechziger Jahre durch den Person-Bericht verdeutlicht. Infolgedessen wurde bis in die Gegenwart ein vielmaschiges Netz internationaler Zusammenarbeit mit dem Ziel geschaffen, eine nachhaltige Entwicklung (wirtschaftliche, politische, ökologische und soziale Aspekte beinhaltend) zu realisieren. Gegenstand dieser Hausarbeit ist die Analyse der kirchlichen Position in der Entwicklungsfrage. Diese ist deshalb interessant, weil die Kirche unabhängig von politischen Interessen handelt und eine große soziale Kompetenz besitzt. Somit kann sie konsequent bestehende Mängel anprangern und den vollen Umfang des Reformbedarfs aufzeigen. Maßgeblich bestimmt wird die Haltung der Kirche durch die Sozialenzykliken ihres Oberhauptes, des Papstes. In diesen Rundschreiben weisen die Päpste auf bestehende Missstände hin und zeigen Wege auf, wie diese beseitigt werden können. Es ist folglich zunächst zu prüfen, welche Gegebenheiten die Päpste zu den jeweiligen Zeitpunkten Entwicklungshemmnisse identifizieren. In einem zweiten Schritt geht es darum, herauszuarbeiten an welchen Normen die Entwicklungsarbeit ausgerichtet werden soll. Dabei ist auch geklärt werden, welches Verständnis von Entwicklung der jeweiligen Argumentation zu Grunde liegt. Im dritten und letzten Schritt sollen die aus den Prinzipien abgeleiteten, konkreten Handlungsempfehlungen für die Entwicklungsarbeit dargestellt werden. Auf Grund der großen stofflichen Fülle werden in dieser Arbeit nur zwei geschichtliche Abschnitte nach dem beschriebenen Dreiklang analysiert und gegenübergestellt. Dies ist zum einen die Situation in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts.

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Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Der Entwicklungsbegriff
I. Empirische Analyse der Zeit aus der Sicht Johannes XXIII. und Paul VI.
II. Die normative Ausrichtung der Entwicklungshilfe
1. Das Personprinzip / Personalität
2. Das Subsidiaritätsprinzip
3. Das Gemeinwohl
4. Solidarität
III. Handlungsempfehlungen der Päpste
I. Empirische Analyse der Zeit aus der Sicht von Papst Johannes Paul II.
II. Normative Ausrichtung des Entwicklungsverständnisses
1. Wahre menschliche Entwicklung
2. Wechselseitige Solidarität als Lösung
3. Privateigentum zwischen Individualitäts- und Universalitätsanspruch
4. Zusammenwirken von Markt, Staat und Kirche
III. Handlungsempfehlungen der Päpste
E. Schlussbetrachtung

Page 1

Christliche Soziallehre und Entwicklungshilfe

von: Jens Huke

Abgabedatum: 19.03.2003

Page 3

Abkürzungsverzeichnis

MM Mater et magistra PT Pacem in terris PP Populorum progressio SRS Sollicitudo rei socialis CA Centesimus annus IWF Internationaler Währungsfonds WTO World Trade Organization

Page 1

A. Einführung

Mit dem raschen Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, maßgeblich durch die Finanzhilfe des Marshallplans unterstützt, machte sich auf internationaler Ebene eine große Euphorie breit, die Probleme der unterentwickelten Länder nach der Entkolonialisierung ähnlich schnell und auf gleiche Weise lösen zu können. Das eine rein finanzielle Unterstützung dies jedoch nicht leisten kann, wurde bereits Ende der sechziger Jahre durch den Person-Bericht verdeutlicht.1Infolgedessen wurde bis in die Gegenwart ein vielmaschiges Netz internationaler Zusammenarbeit mit dem Ziel geschaffen, eine nachhaltige Entwicklung (wirtschaftliche, politische, ökologische und soziale Aspekte beinhaltend) zu realisieren.2

Gegenstand dieser Hausarbeit ist die Analyse der kirchlichen Position in der Entwicklungsfrage. Diese ist deshalb interessant, weil die Kirche unabhängig von politischen Interessen handelt und eine große soziale Kompetenz besitzt. Somit kann sie konsequent bestehende Mängel anprangern und den vollen Umfang des Reformbedarfs aufzeigen. Maßgeblich bestimmt wird die Haltung der Kirche durch die Sozialenzykliken ihres Oberhauptes, des Papstes. In diesen Rundschreiben weisen die Päpste auf bestehende Missstände hin und zeigen Wege auf, wie diese beseitigt werden können. Es ist folglich zunächst zu prüfen, welche Gegebenheiten die Päpste zu den jeweiligen Zeitpunkten Entwicklungshemmnisse identifizieren. In einem zweiten Schritt geht es darum, herauszuarbeiten an welchen Normen die Entwicklungsarbeit ausgerichtet werden soll. Dabei ist auch geklärt werden, welches Verständnis von Entwicklung der jeweiligen Argumentation zu Grunde liegt. Im dritten und letzten Schritt sollen die aus den Prinzipien abgeleiteten, konkreten Handlungsempfehlungen für die Entwicklungsarbeit dargestellt werden.

Auf Grund der großen stofflichen Fülle werden in dieser Arbeit nur zwei geschichtliche Abschnitte nach dem beschriebenen Dreiklang analysiert und gegenübergestellt. Dies ist zum einen die Situation in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Wie bereits eingangs dargestellt wurde, ging man in dieser Zeit zunächst sehr optimistisch an die Lösung der Entwicklungsfrage heran, da der Abschluss der Entkolonialisierung, in Verbindung mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in gewisser Weise einen Neuanfang darstellte. Geprägt wurde das Entwicklungsverständnis der Kirche in dieser Zeit durch

1Vgl. Andersen , U., Entwicklungspolitik, S. 33.

2Vgl. Wieczorek Zeul, H., Bericht, Vorwort.

Page 2

Johannes XXIII. mit seinen Sozialenzykliken “Materet magistra“(1961) und“Pacem in terris“(1963) sowie besonders durch Paul VI. mit seinem Rundschreiben“Populorum progressio“ (1967).Ebenfalls als Neuanfang kann die Beendigung der Teilung der Welt in zwei Blöcke angesehen werden. Dabei soll herausgestellt werden, wie Johannes Paul II. in seinen sozialen Rundschreiben“Sollicitudo rei socialis“(1987) und“Centesimus annus“(1991) an die Lösung der Entwicklungsfrage herangeht und welche Veränderungen im Vergleich zu seinen Vorgängern festzustellen sind. Als Verständnisgrundlage soll aber zunächst auf die Vielschichtigkeit des Entwicklungsbegriffs eingegangen werden.

B. Der Entwicklungsbegriff

Eine Beschreibung dessen, was unter Entwicklung zu verstehen ist, wird notwendig, weil dieser Begriff in den verschiedensten Zusammenhängen verwendet wird und somit verschiedene Auffassungen über den Inhalt bestehen. Eine Besonderheit des Begriffs besteht darin, dass Entwicklung nicht einen konstanten Zustand beschreibt sondern auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet ist. Die Zielbestimmung wiederum ist abhängig von individuellen Wertvorstellungen und somit variabel. Damit unterscheiden sich auch die gewählten Wege und Prozesse der Zielerreichung. Das heißt also, dass eine allgemeingültige Definition von Entwicklung nicht existieren kann, da das angestrebte Ergebnis variiert.3