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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, , Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Rentenpaket 2014 ist in aller Munde. Senioren können sich über die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren und die Mütterrente freuen. Andere Personenkreise profitieren von der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und dem erhöhten Reha-Budget. Die Kosten für diese Sozialmaßnahme sind enorm. Experten rechnen damit, dass das Paket bis zum Jahr 2030 rund 233 Milliarden Euro kosten wird1. Neben den Bestandsrentnern und dem Steuerzahler bittet die Bundesregierung vorallem den Rentenbeitragszahler zur Kasse. Ein erster Schritt war die Beibehaltung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung von 18,9 %, obwohl dieser aufgrund eines automatischen Mechanismus auf 18,3 % hätte sinken müssen. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles begab sich hierbei auf „rechtliches Glatteis“, indem sie die Beibehaltung des Beitragssatzes im Bundesgesetzblatt veröffentlichte, obwohl ein förmliches Gesetzgebungsverfahren notwendig gewesen wäre. Ein Gesetz hieraus veröffentlichte der Bundespräsident am 31. März 2014 im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2014. Dieser Aufsatz befasst sich zunächst mit dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, in dem die Bekanntmachung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung geregelt ist. Anschließend klärt der Aufsatz die Frage, inwieweit das Beitragssatzgesetz 2014 ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot aus Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) darstellt und wie sich der Beitragszahler eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurückholen kann.
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