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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) im Dezember 2004 existiert in der deutschen Sicherheitsarchitektur eine neuartige Kooperationsform von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden. Zahlreiche Behörden, die mit Fragen der inneren Sicherheit betraut sind, arbeiten im GTAZ zusammen, um der Bedrohung des islamistischen Terrorismus ein effizientes und ganzheitliches Bekämpfungspotential entgegen zu halten. Doch gerade im Hinblick auf das Trennungsgebot, ist die Zusammenarbeit ist im GTAZ, das nachrichtendienstliche und polizeiliche Behörden zwar in unterschiedlichen Gebäuden unterbringt, aber doch zum direkten Informationsaustausch versammelt, besonders heikel. In der vorliegenden Hausarbeit soll deshalb untersucht werden, ob und inwieweit das GTAZ das Trennungsgebot berührt oder ob das GTAZ vielmehr andere, bspw. datenschutzrechtliche Probleme aufwirft. Dazu sollen zuerst das Trennungsgebot und das GTAZ definiert werden. Anschließend soll nach dem Verfassungs- oder Gesetzesrang des Trennungsgebots gefragt werden, um bestimmen zu können, wie wandelbar das Gebot ist. Hiernach soll die oft beschriebene Aufweichung des Trennungsgebots behandelt werden. Es soll gezeigt werden, dass vor allem die Kompetenzerweiterung der Polizeibehörden im Bereich der Vorfeldermittlungen problematisch erscheinen, da sie damit in den Aufgabenbereich der Nachrichtendienste eindringen. Weiterhin soll die Frage aufgeworden werden, ob nicht aber in Bezug zur Terrorismusbekämpfung gerade die oft auftrende Überschneidung von Aufgabenbereichen eine solche Kooperation notwendig macht. Letztlich sollen vor allem die datenschutzrechtlichen Probleme der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Zusammenarbeit problematisiert werden, die gerade im Hinblick auf die direkte und persönliche Kooperation der Behörden im GTAZ nicht zu unterschätzen sind. Abschließend soll in einem Exkurs die Antiterrordatei behandelt werden. Da gegen diese eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist und auch bei ihr Nachrichtendienste und Polizeibehörden sehr eng zusammenarbeiten, könnte ein rückwirkendes Verbot auch Ausstrahlungswirkung auf die Arbeit des GTAZ haben.
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