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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Sprechen - Urteilen -Argumentieren, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit ist dem Problem einer Verhältnisbestimmung von formaler Logik und argumentativer Praxis gewidmet. Die Aristotelische Syllogistik, bei der die abendländische Tradition logischen Nachdenkens und Nachdenkens über Logik einen historischen Ursprung hat, soll als Exemplar für ein System formaler Logik im Umriss dargestellt werden, da sich Stephen Toulmin mit seiner Argumentationstheorie, die als modernes Paradigma philosophischer Reflexion praktischer Argumentationskontexte verstanden wird, explizit mit dieser auseinandersetzt. Es wird zu prüfen sein, ob und inwieweit ein pragmatisch-juristisches Modell zur Darstellung der „Geltung unserer Geltungsansprüche“ (GvA, S. 14) im Stile Toulmins solche Ansprüche tatsächlich adäquat abbildet und worin eventuelle Unzulänglichkeiten der verschiedenen Modelle jeweils bestehen. Dazu müssen Fragen wie „Was bedeutet `Argument´ in dem jeweiligen Modell?“ und „Welche Funktionen und Zwecke erfüllen beide Theorien?“ gestellt und beantwortet werden. Neben dieser Gegenüberstellung zweier konträrer Ansätze und ihrer Reichweite werden auch weitreichendere Frage zum Verhältnis von natürlicher (Umgangs-) Sprache und formal-kanonischen Sprachen tangiert. Hat formale oder gar `mathematische´ Logik eine argumentative Funktion oder ist sie argumentationstheoretisch „nicht repräsentativ“ (GvA, S. 131) bzw. zu schlicht? In welchem Verhältnis stehen Logik und natürliche Sprache(n) überhaupt? Solche Fragen, die durch die Konfrontation der Syllogistik mit der Argumentationstheorie Toulmins generiert werden, können dabei natürlich nicht erschöpfend in all ihren Facetten behandelt (geschweige denn beantwortet) werden. Meine Antworten diesbezüglich haben eher tastend-orientierenden Wert. Den Abschnitten 1.1. und 1.2., in denen die logische Grobstruktur der Syllogistik dargestellt und in knapper Form etwas zur Klassifizierung und zur Relation von Syllogismen untereinander gesagt wird, folgt Abschnitt 1.3., der als Schnittstelle zwischen Teil 1. und 2. gelesen werden kann. Dort werden grundsätzliche Probleme einer Argumentationstheorie an Hand der Frage nach der Bedeutung oder Verwendung von „Argument“ skizziert. In 2.1. stelle ich Toulmins Argumentationsschema vor und setze mich unter 2.2. mit seiner Kritik an der formallogischen Tradition nach Aristoteles auseinander.
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