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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Proseminar - Zur Kritik politischer Urteilskraft, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1950 wächst Europa aktiv zu einem rechtlichen, wirtschaftlich und zunehmend auch zu einem politischen Raum zusammen. Eine gemeinsame Wertebasis legt den Grundstein für weitere Integrationsschritte. An dieser Stelle sind nicht nur für den Binnenmarkt relevante Werte, die eine Wirtschaftsordnung definieren, oder die durch einen bestimmten Kulturkreis bestimmt werden, sondern auch solche Werte, die eine grundlegende Allgemeingültigkeit besitzen. Die ,,Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948" ist dabei wohl das grundlegende Dokument - und damit eine allgemeinverbindliche Wertgrundlage zu nennen. Ein ebenbürtiges Niveau an Grundrechten darf auf dieser Grundlage in der näher zusammenrückenden EU nicht unerreicht bleiben. Diesem Umstand Rechnung tragend, proklamierten Europäisches Parlament, der Europäische Rat sowie die Europäische Kommission die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union". Diese Charta wurde auf dem Europäischen Rat von Nizza von den jeweiligen Präsidentinnen der Organe unterzeichnet und proklamiert. Sie trat am 7. Dezember 2000 in Kraft. Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Grundrechtecharta ein gelungener Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der grund- und menschenrechtlichen Situation in der EU ist.
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