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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 3,0, Universität Rostock (Institut für Volkswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Meilenstein in der europäischen Integrationsgeschichte stellt die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dar. Am 1. Januar 1999 wurde die einheitliche Währung, der Euro eingeführt. Es war das erste Mal, dass souveräne Staaten ihre staatliche Hoheit auf dem Gebiet des Geldwesens zugunsten einer neu geschaffenen supranationalen Institution aufgaben. Die nationalen Währungen gingen in einem gemeinsamen, einheitlichen Geld auf. Der Euro verkörpert seit diesem Zeitpunkt in elf Staaten mit einer Bevölkerung von knapp 300 Millionen Menschen die offizielle Zahlungs- und Transfer- und somit Einheitswährung im europäischen Währungsraum. Die geldpolitische Verantwortung wurde von den nationalen Zentralbanken auf das Eurosystem übertragen. Bis zur Bargeldeinführung des Euro vergingen noch zwei Jahre bis dann am 1. Januar 2002 die ersten Euro – Banknoten aus den Geldautomaten gezogen werden konnten. Der Bargeldumtausch der einzelnen nationalen Währungen zu Euro konnte offiziell bis zum 30. Juni 2002 erfolgen. Ab dem 1. Juli 2002 ist der Euro die alleinige gesetzliche Währung der Europäischen Union. Damit diese letzten Schritte zur Einheitswährung gelingen konnten, war eine langwierige Entwicklung notwendig. Diese Arbeit soll über die geschichtliche Entwicklung und die Konvergenzkriterien als Einführungshürde des Euro Auskunft geben, darüber hinaus, die Vor- und Nachteile beschreiben und einen Ausblick in die Zukunft des Euro geben.
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