Die "Gouvernementalisierung" des Staates - Markus Altmann - E-Book

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Markus Altmann

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2008
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vom Bundesfinanzministerium im August 2006 veröffentlichte »Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats über eine Neuregelung des Gemeinnützigkeitsrechts« sorgte in Deutschland einmal mehr für heftige Diskussionen. Wurde im Jahre 2002 das freiwillige, gemeinwohlorientierte und nicht auf den materiellen Gewinn ausgerichtete Engagement der Bürger von der Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerlichen Engagements« noch umfassend gewürdigt und unterstützt, so konstatiert der aktuelle Vorschlag des Beirats, dass „Selbstlosigkeit lediglich ein notwendiges Kriterium, aber keines, das zur Förderung wegen Gemeinnützigkeit hinreichend ist. Vielmehr muss zusätzlich die Allgemeinheit von der zu fördernden Tätigkeit profitieren.“ Weiter heißt es, dass dem gemeinnützigen Bereich wegen seiner wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung eine besondere Aufmerksamkeit zuteil wird, denn „[d]er produzierende Sektor verliert immer mehr an Bedeutung, und Ersatzarbeitsplätze müssen nach allgemeiner Einschätzung vor allem im personal intensiven Dienstleistungssektor entstehen.“ Der Bericht hebt darauf ab, dass der beste Garant für ein generelles Beschäftigungswachstum „ein funktionierender Wettbewerb unter den Leistungsanbietern“ ist. Für die freie Entfaltung des Wettbewerbs bedarf es adäquater Rahmenbedingungen und „[i]nsbesondere darf die Steuerpolitik den Wettbewerb nicht behindern.“ Und so lautet die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats: „Das geltende Recht ist mit ökonomischen Grundüberlegungen vereinbar, gewährt steuerliche Vergünstigungen aber viel zu großzügig.“ Steuervergünstigungen sollten künftig von der „Verleihung eines Non-Profit-Status getrennt werden und auf solche Fälle begrenzt bleiben, bei denen echte Kollektivgüter privat bereitgestellt werden.“ „Der Politik ist deshalb zu raten, das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend neu zu regeln. Wegen des Ausmaßes von Wettbewerbsverzerrungen und wegen der Bedeutung, die dem Bereich gemeinnütziger Tätigkeiten in der reifen Dienstleistungsgesellschaft zukommt, ist eine solche Reform dringlich.“ Bestätigt sich durch diesen Bericht einmal mehr die Annahme des französischen Soziologen Pierre-Felix Bourdieu, dass der „Triumph eines ungebremsten, zynischen Kapitalismus“ zu einem „Prozeß der Rückbildung des Staates“ führe, oder darf man sich eines besseren Belehren lassen, weil es noch mindestens eine weitere Lesart geben kann, die über diese reduzierende Diagnose hinauszugehen weiß.

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Inhaltsverzeichnis
Kapitel
3.1 Die kontextuelle Einordnung des Konzepts
4.2 Die Regierung der Menschen

Page 1

Page 3

1. Eine Einleitung

Das vom Bundesfinanzministerium im August 2006 veröffentlichte »Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats über eine Neuregelung des Gemeinnützigkeitsrechts« sorgte in Deutsch-land einmal mehr für heftige Diskussionen. Wurde im Jahre 2002 das freiwillige, gemein-wohlorientierte und nicht auf den materiellen Gewinn ausgerichtete Engagement der Bürger von der Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerlichen Engagements« noch umfassend gewürdigt und unterstützt, so konstatiert der aktuelle Vorschlag des Beirats, dass „Selbstlosigkeit lediglich ein notwendiges Kriterium, aber keines, das zur Förderung wegen Gemeinnützigkeit hinreichend ist. Vielmehr muss zusätzlich die Allgemeinheit von der zu fördernden Tätigkeit profitieren.“1Weiter heißt es, dass dem gemeinnützigen Bereich wegen seiner wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung eine besondere Aufmerksamkeit zuteil wird, denn „[d]er produzierende Sektor verliert immer mehr an Bedeutung, und Ersatzarbeitsplätze müssen nach allgemeiner Einschätzung vor allem im personal intensiven Dienstleistungssektor entstehen.“2Der Bericht hebt darauf ab, dass der beste Garant für ein generelles Beschäftigungswachstum „ein funktionierender Wettbewerb unter den Leistungsanbietern“3ist. Für die freie Entfaltung des Wettbewerbs bedarf es adäquater Rahmenbedingungen und „[i]nsbesondere darf die Steuerpolitik den Wettbewerb nicht behindern.“4Und so lautet die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats: „Das geltende Recht ist mit ökonomischen Grundüberlegungen vereinbar, gewährt steuerliche Vergünstigungen aber viel zu großzügig.“5Steuervergünstigungen sollten künftig von der „Verleihung eines Non-Profit-Status getrennt werden und auf solche Fälle begrenzt bleiben, bei denen echte Kollektivgüter privat bereitgestellt werden.“6„Der Politik ist deshalb zu raten, das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend neu zu regeln. Wegen des Ausmaßes von Wettbewerbsverzerrungen und wegen der Bedeutung, die dem Bereich gemeinnütziger Tätigkeiten in der reifen Dienstleistungsgesellschaft zukommt, ist eine solche Reform dringlich.“7

Bestätigt sich durch diesen Bericht einmal mehr die Annahme des französischen Soziologen Pierre-Felix Bourdieu, dass der „Triumph eines ungebremsten, zynischen Kapitalismus“8zu einem „Prozeß derRückbildungdes Staates“9führe, oder darf man sich eines besseren Belehren lassen, weil es noch mindestens eine weitere Lesart geben kann, die über diese reduzierende Diagnose hinauszugehen weiß.

1 Bundesministerium für Finanzen, 2006, S. 4.

2 Ebd. 3. 3 Ebd. 4 Ebd. 5 Ebd. 6 Ebd. 5. 7 Ebd. 59. 8 Bourdieu, 1996, S. 176. 9 Bourdieu, 1998, S. 42, Hervorhebung im Original.