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Schon oft habe ich Listen vorgestellt, die entweder die Größten, schwersten oder längsten Dinge aufzählen und preisen, doch heute beschäftige ich mich einmal mit den kleinsten Ländern der Welt. Ein Thema das genauso spannend ist wie die größten Länder der Welt auch wenn man sich fragt, was denn so besonders an diesen kleinen Ländern ist. Und wie lebt es sich dort? Diese Neun Länder sind flächenmäßig gesehen die kleinsten der Welt, wobei nur Staaten aufgeführt sind die von der UN anerkannt sind und eine eigenständige Regierung und Verwaltung haben. Wussten Sie z.B das: die Geldautomaten im Vatikan auch eine lateinische Sprachauswahl besitzen? Monaco mit 18.648 Einwohnern pro Quadratkilometer der am dichtesten besiedelte unabhängige Staat der Welt ist? Nauru die kleinste Republik der Erde ist? Wer also einmal einen besonderen Urlaub erleben möchte, der sollte auch abseits der großen Urlauberländer suchen und den Blick erweitern. Viele dieser Staaten haben eine besondere einzigartige Kultur und Geschichte zu bieten und verbergen in ihrem kleinen Gebiet viele Abenteuer und Orte zur Erholung.
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Seitenzahl: 188
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A.D. Astinus
Die neun kleinsten Länder der Welt
Die ganze Welt der kleinsten Länder - Von Liechtenstein bis Monaco
Dieses ebook wurde erstellt bei
Inhaltsverzeichnis
Titel
Einleitung
Vatikanstadt
Monaco
Nauru
Tuvalu
San Marino
Liechtenstein
Marshallinseln
Niue
St. Kitts und Nevis
Rechtlicher Hinweis
Impressum neobooks
Schon oft habe ich Listen vorgestellt, die entweder die Größten, schwersten oder längsten Dinge aufzählen und preisen, doch heute beschäftige ich mich einmal mit den kleinsten Ländern der Welt. Ein Thema das genauso spannend ist wie die größten Länder der Welt auch wenn man sich fragt, was denn so besonders an diesen kleinen Ländern ist. Und wie lebt es sich dort?
Diese Neun Länder sind flächenmäßig gesehen die kleinsten der Welt, wobei nur Staaten aufgeführt sind die von der UN anerkannt sind und eine eigenständige Regierung und Verwaltung haben. Viele von den Staaten, die hier aufgelistet sind, sind weltbekannt und beliebt. Diese im Vergleich winzigen Länder haben besondere Eigenschaften und manchmal dienen sie auch nur einem bestimmten Zweck. Oft sind es Adlige oder Geistliche, die diese Länder führen und verwalten.
In einem so kleinen Land zu leben hat natürlich Nachteile. Die Industrie ist oft nur sehr marginal oder überhaupt nicht vorhanden und die Haupteinnahmequelle ist oft der Tourismus. Diese Länder sind sehr beliebt bei Touristen, weil sie wie beispielsweise der Vatikan ganz besondere Sehenswürdigkeiten und Ereignisse anbieten. Doch darüber hinaus kann sich in so einem kleinen Kreis auch eine ganz besondere Kultur entwickeln, die ganz anders seien kann, als in Länder mit mehreren Millionen Einwohnern. Oft beheimaten diese Staaten nur tausende von Einwohnern und damit oft nicht mehr als ein mittelgroßes Dorf. Doch das bedeutet nicht, dass sie weniger interessant sind oder weniger zu bieten haben. Meistens ist genau das Gegenteil der Fall, da diese Länder so speziell und besonders sind, dass sie Dinge bieten, die nur dort anzutreffen sind und die Menschen sich gerne auf den Weg in dieses Land machen.
Bei diesen sogenannten Zwergenstaaten handelt es sich um extrem kleine Länder, die im Laufe der Geschichte trotz ihrer kleine Landfläche die Souveränität anerkannt bekommen haben. Oft sind es Fürstentümer, die bis heute verblieben sind. Dieser Fall ist vor allem in Europa anzutreffen. Außerhalb Europas – vor allem in Asien – sind diese Zwergenstaaten Inselgruppen. Diese sind natürlich ein besonders Ziel für Urlauber, die auf der Suche nach Erholung und Wellness sind. Diese Staaten überzeugen mit wunderschönen Landschaften, atemberaubenden Stränden und klarem Meer.
Die Neun kleinsten Staaten der Welt sind nicht nur eine gute Lösung für Stadt-Land-Fluss, sondern auch ein wichtiger Partner für die großen Mächte dieser Welt. Viele der Probleme, die die großen Staaten heute zu lösen haben können einfacher gelöst werden, wenn man die Kleinen mit ins Boot holt. Auch wenn die Fläche dieser Länder oft nur einem Bruchteil der Großen Länder entspricht, so befinden sich auch dort intelligente Menschen und Möglichkeiten zu Problemlösung. Man sollte diese also nicht unterschätzen.
Wer also einmal einen besonderen Urlaub erleben möchte, der sollte auch abseits der großen Urlauberländer suchen und den Blick erweitern. Viele dieser Staaten haben eine besondere einzigartige Kultur und Geschichte zu bieten und verbergen in ihrem kleinen Gebiet viele Abenteuer und Orte zur Erholung. Ich hoffe also, dass sie bei der Lektüre dieses Buches ebenso viel Spaß haben, wie ich es bei der Recherche hatte und dass sie einige interessante Information mitnehmen können, um sie im nächsten Small-Talk einfließen lassen zu können.
Der Staat Vatikanstadt oder Staat der Vatikanstadt, kurz auch Vatikan, Vatikanstadt oder Vatikanstaat genannt, ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt. Der Stadtstaat ist eine Enklave in Italien innerhalb des Stadtgebiets von Rom, hat eine Fläche von 0,44 Quadratkilometern und ist mit rund 840 Einwohnern auch der Staat mit den wenigsten Einwohnern.
Zum Territorium der Vatikanstadt gehören unter anderem der Petersdom, der Petersplatz, die Vatikanischen Museen, die Sixtinische Kapelle sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern.
Der Staat ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Monarch der Papst ist. Dieser wird von den Kardinälen gewählt und scheidet nur durch Tod oder Rücktritt aus diesem Amt aus. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Zwergstaat auf internationaler Ebene.
Die Vatikanstadt liegt in Rom westlich des Tiber auf dem Vatikanischen Hügel, der damit die höchste Erhebung des Landes darstellt. Sie ist an einigen Stellen von einer Stadtmauer umgeben, deren Verlauf deckt sich jedoch nicht vollständig mit der Grenze des Staatsgebiets.
Sie wird von den Stadtteilen Municipio I und Aurelia umgeben und grenzt an die historischen Rioni Borgo und Prati. Auf dem Staatsgebiet befinden sich neben dem Petersdom und dem Apostolischen Palast auch die Vatikanischen Museen und die Sixtinische Kapelle. Den größten Teil des Staatsgebietes machen die Vatikanischen Gärten aus. Auch der Petersplatz gehört zur Vatikanstadt.
Neben dem relativ kleinen Territorium der Vatikanstadt gibt es eine Vielzahl exterritorialer Besitzungen des Heiligen Stuhls, denen ein Status ähnlich von Botschaftsgeländen zukommt und die nicht Teil des Staatsgebietes der Vatikanstadt sind. Dazu gehören unter anderem direkt an das Staatsgebiet angrenzende Gebiete wie der Palazzo Pio, der Campo Santo Teutonico und der größte Teil der Vatikanischen Audienzhalle. Die Staatsgrenze verläuft mitten durch die Audienzhalle, wobei der Papstthron noch auf vatikanischem Staatsgebiet steht, die anwesenden Besucher der Audienz sehen jedoch aus dem italienischen Ausland zu. Auch die römischen Patriarchalbasiliken, der nordwestliche Teil des Gianicolo, verschiedene Paläste in der römischen Altstadt, die päpstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo und ein Sendezentrum von Radio Vatikan in Santa Maria di Galeria sind exterritoriale Besitzungen des Heiligen Stuhls.
Von den 842 Menschen, die im Jahr 2014 im Vatikan lebten, hatten 572 die vatikanische Staatsbürgerschaft, die jedoch immer nur auf Zeit und an eine Funktion gebunden verliehen wird. Sie ersetzt daher nie eine andere Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft der Vatikanstadt besitzen alle im Vatikan oder in Rom wohnhaften Kardinäle, alle Diplomaten des Heiligen Stuhls sowie auf Antrag alle anderen im Vatikan wohnhaften und in Dienst stehenden Personen. Mit 100 Prozent hat die Vatikanstadt den höchsten Katholikenanteil und die höchste Alphabetisierungsrate der Welt.
Auch Frauen und Kinder von Vatikanbürgern können die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten. Frauen verlieren diese jedoch bei Trennung, männliche Nachkommen im Alter von 25 Jahren, weibliche eher, falls sie heiraten und ihr Ehepartner nicht ebenfalls die vatikanische Staatsbürgerschaft hat.
Neben dem Papst leben in der Vatikanstadt unter anderem dessen enge Mitarbeiter im päpstlichen Haushalt, Leiter der Römischen Kurie, die Schweizergardisten und das Gendarmeriekorps. Von den 3000 Angestellten wohnen nur wenige im Vatikan selbst. Die meisten Angestellten sind die Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, Verkäufer, Restauratoren, Köche, Büroarbeiter, Drucker, Angestellte der Bank des Heiligen Stuhls (Istituto per le Opere di Religione, IOR, „Vatikanbank“) oder Reinigungspersonal. Die Angestellten sind grob in fünf Gruppen zu unterteilen:
Hauspersonal: Köche, Reinigungskräfte, Kammerdiener etc.
Geistlichkeit: Priester, die einen Großteil der Verwaltungs- und kunsthistorischen Aufgaben übernehmen.
Sicherheit: Päpstliche Schweizergarde, Gendarmeriekorps und Aufsichtspersonal für Kirchen und Museen.
Rundfunk und Presse: Herausgeber des L’Osservatore Romano sowie des Radio Vatikan und des Centro Televisivo Vaticano.
Lehrpersonal für die dem Vatikan angeschlossenen Universitäten und Lehrstühle.
Alle Beschäftigten sind zu absoluter Dienstverschwiegenheit verpflichtet. Wer für die Kurie arbeiten möchte, muss vorher in einer Kapelle an den Altar treten, vor zwei Priestern die Hand auf die Bibel legen und in lateinischer Sprache schwören, Schweigen zu bewahren. Wer den Eid bricht, wird fristlos entlassen.
Der Amtssitz der Päpste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, sondern der Lateranpalast. „Vatikan“ bezeichnete zunächst einen am rechten Tiberufer gelegenen Hügel (lateinisch mons vaticanus). Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein kleiner Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus begraben wurde. Schon wenig später wurde dort ein Erinnerungsmal gebaut, und im 4. Jahrhundert ließ Kaiser Konstantin an seiner Stelle eine große Grabeskirche errichten – die erste Peterskirche. Der Vatikan wurde damit zum zentralen Wallfahrtsort der Petrusverehrung. In den folgenden Jahrhunderten entstanden weitere Gebäude auf dem Hügel, vor allem so genannte scholae, die Wallfahrern verschiedener Nationalitäten Unterkünfte, Kapellen und Friedhöfe boten, aber auch über Wehranlagen verfügten. Unter Leo IV. wurden in der Mitte des 9. Jahrhunderts größere Befestigungen um den gesamten Wallfahrtsort errichtet (Leostadt).
Der Bischof von Rom konnte im Verlauf der Spätantike seinen Anspruch auf Vorrang innerhalb der Christenheit weitgehend durchsetzen und kann spätestens seit Gregor dem Großen (um 600) als „Papst“ bezeichnet werden. Nach dem Zerfall des Römischen Reiches beanspruchten die Päpste unter Berufung auf die so genannte, im 15. Jahrhundert als Fälschung enttarnte Konstantinische Schenkung die weltliche Herrschaft über das Territorium um Rom, welches somit zur Keimzelle des künftigen Kirchenstaats wurde. Im Jahre 751 wurde ihnen dieser Staat durch die Pippinische Schenkung endgültig garantiert, nachdem die Päpste einige Jahre zuvor aufgehört hatten, die Oberhoheit des oströmisch-byzantinischen Kaisers anzuerkennen. Die Päpste residierten jedoch zunächst nicht im Vatikan, sondern im Lateranpalast; die Kathedrale des Papstes als Bischof von Rom ist bis heute die Lateranbasilika außerhalb der Vatikanstadt.
Der Vatikanische Hügel wurde erst am Ende des 14. Jahrhunderts mit der Rückkehr der Päpste aus Avignon (1377) und dem Ende des Schismas (1417) zum päpstlichen Regierungssitz, Standort der römischen Kurie und damit zum Zentrum des Kirchenstaats sowie der katholischen Kirche insgesamt. Nach dem Schisma sollte die neu gewonnene Einheit der Kirche durch große Bauprojekte verdeutlicht werden. Der vor den Toren Roms befindliche Vatikan bot dafür neben der Nähe zu den vermuteten Gebeinen Petrus’ ausreichend unbebauten Raum. Vor allem Nikolaus V. entwarf Mitte des 15. Jahrhunderts gewaltige Baupläne, die unter ihm und seinen Nachfolgern nur zum Teil umgesetzt wurden. Teils planvoll, teils aus pragmatischen Gründen entstanden in den folgenden Jahrhunderten Kirchen, Kapellen, Verwaltungsgebäude, Wehranlagen, Unterkünfte und andere Bauwerke auf dem Vatikanischen Hügel. Im Jahre 1506 begannen die Bauarbeiten am Petersdom. 1589 gab Sixtus V. den Bau des Apostolischen Palastes in Auftrag, der noch heute die Wohnung des Papstes und wichtige Verwaltungsorgane enthält. Im Jahre 1626 wurde der Petersdom eingeweiht, der Endausbau dauerte bis 1650. Kurz darauf erhielt der Petersplatz seine heutige Form.
Parallel zum Ausbau des Vatikans weitete sich das Territorium des Kirchenstaats aus. Bis ins 19. Jahrhundert erstreckte es sich über das heutige Mittelitalien zwischen Rom im Südwesten bis Bologna im Nordosten – mit den Regionen Latium, den Marken, Umbrien und der Romagna. Allerdings wurde 1798 im Zuge der Französischen Revolution das Gebiet zur Römischen Republik erklärt, 1808 wurden die Territorien dem Königreich Italien einverleibt. Der Wiener Kongress stellte den Kirchenstaat jedoch wieder her.
Im Zuge der italienischen Einigung wurde der Kirchenstaat in den ersten Jahren des Pontifikats von Papst Pius IX. im europaweiten bürgerlichen Revolutionsjahr 1848/49 (vergleiche Deutsche Revolution 1848/49 und Februarrevolution 1848) erneut durch radikaldemokratische Aufstände erschüttert. Diese führten zur Flucht des Papstes und zu einer weiteren Republik im Kirchenstaat, die lediglich knapp fünf Monate (Februar bis Juli 1849) Bestand hatte, bis sie durch französische und spanische Interventionstruppen niedergeschlagen wurde (vergleiche Römische Republik (1849)). Der Staatspräsident Frankreichs und spätere (ab 1852) französische Kaiser Napoléon III. beließ einige Truppen als Schutzmacht des Papstes, der nach der Niederschlagung der Revolution wieder polizeistaatliche Verhältnisse im Kirchenstaat etablierte, bis 1870 in Rom. Nach dem Sardinischen Krieg zwischen dem Königreich Sardinien-Piemont und Frankreich einerseits und Österreich andererseits fiel ein Teil des Kirchenstaats bereits 1861 an das neu ausgerufene Königreich Italien. Als Frankreich seine Schutztruppen aufgrund des Deutsch-Französischen Krieges aus Rom abzog, wurde der Restkirchenstaat (Latium mit Rom) durch Truppen unter König Viktor Emanuel II. im Jahre 1870 besetzt. Der Status der Vatikanstadt war zunächst ungeklärt (so genannte Römische Frage), jedoch blieb in ihr de facto die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, so dass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Kirchenstaat in der Vatikanstadt konzentrierten. In dieser Zeit entwickelte sich die bauliche und institutionelle Abschottung vom Rest Roms. Erst durch die Lateranverträge von 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien unter der Diktatur des faschistischen Ministerpräsidenten Benito Mussolini wurde der Kirchenstaat wieder als souveräner Staat festgeschrieben. Danach umfasst er nur noch das von einer Mauer begrenzte Gelände um den Petersdom.
Rechtsquellen
Im Gesetz über Rechtsquellen (Legge sulle fonti del diritto) vom 1. Oktober 2008 (in Kraft seit 1. Januar 2009) wird als erste Rechtsquelle und Bezugspunkt für die Auslegung das kanonische Recht festgelegt. Weitere Hauptquellen sind die vom Vatikanstaat erlassenen Gesetze, Dekrete, Reglemente und internationalen Abkommen (Art. 1). Braucht man Regelungen für Bereiche, welche in den bisherigen Rechtsquellen keine Beachtung finden, so greift man subsidiär auf italienische Gesetze und Rechtserlasse zurück. Einige wenige, für einen Staat grundlegende subsidiäre Übernahmen (etwa Zivil- und Strafrechtsbuch) sind seit der Staatsgründung explizit festgelegt und teilweise auf den Übernahmezeitpunkt eingefroren. Änderungen gibt es durch explizite Novellen. Andere Übernahmen geschahen bis 2008 quasi automatisch, seit 2009 müssen nun die vatikanischen Behörden die anwendbaren Rechtsquellen zuerst ausdrücklich billigen. Dies soll einen zusätzlichen Schutz bieten, dass mit den katholischen Doktrin gar nicht vereinbare Rechtsvorschriften liberaler Regierungen zur Anwendung kommen können. Für diese allgemeinen Übernahmen und für die im weiteren erwähnten spezifischen Übernahmen gilt immer eine allgemeine Ausschlussklausel, wenn die Rechtserlasse im Widerspruch zu den Geboten des göttlichen Rechts, zu den allgemeinen Grundsätzen des kanonischen Rechts und zu bilateralen Verträgen stehen (Art. 3). Bei starken Divergenzen wurde schon bisher von dieser Klausel Gebrauch gemacht.
In den weiteren Abschnitten sind vor allem Übernahmen grundlegender staatlicher Rechtsquellen geregelt, wie es schon seit 1929 gehandhabt wird. Mit einigen extra aufgezählten Ausnahmen (beispielsweise Staatsbürgerschafts- und Personenstandsrecht und für die Eheschließung gilt ausschließlich kanonisches Recht) hat das italienische Zivilgesetzbuch vom 16. März 1942 mit seinen Änderungen bis 31. Dezember 2008 subsidiäre Geltung (Art. 4). Für die Verfahren gilt das vatikanische Zivilprozessbuch von 1946 in der aktuellen Fassung. (Art. 5) Kann eine Zivilstreitigkeit damit nicht gelöst werden, so entscheidet der Richter unter Berücksichtigung des göttlichen und des Naturrechts und allgemeiner vatikanischer Grundsätze (Art. 6). Eine zukünftige Neuordnung des Strafrechtssystem wird in Aussicht gestellt. Bis dahin gilt wie seit 1929 das italienische Strafgesetzbuch mit einigen wenigen Anpassungen in eigenen Gesetzen (Art. 7). War zu Beginn das italienische Strafgesetzbuch (Codice Penale, CP) aus dem Jahre 1889, eingefroren in der Fassung von 8. Juni 1929 gültig, so wurde der Stichtag im Jahre 1969 auf den 31. Dezember 1924 vorverlegt. Damit wurde unter anderem die 1926 in Italien wiedereingeführte Todesstrafe im Vatikan abgeschafft. Im Strafprozessrecht gilt ebenfalls das 1929 übernommene italienische Strafprozessbuch, mit den aktuellen vatikanischen Anpassungen (Art. 8). Wird ein Tatbestand nicht im vatikanischen Recht und nicht im italienischen Recht von 1924 mit den vatikanischen Anpassungen besprochen und verletzt die Tat die allgemeinen Grundsätze der Religion, Moral, öffentlichen Ordnung oder Sicherheit von Personen und Gegenständen, kann der Richter trotzdem eine Geld-, Freiheits- oder alternative Strafe verhängen (Art. 9; 1929–2008: Art. 23). Dies kam beispielsweise bei einem Prozess wegen Drogenbesitz zur Anwendung, eine Tat die in der vatikanischen Strafrechtsordnung nicht einmal annähernd vorkommt, da es in den 1920er Jahren kein strafrechtliches Thema war. Im Zuge dieses Falles wurde 2007 auch geklärt, dass der damalige Art. 23 trotz allgemeiner Regelungen über das Strafrecht nicht der Legalität widerspricht. In Art. 12 werden noch verwaltungsrechtliche italienische Bestimmungen für bestimmte Bereiche wie Maßsystem, Post, Eisenbahn etc. mit Stand vom 31. Dezember 2008 übernommen, und (anscheinend ohne Zeiteinschränkung) auch italienische Bestimmungen und Bestimmungen der Region Latium, der Provinz und der Stadt Rom für Baupolizei, Hygiene und öffentliche Gesundheit.
Politisches System
Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt und besitzt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt gemäß Art. 1, Abs. 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates. Die Vatikanstadt ist damit die letzte absolute Monarchie Europas. Mit der Staatswerdung im Jahr 1929 wurde ein Grundgesetz promulgiert, das 2001 reformiert wurde. Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung der Vatikanstadt beauftragt.
Während der Sedisvakanz, also der Zeitspanne zwischen dem Tod oder dem Amtsverzicht des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, ruht alle päpstliche Gewalt. Das Kardinalskollegium verfügt über alle weltlichen Befugnisse des Papstes. Als vordringlichste Aufgabe des Kardinalskollegiums ist die Ausrichtung der Papstwahl, die im so genannten Konklave stattfindet, zu sehen. Andere Amtsgeschäfte kann es während der Sedisvakanz in besonders dringenden Fällen ebenfalls führen. Solche Erlasse sind aber in ihrer Wirksamkeit auf die Dauer der Sedisvakanz begrenzt. Dem neu gewählten Papst steht es frei, diese Bestimmungen nach den Vorschriften des kanonischen Rechts zu bestätigen oder zu verwerfen.
Die legislative Gewalt übt, sofern sich der Papst eine Entscheidung nicht selbst oder besonderen Kurienmitgliedern vorbehalten hat, die aus sieben Kurienkardinälen bestehende Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt aus. Sie wird vom Papst für fünf Jahre ernannt und erarbeitet Gesetzesvorschläge, die dem Papst durch das Staatssekretariat zur Begutachtung unterbreitet werden. Dabei ist sie hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig.
Die exekutive Gewalt wird vom Governatorat der Vatikanstadt ausgeübt, deren Präsident Giuseppe Bertello gleichzeitig der Vorsitzende der Päpstlichen Kommission ist. Er wird in seiner Tätigkeit von einem Generalsekretär als Leiter des Governatorats, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstützt. Wichtige Fragen legt der Kardinalpräsident der Kommission oder dem Staatssekretariat zur Überprüfung vor.
Die Judikative (Recht der Vatikanstadt) besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Appellations- und einem Kassationshof. Urteile werden im Namen des Papstes gefällt. Dieser hat nach dem Staatsgrundgesetz das Recht, in jedweder Straf- oder Zivilsache und in jeder Phase allumfassend einzugreifen und beispielsweise die Entscheidungsbefugnis in einem Prozess einer speziellen Instanz oder sich selbst zu übertragen. Rechtsmittel sind in solchen Fällen nicht mehr zulässig; seine richterliche und kirchliche Jurisdiktionsgewalt ist allumfassend.
Der Papst als natürliche Person ist zwar Staatsoberhaupt, als Souverän aber wird in den Lateranverträgen der Heilige Stuhl (Völkerrechtssubjekt) bezeichnet. Somit ist der Vatikanstaat das einzige Völkerrechtssubjekt, dessen Souverän selbst ein (von ihm verschiedenes) Völkerrechtssubjekt ist. Der Heilige Stuhl als ein souveränes nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt wird ebenfalls durch den Papst repräsentiert und vertritt die Vatikanstadt im diplomatischen Verkehr. Der Staat der Vatikanstadt nimmt keine diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auf, sondern überlässt dies dem Heiligen Stuhl. Er ist somit kein Mitglied der Vereinten Nationen (während der Heilige Stuhl permanenten Beobachterstatus genießt).
Bestimmte Besitzungen des Heiligen Stuhls in und um Rom haben gemäß den Lateranverträgen exterritorialen Status, ohne aber Teil des vatikanischen Territoriums zu sein. Für die innere Sicherheit des Staates sind die Schweizergarde und das vatikanische Gendarmeriekorps zuständig. Die äußere Sicherheit wird durch den italienischen Staat gewährleistet.
Der Vatikan gehört dem Europarat nicht an - auch nicht als Beitrittskandidat - und kann daher auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention sein. Der Heilige Stuhl ist jedoch Beobachter beim Europarat.
Die Todesstrafe wurde 1969 formell abgeschafft. Sie wurde seit Bestehen des Staates der Vatikanstadt nie vollstreckt; die letzten Vollstreckungen erfolgten 1870 im Kirchenstaat.
Sicherheit
Mit der Schweizergarde verfügt der Vatikan über die kleinste und älteste Armee der Welt (seit 1506). Für die interne Sicherheit gibt es noch zusätzlich eine eigene Polizei, den Corpo della Gendarmeria. Der Vatikan verfügt aber nicht über Luft- oder Seestreitkräfte. Die externe Landesverteidigung wird gemäß einem bilateralen Abkommen durch Italien gesichert. Laut Lateranverträgen ist Italien für die Sicherheit auf dem vatikanischen Petersplatz zuständig. Durchgeführt wird die Überwachung vom Aufsichtsamt für Öffentliche Sicherheit „Vatikan“, das direkt der Abteilung für Öffentliche Sicherheit der italienischen Polizei unterstellt ist.
Für Besucher gibt es bei der Einreise, die meistens zu Fuß erfolgt, eine Sicherheitskontrolle, aber keine Ausweis- oder Zollkontrolle. Bei der Ausreise nach Italien werden keinerlei Kontrollen durchgeführt, mitgebrachte Waren bleiben also de facto zoll- und steuerfrei.
Der Vatikan kann auf seinem Gebiet straffällig gewordene Personen, gleichgültig, ob sie dort von der eigenen Gendarmerie oder von Hilfstruppen der italienischen Polizei verhaftet werden, zur Aburteilung an Italien überstellen, das zur Übernahme verpflichtet ist und vatikanisches Recht anzuwenden hat. Nur bei einer vorherigen Flucht auf italienisches Territorium kommt das dort geltende Strafrecht zur Anwendung.
Der Vatikanstaat hat die höchste Kriminalitätsrate der Welt, wenn die Anzahl der Straftaten in Relation zur Anzahl der Einwohner gestellt wird; tatsächlich ist die Kriminalitätsrate aber darauf zurückzuführen, dass Täter und Opfer dieser Straftaten so gut wie ausschließlich aus dem Kreise der jährlich 18 Millionen Besucher stammen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Kleinkriminalität wie etwa Handtaschendiebstähle. 90 Prozent der Vorfälle bleiben unbestraft, da die Täter nach Italien fliehen. Das vatikanische Gefängnis bietet nur zwei Personen Platz. Es wurde im Laufe der Geschichte erst wenige Male benutzt: einer der Insassen war ein Priester, der wegen illegalen Geldtransfers verurteilt wurde; der zweite war ein Mann, der beim Münzdiebstahl in der Peterskirche ertappt wurde; der dritte war ein schwedischer Tourist, der einen Priester attackierte, und zuletzt ein Schweizer Besucher, der einen Gardisten gröblich beleidigte. Der Papst-Attentäter Mehmet Ali Ağca verbüßte seine Strafe nicht im Vatikan, sondern in einem römischen Gefängnis. Medienberichten zufolge saß im Jahr 2012 der Kammerdiener des Papstes im Vatikan ein, der wegen der „Vatileaks“-Affäre in die Schlagzeilen geraten war. Derzeit (November 2015) ist Lucio Ángel Vallejo Balda im Zusammenhang mit der Vatileaksaffäre dort in Haft.
Wirtschaftssituation
Als souveräner Staat wickelt der Vatikan seine Finanzgeschäfte eigenständig ab.
Anfang der 1990er Jahre haben neben der Offenlegung der Staatsfinanzen auch spürbare Bemühungen eingesetzt, die über Jahrhunderte gewachsene Organisationsstruktur zu vereinfachen. Die Verwaltung der vatikanischen Vermögenswerte stützt sich nun auf vier Säulen:
die Präfektur für die ökonomischen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls ist zuständig für die Verwaltung aller Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten des Heiligen Stuhls
das Governatorat der Vatikanstadt ist für Einnahmen und Ausgaben auf dem Territorium der Vatikanstadt zuständig
die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA) hat die Aufgaben des Schatzamtes und der Zentralbank der Vatikanstadt und des Heiligen Stuhls.
das Istituto per le Opere di Religione (IOR), besser bekannt als Vatikanbank, ist ein privatrechtliches Kreditinistitut im Besitz des Heiligen Stuhls
Staatsfinanzen
Zu den Haupteinnahmequellen des Vatikans gehören, abgesehen von den Einnahmen aus den grundsteuerfreien Immobilien, die Geschäfte innerhalb des Vatikans. Die Gewinne des Supermarktes ebenso wie die Überschüsse der Vatikantankstelle, der Apotheke und des Bekleidungsgeschäftes fließen in die Staatskasse. Die Kartenzahlungen in diesen Einrichtungen wurden zum 1. Januar 2013 unterbunden. Als Begründung wurde genannt, dass der Vatikan die internationalen Geldwäscheregeln nicht befolge. Daher dürfe der Betreiber der Terminals, die italienische Tochter der Deutschen Bank, nicht weiter im Vatikan operieren.
Weitere Haupteinnahmen werden von Souvenirständen und durch freiwillige Spenden erzielt. Jährlich werden im Schnitt etwa 85 Millionen Euro an den Vatikan gespendet. Andere Einnahmequellen sind der Verkauf von vatikanischen Euromünzen und Sonderprägungen sowie Briefmarken an Sammler. Die Vermietung von rund 2400 Immobilien außerhalb des Vatikans garantiert ebenfalls ein regelmäßiges Einkommen.
Zudem besitzt der Vatikan Gold, das in New York lagert, gut 850 Immobilien im geschätzten Wert von 1,5 Milliarden Euro sowie Kunstschätze, von denen der frühere Papst Johannes Paul II. sagte: „Sie sind unverkäuflich, sie gehören allen Menschen.“