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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,0, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Für seriöse Historiker gehören contrafaktische oder unzureichend begründete, mutmaßende Äußerungen und Überlegungen, Vergangenes betreffend, nicht in ihren Aufmerksamkeits-und Aufgabenbereich. Es zählen Belege, Tatsachen oder zumindest wahrscheinliche Annahmen. Nun kann es vorkommen, dass Beweise, also Quellen, von verschiedenen Historikern unterschiedlich in ihrer Aussagekraft und Verfassungsintention bewertet werden und somit zu anderen Schlüssen des Gesamtkontextes, in welchem sie stehen, führen. Was für den einen Historiker eine realitätsnahe, überaus wahrscheinliche Annahme darstellt, ist für den anderen nichts Weiteres als eine unwahrscheinliche Denkmöglichkeit. Lebhafte Diskussionen, Streit und sich über Jahre hinziehende und in vielen Büchern und Aufsätzen widerspiegelnde Kontroversen können die Folge sein. Das Reichskonkordat von 1933 zwischen Hitlerdeutschland und dem Heiligen Stuhl in Rom bietet Punkte für so einen Streit. Die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte dieses Vertrages wird schon seit über 50 Jahren kontrovers diskutiert, und obwohl das Reichskonkordat zu den am besten erforschten Vertragswerken der neueren Geschichte gehört, gehen die Meinungen in Einzelpunkten bis heute auseinander. Da der Versuch, alle Diskussionen der letzten 50 Jahre darzustellen, in dem Rahmen der Arbeit scheitern muss, wird sich der Fokus auf eine Teilkontroverse richten. Die vorliegende Untersuchung möchte sich mit einem möglichen Kausalzusammenhang zwischen dem „Ja“ des Zentrums zu Hitlers Ermächtigungsgesetz 1 (23. März 1933), der Fuldaer Bischofskonferenz (28. März 1933) und dem Reichskonkordat (20. Juli 1933) bzw. dessen Realisierungsaussicht beschäftigen. Inwieweit und ob die Ereignisse dieser drei Daten in einem Kausalnexus stehen, ist in der Wissenschaft heftig umstritten (worden) und als Repgen-Scholder-Kontroverse 2 in selbige eingegangen. Nach dem Tode Klaus Scholders im Jahre 1985 scheint die Diskussion verlaufen zu sein. Die erschienende Literatur zum Thema nimmt spürbar ab. Bis heute liegt eine umfassende Übersicht über die Geschichte der Kontroverse nicht vor. 3 Es leitet sich also die Frage nach der heutigen Bewertung der Junktimkontroverse ab. Wurde sie aufgelöst oder ist sie schlicht im Sande verlaufen? Zu welchem Ergebnis kommen Literatur und Forschung bei der Evaluierung des Hauptstreitpunktes heute? [...]
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