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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Überblick über Konzept und Ergebnisse der Arbeit Das Internet hält Einzug in immer weitere Lebensbereiche. Daher stellt sich die Frage, ob der Steuerberater seinen Mandanten eine virtuelle Steuerberatungskanzlei als besonderen Service anbieten sollte. Um diese Frage klären zu können, muß der Steuerberater wissen, wie sich eine virtuelle Steuerberatungskanzlei realisieren läßt und ob es überhaupt vorteilhaft ist, sie anzubieten. Ziel dieser Arbeit ist es, dem Steuerberater die Möglichkeiten, die sich durch die virtuelle Steuerberatungskanzlei bieten, aufzuzeigen, so daß er die Entscheidung, ob er sie anbieten möchte, treffen kann. Vorab wird die Problemstellung aufgezeigt, die mit der virtuellen Steuerberatungskanzlei verbunden ist. Dabei wird die virtuelle Kanzlei strukturiert. Dies ist notwendig, da vieles, was über das Internet abgewickelt werden kann, einfach als virtuelle Kanzlei bezeichnet wird. Es muß also erst geklärt werden, was sich hinter dem Begriff „virtuelle Steuerberatungskanzlei“ verbirgt. Zudem dient die Struktur als Gliederung für die Betrachtung der virtuellen Kanzlei. Einleitend wird dann geklärt, wie das Internet entstand und welche weitere Entwicklung zu erwarten ist. Dies wird dazu genutzt, dem Leser die grundlegenden Internetbegriffe darzubringen, die für die spätere Betrachtung benötigt werden. Zudem wird erläutert, wie der Steuerberater Zugang zum Internet erhält und was eigentlich das Ziel seines Internetauftritts sein soll. Es schließen sich die Vorüberlegungen an, die ein Steuerberater anstellen muß, bevor er eine virtuelle Steuerberatungskanzlei, die als Ziel erkannt wurde, anbietet. Dem Steuerberater stellt sich die Frage, ob eine Internetpräsens und das Anbieten einer virtuellen Kanzlei gegen das restriktive Berufsrecht verstoßen. Nachdem gezeigt wurde, daß das Anbieten einer virtuelle Kanzlei erlaubt ist, ist zu klären, wie die Datensicherheitsproblematik, die im Internet gesehen wird, gelöst werden kann. Sie ist aufgrund der Verschwiegenheitspflicht, die eine bedeutende Berufspflicht darstellt, von besonderer Bedeutung. Eine letzte Vorüberlegung beschäftigt sich mit dem Problem, daß heutzutage die Belege der Mandanten hauptsächlich in Papierform vorliegen. Sie müßten für eine virtuelle Kanzlei erst in eine digitale Form gebracht werden. Es wird eine Entwicklung aufgezeigt, die erwarten läßt, daß in Zukunft vermehrt auch elektronische Belege vorliegen werden. [...]
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