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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrstuhl für Neuere und Neuste Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Entgegen der biblischen Ermahnung „Du sollst nicht stehlen“ wurden auszugsweise Zinnkannen, Tiere – wie Pferde, Fische oder Schafe – aber auch Kleidung und Nahrungsmittel – etwa Milch oder Sülze – sowie vieles mehr im Hochstift Bamberg im frühen 17. Jahrhundert unrechtmäßig entwendet. Was uns aus heutiger Sicht als Bagatelle bzw. Kleinkriminalität erscheint, wurde in der frühneuzeitlichen Gesellschaft, und so auch im Hochstift, als überaus ernstzunehmendes und ahndungswürdiges Verbrechen empfunden, in Form einer Halsgerichtsordnung normiert und mit der hohen Gerichtsbarkeit hart sanktioniert. Den Dieben, derer die Obrigkeit habhaft werden konnte, drohten harte Strafen. Die Delinquenten wurden beispielsweise mit der Urfehde, öffentlicher Bloßstellung, dem Abschneiden der Ohren, Schlägen, Tod durch Rädern, Hängen oder dem Schwert bestraft. Der Vielfalt an Diebesgut stand eine Vielfalt an Bestrafungsmöglichkeiten gegenüber. Inwieweit diese Bestrafungsmöglichkeiten eine Anwendung erfuhren, was also die volle Tragweite von Eigentumsdelinquenz im Hochstift Bamberg im frühen 17. Jahrhundert war, soll in der vorliegenden Untersuchung detailliert dargestellt werden.
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