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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Ev. Theologie), Veranstaltung: Tugenden - Werte - Pflichten: Eine Einführung in die Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn man 330 Jahre nach Thomas Hobbes’ Tod von seiner Staatstheorie spricht, so gibt es laut Wolfgang Kersting im Grunde zwei Rezeptionen von Hobbes: eine schwarze und eine weiße Rezeption. Die schwarze Rezeption steht dabei für Hobbes’ Souveränitäts- und Letztinstanzlichkeitsargument, während die weiße Rezeption die Diskussionsstränge bezeichnet, die sich auf Hobbes’ Gesellschaftsvertrag beziehen. Tatsächlich lehnen Menschen, die in Demokratien aufgewachsen sind, die Vorstellung uneingeschränkter und totaler Herrschaft eines Leviathan mehrheitlich ab, selbst wenn Hobbes ihnen entgegnen würde, dass sie Teil dieses Leviathan sind. Vor allem nach dem dunkelsten Kapitel der Geschichte, dem Nationalsozialismus, bereitet uns die Vorstellung ungeteilter Souveränität Unbehagen, selbst wenn sich Thomas Hobbes’ Rationalismus und Materialismus mit dem idealistischen NS-Gebäude überhaupt nicht verträgt. Hobbes entwickelte seinen Staatsaufbau aus dem Kontraktualismus, also einem Gesellschaftsvertrag, heraus, und er wäre wohl kaum damit einverstanden gewesen, dass der eine Teil seiner Lehre überleben und weiterbestehen sollte, der andere hingegen verworfen wurde. Doch genau das ist geschehen. Diese Arbeit konzentriert sich auf den „weißen“ Strang, also den Gesellschaftsvertrag als Grundlage des Liberalismus. Daraus wird auch das Menschenbild Thomas Hobbes’ herausgestellt, vor allem anhand der (oft verkürzt widergegebenen) Behauptung, dass der Mensch dem Menschen ein Wolf sei. Der zweite Teil ergänzt dieses Menschenbild anhand der Theologie, die Thomas Hobbes im zweiten Teil des Leviathan entwickelte, um dann deren Verhältnis zur Säkularisierung der politischen Philosophie zu schildern.
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