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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 2,6, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Professur für Vergleichende Politikwissenschaft), Veranstaltung: Parlamentarische Demokratien im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon Montesquieu war von der Einrichtung einer zweiten Institution überzeugt, die wie er formulierte, für eine funktionierende Gewaltenteilung, folgende Aufgabe hat: „the legislative body being composed of two parts, one checks the other“(Montesquieu, in Tsebelis 1997: 1). Heutzutage sind ungefähr in ein Drittel aller Staaten der Welt bikamerale Strukturen nachweisbar. Bikameralismus bedeutet eine zweigliedrige Parlamentsstruktur, in denen die Zweite Kammer andere Interessen als die Erste Kammer vertritt. Von Oberhaus zu Oberhaus variiert die Art der Interessenvertretung – ethnische, sprachliche, politische Minderheiten usw. können in Zweiten Kammern repräsentiert werden. In meiner Hausarbeit habe ich mich mit der territorialen Repräsentation am Beispiel des Deutschen Bundesrates beschäftigt. Ich habe versucht, zu erklären ob man im Bundesrat tatsächlich von effektiver territorialer Interessenvertretung ausgehen kann. Dafür habe ich im Abschnitt 3.1. mit einer allgemeinen Erklärung des Begriffs Bikameralismus begonnen, d.h. ich bin auf die folgenden Aspekte genauer eingegangen: was ist Bikameralismus, seit wann gibt es Zweite Kammern und warum. Anschließend habe ich mich auf die territoriale Repräsentation konzentriert. Im Abschnitt 3.2.1 habe ich daher zuerst territoriale Repräsentation im Allgemeinen vorgestellt. Bevor ich dann die Kriterien der territorialen Repräsentation am Beispiel des Deutschen Bundesrates erläutere, habe ich diese Merkmale im vorangegangenen Abschnitt vorgestellt. Dem Abschnitt 3.3 habe ich dem Föderalismus gewidmet, der eine entscheidende Rolle für den Bundesrat spielt – besser gesagt ohne Föderalismus wäre kein Bundesrat nötig. Hierfür bin ich explizit auf die historische Entwicklung des Deutschen Bundesrates, seine Funktionen, speziell im Gesetzgebungsprozess und seine Besonderheiten bei der Zusammensetzung, der Sitzverteilung und der Rolle des Vermittlungsausschusses eingegangen. Abschließend habe ich dann im Fazit versucht, die Ausgangsfrage, ob der Bundesrat effektive territoriale Repräsentation tatsächlich gewährleistet, zu beantworten.
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