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Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Didaktik - Geschichte, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Geschichts- und Kulturwissenschaften), Veranstaltung: Übung Geschichtsdidaktik, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Unterrichtsstunde liegt der Fokus auf dem mittelalterlichen Bürgerrecht im Zusammenhang mit dem Rechtsgrundsatz „Stadtluft macht frei.“ Es wird darauf eingegangen, wie das Bürgerrecht erlangt werden konnte, welche Rechte und Pflichten das Stadtbürgerrecht für die Stadtbürger bedeutete und welche Verpflichtungen die Stadt gegenüber ihren Bürgern hatte. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Bauern ihrem Status als unfreie durch die Landflucht entkommen konnten und Freiheit mit neuen Pflichten erlangen konnten. Die Behandlung weiterer Aspekte wie unterschiedliche Personengruppen in mittelalterlichen Städten (Patrizier, unfreie Bürger, Frauen, Juden, Tagelöhner etc.), ermöglicht einen weiteren Einblick in das mittelalterliche Leben, bietet jedoch nur einen geringen Mehrwert für die Auseinandersetzung mit der Problemstellung. Der Begriff Freiheit ist ein wichtiges, aber auch umstrittenes Thema in der Geschichte. Freiheit wird oft als erstrebenswertes Ziel betrachtet, das eng mit Gleichheit verbunden ist. Doch diese Vorstellung hat immer wieder zu Unstimmigkeiten geführt. Schon seit der Zeit der Stoa wurde Freiheit als wichtiger Wert in der Ethik anerkannt. Gleichzeitig war es jedoch schwierig, die Unfreiheit in der Gesellschaft komplett zu beseitigen. Es gab Kritik an Unfreiheit, wie zum Beispiel im Sachsenspiegel. In anderen Fällen wurde der Begriff Freiheit aber auch auf eine spirituelle Weise interpretiert und damit aus dem echten gesellschaftlichen Leben entfernt. Mit dem Aufkommen der Städte und ihrer Lebensweisen entwickelte sich eine besondere Form der Freiheit. Ab dem 12. Jahrhundert grenzten sich die Städte und ihre Bewohner immer mehr vom ländlichen Raum ab, indem sie sich von den Beziehungen zu Grundherren und Lehnsherren lösten. Dadurch entstand ein spezifischer Status der städtischen Freiheit, der auf privaten und öffentlichen Rechten basierte. Die ursprünglich nur als Prinzip verstandene Regel „Stadtluft macht frei“, die auch den unfreien Menschen nach einem Jahr und einem Tag in den Genuss dieser Freiheit brachte, wurde ein integraler Bestandteil des Stadtrechts. Geprägt wurde der Rechtsgrundsatz „Stadtluft macht frei“ von dem Rechtswissenschaftler Ernst Theodor Gaupp im 19. Jahrhundert.
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