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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Institut für Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Grundlagen und aktuelle Themen der Medienpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: In historischen Kategorien gemessen ist das Internet ein noch relativ junges Medium - besonders verglichen mit der Entwicklungsgeschichte der klassischen Medien wie der Zeitung oder des Rundfunks. Gleichzeitig hat es aber in den letzten Jahren in einem unbestreitbar beispiellosen Ausmaß auch das alltägliche Leben so vieler Menschen beeinflusst. Durch sein rasantes Wachstumstempo und neue innovative Technologien begann es aber auch zunehmend eine Herausforderung für den Gesetzgeber darzustellen: Zum Einen aufgrund der mangelnden internationalen Kooperation angesichts der grenzüberschreitenden Eigenschaft des Internets, zum Anderen aufgrund der immer wieder neu auftauchenden Schwierigkeiten die neuen Medien entsprechend dem vorhandenen Gesetzesrahmen einzuordnen. In Deutschland wurden die ersten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunikations- und Informationsdienste des Internets 1997 erst relativ spät festgelegt. Und auch sie zeigten sich, aufgrund der damals unvorhersehbaren technologischen Entwicklung, schon einige Jahre später wieder als überholt. Trotzdem sollte es noch fast zehn Jahre dauern, bis zum Frühjahr 2007, das ein aktuelles Gesetzespaket verabschiedet werden konnte, um den inzwischen völlig veränderten inhaltlichen Angeboten und Darstellungsformen des Internets gerecht zu werden. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im Kern mit der Frage der rechtlichen Rahmenbedingungen der Informations- und Kommunikationsmedien des Internets in Deutschland. Anhand eines kurzen geschichtlichen Abrisses werden zunächst die wichtigsten Gesetzesgrundlagen und die ihnen jeweils vorangegangenen Entwicklungsschritte der Onlinemedien in chronologischer Reihenfolge vorgestellt. Anschließend soll der aktuelle Gesetzesrahmen von 2007 anhand der bereits in groben Zügen absehbaren Weiterentwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie kritisch analysiert und bewertet werden. So zeichnet sich mit dem allmählichen Verschwimmen medialer Grenzen, sowie der populärer werdenden Idee des „Bürgerjournalismus“ schon jetzt eine neue Herausforderung für die gerade erst verabschiedeten Gesetzesgrundlagen ab.
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Inhalt:
1. Einleitung
2. Frühe Entwicklung der Onlinemedien (bis 1997)
3. Erste Gesetze (1997)
4. Technische und inhaltliche Weiterentwicklung der Onlinemedien (bis 2007):
5. Neue Gesetzgebung - Das Telemediengesetz von 2007
5.1 Kritik am Gesetz
6. Weitere Kontrollmöglichkeiten
7. Fazit und Auslick:
9. Begriffserklärungen:
10. Literaturverzeichnis
zu Freiwillige Selbstkontrolle:
In historischen Kategorien gemessen ist das Internet ein noch relativ junges Medium - besonders verglichen mit der Entwicklungsgeschichte der „klassischen“ Medien wie der Zeitung oder des Rundfunks. Gleichzeitig ist es aber auch unbestreitbar beispiellos, in welchem Ausmaß und in welcher Geschwindigkeit es das alltägliche Leben so vieler Menschen schon in dieser relativ kurzen Zeit beeinflusst hat. Während der letzten 20 Jahre konnte man die Entstehung eines sich rasant entwickelnden Informations- und Unterhaltungsmediums beobachten. Durch sein ungebremstes Wachstumstempo und neue innovative Technologien begann es aber auch zunehmend eine Herausforderung für den Gesetzgeber darzustellen. Zum einen aufgrund der mangelnden internationalen Kooperation, angesichts der grenzüberschreitenden Eigenschaft des Internets, zum anderen aufgrund der immer wieder neu auftauchende Schwierigkeit, die neuen Medien entsprechend dem vorhandenen Gesetzesrahmen einzuordnen.
In Deutschland wurden die ersten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunikations- und Informationsdienste des Internet erst relativ spät 1997 festgelegt. Und auch sie zeigten sich, aufgrund der damals unvorhersehbaren technologischen Entwicklung, schon einige Jahre später wieder als überholt. Trotzdem sollte es noch fast zehn Jahre dauern, bis zum Frühjahr 2007, das ein aktuelles Gesetzespaket verabschiedet werden konnte, um den inzwischen völlig veränderten inhaltlichen Angeboten und Darstellungsformen des Internets gerecht zu werden.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im Kern mit der Frage der rechtlichen Rahmenbedingungen der Informations- und Kommunikationsmedien des Internets. Anhand eines kurzen geschichtlichen Abrisses sollen zuerst die wichtigsten Gesetzesgrundlagen und die ihnen jeweils vorangegangenen Entwicklungsschritte der Onlinemedien in chronologischer Reihenfolge vorgestellt werden.
Anschließend soll der aktuelle Gesetzesrahmen anhand der bereits in groben Zügen absehbaren Weiterentwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie kritisch analysiert und bewertet werden. So zeichnet sich mit dem allmählichen Verschwimmen medialer Grenzen, sowie der populärer werdenden Idee des „Bürgerjournalismus“ schon jetzt eine neue Herausforderung für die gerade erst verabschiedeten Gesetzesgrundlagen ab.
In der ersten Hälfte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts begann das Internet mit seiner erstaunlich rasanten Expansion und drang bald in viele verschiedene Lebensbereiche vor. Die Benutzerzahlen wuchsen fast genauso schnell wie die Inhalte und bald interessierten sich auch die ersten Verlage und Rundfunkveranstalter für das neue Medium.
Zu dieser Zeit war für die meisten Menschen das Ausmaß der bevorstehenden Entwicklung allerdings noch nicht wirklich absehbar. Eher misstrauisch gegenüber dem Potential des Internets und möglicher neuer Einnahmequellen, gründeten die Rundfunk- und Presseunternehmen daher zuerst einmal abgespeckte Onlineversionen ihrer jeweiligen „traditionellen“ Medien. Diese waren zu Beginn meist kostenlos, hatten aber auch noch keine unabhängigen Redaktionen.
Als sich etwas später abzuzeichnen begann, dass mit dem Internet ein neuer Markt mit bisher unbekannten Möglichkeiten der multimedialen Informationsvermittlung entstand, wurden die Internetauftritte der Medienunternehmen immer weiter ausgebaut. Dazu gesellte sich eine stetig wachsende Zahl privater Webseitenbetreiber, welche das Internet nutzten, um ihre Meinung ungehindert der ganzen Welt kundzutun, sich selbst zu präsentieren und Informationen anzubieten.[1]
Somit stand der Gesetzgeber vor dem Problem eines teilweise rechtsfreien, täglich mit „Wild West“- Manier weiter wachsenden Raumes, in welchem zwischen Webseiten mit „massenkommunikativem Charakter“ und privaten Informationen nur schwer zu unterscheiden war.
Die herkömmlichen Gesetze konnten die neuen Medien nur sehr unzureichend oder oft gar nicht einordnen und auch die Langzeitauswirkungen dieser Entwicklung für die deutsche Medienlandschaft waren nur schwer abschätzbar.