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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Industriebetriebslehre, Note: 1,3, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Während für Industrieunternehmen eine verursachungsgerechte Kalkulation der Kosten im Hinblick auf strategische Entscheidungen von zentraler Bedeutung ist, fand für die Vergütung der Krankenhausleistungen bis 1993 das Selbstkostendeckungsprinzip Anwendung. Dadurch bestand für Krankenhäuser weder eine Notwendigkeit noch ein Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln und damit einhergehend zu der Einführung einer verursachungsgerechten Kosten(-träger)-rechnung. Seit der Einführung des Fallpauschalensystems im Jahr 2003 hat sich die Situation der Krankenhäuser jedoch grundlegend geändert. Aufgrund der DRGs sind die Erlöse je Behandlungsfall mehr oder weniger extern vorgegeben, so dass der wirtschaftliche Erfolg lediglich über die Kosten steuerbar ist. Um die Kosten transparent zu machen, bedarf es eines Kostenrechnungssystems, das eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten auf die Kostenträger ermöglicht. Die Prozesskostenrechnung ist ein Kostenrechnungsverfahren, bei dem Gemeinkosten auf der Basis von Prozessen auf die Kostenträger verrechnet werden. Durch dieses Vorgehen soll ein Teil der Gemeinkosten verursachungsgerechter dem einzelnen Produkt zugeordnet werden. Im Hinblick auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser kommt der Ermittlung möglichst genauer Fallkosten eine zentrale Bedeutung zu. In den vergangenen Jahren wurden Diskussionen um die tatsächliche Vorteilhaftigkeit eines alternativen oder additiven Einsatzes der Prozesskostenrechnung zunächst hauptsächlich mit dem Fokus auf fertigende Unternehmen geführt. Allerdings wird in der Literatur explizit darauf hingewiesen, dass die Prozesskostenrechnung sowohl in Produktions- als auch in Dienstleistungsunternehmen zum Einsatz kommen kann. Ziel ist es daher, die Möglichkeiten eines Einsatzes der Prozesskostenrechnung als Kostenrechnungssystem in deutschen Krankenhäusern zu betrachten. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die krankenhausspezifischen Rahmenbedingungen herausgearbeitet und die sich daraus für die Anwendung der Prozesskostenrechnung ergebenden Besonderheiten abgeleitet.
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