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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Pädagogik - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Potsdam (Department Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Pädagogik und Geheimdienst in der DDR, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Verfassung der DDR heißt es in Artikel 6: „Die Deutsche Demokratische Republik hat getreu den Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet.“ Die angebliche „Ausrottung“ des Nazismus kann allerdings nicht überzeugen, schließlich sind noch heute gewalttätige Übergriffe rechtsextremer bzw. neonazistischer deutscher Jugendliche auf Ausländer, Juden, Homosexuelle, Punks, Linke – kurzum auf alle, die anders aussehen, denken oder leben, alltäglich und allgegenwärtig. So besitzt das Thema „Rechtsextremismus“ mit gutem Grund noch immer höchste Aktualität und Brisanz. Laut dem Tagesspiegel suchen „die Rechten“ ihre „Opfer“ mittlerweile sogar bevorzugt in Szenegegenden auf und beanspruchen vormals linkes „Territorium“ für sich. Doch auch zu DDR-Zeiten wurde das Problem offensichtlich und ebenso zu einem Bestandteil des Alltags. Es stellt sich nach diesem Blick auf die Verfassung der DDR, einem Staat, gegründet von Widerstandskämpfern und dem Selbstverständnis nach grundlegend antifaschistisch, folgerichtig die Frage, wie ein solcher Staat Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus reproduzieren konnte. Dem an sich „guten Willen“ der Gründungsväter der DDR, aus der jungen Republik einen Hort antifaschistischen Denkens und Handelns zu machen, kann man wohl nicht ganz von der Hand weisen. Doch weder konnte sich die Regierung ihr „Volk“ aussuchen, noch eine Situation der Harmonie innerhalb der Grenzen der DDR schaffen, da die äußere Bedrohung durch den Westen zu Zeiten des Kalten Krieges das Misstrauen gegen die eigenen Bürger schürte und so keine Zeit zur hinreichenden Verarbeitung der Vergangenheit gegeben waren. Stattdessen bildeten sich repressive Strukturen heraus und alte Werte, wie Fleiß, Ordnung, Sauberkeit und Disziplin, also soldatische Tugenden, gewannen wieder an Einfluss. Der DDR-Staat hatte sich allerdings gesetzlich verpflichtet, gegen jegliches Vorkommen von Rechtsradikalismus bzw. –extremismus, Faschismus oder Nazismus vorzugehen. Inwiefern kam die Staatsgewalt dieser Pflicht aber nun nach? Wie gut waren das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und die weiteren Vertreter der Staatsgewalt, wie die Volkspolizei (VoPo), wirklich über die steigende Rate rechtsextremistischer Jugendlicher informiert? Diesen Fragen soll in der vorliegenden Hausarbeit nachgegangen und, soweit es die Kürze dieser Arbeit erlaubt, beantwortet werden.
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