Spielfilme als Mittel der Propaganda im 3. Reich - Tilmann Wörner - E-Book

Spielfilme als Mittel der Propaganda im 3. Reich E-Book

Tilmann Wörner

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Mediengeschichte, Note: 2,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Ernennung von Adolf Hitler zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 begann die NSDAP mit der Durchsetzung ihrer menschenverachtenden Ideologie. Staatliche Eingriffe in sämtliche Lebensbereiche waren unaufhaltsam und wurden durch die NSDAO unmittelbar nach der Machtübernahme in systematischer Weise durchgeführt. Das Medium Film wurde im Dritten Reich (1933 bis 1945) als wirksamstes Instrument der Massenkommunikation angesehen und zu Propagandazwecken missbraucht, um systemkonforme Inhalte zu transportieren. In der vorliegenden Arbeit werden zunächst die Maßnahmen dargestellt, mit denen das NS-Regime die Inhalte der Spielfilme kontrollierte und für ihre eigene Zwecke einsetzte. Im weiteren Verlauf wird verdeutlicht, wie eine sowohl versteckte als auch offene Manipulation der deutschen Bevölkerung überhaupt möglich war. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, aufzuzeigen, warum die Filmschaffenden des NS-Regime oftmals als Meister der Propaganda tituliert werden, obwohl so genannte aggressivpropagandistische Filme, also Filme mit direktem Bezug zum NS-Regime oder zur NS-Ideologie, lediglich ein Zehntel der insgesamt über 1000 Spielfilme ausmachten, die während der NS-Zeit in Deutschland hergestellt wurden.

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Inhaltsverzeichnis

 

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zentrale Merkmale der nationalsozialistischen Filmpolitik

2.1 Der Filmminister und das Propagandaministerium

2.2 Institutionen und Maßnahmen zur Filmkontrolle

2.2.1 Die Reichsfilmkammer

2.2.2 Filmzensur: Verbote und Prädikate

3. Ökonomische Steuerungsmechanismen

3.1 Die Filmkreditbank

3.2 Die Verstaatlichung der Filmunternehmen

4. Der NS-Film: Propagandastreifen vs. Unterhaltungskino

4.1 Politische und unpolitische Filme

4.2 Der aggressiv-propagandistische Film

4.3 Die Instrumentalisierung des Spielfilms zur Ideologieverbreitung

5. Resümee

6. Literaturverzeichnis

 

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

 

Mit der Ernennung von Adolf Hitler zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 begann die NSDAP mit der Durchsetzung ihrer menschenverachtenden Ideologie. Staatliche Eingriffe in sämtliche Lebensbereiche waren unaufhaltsam und wurden durch die NSDAO unmittelbar nach der Machtübernahme in systematischer Weise durchgeführt. Das Medium Film wurde im Dritten Reich (1933 bis 1945) als wirksamstes Instrument der Massenkommunikation angesehen und zu Propagandazwecken missbraucht, um systemkonforme Inhalte zu transportieren.

 

In der vorliegenden Arbeit werden zunächst die Maßnahmen dargestellt, mit denen das NS-Regime die Inhalte der Spielfilme kontrollierte und für ihre eigene Zwecke einsetzte. Im weiteren Verlauf wird verdeutlicht, wie eine sowohl versteckte als auch offene Manipulation der deutschen Bevölkerung überhaupt möglich war. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, aufzuzeigen, warum die Filmschaffenden des NS-Regime oftmals als Meister der Propaganda tituliert werden, obwohl so genannte aggressivpropagandistische Filme, also Filme mit direktem Bezug zum NS-Regime oder zur NS-Ideologie, lediglich ein Zehntel der insgesamt über 1000 Spielfilme ausmachten, die während der NS-Zeit in Deutschland hergestellt wurden.[1]

 

2. Zentrale Merkmale der nationalsozialistischenFilmpolitik

 

Im Folgenden werden die zentralen Merkmale der nationalsozialistischen Filmpolitik herausgearbeitet. Bevor das NS-Regime Filme zu Propaganda-Zwecke missbrauchen konnte,  mussten allerdings erst effiziente Kontrollinstrumente installiert werden. Die Errichtung staatlicher Institutionen und der Erlass von Gesetzen illustriert, wie massiv die Überwachung des Films durch die NSDAP eingefordert wurde. Die im Folgenden dargestellte, filmpolitische Machtübernahme des NS-Regimes hatte zur Aufgabe, Filme bei Bedarf willkürlich zu verändern, zu fördern oder zu verbieten.

 

2.1 Der Filmminister und das Propagandaministerium

 

Am 13.03.1933 wurde das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMPV) errichtet.[2] Als Leiter des RMPV wurde Joseph Goebbels ermannt.  Dieser verkündete die Ziele der „totalen“ Beeinflussung der Massen durch die geschaffene Organisation. So sollte das RMPV eine Revolution des Geistes der Nation erreichen, mit der die politischen Gegner nicht vernichtet, sondern vielmehr als Mitstreiter gewonnen werden sollen.[3] Hauptziel des Propagandaministeriums, das in verschiedene Abteilungen wie Presse, Film und Rundfunk aufgeteilt wurde[4], war die Gleichschaltung. Als selbst ernannter „Schirmherr“ für Propaganda und Volkserziehung war es dem promovierten Literaturgeschichtler Goebbels gelungen, sämtliche zentralen Schlüsselfunktionen in seinem Machtbereich respektive in seiner Person zu vereinen.[5]

 

Goebbels zentrale Rolle prägte den Film im NS-Regime in großem Maße. Ihm unterstand sowohl die Filmbehörde im Reichspropagandaministerium und die Zentrale Filmprüfstelle, als auch die Reichsfilmkammer. Wesentlich gestärkt wurde Goebbels Position noch durch ein 1935 verabschiedetes Gesetz, welches ihm das Recht einräumte, bei Zensurfragen über alle Instanzen hinweg zu entscheiden.[6]

 

Demnach hatte Goebbels als zentrale Schlüsselfigur des Filmwesens bei allen Aspekten des Mediums Film das letzte Wort und zwar inhaltlicher, ästhetischer oder organisatorischer Hinsicht.[7]

 

2.2 Institutionen und Maßnahmen zur Filmkontrolle

 

Durch die Errichtung der Reichsfilmkammer, die Zensur und Prädikatisierung von Filmen sowie die Abschaffung der Filmkritik, die durch nationalsozialistische Filmbetrachtungen ersetzt wurde, gelang es dem NS-Regime, sich das uneingeschränkte Bild-Monopol zu sichern.[8]