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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: keine, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen (Immobilienwirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Thematik Stadtumbau, besonders Stadtumbau Ost, ist seit Jahren Gegenstand zahlreicher Zeitungsartikel, politischer Thesenpapiere oder anderweitiger Ausarbeitungen, ob in schriftlicher oder mündlicher Form. Dies liegt nicht nur an den mit dieser Thematik verbundenen Problemen, sondern vielmehr an dem Umstand, dass dieses Thema zeitweise als ein Politikum missbraucht wurde, vor allem in Zeiten von wechselnden Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag. Dies mag zum einem damit zusammenhängen, dass diese Aufgabenstellung weit reichende Auswirkung auf Hoheitsgebiete des Bundes, der Länder aber auch der Kommunen zugleich hat und zum anderen, dass so viele Bürger Ostdeutschlands davon betroffen sind. „Etwa jeder zweite Bürger Ostdeutschlands lebt in einer Stadtumbaustadt und ist damit direkt oder indirekt von Stadtumbaumaßnahmen betroffen.“1 Um sich dieses Thema aber hinreichend erschließen zu können, reicht es nicht aus, auf vereinzelte Meinungen oder Wunschvorstellungen von Politikern, Interessenverbänden oder Stiftungen zu vertrauen, sondern man muss sich die Zeit nehmen, einen größeren Bogen um dieses spannende Thema zu schlagen. Somit ist die Zielstellung der vorliegenden Arbeit eine kontroverse Auseinandersetzung mit den Ursachen die zur Auflage dieses Förderprogramms führten und deren Auswirkungen auf den ostdeutschen Wohnungsmarkt. Zu Beginn der Ausarbeitung werden die grundlegend verwendeten Begriffe definiert und abgegrenzt. Es soll dargelegt werden, warum dieses Förderprogramm aufgelegt wurde und was seither umgesetzt werden konnte. Weiter soll dem Leser die Problematik anhand von Beispielen erklärt und verdeutlicht werden. Der zentralen Bedeutung des Stadtumbaus als Instrument der Stadtentwicklung wurde Rechnung getragen mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Sommer 2004. Somit wurde erstmals der Stadtumbau als eine Schlüsselaufgabe der Stadtentwicklung (§§ 171a bis 171d Baugesetzbuch) gesetzlich verankert. Dies beweist u.a. dass es sich beim Stadtumbau nicht nur um ein Förderprogramm, sondern dass es sich vielmehr um eine gesamtgesellschaftliche und bedeutende Zukunftsaufgabe handelt. Auch bezüglich der baurechtlichen Umsetzung wurde ein neuer Weg beschritten, denn die Regelungen setzen schwerpunktmäßig auf ein konzeptionelles Vorgehen der Kommunen gemeinsam mit den Bürgern, Eigentümern und Investoren. [...]
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