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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Ethnologie / Volkskunde, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Ethnologie und Afrikastudien), Veranstaltung: Ethnologie und Nationalsozialismus , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rassenhygiene, auch Eugenik genannt, stellt das Bestreben, eine bestimmte „Rasse“ rein und somit frei von Einflüssen und Merkmalen anderer Rassen im Erbgut zu erhalten, beziehungsweise diese Reinheit wiederherzustellen, dar, und resultiert aus Erkenntnissen der Humangenetik. Ihre Anwendung auf Bevölkerungen ist unter anderem motiviert durch den Glauben an die genetische und kulturelle Degeneration der Menschheit, wie auch durch den Versuch der Lenkung und Neuordnung der sexuellen Beziehungen unter rationalistischen Gesichtspunkten. Weiterhin beruht die Rassenhygiene auf sozialdarwinistischen Überlegungen, wohingegen soziale Faktoren und kulturell Tradiertes oft als sekundär behandelt werden. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde eine Radikalvariante der Eugenik praktiziert, in der man durch Eheverbote, Zwangssterilisation und Euthanasie den von der Reichsregierung un-erwünschten „Zuchtvarianten“ entgegenwirken und die sich aus dieser Anschauung ergebenden Verbrechen rechtfertigen wollte. Am 1. 1. 1934 wurde das erste rassenhygienische Gesetzeswerk unter der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland wirksam, das unter anderem Menschen zur Sterilisation zwang, die als Alkoholiker, schizophren oder manisch- depressiv eingestuft wurden, an Epilepsie litten oder körperlich behindert waren. Am 18. 10. 1935 trat weiterhin das „Ehegesund-heitsgesetz“ in Kraft, welches Deutschen die Heirat und Zeugung von Nachkommen mit Juden verbot. Wie ließ sich nun aber feststellen, wer „die Deutschen“ waren beziehungsweise wer aufgrund von Mischungen in seinem Genmaterial noch in diese Kategorie fiel und wer nicht? Im Folgenden soll auf Grundlagen der rassenhygienischen Bewegung und Ansätze und Ziele bei Richard Thurnwald und Pater Wilhelm Schmidt eingegangen werden. Nach einem Vergleich dieser beiden soll erörtert werden, inwieweit die Ausführungen dieser Autoren für das nationalsozialistische Regime verwendbar waren.
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