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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Universität Rostock (Institut für Volkswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der Vielfalt von sozialpolitischen Maßnahmen, Einrichtungen, Gesetzen und Vorschriften sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung, vergeht kaum ein Tag, an dem sich nicht Journalisten, Experten und Politiker zu aktuellen Problemen, Reformen, theoretischer Notwendigkeit, Gestaltung und anderen Themenfeldern der Sozialpolitik äußern. Diese Arbeit greift aus der aktuellen Diskussion den Bereich der theoretischen Grundlegung staatlicher Sozialpolitik heraus und zwar dargestellt am Beispiel der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Dazu werden in einem ersten Teil verschiedene Theorien betrachtet, die als mögliche Grundlage bzw. theoretische Rechtfertigung für staatliche Sozialpolitik gesehen werden können. In einem zweiten Teil wird dann, nachdem ein kurzer Einblick über die mögliche institutionelle Ausgestaltung der Sozialpolitik dargestellt wurde, die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland herausgegriffen und eine ähnliche theoretische Rechtfertigung wie im Fall der staatlichen Sozialpolitik erörtert.
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Veröffentlichungsjahr: 2005
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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition, Ziele und Aufgaben der Sozialpolitik
3. Theoretische Grundlegung staatlicher Sozialpolitik
3.1 Der ideengeschichtliche Hintergrund
3.2 Die Theorie sozialer Bedarfe
3.3 Marktversagen als Begründung staatlicher Sozialpolitik
3.4 Distributive Gründe staatlicher Sozialpolitik
3.5 Die vertragstheoretische Begründung der Sozialpolitik
4. Institutionelle Ausgestaltung eines Systems der sozialen Sicherung
5. Die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland – Historische Entstehung, Theoretische Grundlagen und Steuerungsmängel
5.1 Die Historische Entstehung und gegenwärtige Herausforderungen
5.2 Marktversagen als theoretische Grundlage der Gesetzlichen Krankenversicherung
5.2.1 Marktversagen bei Gesundheitsgüter
5.2.2 Marktversagen bei Krankenversicherungen
5.3 Ethische Begründung und vertragstheoretische Begründung
6. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Abbildung 1: Bereiche der Sozialpolitik
Abbildung 2: Definition der Sozialpolitik
Abbildung 3: Formen der Gerechtigkeit
Abbildung 4: Sozialpolitische Bedürfnisse
Abbildung 5: Formen der Risikovorsorge
Abbildung 6: Generationenvertrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Abbildung 7: Beitragsspirale
Tabelle 1: Übersicht zu den Aufgaben und Bereichen der Sozialpolitik
Tabelle 2: Merkmale des Versicherungs-, Vorsorge- und Fürsorgeprinzips
Soziale Risiken und Probleme können jedes Mitglied der Gesellschaft treffen. Dabei ist das Ausmaß unterschiedlich und auch die Eintrittswahrscheinlichkeit ist nicht vorhersehbar. Die Bandbreite von sozialen Risiken und Problemen ist sehr umfangreich, jedoch resultieren die meisten Risiken und Probleme aus folgenden Fällen:[1]
Allgemeine Armut
Krankheit
Invalidität
Erwerbsunfähigkeit
Alter
Tod des Hauptverdieners
Unfall
Mangelnde Berufsqualifikation
Nur wenige Individuen können sich gegen diese Tatbestände versichern bzw. Vorsorge treffen. Aus diesem Grund sind Leistungen der Sozialpolitik erforderlich. Fast die gesamte deutsche Bevölkerung nimmt verschiedene Leistungen der Sozialpolitik in Anspruch, z. B. Wohngeld, Kindergeld, Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung, Sozialhilfe, Eingliederungshilfen usw. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Maßnahmen und Einrichtungen der Sozialpolitik die Lebenslage der Menschen nachhaltig beeinflussen.[2]
Schon zu Beginn der Entwicklung der Sozialpolitik in Deutschland waren die Bemühungen darauf gerichtet die Lebenslage der Menschen, die von den o. g. Tatbeständen betroffenen waren, zu verbessern. Von der ursprünglichen Aufgabe der Sozialpolitik, die Lösung der Arbeiterfrage im 19. Jahrhundert, entwickelte sie sich schnell zu einer allgemeinen Gesellschaftspolitik, die in der Gegenwart große Teile der Bevölkerung einbezieht.[3]
Zugleich hat die Sozialpolitik eine große volkswirtschaftliche Bedeutung. Ein Blick in das aktuelle Sozialbudget zeigt für das Jahr 2003 Sozialausgaben in Höhe von 694,5 Milliarden €. Dies entspricht einer Sozialleistungsquote von 32,6 %.[4]
Aufgrund der Vielfalt von sozialpolitischen Maßnahmen, Einrichtungen, Gesetzen und Vorschriften sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung, vergeht kaum ein Tag, an dem sich nicht Journalisten, Experten und Politiker zu aktuellen Problemen, Reformen, theoretischer Notwendigkeit, Gestaltung und anderen Themenfeldern der Sozialpolitik äußern.
Diese Arbeit greift aus der aktuellen Diskussion um die Sozialpolitik den Bereich der theoretischen Grundlegung staatlicher Sozialpolitik heraus, dargestellt am Beispiel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Dabei soll im Anschluss in Kapitel 2 der Begriff der Sozialpolitik definiert, sowie die Ziele und Aufgaben dargestellt werden. Im dritten Kapitel erfolgt dann ein Versuch der theoretischen Grundlegung staatlicher Sozialpolitik. In verschiedenen Unterpunkten soll geklärt werden, inwieweit die dort genannten Fälle Sozialpolitik und sozialstaatliches Handeln begründen. Im anschließenden Kapitel folgt ein Vorschlag zur institutionellen Ausgestaltung eines Systems der sozialen Sicherung, wie es sich aus der theoretischen Grundlegung ergeben könnte. Des Weiteren wird auf das System der Sozialversicherung in Deutschland eingegangen. Das Beispiel der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland wird danach im fünften Abschnitt behandelt. Hier soll gezeigt werden, inwieweit die Punkte aus dem dritten Kapitel zur theoretischen Begründung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland beitragen. Außerdem soll erklärt werden, wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung Steuerungsmängel, bedingt durch die theoretische Grundlegung, hervorgerufen werden. Das letzte Kapitel beinhaltet eine Zusammenfassung und ein Fazit.
Der Begriff Sozialpolitik entstand in Deutschland mit dem Beginn der Industrialisierung und hat sich im Laufe der Geschichte mehrmals geändert.[5] Häufig wird staatliche Sozialpolitik verstanden bzw. definiert als die Maßnahmen, die der Sicherung des Einkommens im Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Unfall, Invalidität oder Tod des Ernährers dienen. Dies ist jedoch nur ein Teilbereich staatlicher Sozialpolitik und kann als Definition nicht ausreichen, da die Aufgaben weit über dieses Spektrum hinausgehen. So zählen Lampert/Althammer folgende weitere Aufgabenbereiche auf:[6]
Arbeitnehmerschutz
Arbeitsmarktpolitik
Ausgestaltung der Betriebs- und Unternehmungsverfassung
Wohnungs-, Familien- und Bildungspolitik
Mittelstandsorientierte Sozialpolitik
Einkommens- und Vermögensverteilung
Jugend-, Alten- und Sozialhilfe
Internationale und supranationale Sozialpolitik
Die staatliche Sozialpolitik umfasst somit alle in Abbildung 1 dargestellten Bereiche.
Um zu einer allgemein gültigen Definition zu kommen, ist es sinnvoll Sozialpolitik nicht auf die vergangene oder gegenwärtige Gesellschaft zu beziehen und von bestimmten Zielen, Objekten, Trägern, Grundsätzen und Mitteln zu abstrahieren.[7] Des Weiteren ist es sinnvoll, wie in der Literatur üblich, zwischen praktischer und wissenschaftlicher Sozialpolitik zu unterscheiden.[8]
Abbildung 1: Bereiche der Sozialpolitik
Quelle: Eigene Darstellung, nach Lampert, H./Althammer, J., Lehrbuch, 2004, S. 165.
Bei dem Versuch einer Definition der praktischen Sozialpolitik ergibt sich das Problem einer sehr engen Definition (Besserung der Lage für Industriearbeiter) und einer sehr weiten Definition (allgemeine Gesellschaftspolitik).[9] In dieser Arbeit soll der Definition von Lampert/Althammer gefolgt werden. Diese beziehen sich auf eine weite Definition der praktischen Sozialpolitik:
„In diesem Sinne lässt sich praktische Sozialpolitik definieren als jenes politische Handeln, das darauf abzielt, erstens die wirtschaftliche und soziale Stellung von wirtschaftlich und/oder sozial absolut oder relativ schwachen Personenmehrheiten durch den Einsatz geeignet erscheinender Mittel im Sinne der in einer Gesellschaft verfolgten gesellschaftlichen und sozialen Grundzielen (freie Entfaltung der Persönlichkeit, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Gleichbehandlung) zu verbessern und zweitens den Eintritt wirtschaftlicher und/oder sozialer Schwäche im Zusammenhang mit dem Auftreten existenzgefährdender Risiken zu verhindern“[10]
Die Definition hat in der Literatur große Zustimmung gefunden. Viele Autoren greifen darauf zurück, da diese Begriffsbestimmung eine historische Bindung und eine allzu allgemeine Ausrichtung auf den Begriff der Gesellschaftspolitik vermeidet. Außerdem erlaubt sie die Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen.[11]
Ohne jetzt auf die Aufgaben und die Einordnung der Sozialpolitik als Wissenschaft sowie die Diskussion der Sozialpolitik als Wissenschaft weiter einzugehen, soll auch hier wieder die Definition von Lampert/Althammer herangezogen werden.[12] Die Autoren definierten Sozialpolitik als Wissenschaft wie folgt:
„Sozialpolitik ist die grundsätzliche wissenschaftsautonome systematische, d.h. möglichst vollständige und nach sachlogischen Gesichtspunkten geordnete Darstellung und Analyse realer und gedachter Systeme, Systemelemente und Probleme der Sozialpolitik mit dem Ziel, mit Hilfe frei wählbarer, geeignet erscheinender wissenschaftlicher Methoden objektive, d.h. intersubjektiven Überprüfungen standhaltende Erkenntnisse über praktiziertes sozialpolitisches Handeln und über mögliche Handlungsalternativen zu gewinnen.“[13]
Die folgende Abbildung 2 fasst die Definitionen der Sozialpolitik in einem Überblick zusammen.
Auch im Bereich der Ziele der Sozialpolitik gibt es unterschiedliche Auffassungen. So wird in der Literatur häufig zwischen zwei und drei Zielen unterschieden. Folgt man den Autoren, die zwei Ziele der Sozialpolitik nennen, so sind diese Gerechtigkeit und Sicherheit.[14] Andere Autoren zählen als drittes Ziel noch die Freiheit hinzu.[15]