15,99 €
Im eigenen Schrebergarten gestalten und walten, hegen und pflegen oder einfach auf einer Bank in der Sonne das Wochenende genießen! Klingt das gut? Dann ist dieses Buch genau das Richtige für Sie. Erfahren Sie, wie Sie einen Schrebergarten pachten, worauf Sie sich in einem Schrebergartenverein einlassen, wie Sie Ihren Garten planen, eine Laube errichten, die richtigen Pflanzen für Ihrer Garten aussuchen und schon bald stolz Ihre ersten Tomaten oder Beeren ernten können.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 507
Unser Schrebergarten für Dummies
Zeit
Arbeit
Bemerkungen
Spätwinter/Frostperiode
Gemüse Frostsaat/Frühbeet
Mehr in Kapitel 7
Ende Januar bis Anfang April
Anzucht von Gemüse im Warmen
Mehr in Kapitel 7
Spätwinter nach der Frostperiode
Obstbäume, sommerblühende Sträucher, Kräuter, Brombeeren und Weinreben schneiden
Mehr in Kapitel 8
Abgestorbenes vom Vorjahr entfernen
Mehr in Kapitel 8
Hecken in Form bringen
Mehr in Kapitel 6
vor der ersten Aussaat
Kompost neu aufsetzen
Mehr in Kapitel 5
Beete bereiten
Mehr in Kapitel 8
Ende Februar
Beginn der Aussaat im Freien
Mehr in Kapitel 7
vier Wochen vor der ersten Mahd
Rasen kalken
Mehr in Kapitel 8
März/April
neue Bäume und Sträucher setzen
Mehr in Kapitel 6
März bis Mai
Vorbeugende Spritzungen
Mehr in Kapitel 8
Beginn Forsythienblüte
Rosen schneiden
Mehr in Kapitel 8
Gras zehn Zentimeter hoch
erste Mahd, Vertikutieren, Düngen
Mehr in Kapitel 8
Ende April
Schutznetze über Möhren, Lauch und Kohl breiten
Mehr in Kapitel 7
Blüte der Sauerkirsche
Zwiebeln von Sommerblühern stecken
Mehr in Kapitel 6
nach den Eisheiligen (Mitte Mai)
Auspflanzen der Anzuchten
Mehr in Kapitel 7
Setzen nicht frostharter, einjähriger Blumen
Mehr in Kapitel 7
Mai/Juni
Gemüse nachdüngen
Mehr in Kapitel 8
frühjahrsblühende Sträucher schneiden
Mehr in Kapitel 8
Mitte Juni
Beginn der Herbstansaaten
Mehr in Kapitel 7
24. Juni
letzte Ernte von Rhabarber und Spargel
Mehr in Kapitel 9
Juli
Beerensträucher schneiden
Mehr in Kapitel 8
Zwiebeln von Herbstblühern stecken
Mehr in Kapitel 6
August
Kirsch- und Pfirsichbäume schneiden
Mehr in Kapitel 8
neue Erdbeeren pflanzen, alte zurückschneiden und düngen
Mehr in Kapitel 6
August/September
Winter-Gründüngung ansäen
Mehr in Kapitel 9
September
Leimringe gegen Frostspanner an Obstbäumen anbringen
Mehr in Kapitel 8
Oktober
neue Gehölze setzen
Mehr in Kapitel 6
Blumenzwiebeln stecken
Mehr in Kapitel 6
Laub einsammeln, Laubkompost
Mehr in Kapitel 9
letzte Mahd, Herbstdüngung Rasen
Mehr in Kapitel 9
Hoch- und Hügelbeete anlegen
Mehr in Kapitel 5
Nistkästen reinigen
Mehr in Kapitel 11
Anfang November
Garten winterfest machen
Mehr in Kapitel 9
Herbsthimbeeren schneiden
Mehr in Kapitel 8
nicht frostharte Knollen ausbuddeln und einlagern
Mehr in Kapitel 6
Kübelpflanzen ins Winterquartier stellen
Mitte November
Wasser abstellen
Unser Schrebergarten für Dummies
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
© 2022 WILEY-VCH GmbH, Weinheim
Wiley, the Wiley logo, Für Dummies, the Dummies Man logo, and related trademarks and trade dress are trademarks or registered trademarks of John Wiley & Sons, Inc. and/or its affiliates, in the United States and other countries. Used by permission.
Wiley, die Bezeichnung »Für Dummies«, das Dummies-Mann-Logo und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.
Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.
Coverfoto: © mbroms / stockadobe.comIllustrationen:Abbildungen 4.1, 5.3, 6.1, 6.4 und 8.1 © Christian Kalkert, © alle anderen Illustrationen: John Wiley & Sons, Inc.Lektorat und Projektmanagement: Evelyn Boos-Körner, Schondorf am Ammersee
Print ISBN: 978-3-527-71891-7ePub ISBN: 978-3-527-83507-2
Christa Pöppelmann (Jahrgang 1967) hat in Bamberg und München Geschichte, Kommunikationswissenschaft und Politologie studiert und eine Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule absolviert. Von 1992 bis 2009 arbeitete sie als freie Autorin für die ökologische Gartenzeitschrift kraut&rüben. Seit 2000 schreibt sie auch Bücher.
Aus ihrer Feder stammen Allgemeinbildung Weltgeschichte für Dummies, Allgemeinbildung Personen der Weltgeschichte für Dummies, Allgemeinbildung Kultur für Dummies und Allgemeinbildung Deutschland für Dummies sowie viele weitere Bücher. Der Kulturgeschichte der Schrebergärten widmete sie sich in dem Buch Hier wächst die Hoffnung! Von der Laubenkolonie zum Guerilla-Garten. Mit der gärtnerischen Praxis hat sie sich in Ein Hoch auf das Beet: Hochbeete bauen, bepflanzen, pflegen befasst.
Christa Pöppelmann sagt über sich und dieses Buch:
»Eigentlich sind Geschichte und Allgemeinbildung meine Themen. Die Arbeit im Garten ist Freizeitvergnügen. Wenn ich wieder mal zu lange am Schreibtisch gesessen habe oder mit einem Projekt nicht weiterkomme, dann kann sogar die Jagd nach fiesen Wurzelunkräutern zu willkommener Abwechslung werden. Vom Pflanzen und Ernten, Einmachen und Verwerten gar nicht erst zu reden.
Ich denke, dass meine Motive, vor rund 30 Jahren mit dem Gärtnern zu beginnen, sehr ähnlich waren wie die vieler Menschen, die heute nach einem Schrebergarten suchen. Ich wollte eigenes Obst und Gemüse ziehen, und zwar nicht die gängigen Sorten aus dem Supermarkt. Und ich wollte ein »grünes Wohnzimmer« haben – wie mein Mann es nennt –, in dem wir uns gerne aufhalten und die Freiluftsaison genießen können. Trotz langjähriger, oft notgedrungener Mithilfe im elterlichen Garten war ich damals im Grunde blutige Anfängerin mit mehr Begeisterung als Kenntnissen. Ich hatte allerdings das Glück, durch meine Arbeit für die Zeitschrift kraut&rüben Kontakt zu echten Profis zu haben und zudem schon damals das ökologische Gärtnern kennenzulernen, das sich heute in Schrebergärten weitgehend durchgesetzt hat. Dafür danke, Ulrike, danke, Ute, Elisabeth und all ihr anderen.
Und da ich selbst einen Haus- und keinen Schrebergarten habe, danke ich auch jenen, die mir in Sachen Kleingarten weitergeholfen haben, allen voran unseren Freunden Martina und Florian.«
Cover
Titelblatt
Impressum
Über die Autorin
Einführung
Teil I: Schreber & Co.: ein Überblick übers Gartenglück
Kapitel 1: Das Einmaleins der Kleingärten
Wann sich ein Garten Schreber nennen darf …
Laubenpieper und andere Freizeitgärtner
Ohne Grenzen: die etwas anderen Gemeinschaftsgärten
Kapitel 2: Gärtnern im Verein: gut leben mit Paragrafen und Vorschriften
Der große Rahmen: das Bundeskleingartengesetz
Vor Ort: die Gepflogenheiten der Vereine
Kapitel 3: Den richtigen Garten finden
Vorsprechen beim Verein
Die Alternativen
Grabeland und andere Brachen
Teil II: Das eigene Reich: den Schrebergarten gestalten
Kapitel 4: Planen und Verändern
Eine Laube im Grünen
Gartenräume
Wasser marsch!
Kapitel 5: Erdarbeiten
Bodenkunde
Beete-Vielerlei
Kapitel 6: Sortenwahl
Geliebte Bäume
Sträucher und Hecken
Der Staudengarten
Teil III: Säen, pflegen und ernten: das Jahr des Kleingärtners
Kapitel 7: Pflanzzeit
Die Qual der Wahl
Planspiel
Zwischen Frostsaat und Eisheiligen
Kapitel 8: Pflegezeit
Rasenschach
Dünge-Einmaleins
Jäten, Ausgeizen, Schneiden
Heikles Thema: Pflanzenschutz
Kapitel 9: Erntezeit
Erntekalender
Richtig ernten und lagern
Winterruhe
Teil IV: Herd und Hängematte: den Schrebergarten genießen
Kapitel 10: Lecker verwerten und konservieren
Am Herd und in der Backstube
Aus der kalten Küche
Flüssignahrung
Lecker konservieren
Kapitel 11: Chillen mit der Familie
Kinderparadies Schrebergarten?
Wie wär's mal mit Gemütlichkeit?
Tiere im Garten
Auf gute Nachbarschaft
Teil V: Der Top-Ten-Teil
Kapitel 12: Zehn hilfreiche Websites
www.kleingarten-bund.de
www.lwg.bayern.de/gartenakademie/
www.meine-ernte.de
www.mein-schoener-garten.de
www.krautundrueben.de
www.nabu.de/landingpages/garten.html
www.hauptstadtgarten.de
www.gartenlinksammlung.de
www.gartenforum.de
www.youtube.com
Kapitel 13: Zehn Gründe für Konflikte im Schrebergarten – und wie sie nicht ausarten
Zwerge
Fahnen
Beiträge
Engagement
Unkraut
Krach
Illegale Bauten
Pächterwechsel
Regeln generell
Die Auslegung von Regeln
Kapitel 14: Zehn Orte zum Besuchen
Deutsches Kleingärtnermuseum in Leipzig
egapark in Erfurt
Arche-Noah-Garten in Schiltern
Weihenstephaner Gärten in Freising
Haus im Moos in Kleinhohenried
Karl-Foerster-Garten in Potsdam
Klostergarten Kartaus in Freiburg
Ippenburger Schlossgärten
Schau- und Sichtungsgarten Hermannshof in Weinheim
Offene Gärten
Stichwortverzeichnis
End User License Agreement
Kapitel 7
Tabelle 7.1: Gute Nachbarn, schlechte Nachbarn
Tabelle 7.2: Aussaattermine
Kapitel 8
Tabelle 8.1: Schneidetermine
Kapitel 4
Abbildung 4.1: Ein schöner Platz für Kräuter
Abbildung 4.2: Wasserversorgung leicht gemacht
Kapitel 5
Abbildung 5.1: Kompostboxen
Abbildung 5.2: Hochbeet
Abbildung 5.3: Hochbeet-Füllung
Kapitel 6
Abbildung 6.1: Spalierobst: Welche Form darf es sein?
Abbildung 6.2: Bunt gemischter Frühlingsgruß
Abbildung 6.3: Stauden teilen
Abbildung 6.4: Der Weg zum perfekten Staudenbeet
Abbildung 6.5: Bunter Zwiebelblumenmix
Kapitel 7
Abbildung 7.1: Lecker! Gemüsemix aus dem eigenen Garten
Kapitel 8
Abbildung 8.1: Gehölzschnitt richtig gemacht
Abbildung 8.2: Mehltau
Cover
Titelblatt
Impressum
Über die Autorin
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Fangen Sie an zu lesen
Stichwortverzeichnis
End User License Agreement
1
2
5
6
7
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
139
140
141
142
143
144
145
146
147
148
149
150
151
152
153
154
155
156
157
158
159
160
161
162
163
165
166
167
168
169
170
171
172
173
174
175
176
177
178
179
180
181
182
183
184
185
186
187
188
189
190
191
192
193
195
196
197
198
199
200
201
202
203
204
205
206
207
208
209
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
221
222
223
224
225
226
227
228
229
230
231
232
233
234
235
237
238
239
240
241
242
243
244
245
246
247
248
249
250
251
252
253
254
255
256
257
258
259
260
261
262
263
264
265
266
267
269
270
271
272
273
274
275
277
278
279
280
281
282
283
284
285
286
287
288
Gärten machen glücklich. Ein chinesisches Sprichwort behauptet sogar, dass das – wahre – Leben erst in dem Moment beginnt, in dem man einen Garten anlegt.
Doch nicht allen beschert das Schicksal einen geeigneten Hausgarten, um ihrer Gartenleidenschaft zu frönen. Da bieten sich Schrebergärten als Alternative an. Lange Zeit waren sie als spießig verschrien – vor allem dann, wenn sie zu einem Kleingartenverein gehörten (was nicht zwangsläufig der Fall ist). Seit einiger Zeit boomen sie. Die Corona-Krise mit ihren Ausgangsbeschränkungen hat aus diesem Boom dann einen regelrechten Hype werden lassen.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Doch für die meisten Schrebergärtner und -gärtnerinnen sind zwei Motive wesentlich:
Sie wollen ihr eigenes Obst und Gemüse ziehen.
Sie wünschen sich einen privaten Rückzugs- und Erholungsraum unter freiem Himmel, ein grünes Wohnzimmer.
Der Anbau von Nutzpflanzen und die Erholung werden auch im Bundeskleingartengesetz als wesentliche Charakteristika eines Klein- oder Schrebergartens genannt. Wenn beides auch auf Ihrer Wunschliste steht, dann liegen Sie mit Ihrem Interesse an einem Schrebergarten schon mal richtig.
Natürlich dürfen Sie dort auch Ihrer Leidenschaft für Blumen und andere Zierpflanzen frönen, aber zum typischen Schrebergartenmix gehört eben auch der Anbau von Essbarem. Wenn Sie Ihren Garten über einen Kleingartenverein pachten und damit dem Bundeskleingartengesetz unterliegen, sogar zwingend. Wenn Sie auf anderen Wegen, auf die ich auch eingehen werde, ein Gartengrundstück finden, haben Sie mehr Freiheiten. Ich werde Sie mit der ganzen Palette der Möglichkeiten bekannt machen, aber auch die Einschränkungen benennen, mit denen Sie eventuell rechnen müssen.
Dieses Buch begleitet Sie durch alle Etappen Ihres Schrebergärtner-Daseins.
Bei den ersten Überlegungen, ob Sie Schrebergärtnerin oder -gärtner werden wollen
Bei der Frage, welche Art von Kleingarten für Sie geeignet ist
Bei der Suche nach einem Garten
Beim Einrichten Ihres neuen Gartens
Beim praktischen Gärtnern
Beim Verwerten Ihrer Ernte
Bei der Frage, wie Sie darüber hinaus Ihren Garten optimal nutzen
Bei Problemen mit Nachbarn, Vereinsvorständen et cetera
Nun kann es natürlich sein, dass Sie gar nicht all diese Informationen brauchen, weil Sie vielleicht schon auf der Warteliste eines Kleingartenvereins stehen oder gar schon begonnen haben, sich auf Ihrer Parzelle einzurichten, beziehungsweise ein anderweitiges Gartengrundstück pachten konnten. Ist dieses Buch dann überhaupt noch das Richtige für Sie?
Um das herauszufinden, möchte ich Ihnen ein paar Hilfestellungen geben.
Im Mittelpunkt des Buches steht die Gartenpraxis. Wenn Sie Vorüberlegungen und Vereinsrecht nicht benötigen, können Sie diese Kapitel einfach überspringen und bekommen trotzdem noch viele praktische Informationen.
Welchen Garten Sie haben (werden), spielt keine Rolle. Zwar gehe ich immer wieder auf die besondere Situation der Parzellenpächter im Kleingartenverein ein, doch die meisten Informationen sind davon unabhängig. Ich kann mir sogar vorstellen, dass Menschen, die mit ihrem ersten Hausgarten konfrontiert sind, dieses Buch nützlich finden, wenn sie nicht von weiten Rasenflächen, Rosenhainen und Koniferenhecken träumen, sondern diese typisch kleingärtnerische Mischung von Nahrungsmittelanbau und Erholung anstreben – so wie auch ich im privaten Leben Hausgärtnerin mit Schrebergartenfaible bin.
Dies ist ein Buch für Amateure. Wenn Sie schon Gartenprofi sind, dann werden Sie damit vermutlich nicht glücklich werden, nur weil Sie Ihre große Erfahrung demnächst in einem Schrebergarten zu verwirklichen gedenken. Auch nicht, wenn Sie von vornherein die Plakette für den schönsten Garten oder den größten Kürbis anpeilen. Oder von mir den ultimativen Tipp für ausgefallene Probleme erwarten. Denn ich bin zwar seit langen Jahren eine passionierte Gärtnerin, doch meine Expertise besteht vor allem darin, wie man einfach und unkompliziert gärtnert, nicht in Perfektion.
Damit Sie sich leichter orientieren können, werden neu eingeführte Fachbegriffe fett gedruckt, Sortennamen und Ähnliches kursiv.
Ebenfalls aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichte ich auf das Gendern von Personenbezeichnungen (zumal ich finde, dass noch keine wirklich gelungene geschlechtsneutrale Ausdrucksweise gefunden worden ist – vor allem wenn dabei doppelt gebrochene Wörter wie Gärtner:innen-Leben entstehen). Zum Ausgleich verwende ich möglichst häufig die Pluralform, bei der das weibliche Pronomen »sie« auch alle anderen Geschlechter einschließt.
Jedes Gartenprojekt ist anders. Deshalb wird nicht jede Information für Sie nützlich sein. Solche Passagen dürfen Sie gerne überspringen, ohne befürchten zu müssen, Wichtiges zu verpassen.
Im ersten Teil geht es um die Möglichkeiten, die Ihnen als künftigem Laubenpieper, als baldiger Kleingartenpächterin offenstehen. Denn Schrebergärten sind eben nicht zwangsläufig nur Parzellen in einem Kleingartenverein. Sie erfahren, was es alles gibt und wie sich die verschiedenen Kleingärten unterscheiden. In Kapitel 3 geht es dann ganz konkret um die Möglichkeiten, an einen Garten zu gelangen.
Hier erfahren Sie, wie Sie aus dem Grundstück, das Sie übernommen haben, Ihren Traumgarten machen. Es geht um die richtige Planung und die Frage, was alles in Ihrem Garten Platz haben soll – und kann. Der Neubau oder die Umgestaltung von Laube, Schuppen, Plätzen und Wegen sind genauso Thema wie das Pflanzen mehrjähriger Bäume und Büsche, Stöcke und Stauden.
Dieser Teil ist der gärtnerischen Routine gewidmet: dem, was im »fertigen« Garten alljährlich anfällt. Von der Auswahl der einjährigen Kulturen für die nächste Gartensaison über Aussaat und Pflege, Pflanzenschutz und Düngung bis zur Ernte und zum »Aufräumen« im Herbst.
Gartenarbeit ist nicht alles, was ein Schrebergarten zu bieten hat. In diesem Teil geht es um alle anderen Aspekte des Gärtnerlebens. Sie bekommen Tipps für das Verwerten Ihrer Ernte, von grundlegenden Basics wie Einmachen und Marmeladenherstellung bis hin zu kreativen Ideen, wie sich auch eine Obst- oder Gemüseschwemme gut bewältigen lässt. Ich werde darauf eingehen, wie Sie Abstand von allzu viel Werkelei im Garten bekommen können, aber auch wie der Garten zum Kinderparadies wird, sich dort Tiere wohlfühlen und wie man Konflikte mit den Nachbarn regeln kann und sogar an der Vereinsarbeit Freude findet.
Zu guter Letzt habe ich Ihnen noch Listen mit weiterführenden Adressen und Weblinks zusammengestellt, gebe Anregungen zu inspirierenden Ausflügen in andere Gärten und gehe noch einmal kurz und augenzwinkernd auf typische Probleme im Kleingartenverein ein.
Das Lämpchen steht für besondere Tipps!
Dieses Zeichen symbolisiert, dass Vorsicht geboten ist!
Hier gibt es Interessantes und Amüsantes zum Weitererzählen!
Das hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Stadium sich Ihr Gartenprojekt befindet. Das ausführliche Inhaltsverzeichnis zu Beginn und der Stichwortkatalog am Schluss des Buches verraten Ihnen, wo Sie einsteigen müssen, um die Dinge zu finden, die für Sie gerade von vordringlichem Interesse sind. Als Autorin freue ich mich aber auch über alle, die das ganze Buch von vorne nach hinten durchlesen.
Teil I
IN DIESEM TEIL …
mache ich Sie erst einmal mit den verschiedenen Erscheinungsformen des Schrebergartens vertraut. Die Parzelle im Kleingartenverein ist nämlich keineswegs alternativlos.
Sie erfahren aber auch, was das Gärtnern im Verein bedeutet und welchen Regeln und Konventionen Sie dabei unterworfen sind.
Schließlich geht es noch ganz praktisch um die Frage, wie Sie einen Kleingarten finden.
Kapitel 1
IN DIESEM KAPITEL
Was es mit Herrn Schreber auf sich hatKleingärten zwischen Armenfürsorge und FreizeitvergnügenDie Spielarten des modernen Urban GardeningIhr Interesse gilt also einem Schrebergarten. Aber was ist das eigentlich? Ich weiß nicht, ob es Ihnen auch so geht: Das Wort Schrebergarten klingt für mich ein bisschen verschroben. Vor meinem geistigen Auge taucht da schnell jemand auf, der versunken vor sich hin werkelt. Ein bisschen so wie die Gestalten auf einem Gemälde von Carl Spitzweg. Vielleicht ist der Begriff wegen dieser nostalgischen Anmutung auch so beliebt. Die korrektere Bezeichnung wäre jedoch Kleingarten.
Spitzweg hat auch Gartenszenen gemalt, die jedoch nicht ganz so bekannt wie sein Armer Poet oder der Bücherwurm sind. Sie spielen aber alle in Hausgärten und heißen etwa Der Blumenfreund, Zeitungsleser im Hausgärtchen oder Der Herr Pfarrer als Kakteenfreund. Im Übrigen war Spitzweg gelernter Apotheker und hat sich dabei ausgiebig mit der Kreation von Kräuterteemischungen beschäftigt. Sein Favorit bestand aus Pfefferminze, Lavendel, Rosmarin und Sandthymian und wurde mit Nelke abgeschmeckt.
Aber nicht jeder kleine Garten ist automatisch ein Kleingarten. Damit Sie eine Vorstellung bekommen, was für Möglichkeiten Sie haben, beginnt dieses Buch mit einem Überblick über die Vielfalt kleiner Garten- und Freizeitgrundstücke.
Der Begriff Schrebergarten ist nicht geschützt. Meist aber wird er als Synonym für jene Kleingärten benutzt, die durch das Bundeskleingartengesetz definiert sind. Diese sind
eher klein (bis zu 400 Quadratmeter).
nicht mit einem Wohn- oder Ferienhaus verbunden.
eine Nutzfläche, auf der (auch) Obst und Gemüse angebaut wird.
ein Erholungsgrundstück, auf dem nur für den Eigenbedarf gegärtnert wird.
Vielleicht rollen Sie jetzt mit den Augen und empfinden es als typisch deutsch, dass hier sogar ein privates Gartengrundstück gesetzlich definiert werden muss. Aber da spielt zum einen die öffentliche Raumplanung eine Rolle, die etwa Wohnviertel, Industriegebiete und eben auch Gartenland ausweist. Zum anderen aber gilt die Definition von Kleingärten Gartengrundstücken, die von staatlicher Seite gefördert werden. Und der Grund für diese Förderung liegt darin, dass man es als gesamtgesellschaftlich nutzbringend ansieht, wenn Stadtbewohner die Möglichkeit bekommen, sich in frischer Luft bei einer gesunden Tätigkeit wie dem Gärtnern zu erholen, und dabei auch noch durch die Erzeugung frischer Nahrungsmittel ihren Speisezettel aufbessern und die Haushaltskasse schonen.
Klingt ein wenig nach »anno Tobak«? Nun, da hat die Kleingartenbewegung auch ihre Wurzeln. Doch auch heute noch sind Kleingartenvereine, die die Verpachtung von Gartengrundstücken gemäß Bundeskleingartengesetz vermitteln, die erste Anlaufstelle für die meisten Schrebergartenfans. Begleiten Sie mich zum besseren Verständnis deshalb auf einen kleinen Abstecher in die Geschichte, bevor es wieder um die Schrebergärten von heute geht – und wie man einen ergattert.
Entgegen ihrem Namen wurden die Schrebergärten nicht von Moritz Schreber erfunden. Eigentlich hat der sogar ziemlich wenig mit ihnen zu tun.
Moritz Schreber lebte von 1808 bis 1861 als Arzt in Leipzig und war Leiter einer orthopädischen Heilanstalt. Dort traktierte er seine Patienten mit zahlreichen recht schauerlich anmutenden Apparaten und Kaltwasseranwendungen. Auch sonst war er wenig zimperlich und hielt etwa Schläge für eine angebrachte Erziehungsmethode. Andererseits erkannte er völlig richtig, dass Kinder, gerade jene, die in städtischen Elendsquartieren aufwachsen, unbedingt Bewegung an der frischen Luft brauchen, um sich gesund zu entwickeln.
Aber der Reihe nach: Die Wurzeln der Kleingartenbewegung liegen im 18. Jahrhundert. Es gibt zwei:
Damals kam es bei gut situierten Familien in Mode, sich vor den Toren der Stadt ein Sommerhäuschen mit Garten zu leisten. Auch Schiller und Goethe hatten beispielsweise Gartenhäuser, die ihnen sehr viel bedeuteten. In England wurde dieses private Gartenglück teils in großem Stil organisiert. 1731 entstand etwa in Birmingham die Initiative der Guinee-Gärten. Parzellen von etwa 250 Quadratmetern wurden von den privaten Eigentümern gegen eine Guinee Pacht als Sommergärten vermietet. (Im Stadtteil Edgbaston haben sich einige bis heute gehalten:
www.facebook.com/guineagardens
.)
Etwas später, um 1760, begannen englische Sozialreformer die Idee zu propagieren, armen Familien anstatt traditioneller Fürsorgeleistungen lieber ein Stück Gartenland zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise, so die Vorstellung, könnten sie sich durch eigener Hände Arbeit ernähren und würden vor Verwahrlosung, Kriminalität oder der Flucht in die Industriestädte bewahrt.
Auch in der deutschen Kleingartenbewegung lassen sich diese beiden Wurzeln finden. Sogar nah beieinander: in Kappeln an der Schlei. Dort hob gegen Ende des 18. Jahrhunderts Carl, (nur dem Namen nach) Landgraf von Hessen-Kassel und (in der Praxis) dänischer Statthalter von Schleswig und Holstein, die immer noch übliche Leibeigenschaft auf (womit er ein paar Jahrzehnte früher dran war als andere Landesfürsten). Damit aber stellte sich die Frage: Was sollte nun aus den besitzlosen Landarbeitern werden?
Auf Bitten des örtlichen Armenvorstehers ließ der Landgraf auf seinem Gut Kappeln die ersten Kleingärten für notleidende Familien anlegen.
Später stellte er auch noch Gartenland für die »Normalbürger« von Kappeln zur Verfügung. Die Vorschriften, die er zur Bewirtschaftung der
Carlsgärten
erließ, stellen so etwas wie die erste Kleingartenordnung dar.
Im Jahr 1814 ließ auch der Kappelner Pastor Friedrich Christian Heinrich Schröder Kirchenland für bedürftige Familien parzellieren. Aber im Gegensatz zu Landgraf Carl verpachtete er die Gärten nicht einzeln, sondern forderte die künftigen Pächter auf, sich in einem Verein zu organisieren. Der Pfarrer verpachtete das Land dann an diesen Verein, der die Einzelverpachtung und alles Weitere organisierte. So entstand der erste Kleingartenverein.
In der Folgezeit griff vor allem die Idee der Sozialgärten um sich. In ganz Westeuropa ließen Städte und Gemeinden auf brachliegendem kommunalem Land Armen- oder Arbeitergärten anlegen. Auch die Stadt Leipzig hatte 1833 bereits 100 Parzellen am Sandtor.
Und Schreber? 1864 griff einer seiner Freunde, der reformfreudige Leipziger Schuldirektor Ernst Innozenz Hauschild, Schrebers Anregung auf, dass sich Kinder an der frischen Luft bewegen müssen. Zusammen mit den Müttern und Vätern seiner Schüler (die allerdings aus dem Bürgertum, nicht aus prekären Verhältnissen stammten) richtete er am heutigen Johannapark einen großen öffentlichen Spiel- und Turnplatz ein. Für die Trägerschaft wurde ein Verein gegründet, den Hauschild zu Ehren des bereits verstorbenen Ideengebers Schreberverein nannte. Da unbeaufsichtigtes Kinderspiel in den gehobenen Kreisen des 19. Jahrhunderts aber undenkbar war, überwachte ein pensionierter Lehrer namens Karl Gesell die Aktivitäten. Gesell war es dann, der auf die Idee kam, auf dem Platz auch Beete anzulegen. Allerdings gelang es ihm nicht so recht, die Kinder für das Jäten und Buddeln zu begeistern. Stattdessen nahmen sich deren Eltern mit wachsender Begeisterung der vernachlässigten Pflanzungen an. Nur sechs Jahre nach der Eröffnung des Turnplatzes soll es bereits 100 Gartenparzellen auf dem Gelände gegeben haben, wenig später entstanden auch in anderen Leipziger Stadtteilen Schrebervereine. Sie erregten weit über Deutschland hinaus Aufsehen und führten zur Gründung zahlreicher weiterer Kleingartenvereine in ganz Westeuropa. Mit dem Erfolg der »Schrebergärten« entwickelte sich die Kleingartenbewegung weg von der Armenfürsorge und erreichte wieder Menschen, die einfach Spaß am Gärtnern haben und von einem eigenen kleinen grünen Reich träumen.
Die Deutsche Schreberjugend ist übrigens keineswegs der Nachwuchsverband der Kleingärtner, sondern knüpft an die ursprüngliche Idee der Schrebervereine an: sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche – aber im Gegensatz zu damals nicht beaufsichtigt, sondern basisdemokratisch selbst organisiert. Umweltschutz und Gärten spielen zwar eine Rolle, aber auch Tanz, Theater und Kultur, politisches Engagement und internationaler Austausch. Mitmachen kann jede und jeder – auch ganz ohne elterlichen Kleingarten (deutsche-schreberjugend.de).
So weit die Geschichte. Und was hat das alles mit dem von Ihnen angestrebten Schrebergarten zu tun?
Auch heute noch hält der Staat Schrebergärten für eine gute Sache und fördert sie. Das geschieht vor allem durch eine niedrige Pacht. So sollen sich auch weniger Wohlhabende das kleine Gartenglück leisten können. Im Gegenzug müssen die Gärten aber den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes entsprechen. Im Kern bedeutet das, dass es sich wirklich um Gärten handeln muss, in denen
nicht gewohnt werden darf.
kein Gewerbe betrieben werden darf, auch kein gewerblicher Gartenbau.
neben Ziergrün auch Nahrungsmittel angebaut werden müssen.
Raum für Erholung sein muss.
Außerdem sind Kleingärten immer Teil einer Kleingartenanlage, die in der Regel von einem Verein verwaltet wird. In Deutschland gibt es rund 15.000 solcher Vereine, die zusammen knapp eine Million Mitglieder haben. Dachverband ist der Bundesverband Deutscher Gartenfreundee. V.
Wenn Sie mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen leben können, dann werden der oder die Vereine bei Ihnen vor Ort wahrscheinlich Ihre erste Anlaufstation bei der Suche nach einem Schrebergarten sein.
Ausführliche Informationen zu dieser Art von Kleingärten, ihren Vorschriften und Konventionen finden Sie in Kapitel 2. Wie man dort eine Parzelle bekommt, steht in Kapitel 3. Hier geht es erst einmal mit den Alternativen weiter.
Das Spektrum der privaten Gärten, die keine Hausgärten sind, reicht weit über die Parzellen der Kleingartenvereine hinaus. Und es gibt einen fließenden Übergang zu Grundstücken, die nicht in erster Linie dem Gärtnern dienen. Deshalb werde ich diese zur besseren Unterscheidung als Freizeitgärten bezeichnen, während sich der Begriff Kleingarten immer auf ein Grundstück gemäß Bundeskleingartengesetz bezieht. Schrebergarten dagegen benutze ich als Überbegriff für alle hausfernen Gärten, um die es in diesem Buch geht.
Sicher ist Ihnen der klassische Berliner Laubenpieper ein Begriff. Das Wort ist verräterisch. Der wichtigste Teil eines solchen Gartengrundstücks war traditionell tatsächlich die Laube. Dort konnte man in Zeiten, in denen Wohnungen meist klein, eng und dunkel waren, wirklich entspannen, mit Freunden abhängen, klönen, Skat dreschen und vieles mehr. Das Gärtnerische geriet oft zur Nebensache. Auf der Zeichnung In der Laubenkolonie des berühmten »Milljöh«-Malers Heinrich Zille beschränkt sich das Grün sogar auf drei Blumentöpfe. Diese Lauben befanden sich deswegen in der Regel eher nicht in geordneten Kleingartenanlagen. Und vielen der Besitzer war das auch ganz recht so!
Besonders berüchtigt unter den Armengärten mit Fürsorgeanspruch waren im kaiserzeitlichen Berlin die Rotkreuzgärten, die vom Vaterländischen Frauenverein Charlottenburg betrieben wurden und unter der Schirmherrschaft von Kaiserin Auguste Viktoria persönlich standen. Der Ausschank von Alkohol war dort verboten, politische Agitation auch und ein anständiger Lebenswandel Voraussetzung, um einen der sensationell günstigen Gärten zu bekommen. Außerdem wurden die Erträge kontrolliert, denn zu dem Bestreben, die Pächter insgesamt zu besseren Menschen zu machen, gehörte auch die Förderung von Fleiß und Sparsamkeit.
Obwohl die Rotkreuzdamen auch noch Kinderspielplätze und Leihbibliotheken für ihre Pächter einrichteten, ihnen Baumaterial für ihre Lauben und sogar Kohlen im Winter zu Vorzugspreisen verschafften und unverschuldet in Not geratene Familien unterstützten, gab es jede Menge Proletarier, die um keinen Preis unter der Rotkreuzägide hätten leben wollen.
Die Zille-Lauben befanden sich stattdessen auf privatem Land am Stadtrand, das Spekulanten in der Erwartung erworben hatten, dass Berlin weiterhin wachsen würde. Bis es so weit war, übergaben sie die Grundstücke an einen Generalpächter, der sie parzellenweise als Gartengrundstücke vermietete (und in der Regel auch die Generallizenz für den Alkoholausschank hatte). Meist hielten sich diese Kolonien aber nur wenige Jahre, bis der Boden bebaut oder gewinnbringend weiterverkauft wurde. Das Anpflanzen von Bäumen und Büschen lohnte sich deswegen für die Pächter nicht und auch die Lauben waren meist nur aus ein paar Brettern und Dachpappe zusammengeschustert – wenn sie nicht als Dauerwohnung benutzt wurden, was verboten, aber üblich war.
»Sechsmal spuckste in die Hände, aber danach ruhste aus und marschierst zum Wochenende quietschvergnügt nach Treptow raus. Haste noch so viele Sorjen, darf dir nie verjehn dein Witz: Mensch, denk an den Sonntagmorgen und an deinen Grundbesitz. Wat braucht der Berliner, um jlücklich zu sein? ’ne Laube, ’n Zaun und ’n Beet! Wat braucht der Berliner ’nen heurigen Wein, wenn vor ihm sein Weißbierglas steht«, besang die populäre Chansoniere Claire Waldoff in den 1920er-Jahren das Laubenidyll.
Auch heute noch gibt es Organisationen, die Grundstücke, die sie (momentan) nicht anderweitig benötigen, als Kleingartenland verpachten. Größter Verpächter ist die Deutsche Bahn. Aber etwa auch die Kirchen verfügen vielerorts über Land, auf dem sie Gartenparzellen angelegt haben.
Diese Gärten müssen nicht dem Bundeskleingartengesetz unterworfen sein, sondern können von den Verpächtern auch nach eigenen Regeln vergeben werden. Das bringt für die Pächter und Pächterinnen jedoch einige Nachteile gegenüber »gesetzlichen« Gärten mit sich:
Die Pacht ist meist (beträchtlich) höher.
Der Kündigungsschutz ist meist (beträchtlich) schlechter.
Bei Kündigung
erhalten Sie keine Entschädigung für die Werte auf Ihrem Grundstück (Laube, Versorgungseinrichtungen, Beete, Bäume, Sträucher et cetera), sondern müssen all das auf eigene Kosten zurückbauen und das Grundstück »besenrein« übergeben.
Die Gartenordnungen und weitere Bestimmungen ähneln in der Realität dann trotzdem oft denen der gesetzlichen Kleingärten. Und wenn sie nicht auf potenziellem Baugrund, sondern ausgewiesenem Gartenland liegen, wird man auch dort kein Häuschen bauen dürfen, das als Dauerwohnsitz oder Ferienwohnung dient.
Gelegentlich wird auch »Grabeland« angeboten. Das verpflichtet Sie nicht, mehr und tiefer zu buddeln als auf einem anderen Gartengrundstück, bedeutet aber, dass Sie nur einjährige Kulturen anbauen dürfen. Denn Grabeland steht nur sehr kurzfristig für eine gärtnerische Zwischennutzung zur Verfügung und kann am Ende jeder Saison gekündigt werden.
Wie Sie solche alternativen Gartengrundstücke finden, steht in Kapitel 3.
Was dem Westberliner seine Laube, war im Osten die Datsche, heißt es oft. Doch das stimmt nicht wirklich. Der Name der ostdeutschen Datsche ist zwar von der russischen Datscha abgeleitet. Und auf russischen Datschas wird noch heute in großen Mengen Gemüse für den Eigenbedarf erzeugt, ebenso in polnischen Kleingärten. Für die ostdeutschen Datschen traf das nicht unbedingt zu. Von den etwa 3,5 Millionen Datschengrundstücken in der DDR (was Weltrekord war) waren etwa 2,6 Millionen keine Garten-, sondern Freizeitgrundstücke. Viele lagen und liegen an Seen, oft im Schatten hoher Nadelbäume. Für den Sommerbadeurlaub durchaus angenehm, doch Tomaten und Gurken wachsen unter diesen Verhältnissen eher nicht. Daneben gab es in der DDR noch rund 900.000 Schrebergärten, die heute den Kleingartenbestand der jeweiligen Bundesländer bilden.
Die DDR-Führung stand dem Schrebergartenwesen anfangs eher ablehnend gegenüber. Zu sehr galt es als nationalsozialistisch verseucht und überhaupt widersprach das private Gärtnern auf dem eigenen Stück Land den Idealen des werktätigen Kollektivs. Das änderte sich Mitte der 1970er-Jahre. Die privaten Gärten wurden nun als wichtiger Beitrag zur Versorgung der Gesellschaft gesehen und die einzelnen »Sparten« animiert, möglichst viel Obst, Gemüse, Eier, Fleisch und Felle zu erzeugen. Allzu viel Ziergrün oder gar größere Rasenflächen waren verpönt, die Zucht von Hühnern und Kaninchen, teils auch Schafen und Ziegen dagegen ausdrücklich erwünscht. Die Produkte wurden bei den regionalen Sammelstellen abgegeben und gut bezahlt. So gut, dass manche Kleingärtner ihren ganzen Ertrag verkauften und dann billiger im örtlichen Konsum wieder einkauften. Aber nicht nur deshalb waren die Gärten äußerst beliebt (und die Nachfrage wie heute größer als das Angebot), sondern auch, weil sie wie die Freizeitdatschen für Familien und Freundeskreise der bevorzugte Ort des Zusammenseins waren. Die Häuser auf den Gartengrundstücken waren jedoch oft erheblich größer und solider als die Freizeitdatschen und wurden während der Gartensaison auch wochen- oder monatelang bewohnt.
Seit 1968 und auch noch nach der Wiedervereinigung bis 2003 vermittelte die Fernsehmoderatorin Erika Krause in ihrer beliebten Ratgebersendung Du und Dein Garten kleingärtnerisches Know-how. Mit Geschichten übern Gartenzaun spielte auch eine DDR-Familienserie in einer Kleingartenanlage – heute eine vergnügliche Milieustudie.
Andererseits muss das nicht bedeuten, dass Sie nicht auch in Datschensiedlungen oder anderen Freizeitkolonien ein Grundstück finden können, auf dem Sie Ihre gärtnerischen Ambitionen verwirklichen können. Eine Erkundung kann sich also durchaus lohnen. Doch in der Regel taugt die Datsche eher zum Grillen als zum Graben.
Theoretisch können Sie einen Garten auch auf einem Grundstück anlegen, das komplett versiegelt oder kontaminiert ist oder einfach ungeeignete Erde hat. Sie müssen bloß mit Hoch- und Kastenbeeten sowie Kübeln agieren. Die berühmt gewordenen Prinzessinnengärten in Berlin-Kreuzberg etwa wurden auf einer städtischen Brache ohne ein einziges Erdbeet verwirklicht. Was Sie jedoch nicht ersetzen können, ist das nötige Licht, das gerade Obst und Gemüse zum Wachsen brauchen. Ein Garten lässt sich also eher auf einem Parkplatz einrichten als im Schatten von Kiefern und Fichten.
Bei vielen Schrebergärtnern und solchen, die es werden wollen, spielt ein mehr oder minder großer Nestbautrieb eine Rolle. Sie wollen sich ihr eigenes Reich schaffen, ihr kleines grünes Paradies, einen Rückzugsraum, nur für sich selbst, die Familie und die Freunde. Dass die Nachbarn in der Kleingartenkolonie gleich hinter dem Zaun und einer nicht allzu hohen Hecke werkeln, ist manchen eigentlich schon zu nah.
Andere dagegen würden am liebsten alle Zäune niederreißen und gemeinsam mit anderen Gartenenthusiasten arbeiten und gestalten. Auch solche Gemeinschaftsgärten ohne Zäune gibt es.
Ein Pionier der Community Gardens – Gärten, die von einer Nachbarschaft gemeinsam geschaffen und bewirtschaftet werden – war Karl Linn. Linn, der mit seiner Familie im Alter von elf Jahren vor den Nazis aus Brandenburg geflohen war, war Psychotherapeut und Dozent für Umweltdesign. In den 1950er-Jahren gestaltete er in seiner neuen Heimat Pennsylvania zusammen mit Studierenden und der Anwohnerschaft Neighborhood Commons, öffentliche Räume zur Begegnung, darunter auch Community Gardens.
In Deutschland waren es vor allem die interkulturellen Gärten, die der Idee der Gemeinschaftsgärten zur Verbreitung verhalfen. Der erste entstand Mitte der 1990er-Jahre in Göttingen. Bosnische Flüchtlingsfrauen hatten in Gesprächen gestanden, wie sehr sie ihre Gärten vermissten. Das Projekt jedoch, das Caritas und evangelische Kirche dann gemeinsam mit dem Agraringenieur Tassew Shimeles ins Leben riefen, war keine Kleingartenanlage für Flüchtlinge. Zwar bekam jede Interessentin (zu denen auch einige bereits gut integrierte Menschen mit Migrationshintergrund und engagierte »Biodeutsche« gehörten) gegen sehr kleine Pacht einen Streifen Land, den sie nach Belieben beackern und mit heimischem Gemüse, Kräutern und Blumen bepflanzen durfte. Doch Zäune zwischen den einzelnen Parzellen gab es nicht und auch keine Lauben, sondern nur einen Pavillon, in dem man gemeinsam zusammensitzen, essen und feiern konnte. Das Miteinander – und die fast zwangsläufig damit einhergehende Integration – war mindestens genauso wichtig wie der Ertrag der Parzellen.
Inzwischen gibt es in Deutschland über 100 solcher interkulturellen Gärten, aber auch andere Gemeinschaftsgärten. In manchen haben die Mitmachenden wie bei den interkulturellen Gärten ihre eigenen Beete oder Parzellen und teilen nur die Gemeinschaftseinrichtungen. Noch öfter jedoch wird das ganze Gartengelände im Kollektiv betrieben.
Sehr bekannt geworden sind die Prinzessinnengärten in Berlin. Sie entstanden als temporär angelegtes Gartenprojekt auf einer innerstädtischen Brache. Alle »Beete« wurden in mobilen Containern, zum Beispiel alten Bäckerkisten oder großen Reissäcken angelegt, da der Boden nicht zum Gärtnern taugte und der Garten, falls nötig, auf ein anderes Gelände umziehen können sollte – was dann nach zehn Jahren auch geschah. Mitgärtnern können alle, die dazu Lust haben.
Einen Überblick über verschiedene Gemeinschaftsgärten in Deutschland gibt es zum Beispiel hier: www.i-share-economy.org/kos/WNetz?art=CompanyCategory.show&id=9.
Gemeinschaftsgärten wie die Prinzessinnengärten oder auch Karl Linns Community Gardens sind Teil der Bewegung Urban Gardening. Darunter fallen alle Gartenprojekte in der Stadt jenseits von öffentlichen Parks. Städtische Schrebergartenanlagen sind also klassisches Urban Gardening.
Zum modernen Urban Gardening gehört aber viel mehr, etwa auch das Guerilla Gardening. Das sind Pflanzaktionen mit dem Ziel, öffentliche Plätze durch gärtnerische Tätigkeiten aufzuwerten. Da werden zum Beispiel auf dem Mittelstreifen einer Hauptstraße Blumenzwiebeln vergraben oder auf einer langweiligen Grünfläche Sonnenblumen ausgesät. Manche Guerilla-Gärtner gießen nicht nur die Straßenbäume vor ihrem Haus, sondern legen rundherum auch kleine Beete an, andere nehmen sich eine hässliche Brache vor. Viele dieser Aktionen sind im Kern illegal – was für so manche Aktivistinnen und Aktivisten auch den besonderen Reiz darstellt. In anderen Fällen aber wird die Aktion mit den zuständigen öffentlichen Stellen abgestimmt. Und manchmal wird aus einer kleinen Aufhübschungsaktion am Ende ein Gemeinschaftsgarten.
Nun kann ich mir vorstellen, dass diese Art des städtischen Gärtnerns eher wenig mit Ihrem Traum vom eigenen Schrebergarten zu tun hat. Aber vielleicht kann das Engagement in einem Gemeinschaftsgarten eine befriedigende Übergangslösung sein, bis die eigene Parzelle gefunden ist.
Kapitel 2
IN DIESEM KAPITEL
GesetzeGartenordnungenGepflogenheitenIn diesem Kapitel geht es nun (fast) ausschließlich um Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz (beziehungsweise entsprechenden Bestimmungen in Österreich und der Schweiz), die von Vereinen verpachtet werden.
Zumindest den Absatz »Der große Rahmen: das Bundeskleingartengesetz« empfehle ich Ihnen auch dann zur Lektüre, wenn Sie sicher sind, nie einem Kleingartenverein beitreten zu wollen, denn die Bestimmungen können auch in anderen Pachtverhältnissen greifen.
So begehrt Gartenparzellen sind: Kleingartenvereine und ihre Gartenordnungen haben keinen guten Ruf. Nicht wenige künftige Schrebergartenpächter sind eher zähneknirschend bereit, diese zu akzeptieren, um an einen Garten zu kommen. Tatsächlich sollten Sie sich vorher gut überlegen, ob Sie mit den Auflagen, die mit einem solchen Kleingarten verbunden sind, leben können. Das gilt sowohl für die allgemeinen Vorschriften wie für die speziellen Gepflogenheiten in dem Verein, in dem Sie vorstellig werden. Ich werde aber auch darauf eingehen, welche Vorteile und Chancen das Gärtnern im Verein bietet.
In Deutschland definiert das Bundeskleingartengesetz von 1983, wie ein Schrebergarten auszusehen hat. In Österreich gilt das Kleingartengesetz von 1959. In der Schweiz kann jeder Kanton das Kleingartenwesen selbst regeln. Allerdings sind die Unterschiede nicht sehr groß. Ich werde zunächst auf die Situation in Deutschland eingehen.
Wie schon gesagt: Gemäß dem Bundeskleingartengesetz ist ein Kleingarten nicht einfach ein kleiner Garten, sondern zeichnet sich durch besondere Charakteristika aus, die in Paragraf 1 formuliert werden. Ein Kleingarten gemäß Gesetz
wird gepachtet, ist also nicht Eigentum der Nutzer,
liegt mit (mindestens vier) anderen Kleingärten in einer Kleingartenanlage, die über Gemeinschaftseinrichtungen wie Wege, Spielflächen oder ein Vereinshaus verfügt,
dient der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere der Gewinnung von Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und
muss der Erholung dienen.
Paragraf 3 wird noch präziser. Hier steht, dass
der Kleingarten nicht größer als 400 Quadratmeter sein soll.
die Gartenlaube höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche haben darf, wobei ein überdachter Freisitz miteingerechnet wird.
die Laube
einfach und zum dauerhaften Wohnen ungeeignet sein muss.
die Belange von Landschaftspflege, Umwelt- und Naturschutz berücksichtigt werden müssen.
Für Lauben, die bereits vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes 1983 (im Westen) beziehungsweise 1990 (im Osten) errichtet wurden, gibt es Bestandsschutz. Sie dürfen gegebenenfalls auch größer sein und weiterhin zum Wohnen genutzt werden. Das Wohnrecht ist dabei personengebunden und endet, wenn der Pächter wechselt. Eine übergroße Laube muss dagegen nicht rückgebaut werden, wenn sie den Besitzer wechselt. Allerdings erlischt der Bestandsschutz, sobald die Lauben umgebaut sind. Zulässig im Rahmen des Bestandsschutzes sind nur erhaltende Maßnahmen. Gerade in Ostdeutschland gibt es noch zahlreiche Gärten, auf denen ziemlich komfortable kleine Häuser aus DDR-Zeiten stehen, in denen es sich auch für längere Zeit gut wohnen lässt.
Nun fragen Sie sich möglicherweise: Wozu der Aufwand? Kann ich nicht einfach ein Gartengrundstück pachten oder kaufen, ohne mich diesen Regularien zu unterwerfen? Können Sie natürlich. Aber einem Teil der Regularien werden Sie trotzdem nicht entkommen. Wenn Sie ausgewiesenes Gartenland erwerben, dann dürfen darauf nun mal keine Wohngebäude stehen, auch keine Ferienhäuschen. Dafür entgehen Ihnen ohne Verein so einige Vorteile, die Ihnen das Kleingartengesetz bietet.
Was bedeutet das Bundeskleingartengesetz nun aber für jene, die eine Parzelle in einer Kleingartenanlage pachten wollen?
Sie pachten Ihren Schrebergarten über eine Kleingartenorganisation, normalerweise einen Verein. Dieser fungiert als Zwischenpächter zwischen Ihnen und dem Eigentümer. Meistens ist das die Kommune. Gerade im Osten gibt es aber auch private Eigentümer.
Paragraf 5 des Bundeskleingartengesetzes legt fest, dass Sie für Ihren Schrebergarten höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau zahlen. Das klingt viel, ist es aber nicht. Derzeit liegt die durchschnittliche Pacht für Kleingärten in Deutschland bei 18 Cent pro Quadratmeter. Das sind für ein 400-Quadratmeter-Grundstück 72 Euro im Jahr, ein Betrag, den sich fast jeder leisten kann.
Ein weiterer Vorteil, den das Bundeskleingartengesetz bietet, ist ein sehr weitreichender Kündigungsschutz.
Für eine Kündigung braucht es einen triftigen Grund. Kündigungsgründe seitens der Eigentümer sind, dass
die Eigentümer dort selbst gärtnern möchten und keine Alternativen haben.
planungsrechtlich eine andere Nutzung möglich ist, die die Eigentümer realisieren möchten.
sich das Planungsrecht ändert.
In einer Dauerkleingartenanlage werden Sie immer einen unbefristeten Pachtvertrag erhalten. Das klingt nach einem gesicherten Verhältnis. Doch das stimmt so nicht. Auch hier kann Ihnen aus den genannten Gründen gekündigt werden. Ist die Anlage nicht als Dauerkleingartenkolonie ausgewiesen, dann sind auch befristete Verträge möglich. Die haben jedoch auch ihren Vorteil. Denn sie können nur gekündigt werden, wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem Vertragsabschluss geändert haben. Im Klartext: Die Eigentümer können sich also nicht während der Laufzeit plötzlich überlegen, dass sie das Grundstück doch selbst oder für andere als gärtnerische Zwecke wollen. Das hätten sie vorher tun müssen – oder müssen eben bis Vertragsende warten. Ein Eigentümerwechsel oder eine Änderung im Planungsrecht können jedoch zu einer vorzeitigen Kündigung führen.
In der Regel kann Ihnen nur
zum Ende der Gartensaison am 30. November gekündigt werden. Ausgesprochen werden muss diese Kündigung bereits zum dritten Werktag im Februar, sodass die Pächter sich zu Beginn der Saison schon darauf einstellen können.
Eine Ausnahme stellen »erhebliche Pflichtverletzungen« dar. In diesem Fall kann Ihnen auch während des Gartenjahres gekündigt werden, im Fall »schwerer Pflichtverletzungen« sogar mit sofortiger Wirkung. Was darunter zu verstehen ist, erzähle ich Ihnen im Abschnitt »Vereinsmeierei«, weil diese Kündigungen in der Regel durch den Verein, nicht die Eigentümer ausgesprochen werden.
In der Realität werden Kleingartenanlagen vor allem deshalb gekündigt und aufgelöst, weil auf dem Gelände gebaut werden soll. Dagegen, dass eine Gemeinde ein Bauprojekt beschließt und das mit dem Allgemeinwohl begründet (das vor dem Wohl der begrenzten Kleingärtner-Gruppe steht), ist auch eine Dauerkleingartenanlage nicht geschützt. Allerdings muss die Gemeinde – falls irgend möglich – Ersatzland beschaffen. Wenn sie nicht will, wird es ihr aber in der Regel ein Leichtes sein, zu begründen, warum dies nicht möglich sein soll.
Die niedrigen Pachtsummen zeigen es: Kleingärten sind für den Verpächter – egal ob privat oder öffentlich – nicht besonders gewinnbringend. Um aus Gartenland aber lukratives Bauland zu machen, braucht es einen politischen Beschluss. Und der ist umso leichter zu bekommen, wenn nachgewiesen wird, dass eine Kolonie gegen die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes verstößt, es sich also gar nicht um schützenswerte Kleingärten im Sinne des Gesetzes handelt. Es ist also keineswegs nur Pedanterie, wenn die Vereinsführung darauf besteht, dass eine Laube wirklich nur 24 Quadratmeter groß ist und in den Gärten auch wirklich gegärtnert wird. Denn im schlimmsten Fall können einzelne Verstöße als Vorwand genommen werden, der ganzen Anlage den Garaus zu machen.
Wenn Sie Ihren Garten übernehmen, werden Sie den Vorpächtern eine Abschlagszahlung für die Pflanzen, die Laube und die weitere Infrastruktur auf dem Gelände zahlen müssen. Genauso haben aber auch Sie, wenn Sie den Garten wieder aufgeben, einen Anspruch auf Entschädigung. Selbst wenn die Eigentümer den Garten samt Laube und Pflanzen plattmachen wollen, bestimmt Paragraf 11, dass Sie dafür genauso entschädigt werden müssen, wie wenn jemand Ihren Garten übernimmt.
In Ihrem Kleingarten müssen Sie dann aber auch wirklich gärtnern. Ein Freizeitgrundstück, auf dem vielleicht ein bisschen Grünzeug zur Zierde steht, sonst aber vor allem gegrillt oder Fußball gespielt wird, ist als Kleingarten nicht zulässig. Ebenso die Beschränkung auf reines Ziergrün.
Eine Faustregel lautet, dass etwa
ein Drittel der Fläche kleingärtnerisch genutzt werden soll, also mit Beeten, Obststräuchern oder -bäumen bestückt ist. Auch Gewächshaus und Kompostplatz zählen dazu.ein Drittel versiegelt und bebaut werden darf, also für Laube, Terrasse und Wege verwendet wird.ein weiteres Drittel mit Rasen und Ziergrün bepflanzt werden kann.Beim Gärtnern sollen Sie die Umwelt schützen. Das bedeutet allerdings nicht, dass nur streng biologisch gegärtnert werden darf. Nähere Festlegungen gibt es oft in den Gartenordnungen.
Kleintierhaltung dagegen ist in der Regel untersagt. Der Traum von eigenen Hühnern – derzeit ein Trend – ist in der Kleingartenanlage nicht zu verwirklichen, weil man davon ausgeht, dass die Belästigung für die Gartennachbarn zu groß ist. Gleiches gilt für Kaninchen, Tauben und so weiter. Eine Ausnahme sind Bienen, die weder laut sind noch stinken, dafür aber wertvolle Bestäubungsarbeit in den Gärten leisten. Aber auch hier gilt: In ostdeutschen Altanlagen gilt das ehemalige DDR-Recht auf Kleintierhaltung weiter, solange sich die Gartengemeinschaft nicht daran stört.
Die Bestimmung, dass die Laube nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf, bedeutet natürlich, dass Sie dort auch nicht dauerhaft wohnen dürfen. Oder noch schlimmer: Ihre Laube Dritten zur Verfügung stellen! Den Besuch dort einquartieren, Freunden aushelfen, die gerade aus der Wohnung geflogen sind, oder der Nichte, die ein Praktikum in Ihrer Stadt macht, geht also alles nicht. Sehr wohl aber dürfen Sie in Ihrer Laube eine Schlafstatt haben und alles, was Sie zum gelegentlichen Übernachten brauchen. Denn dass Sie sich dort von schwerer Gartenarbeit erholen, gehört zum Daseinszweck der Laube und ist auch über Nacht okay.
Bis hierher hören sich die Bestimmungen vermutlich recht nachvollziehbar an. Doch bei der Auslegung der Regeln sprechen auch die Bundesländer, die Kommunen, die Vereine und teils die Gerichte mit. Und damit landet man mitten im schönsten deutschen Behördendschungel. Vermutlich werden Sie spätestens bei der Lektüre von Kapitel 4, wenn es um Ihre Laube und weitere »bauliche Maßnahmen« geht, noch oft genug mit den Augen rollen. Zwar haben die Länder und Kommunen keine eigenen Kleingartengesetze, doch eine Vielzahl von Bestimmungen, die teils in Bauordnungen und anderswo versteckt sind. Und in denen kann dann zum Beispiel stehen, dass eine »nicht zum dauerhaften Wohnen geeignete« Laube auch keinen zum gelegentlichen Übernachten geeigneten Schlafboden und keinen Elektroanschluss haben darf.
Wohlgemerkt: »kann«. Es ist möglich, dass Sie Freunde haben, die in einer picobello ausgestatteten Laube mit Dusche, Küchenzeile und Fernsehanschluss leben. Sie dagegen befinden sich in einem Gebiet mit anderen Zuständigkeiten und bekommen gesagt, dass Sie in Ihrem Häuschen in erster Linie Ihren Rasenmäher und anderes Gartengerät unterzubringen haben und es dazu nun bestimmt keinen Elektroanschluss und Schlafboden braucht. Die Unterschiede bundesweit sind gewaltig. Gerade in den Kommunen in Ostdeutschland gelten oft großzügige Altfallregelungen und die Stadtoberen drücken auch bei Neuregelungen beide Augen zu, weil alle, die in ihrem Kleingarten glücklich sind, wenigstens nicht an Abwanderung denken. Anderswo dagegen gehen boomende Kommunen besonders pingelig vor – durchaus mit dem Hintergedanken, dass ihnen nicht eingehaltene Vorschriften einen Hebel in die Hand geben, dem Verein zu kündigen und die Gärten in lukratives Bauland umzuwidmen.
Das alles ist natürlich nicht fair, aber es steht nicht in Ihrer Macht, daran etwas zu ändern. Selbst wenn Sie erwägen sollten, auf Gleichbehandlung zu klagen, kämen nur irgendwelche Urteile raus, die sich gegen die Besserstellung der anderen richten würden und Ihnen gar nichts brächten.
Die unterschiedlichen Regelungen vor Ort können durchaus ein Anlass sein, darüber nachzudenken, ob Sie nicht etwas längere Wege in Kauf nehmen wollen und nach einem Garten in einer Nachbargemeinde oder (falls Sie in Grenznähe leben) gar einem anderen Bundesland suchen, um von liberaleren Regelungen zu profitieren.
Im Normalfall werden Sie mit diesen Vorgaben der Länder und Kommunen aber gar nicht direkt etwas zu tun haben. Denn Sie sind ja nicht allein, sondern haben den Verein, der zwischen Ihnen und den öffentlichen Stellen steht. In den Landes- und Ortsvorständen weiß man genau, was gilt, und hat mit den Behörden oft schon so manchen Strauß ausgefochten.
Wenn Sie dann bei einzelnen Bestimmungen ungläubig fragen, ob das tatsächlich ernst gemeint ist, kann Ihnen Folgendes passieren:
Ihr Verein wird von kleingärtnerischen Puristen regiert, die selbst einer möglichst rigiden Auslegung des Bundeskleingartengesetzes huldigen und Sie wissen lassen, dass man wirklich keinen Spaß versteht, wenn etwa in der Laube ein illegaler Schlafboden eingebaut wird.
Ihr Verein leidet selbst unter den Vorschriften, macht Ihnen aber klar, dass sie genau so befolgt werden müssen, will man nicht die Existenz der ganzen Anlage gefährden, da die Behörden da gnadenlos sind.
Man bescheidet Ihnen augenzwinkernd, dass so manches nicht so heiß gegessen wird wie gekocht und ein Schlafboden niemanden stört, wenn nur von außen alles korrekt aussieht und auch das relativ häufige Übernachten im Garten diskret vonstattengeht.
Sie sehen also, es ist viel Glück im Spiel, wie sehr die jeweiligen Vorschriften Sie gängeln oder nicht. Andererseits ist es nicht so, dass die Bestimmungen der Behörden gegenüber den Kleingärtnern nur Schikanen sind. Manche Gemeinden sind auch sehr positiv und entgegenkommend eingestellt. Und viele regionale Sonderregelungen haben auch einen guten Grund. Etwa wenn bestimmte Pflanzen verboten werden, die speziell in dieser Region ein großes Problem darstellen. Oder es besondere Arrangements zwischen kommunalen Ämtern und Kleingärten in Sachen Müll, Wasser und Abwasser oder Grünabfälle gibt. Oder kommunale Leitlinien in Sachen Ökologie. Aber all das braucht Sie erst einmal gar nicht zu bekümmern. Alle wichtigen Regelungen finden sich in der Gartenordnung der Vereine wieder und ob sie aufgrund behördlicher Verfügungen dort gelandet sind oder aus einem anderen Grund, macht für Sie erst einmal keinen Unterschied. (Wenn Sie sich allerdings im Verein engagieren und die ein oder andere Bestimmung kippen wollen, dann spielt es natürlich eine Rolle, ob es sich um eine kommunale Auflage handelt oder etwas, was per Mehrheitsentschluss der Vereinsmitglieder in die Gartenordnung gelangt ist.)
Wenn Sie in Österreich nach einem Schrebergarten suchen, haben Sie Glück. Denn dort sind die Vorschriften lockerer als in Deutschland, allerdings von Region zu Region höchst unterschiedlich. Zwar gibt es auch hier ein landesweites Kleingartengesetz, das jedoch deutlich weniger präzise Forderungen stellt als das deutsche. Es gilt für gepachtete Gartengrundstücke zwischen 120 und 650 Quadratmeter Größe. Eine Zugehörigkeit zu einer Kleingartenanlage und einem Verein ist nicht zwingend nötig.
Die meisten Parzellen werden trotzdem über die Vereine vergeben, die im Zentralverband der Kleingärtner zusammengeschlossen sind. Dieser hat wieder fünf Landesorganisationen: Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien. Sehr entspannt wird zum Beispiel die Sache mit dem Nutzpflanzenanbau gesehen. Die Regel, dass mindestens ein Drittel des Gartens dafür reserviert sein muss, wurde bereits vor längerer Zeit gekippt. Mit dem Resultat, dass viele Grundstücke immer mehr einen reinen Freizeitcharakter bekommen. Vielerorts ist es auch erlaubt, Pools anzulegen (und nicht nur temporär aufzustellen). Auch in Bezug auf die Laube – die hier meist Gartenhütte heißt – gibt es höchst unterschiedliche Regelungen.
Wien ist
am großzügigsten. Sie dürfen in bestimmten Gebieten ein (genehmigungspflichtiges) bis zu 50 Quadratmeter großes Haus mit Keller, zweitem Geschoss und sogar Dachterrasse bauen und dort auch dauerhaft wohnen. Es gilt das
Wiener Kleingartengesetz
(
www.kleingartenverein.at/downloads/erleuterung_wkg.pdf
).
In der Steiermark sind Hütten von 40 Quadratmetern Grundfläche erlaubt, die jedoch nicht dem dauerhaften Wohnen dienen dürfen. Manche Kommunen setzen auch engere Grenzen. Ein landeseigenes Gesetz oder eine Gartenordnung gibt es nicht.
In Niederösterreich sollen Schrebergärten nur 300, höchstens 400 Quadratmeter groß sein. Die Laube darf zwei Geschosse haben, aber nicht ganzjährig zum Wohnen genutzt werden und nicht mehr als 15 Prozent des Gartens einnehmen, überdachte Freiflächen nicht inklusive. In Bezug auf unerlaubte Pflanzen, Pflanzenhöhen et cetera gibt es recht detaillierte Vorschriften. Es gelten das
NÖ-Kleingartengesetz
(
www.kleingartenverein.at/downloads/noekleingartengesetz.pdf
) und die
Gartenordnung für das Bundesland Niederösterreich
.
Auch Oberösterreich gestattet Bauten nur auf 15 Prozent der Fläche, maximal 40 Quadratmeter. Überdachte Freiflächen und alle anderen überbauten Flächen sind hier aber inklusive. Die Gartenhütte selbst soll höchstens 20 Quadratmeter groß sein und darf nicht als Jahreswohnung genutzt werden. Auch hier gibt es detaillierte Vorschriften zur Bepflanzung. Es gilt die
Gartenordnung für Oberösterreich
(
www.kleingaertnerlvooe.at/images/Regularien/LV_Gartenordnung_ab_042019.pdf
).
In Salzburg dürfen in Kleingärten gemäß einer Landesverordnung (
www.kleingaertner-salzburg.at/bauordnung.html
) nur Gewächshäuser, Geräteschuppen und Hütten für den Aufenthalt während des Tages errichtet werden. Die Gartenhütte darf nicht größer als 14 Quadratmeter sein. Dazu kann eine höchstens zehn Quadratmeter große überdachte Terrasse kommen. Eine umfassendere Gartenordung der Landesorganisation gibt es nicht.
Da die Hütten oft keine Hütten sind, sondern eher kleinere Häuser, fällt die Ablöse für einen Kleingarten in Österreich im Schnitt deutlich höher aus als in Deutschland. Auch die Pacht ist teurer und kann bis zu 1,50 Euro pro Quadratmeter im Jahr betragen. Mancherorts, etwa in Wien, ist es auch möglich, Kleingärten in Kleingartenanlagen zu kaufen.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Recht für Familiengärten, wie die Schrebergärten hier heißen. Um die Vorschriften kennenzulernen, die für Sie eventuell gelten, müssen Sie sich (zum Beispiel über die zentrale Website www.familiengarten.ch) an den regionalen Verband wenden. Generell sind die Gärten oft kleiner als in Deutschland und teurer. Auf Grundstücken unter 200 Quadratmetern sind dann oft auch nur Gartenhäuser von höchstens zwölf Quadratmetern Größe erlaubt. Teilweise wird unterschieden zwischen Pflanzgärten, bei denen mindestens 60 Prozent der Fläche auch wirklich bepflanzt sein müssen, und Freizeitgärten, bei denen es nur 40 Prozent sein müssen. Dauerwohnen ist auch in der Schweiz in den meisten Anlagen nicht gestattet, aber es gibt Ausnahmen.
In der Regel werden Kleingartenanlagen von Vereinen betrieben. Denn wenn eine Kleingartenorganisation
im Vereinsregister eingetragen ist,
sich ausschließlich oder zumindest überwiegend für die Förderung des Kleingartenwesens und die fachliche Beratung der Mitglieder einsetzt und
ihre Einnahmen (inklusive des Vereinsvermögens bei Auflösung) für kleingärtnerische Zwecke einsetzt,
wird sie als gemeinnützig anerkannt.
Beim Eintritt in einen Kleingartenverein und bei Übernahme einer Parzelle wird man Ihnen drei wichtige Regelwerke aushändigen:
Ihren Pachtvertrag (dazu mehr in
Kapitel 3
)
die Vereinssatzung
(dazu mehr in
Kapitel 11
)
die Gartenordnung
Letztere ist das Interessanteste: Lassen Sie mich also damit beginnen.
Das Bundeskleingartengesetz ist das eine, die Gartenordnungen sind das andere. Denn jeder Verein kann in seiner Satzung weitere Regeln festlegen, die einem gedeihlichen Miteinander dienen sollen – und tut dies in der Regel auch. Dazu kommen kommunale Auflagen und Bestimmungen.
Damit es hinterher kein böses Erwachen gibt, sollten Sie sich unbedingt über die geltende Gartenordnung informieren, bevor Sie sich bei einem Verein auf die Warteliste setzen lassen. Teilweise sind die Dokumente auf den Websites der Vereine zu finden. Ansonsten bitten Sie darum, sie ausgehändigt zu bekommen.
Die Lektüre kann ernüchternd sein. Da ist ja alles verboten! Will man das wirklich? Doch wenn man genauer hinsieht, dann sind die meisten Regeln durchaus sinnvoll. Schließlich wollen auch Sie wahrscheinlich nicht, dass Ihr Gartennachbar Sie mit schwer erträglicher Musik beschallt, sein Gestrüpp auf Ihr Grundstück wuchern lässt oder seine Chemietoilette am Zaun entleert. Wenn man so eng aufeinanderhockt, wie das in einer Kleingartenanlage nun mal der Fall ist, sind ein paar Regeln mehr meist besser als ewiger Zank.
Andererseits sind die Gartenordnungen der Vereine durchaus unterschiedlich. Manche sind eher allgemein und kurz gehalten, die anderen enorm detailliert. (Was nicht heißt, dass die kurzen besser sind, denn oft führen schlechte Erfahrungen zu präziseren Regeln.) Auch die Dinge, die als wichtig erachtet werden, sind mitunter sehr verschieden.
Im Folgenden gebe ich Ihnen eine Übersicht, was in einer Gartenordnung so alles geregelt sein kann. Ich hoffe, die Liste wirkt nicht zu abschreckend auf Sie.
Bestimmungen gelten etwa
dem Umgang mit Gartenabfällen.
Es kann eine Kompostierung gefordert werden, aber auch detailliert aufgeführt werden, was nicht in den Kompost darf (kranke Pflanzen, samentragende Unkräuter). Verbrennen ist in der Regel verboten.
dem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Harte Chemie ist oft verboten. Teilweise gibt es eine Positivliste oder es sind Ausnahmen geregelt.
Pflanzverboten.
Dazu kann gehören:
keine invasiven Arten, die sich problematisch ausbreiten können
keine Giftpflanzen am Zaun, wo sie für (fremde) Kinder erreichbar sind
keine Pflanzen, die zur Verbreitung besonders problematischer Krankheiten beitragen können wie Weiß- und Rotdorn (Feuerbrand
) oder Wacholder (Birnengitterrost)
keine Waldbäume oder Nadelgehölze
keine zu großen Bäume, die das Nachbargrundstück beschatten
keine zu hohen Hecke
n (dito)
festgelegte Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze
Pflanzgeboten.
Etwa die Forderung, mindestens einen Obstbaum oder -busch je 100 Quadratmeter zu haben.
der Forderung, Unkräut
er zu beseitigen, die leicht das Nachbargrundstück »infizieren können«.
der Forderung, allgemein ein gepflegtes Erscheinungsbild zu wahren, beziehungsweise dem Verbot, das Grundstück zu vermüllen
oder dauerhaft Baumaterial offen zu lagern.
dem Umgang mit Einfriedungen.
Etwa Bestimmungen zur Heckenhöhe, dem Material von Zäunen (einfach, aber kein Stacheldraht) und eventuell auch eine Genehmigungspflicht bei Neuanlage.
dem Umgang mit Tieren.
Dazu gehören einerseits Tierschutzmaßnahmen wie kein Heckenschnitt zur Nistzeit oder Förderung von bienenfreundlichen Pflanzen, aber auch Bestimmungen über das Mitbringen von Haustieren.
der Kleintierhaltung.
Sie ist meist nicht erlaubt, ansonsten aber mit Auflagen belegt, damit niemand durch Geruch, Krach, Federflug, Entkommen et cetera belästigt wird.
den Ruhezeiten.
Dazu gehört die Regelung der Mittagsruhe, Nachtruhe und Sonntagsruhe, aber auch ein generelles Verbot von Aktivitäten wie Lärmen, lautem, anhaltendem Musizieren und »mithörbaren« Rundfunk- oder Internet-Programmen.
Ruhezeiten