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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1.0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundespräsident besitzt unter den Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland die schwächste Stellung. Oft ist deshalb von Kompetenzarmut die Rede. Das Staatsoberhaupt gilt als „erster Repräsentant des Staates“, „Integrationsfigur“ oder „Staatsnotar“. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das Amt des Bundespräsidenten durch diese Formulierungen bereits umfassend beschrieben ist oder ob es darüber hinausreicht. Ist der Bundespräsident „Repräsentant oder Politiker“ (Winkler 1967: 3) oder gar beides? Besitzt er eigenständige politische Handlungsmöglichkeiten? Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, „Welche Macht besitzt der Bundespräsident?“. Bevor diese Frage näher behandelt werden kann, bedarf es jedoch einer Definition des Begriffes Macht. Max Weber definiert Macht als „...jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“ (Weber 1972: 28). Auch nach Schubert und Klein bedeutet Macht „...die Möglichkeit der Machthabenden, ohne Zustimmung, gegen den Willen oder trotz Widerstandes anderer die eigenen Ziele durchzusetzen und zu verwirklichen“(Schubert/Klein 2001:68). Diese Definition soll für die vorliegende Arbeit gelten. Es soll untersucht werden, inwiefern der Bundespräsident die Möglichkeit hat, eigene Ziele gegen den Willen der anderen Verfassungsorgane, insbesondere der Bundesregierung, durchzusetzen. Um dies zu erörtern, sollen die fünf wichtigsten Funktionen des Staatsoberhauptes zur näheren Betrachtung ausgewählt werden. Eine wichtige Aufgabe des Bundespräsidenten besteht in der Beteiligung an der Regierungsbildung. Hier soll besonders seine Rolle bei der Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers berücksichtigt werden. Eine weitere wichtige Aufgabe des Präsidenten ist die Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Auch seine völkerrechtliche Vertretungsfunktion soll betrachtet werden. Bezüglich der Repräsentations- und Integrationsfunktion sollen die Reden des Bundespräsidenten im Mittelpunkt stehen. Letztlich soll die Funktion des Staatsoberhauptes in parlamentarischen Krisensituationen beachtet werden. [...]
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