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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1.0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die bundesdeutsche Rechtsprechung sah sich bereits zweimal vor das Problem der Bewältigung einer nicht-rechtsstaatlichen Vergangenheit gestellt. Die juristische Aufarbeitung der NS- und der DDR-Vergangenheit brachte das unter der Oberfläche des rechtlichen Alltags liegende Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral zutage. Das Problem des Spannungsverhältnisses zwischen Recht und Moral ist die Frage nach der Verknüpfung beider Begriffe. Es ist daher zu klären, ob die beiden Begriffe miteinander verknüpft sind, und spezifisch, ob das Recht die Moral impliziert oder ob Recht und Moral getrennt voneinander zu behandeln sind; erstere Position wäre die der Naturrechtslehre, letztere die des sogenannten Rechtspositivismus. Ich möchte in dieser Arbeit der Frage auf den Grund gehen, wie der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch in seiner nach dem 2. Weltkrieg entstandenen Philosophie dieses Spannungsverhältnis der Begriffe löst. Die Position Radbruchs ist deswegen interessant, da sie weder eine eindeutige Lösung zugunsten der rechtspositivistischen Position (Recht und Moral sind voneinander getrennt) noch zur aufklärerischen naturrechtlichen Position (Recht und Moral stehen in einer inhaltlichen Analytizität) darstellt, sondern einen zwischen beiden Schulen differenzierenden Ansatz postuliert. Um die Frage, wie Radbruch das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral löst, angemessen beantworten zu können, werde ich im Folgenden die beiden Schulen von Rechtspositivismus und Naturrechtslehre beleuchten, um sogleich auf Radbruchs zwischen beiden Positionen vermittelnden Ansatz zu sprechen zu kommen. Anschließend werde ich die Philosophie Radbruchs anhand ihrer realrechtlichen Geltung in den Mauerschützenprozessen diskutieren.
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