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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2.0, Karl-Franzens-Universität Graz (Slawistik), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Schwerpunkt dieser Arbeit ist eine vergleichende Analyse der soziokulturellen und kulturpolitischen Situation der autochthonen Minderheiten in Kärnten und im Burgenland. Die ersten beiden Kapitel sind der Kulturgeschichte der Burgenland-Kroaten sowie der slowenischen Minderheiten mit dem Fokus auf die Kärntner Slowenen gewidmet. Im dritten Kapitel werden Minderheitenbestimmungen im Allgemeinen beschrieben. Im Speziellen wird auf Artikel 7 des Staatsvertrages vom Jahre 1955 und dessen Umsetzung in der Praxis eingegangen. Das vierte Kapitel stellt aus verschiedenen Sichtweisen die soziokulturelle und kulturpolitische Situation der slowenischen und der kroatischen Volksgruppe von der jüngsten Vergangenheit bis zur Gegenwart dar. Das Hauptaugenmerk wird auf die aktuelle kulturpolitische Orientierung beider Volksgruppen gelegt. Die vergleichende Interpretation zur kulturpolitischen Orientierung beider Volksgruppen basiert auf Fragebogenauswertungen und Interviews repräsentativer Personen verschiedener Kulturorganisationen.
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Abstract
Der Schwerpunkt dieser Arbeit ist eine vergleichende Analyse der soziokulturellen und kulturpolitischen Situation der autochthonen Minderheiten in Kärnten und im Burgenland. Die ersten beiden Kapitel sind der Kulturgeschichte der Burgenland-Kroaten sowie der slowenischen Minderheiten mit dem Fokus auf die Kärntner Slowenen gewidmet. Im dritten Kapitel werden Minderheitenbestimmungen im Allgemeinen beschrieben. Im Speziellen wird auf Artikel 7 des Staatsvertrages vom Jahre 1955 und dessen Umsetzung in der Praxis eingegangen. Das vierte Kapitel stellt aus verschiedenen Sichtweisen die soziokulturelle und kulturpolitische Situation der slowenischen und der kroatischen Volksgruppe von der jüngsten Vergangenheit bis zur Gegenwart dar. Das Hauptaugenmerk wird auf die aktuelle kulturpolitische Orientierung beider Volksgruppen gelegt. Die vergleichende Interpretation zur kulturpolitischen Orientierung beider Volksgruppen basiert auf Fragebogenauswertungen und Interviews repräsentativer Personen verschiedener Kulturorganisationen.
V pričujoči diplomski nalogi se posvečam slovenski manjšini na Koroškem in hrvaški na Gradiščanskem.
V prvem poglavju povzemam zgodovino Slovencev od začetkov do danes. Obravnavam nastanek Karantanije, razvoj slovenske kulture za časa reformacije,protireformacije in razsvetljenstva ter prvo in tudi drugo svetovno vojno. Sledipregled zgodovine gradiščanskih Hrvatov od naselitve na začetku 16. stoletja do danes. Navajam vzroke za naselitev na Gradiščanskem, razvoj hrvaške kulture vogrskem kraljestvu, razpad avstro-ogrske monarhije ter prvo in tudi drugo svetovno vojno.V tretjem poglavju obravnavam avstrijsko drţavnopogodbo iz leta 1955. Osredotočamse na člen 7,v katerem so zapisane pravice obehavtohtonih manjšin v Avstriji. V četrtem poglavju opisujem trenutni poloţaj obeh narodnih skupnosti z jezikoslovnega, kulturnega, literarnega in političnega vidika. Prav tako razmišljam o prihodnosti obeh manjšin.
Diplomsko nalogo zaključujem z opisom rabe slovenskega jezika na Koroškem in hrvaškega na Gradiščanskem ter obravnavam vprašanje soţitja med manjšinskim in večinskim narodom.
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AutochthoneMinderheiten leben seit jeher an Ort und Stelle, d.h. sie sind eine in ihrem Siedlungsgebiet angestammte Volksgruppe, die hier schon seit Jahrhunderten ihre Existenzgrundlage hat wie z.B. die Kärntner Slowenen oder die Burgenland-Kroaten.AllochthoneMinderheiten sind im Gegensatz dazu Volksgruppen, die sich aufgrund von Auswanderung in den letzten Jahrzehnten in einem bestimmten Gebiet angesiedelt haben wie z.B. die Kurden aus der Türkei, Bosnier/Kroaten/Serben aus dem ehemaligen Jugoslawien oder aktuell die Tschetschenen aus der russischen Föderation.
Die Sprache der Kärntner Slowenen nimmt wahrlich keinen derart geringen Funktionswert ein, wie es den Kärntnern noch immer vermittelt wird, sondern stellt für den österreichischen Staat und das Land Kärnten einen unschätzbaren Wert dar, nämlich die Brückenfunktion zwischen dem deutschsprachigen Teil und dem slawischen Teil Europas. Daher darf das Motto nur lauten, die slowenische Sprache am Leben zu erhalten, wie es auch der JournalistMirko Bogatajin seinem neuerschienen Buch über die Kärntner Slowenen auf den Punkt bringt: „Denn durch sielebt die Volksgruppe und ihre Kultur. Stirbt die Sprache, dann stirbt auch dieVolksgruppe“ [Bogataj 2008, 431].
Während meines Aufenthaltes in Ljubljana, Sommer 2001, begann ich mich bewusst mit meinen slowenischen Wurzeln zu beschäftigen und Gedichte in slowenischer Sprache, die Sprache meiner Vorfahren, zu verfassen. Dabei entstand folgendes Gedicht mit dem TitelŢivljenje,das in seiner „melancholischen“ Art und Weise als „Symbol“ für den Kampfbeider autochthonen Minderheiten für ihre im Staatsvertrag 1955 verbrieften Rechte gesehen werden kann. Essoll den „Überlebenskampf“(Ţivljenje bedeutet Leben) sowohl der slowenischen Volksgruppe in Kärnten als auch der kroatischen im Burgenland charakterisieren:
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ker ve, da vsak človek mora nezadrţeno iti nasproti svoji usodi ţivljenja.
Ich möchte mich bei allen meinen Informanten bedanken, dass sie mir meine Fragen nach besten Gewissen zu beantworten und ihre Sichtweise zu vermitteln versucht haben. Ein Dankeschön darf ich auch dem Schreibcenter der Alpen-Adria Universität Klagenfurt übermitteln, wo ich mit meinen Fragen in Bezug auf wissenschaftliches Schreiben und stilistischer Gestaltung dieser Arbeit immer auf„offene Ohren“ gestoßen bin.
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Am 10. Oktober jedes Jahres gedenkt man in Kärnten der Wiederkehr der Volksabstimmung vom Jahre 1920. Dieser Volksabstimmung sind fast zwei Jahre Besetzung durch serbische Verbände und kriegerische Auseinandersetzungen vorhergegangen. Sie wurde im Rahmen der Friedensverhandlungen von St. Germain für das gemischtsprachige Gebiet Unterkärntens unter dem Eindruck der Kämpfe und dem Besuch des späteren Abstimmungsgebietes durch die sog.Miles-Missionvereinbart. Diese Entscheidung war auch im Sinne des von Präsident Wilson zur Grundlage seiner Friedenspläne erhobenenSelbstbestimmungsrechtes der Völker.Ohne Abstimmung wurden das Mießtal und die Gemeinde Seeland/Jezersko an den SHS-Staat (KraljevinaSrba, HrvataiSlovenaca)abgetreten und das zweisprachige Kanaltal an Italien. Im südöstlichen Kärnten wurden zwei Abstimmungszonen eingerichtet: In der Zone A (beinahe das gesamte gemischtsprachige Gebiet Südkärntens) wurde zuerst abgestimmt, und wäre das Ergebnis zugunsten des südslawischen Staates ausgefallen, wäre auch anschließend in der Zone B (Klagenfurt, Maria Saal, Pörtschach, Velden) abgestimmt worden [vgl. Pohl 2000, 7].
Diese Abstimmung am 10. Oktober war formal nicht zwischendeutschundslowenisch,sondern zwischen Österreich und dem von Serbien dominierten SHS-Königreich, d.h. Erhaltung der Landeseinheit oder Teilung des Landes. Unter Berücksichtigung der Daten der Volkszählung 1910, bei der 69% der Bevölkerung Südkärntens Slowenisch und 31% Deutsch als Umgangssprache angegeben hatten, müssen neben den rund 31% Deutschsprachigen noch etwa 28% Slowenischsprachige für Österreich gestimmt haben. Das sind ungefähr 40% jener, die sich bei der Volkszählung 1910 zum sog.Slowenentumbekannt haben; d.h. fast jeder zweite. Das Volksabstimmungsergebnis war bei den Kärntner Slowenen1somit ein Akt der Vernunft über die nationalen Leidenschaften, die im Laufe des Auseinanderbrechens der Monarchie Österreich-Ungarn entstanden. Für einen Teil der slowenischen Bevölkerung Südkärntens schien der Verbleib in einem ungeteilten Kärnten mit freiem Zugang zu den Wirtschaftszentren Klagenfurt und Villach attraktiver zu sein, als ein Randgebiet des unter serbischer Vorherrschaft stehenden südslawischen Staates zu werden [vgl. Pohl 2000, 8].
1In weiterer Folge wird stets die männliche grammatikalische Form verwendet, die sowohl für männliche als auch weibliche Personen steht.
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Auch bei den Slowenen südlich der Karawanken hielt sich die Begeisterung über die Gründung des SHS-Königreiches in Grenzen, da dieser neugebildete südslawische Staat unter serbischer Dominanz stand. Jedoch kann„dieFrage, was wäre gewesen, wenn die befragte Bevölkerung zwischen Österreich,dem ‚deutschenReststaat‘ der alten Monarchie, und einem unabhängigen‚FreistaatSlowenien‘ (analog zur heutigen Republik Slowenien) zu entscheiden gehabt hätte, nicht eindeutig beantwortet werden. Aber auch den übrigen Slowenen war es nicht vergönnt, in einem Staat vereint zu sein: der Westen des slowenischen Sprachgebietes war an Italien gefallen (Resia-Tal, Görz, Nordistrien, Isonzotal,Hinterland von Triest)“ [Pohl 2000, 8].
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es zur Ausbildung eines slowenischnationalen Bewusstseins und es entstand der Gedanke, alle slowenischen Länder im Rahmen der Monarchie verwaltungsmäßig zusammenzufassen, aber dies hätte eine Teilung des Landes Kärnten bedeutet, der sich selbst führende Politiker der Kärntner Slowenen widersetzten. Auch das Pflichtschulwesen mit slowenischer Unterrichtssprache wurde im Jahre 1869 neu organisiert und es bildeten sich unter den Kärntner Slowenen gegen Ende des 19. Jahrhunderts zwei Lager aus; ein nationales und ein deutschfreundliches. Die slowenischsprachige Minderheit war somit in zwei Lager gespalten, wobei das erstere am 10. Oktober für den SHS-Staat, das letztere für Österreich gestimmt haben dürfte. Die deutschfreundlichen Slowenen wurden alsWindischebezeichnet, die seit den 1920er-Jahren seitens der Politik als eine eigene Volksgruppe eingestuft wurden. Aus sprachwissenschaftlicher Sicht sind sie eindeutig Slowenen, die sich vor allem politisch nicht zum slowenischen Volkstum bekennen. Unterschiede zwischen beiden Lagern ergeben sich nur durch die Kenntnis der slowenischen Schriftsprache, die jenen Personen fehlt, die keinen Schulunterricht auf Slowenisch erhalten haben [vgl. Pohl 2000, 9]. Für die Burgenland-Kroaten hingegen war das wichtigste Ereignis der Nachkriegszeit die Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955 in Wien. Durch die Eingliederung des Burgenlandes in Österreich im Jahre 1921 und die dadurch bewirkte Umorientierung auf die neuen Verhältnisse dauerte es relativ lange, bis sich die kroatische Volksgruppe formierte und eine organisierte Tätigkeit für die Erhaltung und Entfaltung ihres Volkstums entwickelte. In der ersten Jahreshälfte 1949 kam es bei der Friedenskonferenz in Paris zu einer Übereinstimmung der Siegermächte in der Minderheitenfrage, die durch entsprechende vorhergehende Erklärungen des BundespräsidentenDr. Rennerund
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des AußenministersDr. Gruberermöglicht wurde. So meinte Renner, er könne im Sinne aller Österreicher erklären, dass die Verträge über den Minderheitenschutz und alle in ihm enthaltenen Rechte der Minderheiten den Österreichernheiligseien und auch bleiben würden. Bei der Debatte über die Ratifizierung des Staatsvertrages sagte der damalige BundeskanzlerJulius Raabim Parlament, dass man, wenn man den Staatsvertrag gut hieße, auch jeden einzelnen Artikel dieses Vertrages gutheißen und durchführen müsse, somit auch den Artikel 7 [vgl. Müller 1986, 348f].
In der Diskussion um den Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages wird beinahe übersehen, dass wesentliche Grundsätze eines Volksgruppenrechtes und damit auch eines Minderheitenschutzes schon im Artikel 19 des österreichischen Staatsgrundgesetzes aus dem Jahre 1867 und in den Artikeln 62-69 des Friedensvertrages von St. Germain enthalten sind. Abschließend ergibt sich im Hinblick auf den nunmehr geltenden Artikel 7 des Staatsvertrages von 1955 die Frage, ob und in welchem Ausmaß die Bestimmungen des Friedenvertrages von St. Germain (Artikel 62-69) sowohl für die Burgenland-Kroaten als auch für die Kärntner Slowenen noch relevant und anwendbar sind, vor allem für jene Fragen, die im Artikel 7 nicht geregelt sind [vgl. Müller 1986, 345-348]. Die ersten beiden Kapitel geben einen Überblick der Kulturgeschichte beider autochthoner2Minderheiten, der kroatischen im Burgenland sowie der slowenischen in Kärnten, wobei auch auf die autochthonen slowenischen Minderheiten in Italien eingegangen wird. Das dritte Kapitel geht auf den Artikel 7 des Staatsvertrages aus dem Jahre 1955 und deren Umsetzung in der Praxis ein. Das vierte Kapitel beleuchtet aus verschiedenen Blickwinkeln die soziokulturelle und kulturpolitische Situation sowohl der slowenischen als auch der kroatischen Volksgruppe von der jüngsten Vergangenheit bis zur Gegenwart. Die vergleichende Interpretation zur kulturpolitischen Orientierung basiert auf den Fragebogenauswertungen und Interviews repräsentativer Persönlichkeiten verschiedener Kulturorganisationen. Im Anhang sind die Fragebögen zur Situation Kärntens und des Burgenlandes aufgelistet und alle Informanten werden anonym genannt.
2Der Begriffautochthonbedeutet bodenständig, angestammt bzw. an Ort und Stelle entstanden. Eine Volksgruppe wird als autochthon bezeichnet, wenn sie über eine
ausreichend lange Zeit in demselben Gebiet siedelt.
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Einleitend zur Geschichte der Slowenen wird ein Einblick in die Problematik der Verbindung zwischen Sprache und Volkstumszugehörigkeit (bzw. Nationalität) aus der kulturgeschichtlichen Entwicklung des sog.Slowenentumsin Kärnten heraus zu geben versucht. Das friedliche Zusammenleben derDeutsch-Kärntnerund derSlowenisch-Kärntnerhatte in der Geschichte solange funktioniert, bis die Politik direkten Einfluss auf die Kultur und somit auf die Sprache auszuüben begann. Mit der Verknüpfung des Begriffes Nationalität und Sprache änderte sich die politische Situation in Kärnten schlagartig. Der Zwang, sich zurNationzu bekennen, ging auf Kosten der Sprache, was sich durch einen drastischen Sprachwechsel zeigte. Die Sprache ist einpotentielles Erbgut,das nicht angeboren ist, sondern erlernt werden muss, und hat daher keine direkte Beziehung zum Volkstum, dem man aufgrund seiner Vorfahren angehört. Passend zu diesen sollen die folgenden Gedanken zum Nachdenken über die Geschichte, deren Ereignisse, Fakten und Auswirkungen auf die aktuelle sprachliche Situation in Kärnten anregen [Pohl 2000, 117]:„Nicht historische Bauwerke wie die Burg Hochosterwitz, Denkmäler wie derHerzogstuhl auf dem Zollfeld oder Ausgrabungen wie auf dem
Magdalensberg sind unser ältestes kulturelles Erbe, sondern unsere
Sprache, die wir von unserer Elterngeneration vermittelt bekommen haben
und die wir unseren Nachkommen weitergeben, wie dies schon einige
hundert Generationen vor uns getan haben. Die Fähigkeit mit ‚Sprache‘umzugehen, zu kommunizieren, ist dem Menschen angeboren und gehört zu
seinem biologischen Programm, trotzdem ist aber jede Einzelsprache im
Kindesalter zu erlernen, sie ist kein genetisches, vielmehr soziokulturelles
Erbe. Ein Teil dieses Vermögens in einem weiteren Sinne ist auch unsere
Muttersprache und in einem größeren Zusammenhang die heutige südalpine
Sprachlandschaft, die das Ergebnis einer mehr als zweitausendjährigen
überblickbaren Entwicklung ist. Hier, in unserem Raum, hat es immer schon
mehrereSprachen (und nicht nur eine) gegeben.“
Laut historischen Fakten kamen gegen Ende der Völkerwanderungszeit die Vorfahren der heutigen Slowenen, die Alpenslawen, mit einer awarischen Oberschicht ins Land. Erste planmäßige Besiedelungen Kärntens, in dem schon seit dem ausgehenden 6. Jahrhundert Slawen ansässig waren, erfolgten seit dem 9. Jahrhundert durch die Bayern unter fränkischer Oberhoheit. Die bayrischen Siedler ließen sich vor allem in Gegenden nieder, die noch nicht besiedelt waren, was zu einem friedlichen Miteinander beider Volksstämme im Mittelalter geführt hat. Die
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bereits anwesenden Alpenslawen wurden nicht verdrängt, sondern sind nach und nach in der bayrischen Bevölkerung aufgegangen. In den südlichen Landesteilen ist das slowenische Element stark genug gewesen, die Oberhand zu behalten und die slowenische Sprache zu erhalten. Die deutsch-slowenische Sprachgrenze, wie sie in der Mitte des 19. Jahrhunderts beschrieben worden ist, dürfte sich zu Beginn der Neuzeit herauskristallisiert haben [vgl. Pohl 2000, 120]. Auch bei der Volksabstimmung im Jahre 1920 war das sog.gemeinsame Kärntner Landesbewusstseinbei den Slowenischsprachigen immer noch stark ausgeprägt, haben doch ca. 40% derer, die bei der Volkszählung 1910 Slowenisch als Umgangssprache angegeben haben, für Österreich, also für die Einheit und gegen eine ethnographische Teilung Kärntens, gestimmt.
Zieht man die historisch bedingte Verwobenheit beider Volksgruppen in Kärnten in Betracht, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Bedeutung des Begriffes Nationalität. Die Zugehörigkeit zum Volkstum und das damit einhergehende Nationalbewusstsein sollte ein offenes, nach seinen historisch-kulturellen Wurzeln gerichtetes Bekenntnis sein. Heutzutage scheint das Konzept der Kulturnation (die Nation wird über die Sprache definiert) nicht mehr zeitgemäß zu sein, obwohl die Sprachgemeinschaft nach wie vor ein starker Bezugspunkt ist. Unter bestimmten Bedingungen kann sie den Rahmen des Nationalbewusstseins liefern und somit konstitutiv für die Gründung eines Nationalstaates werden, wie wir es in letzter Zeit in Europa erlebt haben [vgl. Pohl 2000, 129f].
In der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts besiedelten die slawischen Vorfahren der Slowenen den östlichen Teil der Ostalpen und deren südliche und östliche Randgebiete. Die Alpenslawen drangen in die neuen Gebiete unter der Oberhoheit der Awaren vor, wobei ihr Verhältnis zu ihnen sehr unterschiedlich war.„Esreichte von einer weitgehenden Selbständigkeit im Alpenraum nördlich des Karawankenkammes, die sich der Form eines Bündnisses näherte, bis zur schwer lastenden Unterdrückung im pannonischen Vorfeld und im Bereich der Einfallstraße von Pannonien nach Italien“[Inzko1988, 13].
Zu Beginn des 7. Jahrhunderts gründeten sie ein selbständiges Fürstentum, das sein politisches Zentrum (Karnburg) auf dem Kärntner Zollfeld in unmittelbarer Nähe des zerstörten Virunum hatte. Dieses Fürstentum,Karantaniengenannt, war bis Mitte des 8. Jahrhunderts unabhängig.
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Die weitere Entwicklung des Fürstentums Karantanien konnte sich„wegendes starken Drucks des gesellschaftlich und kulturell höher entwickelten fränkischen Feudalsystems nicht mehr ausschließlich als Resultat eigenständiger sozialerEntwicklung vollziehen…Diegesellschaftlichen Verhältnisse wurden durch die allmähliche Durchsetzung des fränkischen Feudalsystems grundlegend um- und neugestaltet“[Inzko1986, 18]. Ab dem 8. Jahrhundert mit Bayern verbunden, musste es die fränkische Oberhoheit anerkennen, jedoch war es stets ein eigenes Herrschaftsgebiet, das immer wieder auch eigene Herzöge hatte. Karantanien war in den folgenden Jahrhunderten immer wieder territorialen Änderungen unterworfen, bevor es im Jahre 1335 an dieHabsburgerfiel, in deren Machtbereich es dann bis zum Jahre 1918 verblieb [vgl. Inzko 1986, 19]. Das Herzogtum Kärnten nahm innerhalb der Länder des Heiligen Römischen Reichs eine Sonderstellung ein, auf die sich die Landstände des sog.windischen Herzogtumsberiefen, deren Anknüpfungspunkt die altertümliche Herzogseinsetzung bildete. Sie reichte bis in die Frühzeit Karantaniens zurück und lebte bis ins Spätmittelalter fort, und„zwar inder bekannten Szene am Fürstenstein bei Karnburg,in der ‚ain windischer man‘,der Herzogbauer, den neuen Herzog inAnwesenheit des Volkes in ‚windischer rede‘einem Prüfungsverfahren unterzog und ihm hernach die Herzogswürde übertrug“[Inzko 1986, 21].Das feudal-dynastische Gegenstück war der Herzogsstuhl, der sich auf dem Zollfeld (zwischen Karnburg und Maria Saal) befindet, auf dem vom Herzog die Lehen verteilt wurden. Die Einsetzungszeremonie erfolgte bis zum Jahr 1414 stets auf dem Fürstenstein. Aufgrund der christlichen Missionierung, bei der auch die Volkssprache herangezogen wurde, kamen die Slowenen um das Jahr 1000 zu ihren ersten schriftlichen Sprachdenkmälern, die sog.Freisinger Denkmäler(Briţinskispomeniki),die aus drei liturgischen Texten bestanden. Danach tauchte erst am Ende des 14. Jahrhunderts wieder ein slowenisches Sprachdenkmal auf, die sog.Klagenfurter Handschrift(celovškirokopis),die drei Gebete enthielt und dem heutigen Slowenisch schon recht nahe stand [vgl. Inzko 1988, 21f]. Ab dem 15. Jahrhundert sprachen etwa zwei Drittel des Landes Deutsch und ein Drittel Slowenisch, wobei sich auch im slowenischen Landesteil die Herrscherschicht des Deutschen bediente. Damals kam es jedoch auf die Unterscheidung zwischen der deutschen und slowenischen Sprache nicht an, primär galt die Unterscheidung zwischen Herr und Untertan.„Denfeudalen Schichten lag eine‚nationale‘Voreingenommenheit fern. Daher gab es seitens der
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Grund- und Gerichtsherrschaften und der ständischen Behörden auch keine‚Germanisierungsabsicht‘. Allenerschien der bäuerliche Untertan ohne Rücksicht auf seine Sprache nur als Wirtschaftsfaktor und Herrschaftsobjekt wichtig“[Inzko1986, 24].