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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: sehr gut, Universität Hamburg (Fachbereich Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Tim Berners Lee, der Vater des Internet und Direktor des World Wide Web Consortium (W3C) betont, welche Bedeutung das Internet für behinderte Menschen haben kann. Seine universelle Zugänglichkeit, bietet Menschen mit Behinderungen vielfältige Möglichkeiten: Informationen austauschen, Kontakte aufbauen, einkaufen oder Bankgeschäfte erledigen. Allerdings stößt diese universelle Zugänglichkeit sehr schnell an praktische Grenzen, weil bei der Konzipierung , Gestaltung und Umsetzung von Internetseiten nicht über die Barrieren für behinderte Menschen nachgedacht wird. Technische und gestalterische Hindernisse sind für Behinderte und die von ihnen verwendete Technik (Screenreader, Braillezeile usw.) oft unüberwindbar. Entwickler von Internetseiten gehen meist davon aus, dass behinderte Menschen das Internet nicht oder nur in geringem Maße nutzen. Dabei ist diese Zielgruppe wesentlich häufiger im Netz vertreten als Nichtbehinderte. „Mit 80 Prozent sind sie weit öfter drin als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 42 Prozent.“2 Unter anderem um diese Diskrepanz zu verringern und Behinderten einen ungehinderten Zugang zu den Informationen auf Webseiten des Bundes zu gewährleisten, hat dieser im „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (BGG) den §11 zur Barrierefreien Informationstechnik aufgenommen. Die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) regelt die praktische Umsetzung des BGG. Am 31.12.2005 enden die im Gesetz verankerten Übergangsfristen. Bis dahin müssen alle öffentlich zugänglichen Internet- und Intranetangebote der Bundesverwaltungen den in der Verordnung festgeschriebenen Anforderungen entsprechen. In dieser Hausarbeit setze ich mich mit der BITV und den in ihr definierten verschiedenen Anforderungen an barrierefreie Internetseiten auseinander. Ich werde zunächst den Begriff „barrierefrei“ erklären und anschließend auf die Gesetze und Richtlinien eingehen. Ich werde praktische Tipps zur Umsetzung der Anforderungen geben und zeigen, dass die Erfüllung dieser versierte Webdesigner vor keine großen Schwierigkeiten stellen sollte.
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Universität Hamburg
Fachbereich Sprach-, Literatur - und Medienwissenschaften
Studiengang Medienkultur
Seminar 07.408 Grundlagen des Internet
Barrierefreie Internetseiten
Umsetzung von Internetseiten gemäß den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV)
Semester: 1
Datum: 31.03.2005
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4.2.3. Bedingung 2.3 (Priorität 2) 21
4.3. Anforderung 3 - Einhaltung von Code-Standards 22
4.3.1. Bedingung 3.1 (Priorität 1) 22
4.3.2. Bedingung 3.2 (Priorität 1) 22
4.3.3. Bedingung 3.3 (Priorität 1) 22
4.3.4. Bedingung 3.4 (Priorität 1) 23
4.3.5. Bedingung 3.5 (Priorität 1) 23
4.3.6. Bedingung 3.6 (Priorität 1) 24
4.3.7. Bedingung 3.7 (Priorität 1) 24
4.4. Anforderung 4 - Sprachliche Besonderheiten 24
4.4.1. Bedingung 4.1 (Priorität 1) 24
4.4.2. Bedingung 4.2 (Priorität 2) 25
4.4.3. Bedingung 4.3 (Priorität 2) 25
4.5. Anforderung 5 - Einsatz und Gestaltung von Tabellen 25
4.5.1. Bedingung 5.1 - (Priorität 1) 26
4.5.2. Bedingung 5.2 - (Priorität 1) 26
4.5.3. Bedingung 5.3 - (Priorität 1) 27
4.5.4. Bedingung 5.4 - (Priorität 1) 27
4.5.5. Bedingung 5.5 - (Priorität 2) 28
4.5.6. Bedingung 5.6 - (Priorität 2) 28
4.6. Anforderung 6 - Fallback-Lösungen 28
4.6.1. Bedingung 6.1 - (Priorität 1) 28
4.6.2. Bedingung 6.2 - (Priorität 1) 29
4.6.3. Bedingung 6.3 - (Priorität 1) 29
4.6.4. Bedingung 6.4 - (Priorität 1) 29
4.6.5. Bedingung 6.5 - (Priorität 1) 30
4.7. Anforderung 7 - Dynamik von Webseiten 30
4.7.1. Bedingung 7.1 - (Priorität 1) 30
4.7.2. Bedingung 7.2 - (Priorität 1) 31
4.7.3. Bedingung 7.3 - (Priorität 1) 31
4.7.4. Bedingung 7.4 - (Priorität 1) 31
4.7.5. Bedingung 7.5 - (Priorität 1) 32
4.8. Anforderung 8 - direkte Zugänglichkeit 32
4.8.1. Bedingung 8.1 (Priorität 1) 32
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4.9. Anforderung 9 - Unabhängigkeit 33
4.9.1. Bedingung 9.1 (Priorität 1) 33
4.9.2. Bedingung 9.2 (Priorität 1) 33
4.9.3. Bedingung 9.3 (Priorität 1) 33
4.9.4. Bedingung 9.4 (Priorität 2) 34
4.9.5. Bedingung 9.5 (Priorität 2) 34
4.10. Anforderung 10 - Kompatibilität 34
4.10.1. Bedingung 10.1 (Priorität 1) 34
4.10.2. Bedingung 10.2 (Priorität 1) 35
4.10.3. Bedingung 10.3 (Priorität 2) 35
4.10.4. Bedingung 10.4 (Priorität 2) 36
4.10.5. Bedingung 10.5 (Priorität 2) 36
4.11. Anforderung 11 - Verwendung von Standards 36
4.11.1. Bedingung 11.1 (Priorität 1) 36
4.11.2. Bedingung 11.2 (Priorität 1) 37
4.11.3. Bedingung 11.3 (Priorität 1) 37
4.11.4. Bedingung 11.4 (Priorität 2) 38
4.12. Anforderung 12 - Bereitstellung von Informationen zur Orientierung 39
4.12.1. Bedingung 12.1 (Priorität 1) 39
4.12.2. Bedingung 12.2 (Priorität 1) 39
4.12.3. Bedingung 12.3 (Priorität 1) 40
4.12.4. Bedingung 12.4 (Priorität 1) 40
4.13. Anforderung 13 - Gestaltung der angebotenen Navigation 40
4.13.1. Bedingung 13.1 (Priorität 1) 40
4.13.2. Bedingung 13.2 (Priorität 1) 41
4.13.3. Bedingung 13.3 (Priorität 1) 41
4.13.4. Bedingung 13.4 (Priorität 1) 41
4.13.5. Bedingung 13.5 (Priorität 2) 42
4.13.6. Bedingung 13.6 (Priorität 2) 42
4.13.7. Bedingung 13.7 (Priorität 2) 43
4.13.8. Bedingung 13.8 (Priorität 2) 43
4.13.9. Bedingung 13.9 (Priorität 2) 43
4.13.10. Bedingung 13.10 (Priorität 2) 43
4.14. Anforderung 14 - Allgemeines Verständnis der angebotenen Inhalte 44
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"The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect."1Tim Berners-Lee
Tim Berners Lee, der Vater des Internet und Direktor des World Wide Web Consortium (W3C) betont, welche Bedeutung das Internet für behinderte Menschen haben kann. Seine universelle Zugänglichkeit, bietet Menschen mit Behinderungen vielfältige Möglichkeiten: Informationen austauschen, Kontakte aufbauen, einkaufen oder Bankgeschäfte erledigen.
Allerdings stößt diese universelle Zugänglichkeit sehr schnell an praktische Grenzen, weil bei der Konzipierung , Gestaltung und Umsetzung von Internetseiten nicht über die Barrieren für behinderte Menschen nachgedacht wird. Technische und gestalterische Hindernisse sind für Behinderte und die von ihnen verwendete Technik (Screenreader, Braillezeile usw.) oft unüberwindbar.
Entwickler von Internetseiten gehen meist davon aus, dass behinderte Menschen das Internet nicht oder nur in geringem Maße nutzen. Dabei ist diese Zielgruppe wesentlich häufiger im Netz vertreten als Nichtbehinderte.„Mit 80 Prozent sind sie weit öfter drin als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 42 Prozent.“2
Unter anderem um diese Diskrepanz zu verringern und Behinderten einen ungehinderten Zugang zu den Informationen auf Webseiten des Bundes zu gewährleisten, hat dieser im „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (BGG) den §11 zur Barrierefreien Informationstechnik aufgenommen. Die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) regelt die praktische Umsetzung des BGG. Am 31.12.2005 enden die im Gesetz verankerten Übergangsfristen. Bis dahin müssen alle öffentlich zugänglichen Internet- und Intranetangebote der Bundesverwaltungen den in der Verordnung festgeschriebenen Anforderungen entsprechen.
In dieser Hausarbeit setze ich mich mit der BITV und den in ihr definierten verschiedenen Anforderungen an barrierefreie Internetseiten auseinander. Ich