Das Paradoxon der Steuereinziehung im bundesstaatlichen Finanzausgleich - Eike-Andre Feldhusen - kostenlos E-Book

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Eike-Andre Feldhusen

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Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,1, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg (Fakultät 1 – Management und Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der paradoxen Situation, dass zusätzlich generierte Steuereinnahmen eines Landes im extremsten Fall durch den Länderfinanzausgleich zu weniger Mitteln im Haushalt führen. Es wird untersucht, welche Grenzbelastungen sich durch zusätzliche Steuereinnahmen ergeben und ob zwischen deren Höhe und der Intensität der Steuereinziehung eines Landes ein Zusammenhang hergestellt werden kann. Abschließend werden Reformoptionen zu einer anreizfreundlichen Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs diskutiert. Unter dem Aspekt, dass finanzstarke Länder einen Großteil ihrer Einnahmen ohnehin durch den Länderfinanzausgleich wieder abgeben müssen, stellt sich die Frage, ob es sich für diese Länder noch rentiert, einen großen Aufwand in die eigene Steuereinziehung zu investieren. So berichtete „Die Welt“, am 25.10.2013, dass „Deutschland (jedes Jahr) Steuern in Milliardenhöhe (fehlen), weil Firmen zu lasch geprüft werden“. Der Vorwurf ist, dass die Länder abwägen, was es kostet einen Steuerfahnder zu beschäftigen und welche Einnahmen dieser letztlich für den eigenen Landeshaushalt generieren kann. Der Zustand, dass eine aktive Steuereinziehung letztlich keine oder nur relativ geringe Landeseinnahmen generiert, wird nachfolgend als Steuerparadoxon bezeichnet und einer genauen Untersuchung anhand der vorläufigen Daten des Ausgleichsjahres 2013 unterzogen. Dabei wird zum einen der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen zusätzliche Steuereinnahmen eines Landes auf seinen Haushalt haben. Zum anderen wird im Ansatz untersucht, welche politischen Verhaltensmuster der Länder in Bezug auf deren Steuerverwaltung sich daraus ableiten lassen. Anhand dieser Fragestellungen soll ein Zusammenhang zwischen den Abschöpfungsquoten bei zusätzlichen Steuereinnahmen und der Intensität der Steuereinziehung hergestellt werden. Damit die Zusammenhänge zwischen der Steuerverteilung und den Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleiches deutlich werden, wird zunächst die Systematik dargelegt. Hierfür gilt es, die Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Bund und Ländern zu klären und die vier Stufen des Länderfinanzausgleiches zu betrachten. Im Kern der Arbeit erfolgen die Untersuchung der Grenzbelastung bei zusätzlichen Steuereinnahmen sowie die Betrachtung der Verhaltensmuster der politischen Akteure. Abschließend werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert und anhand von Modellrechnungen veranschaulicht.

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Veröffentlichungsjahr: 2015

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Inhaltsverzeichnis

 

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Systematik und Funktionsweise des Länderfinanzausgleichs

2.1 Grundzüge der Finanzverfassung

2.2 Verteilung des Länderanteils der Gemeinschaftssteuern auf einzelne Länder

2.3 Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne

2.4 Bundesergänzungszuweisungen

2.5 Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2013

3 Untersuchung des Zusammenhanges zwischen Grenzbelastung und Intensität der Steuereinziehung

3.1 Darstellung des Problems hoher Grenzbelastung bei zusätzlichen Steuereinnahmen

3.2 Beurteilung aktueller Anreizmodelle des Länderfinanzausgleichs

3.3 Darlegung möglicher steuerpolitischer Strategien der Länder

3.4 Analyse empirischer Daten der Steuerverwaltungen der Länder

4 Betrachtung möglicher Lösungsansätze

5 Fazit

Literaturverzeichnis

 

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungen der Bundesländer:

Abbildungsverzeichnis

 

Abbildung 1: Ausgleichstarif beim Länderfinanzausgleich i.e.S.

Abbildung 2: Entwicklung der relativen Steuer-/Finanzkraft 2013 in %

Abbildung 3: Entwicklung der Grenzbelastungen in %

Abbildung 4: Personalausgaben der Finanzämter je 1.000 Einwohner und Grenzbelastungen im Durchschnitt 2006 - 2008

Abbildung 5: Personalausgaben der Finanzämter je 1.000 Einwohner 2008 und Grenzbelastungen 2006

Abbildung 6: Zur Verfügung stehende Zeit je Prüfung in Stunden 2008 und Grenzbelastungen 2006

Abbildung 7: Personalausgaben je 1.000 Einwohner 2008 in Tsd. EUR

 

Tabellenverzeichnis

 

Tabelle 1: Verteilung der Gemeinschaftssteuern 2013 in Tsd. Euro

Tabelle 2: Umsatzsteuervorwegausgleich 2013

Tabelle 3: Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne 2013

Tabelle 4: Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2013 in Tsd. Euro

Tabelle 5: Grenzbelastungen durch Anstieg des Lohnsteueraufkommens um 1.000.000€ im jeweiligen Land

Tabelle 6: Grenzbelastungen durch Anstieg des Lohnsteueraufkommens um 1.000.000€ im jeweiligen Land ohne Gemeindefinanzkraft

Tabelle 7: Finanzausgleichsprämie 2013

Tabelle 8: Ergebnisse des Reformvorschlages

 

1 Einleitung

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Aus diesem ersten Satz des Artikel 20 Absatz 1 GG ergeben sich einige Staatsziele unserer Nation. Eines davon ist das Bundesstaatsprinzip und die damit einhergehende Gliederung des Staates in Bund und Länder. Ein weiteres Staatsziel ist das Sozialstaatsprinzip, dessen Inhalt letztlich durch die Politik bestimmt wird. In dem Zusammenwirken von Bundesstaats- und Sozialstaatsprinzip kann die Grundlage des bundesstaatlichen Finanzausgleichs gesehen werden, dessen Aufgabe nach Art. 107 Absatz 2 GG ein angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkräfte der Länder ist. „Durch eine Annäherung der Einnahmen der Länder soll die Herstellung und Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Einwohner im Bundesgebiet ermöglicht werden.“[1]

 

Am 25. März 2013 reichten die Länder Bayern und Hessen als „Akt politischer Notwehr“, wie sie es deklarierten, Klage gegen das bestehende System des Länderfinanzausgleichs beim Bundesverfassungsgericht ein.[2] Damit setzen sich beide Länder gegen ein – ihrer Meinung nach – ungerechtes System zur Wehr, das den Ländern keine Anreize biete, die eigene Finanzkraft zu fördern. Der bayrische Staatsminister der Finanzen Söder (CSU) prangerte in diesem Zusammenhang an, „dass Bayern und Hessen die verfehlte Politik Berlins subventionieren und am Ende die Schadenersatzansprüche für Klaus Wowereits Flughafendesaster zahlen“.[3]

 

Der öffentlichen Diskussion über den anreizfeindlichen Finanzausgleich der Länder schloss sich eine weniger beachtete Diskussion darüber an, wie intensiv die Länder ihre Steuereinziehung pflegen. Unter dem Aspekt, dass finanzstarke Länder einen Großteil ihrer Einnahmen ohnehin durch den Länderfinanzausgleich wieder abgeben müssen, stellt sich die Frage, ob es sich für diese Länder noch rentiert, einen großen Aufwand in die eigene Steuereinziehung zu investieren. So berichtete „Die Welt“, am 25.10.2013, dass „Deutschland (jedes Jahr) Steuern in Milliardenhöhe (fehlen), weil Firmen zu lasch geprüft werden“.[4] Der Vorwurf ist, dass die Länder abwägen, was es kostet einen Steuerfahnder zu beschäftigen und welche Einnahmen dieser letztlich für den eigenen Landeshaushalt generieren kann.