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Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: gut, Universität Duisburg-Essen (Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Problem, das im Rahmen dieser Arbeit fokussiert werden soll, hat die Rousseausche Rezeptionsgeschichte maßgeblich geprägt. Ist Rousseau der Wegbereiter totalitärer Ideologien, die im 19. und vor allem im 20. Jahrhundert entscheidend an Konturen gewonnen haben, oder ist er als ein Vertreter demokratischer und liberaler Ideenkonzepte zu verstehen? Die Frage kann und soll an dieser Stelle noch nicht beantwortet werden, sondern Gegenstand der folgenden Abhandlung sein. Es sei aber schon jetzt darauf hingewiesen, und das deutet der Titel der vorliegenden Arbeit bereits an, daß eine apodiktische Standpunktverortung zu Gunsten der einen (Demokratie) oder der anderen (Totalitarismus) Seite problematisch, wenn nicht gar unmöglich ist. Dieser Essay hat es sich zur Aufgabe gemacht, Rousseaus vertragstheoretischen Vorschlag dahingehend abzutasten, inwieweit sich hinter dieser Fassade demokratisches und totalitäres Gedankengut verbirgt. Der dieser Arbeit zur Verfügung stehende Raum erfordert eine optimale Selektion und Kurzfassung, die allerdings nicht zu Lasten der zu erörternden Fragestellung gehen soll. Im ersten Kapitel wird es darum gehen, die Begriffe Demokratie und Totalitarismus zu definieren, um mit ihnen die vorliegende Thematik zu bearbeiten. In den weiteren drei Kapiteln erfolgt dann eine Konzentration auf die wichtigsten Theoriefiguren bzw. Termini. Dabei soll zuerst aufgezeigt werden, inwieweit Rousseau die Familie als Vorbild einer gesellschaftlichen Vereinigung sieht und warum diese These Anlaß zur Diskussion bietet. Anschließend werden die Modalitäten des Gesellschaftsvertrags untersucht, wobei hier insbesondere der Zusammenhang von totaler Entäußerung und Freiheit im Vordergrund steht. Im letzten Kapitel gilt das Hauptaugenmerk den Konsequenzen bzw. den inhaltlichen Ausprägungen, die ein solcher Kontrakt mit sich bringt. Diskutiert werden die Begriffe des Gemeinwillens und des Gesamtwillens, das Konzept der Volkssouveränität, sowie das Prinzip der Gewaltenteilung (Gesetzgebung und Regierungstätigkeit).
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