Der Aufstieg der Samurai - Ramy Youssef - E-Book

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Ramy Youssef

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,0, Universität Wien (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Seminar Gewaltmonopol des Staates, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung der Gewaltordnungen Japans von der Entstehung vormoderner Staatlichkeit im sogenannten ritsuryo-System der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts, über die Heian-Zeit (794-1185) bis zur Entstehung des Kamakura-Shogunats im späten 12. Jahrhundert geboten werden – über jenen Zeitraum also, in welchem sich ausgehend von funktionierender, vormoderner Staatlichkeit ein Prozess des Zerfalls staatlich dominierter Gewaltordnung bzw. eine Privatisierung militärischer Gewalt vollzieht. Von staats- und gesellschaftstheoretischen Überlegungen ausgehend soll dabei die Frage erläutert werden, wie es in Japan im beobachteten Zeitraum zu einer Erosion intakter vormoderner Staatlichkeit kommen konnte, wobei das Hauptaugenmerk auf jene Institutionen gelegt werden soll, die im besonderen Maße auf die Problematik von Gewalt in Gesellschaften direkt bezogen sind, nämlich das Gerichtswesen und das Heeres- bzw. Polizeiwesen. Die hier vertretene These lautet, dass schon beim Entstehungsprozess vormoderner Staatlichkeit das Machtgefälle zwischen Zentrum und Peripherie eher gering war und nach dem Wegfall externer militärischer Bedrohung eine Dynamik entstand, welche die evolutorische Errungenschaft vormoderner Staatlichkeit überflüssig machte und somit eine Entwicklung in Richtung vorstaatlicher, patrimonialer Strukturen in der japanischen Gesellschaft stattfand. Wesentliche Institutionen von Staatlichkeit (insbesondere die politische Führungsspitze, das Heereswesen und das Gerichtswesen) konnten aufgrund dieser Dynamik wichtige Strukturprobleme und Konfliktpotenziale nicht mehr allgemeinverbindlich stabilisierend regeln, was einen gravierenden Strukturwandel in der japanischen Gesellschaft ermöglichte, nämlich die Entstehung des Shogunats.

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Liest man einschlägige Literatur zur Geschichte Japans vom 7. bis ins 13. Jahrhundert, so fällt zunächst auf, dass für jede Epoche der japanischen Geschichte seit dem 6. Jahrhundert meistens davon ausgegangen wird, dass es sich bei der jeweiligen politischen Organisationsform um einen „Staat“ handelt. Es soll hier aber gezeigt werden, dass dies nicht der Fall ist, sondern im Gegenteil, die Existenz von Staatlichkeit in der japanischen Geschichte sogar dieAusnahmedarstellt. In der Regel finden wir ganz andere Formen von politischer Organisation und Gewaltordnung vor. Freilich steht und fällt die Richtigkeit dieser Behauptung mit dem Staatsbegriff, mit welchem hier in dieser Arbeit operiert wird, bzw. welche Variablen hier als ausschlaggebend betrachtet werden, um in einem bestimmten Zeitabschnitt der japanischen Geschichte von Staatlichkeit sprechen zukönnen- oder eben nicht. Hierfür sollen fünf Institutionen von Staatlichkeit als Variablen herangezogen werden: eine politische Führungsstruktur, eine zentralisierte Verwaltung, ein Gerichtswesen, ein Steuerwesen und schließlich ein Heereswesen (vgl. Wimmer 1996, 226-230). Diese Variablen gelten ebenso für den modernen japanischen Staat der Gegenwart, doch was diesen von der vormodernen Staatlichkeit Japans unterscheidet ist, dass die Gesellschaft auf die er bezogen ist hauptsächlich nach dem Prinzip der funktionalen Differenzierung organisiert ist, das