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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 14, Justus-Liebig-Universität Gießen (Politikwissenschaften), Veranstaltung: Seminar: Internetpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der Öffentlichkeit mag auf den ersten Blick selbsterklärend scheinen. Ein jeder hat eine wage Vorstellung davon, was unter Öffentlichkeit zu verstehen ist; insbesondere in Abgrenzung zur wertgeschätzten Privatsphäre, die sich scheinbar strikt vom öffentlichen Leben abgrenzen lässt und hiervon unberührt bleibt. Hinsichtlich dieser klaren Differenzierung erhält der Begriff Öffentlichkeit eine eher negativ geprägte Konnotation – ein Störfaktor, der den individuellen Menschen und dessen Intimität einschränkt und bedroht. Doch Öffentlichkeit, insbesondere politische Öffentlichkeit, kann auch als eine bedeutsame demokratische Errungenschaft anerkannt werden, die keineswegs so selbstverständlich ist, wie sie heutzutage erscheint. Die Tatsache, dass individuelle Bürgerinnen und Bürger ihre politische Meinung frei und öffentlich kommunizieren dürfen, enthält die positive Eigenschaft, den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess maßgeblich zu beeinflussen. Was in der Speakers’ Corner des Londoner Hyde Parks per Parlamentsbeschluss im Jahre 1872 erstmals mit räumlicher und inhaltlicher Eingrenzung erlaubt wurde, das gilt heute weitestgehend für alle modernen demokratischen Systeme: die öffentliche Aussprache der eigenen Meinung und politischen Ansichten.
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