Der Meister - Herbert Rosendorfer - E-Book + Hörbuch

Der Meister E-Book

Herbert Rosendorfer

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Beschreibung

Eine köstliche Satire auf den Wissenschaftsbetrieb

In einer Bar in Venedig erinnern sich zwei Freunde an ihr musikwissenschaftliches Studium: Da gab es den »göttlichen Giselher«, der alles über Musikinstrumente wusste, aber keines spielte, oder die schöne Helene Romberg, die allen den Kopf verdrehte. Aber vor allem sprechen sie über einen Studenten, der wegen seiner Akribie »der Meister« genannt wurde. Um seinen Lebensunterhalt aufzubessern, schrieb er Artikel für ein Musiklexikon – und erfand dabei so manchen Komponisten hinzu, etwa Thremo Tofandor. Als jedoch eine eifrige Studentin über diesen zu forschen begann, geriet der Meister in Bedrängnis. Um nicht aufzufliegen, erfand er immer neue Details hinzu und komponierte am Ende sogar dessen Werke! Spätestens als ein Fachartikel über ihn erschien, gab es keinen Zweifel mehr: Thremo Tofandor existiert – und wurde seinem Erfinder am Ende zum Verhängnis …

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Seitenzahl: 155

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Herbert Rosendorfer

Der Meister

Roman

Edition Elke Heidenreich

Die Bücher der Edition Elke Heidenreich erscheinenim C. Bertelsmann Verlag, einem Unternehmender Verlagsgruppe Random House.

1. Auflage© der Originalausgabe 2011 by Edition Elke Heidenreich bei C. Bertelsmann, München,in der Verlagsgruppe Random House GmbHSatz: Uhl + Massopust, Aalen ISBN 978-3-641-06348-1

www. edition-elke-heidenreich.de

Dem Andenkenmeines alten FreundesCornelius Eberhardt(1932–2011)

»Trümmer von Sternen:aus diesen Trümmernbilde ich meine Welt.«

FRIEDRICH NIETZSCHE

ICH HATTE CARLONE dort kennengelernt, wo ich eigentlich nichts zu suchen hatte: im Musikwissenschaftlichen Institut. Ich will nicht erwähnen– wie nennt man das, wenn ich es doch erwähne? nein, nicht Oxymoron, das ist etwas anderes: Paralypse, glaube ich–, daß es das Kolleg über die sogenannte Freiwillige Gerichtsbarkeit war, in dem ich eigentlich etwas zu suchen gehabt hätte. Dies ein Oxymoron, vielleicht: Freiwillige Gerichtsbarkeit. Wer geht schon freiwillig zum Beispiel zum Vormundschaftsgericht. Oder zum Nachlaßgericht, es sei denn, der reiche Onkel ist gestorben, was selten vorkommt. Meist stirbt der arme Onkel, und die Kosten für den Kranz fressen die Ersparnisse auf. Oder er, der reiche Onkel, vermacht hinterhältig– er hatte einen, auch nur als Beispiel, gutgehenden Kran-Verleih– das Vermögen seiner Gaby, von der er die ganze Familie vorher wohlweislich nie etwas hatte hören lassen. Und der Nachlaßrichter, zu dem man unfreiwillig hingeht, erklärt einem dann, daß zwar gegenüber Vater und Mutter ein Pflichtteils-Anspruch besteht, nicht aber gegen einen verblichenen Onkel.

»Viel versäumt hast du nicht«, sagte später der Kollege Wolfhaupt, der brav im Kolleg war, »der Professor hat langatmig über Gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteils-Anspruch geredet, und was da der Unterschied ist. Kannst es in seinem Buch nachlesen.«

Dagegen hätte ich im Proseminar über Gustav Mahler sehr wohl etwas versäumt.

Das alles ist über fünfzig Jahre her.

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