Der Trinkgeld-König - Wolfgangs Ratgeber - E-Book

Der Trinkgeld-König E-Book

Wolfgangs Ratgeber

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Beschreibung

Vom Hungerlohn-Empfänger zum Topverdiener. Als Kellner kann man eigentlich nicht reich werden – und doch gibt es zahlreiche Beispiele von erfolgreicher Bedienung in Bars, Restaurants, Hotels oder Cafés, oder von Pizzaboten, Briefträgern, Stadtführern, Friseuren, Taxifahrern oder Busfahrern in Urlaubsgebieten.Trinkgeld, gutes Preis-Leistungs-Verhältnis , persönliche Eigenschaften, Menschenkenntnis, freundliche Begrüßung, Tricks für mehr Trinkgeld, Aufmerksamkeit. Rund 43 Milliarden Euro werden jährlich allein im Gastgewerbe umgesetzt , das Trinkgeld nicht eingerechnet. Man muss nicht Lotto spielen oder eine Bank ausrauben, um die Traumfrau zu bekommen, ein Haus zu bauen, unter Palmen zu arbeiten oder auf einem Schiff über die Weltmeere zu schippern. Es geht alles viel einfacher. Nun gut, etwas anstrengen müssen Sie sich schon, ein paar Jahre Durchhaltevermögen haben und einfach clever sein. .

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Seitenzahl: 40

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Wolfgangs Ratgeber

Der Trinkgeld-König

Reich werden durch Trinkgeld

 

 

 

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Inhaltsverzeichnis

Titel

Hinweis

Kurzfassung

Zehn bis fünfzehn Prozent

Zum Selbstverständnis des Servicepersonals

Wechseln Sie doch den Job!

Äußere Bedingungen müssen stimmen

Und Ihre persönlichen Voraussetzungen?

Welche Tricks sind denn wirklich erfolgreich?

35 Spezial-Tricks für mehr Trinkgeld

Schlusswort

Impressum neobooks

Hinweis

Diese Publikation wurde nach bestem Wissen recherchiert und erstellt.

Verlag und Autor können jedoch keinerlei Haftung für Ideen, Konzepte, Empfehlungen und Sachverhalte übernehmen.

Die publizierten Verdienstchancen sind Beispiele und als Denkanstöße zu verstehen, um jeweils zu eigenen Lösungen zu gelangen. Geschäftsmodelle unterliegen einem schnellen Wechsel der Gegebenheiten, den jeweils geltenden juristischen Voraussetzungen, Bedingungen und müssen deshalb regelmäßig an die aktuellen Konditionen angepasst werden.

Der Verlag und Autor fordern nicht dazu auf, sich ohne entsprechende Kenntnisse selbständig zu machen oder überhaupt im Internet kommerziell tätig zu werden.

Informieren Sie sich über gesetzliche Vorschriften sowie kaufmännische Erfordernisse. Konsultieren Sie vor konkreten Vorhaben einen fachkundigen Berater ihrer Wahl.

Kurzfassung

Vom Hungerlohn-Empfänger zum Topverdiener.Als Kellner kann man eigentlich nicht reich werden – und doch gibt es zahlreiche Beispiele von erfolgreicher Bedienung in Bars, Restaurants, Hotels oder Cafés, oder von Pizzaboten, Briefträgern, Stadtführern, Friseuren, Taxifahrern oder Busfahrern in Urlaubsgebieten. Sie kommen entweder im Mercedes oder BMW zu ihrem Arbeitsplatz oder haben sich unter der Sonne ein Häuschen gebaut.

Im Job spielen sie eher den Unscheinbaren, Bescheidenen und Bedürftigen. Und genau das ist ihr Trick. Denn als einfache Hilfskraft, muss man auch ein bisschen Psychologe sein, um mehr Geld zu verdienen. Von ihrem Hungerlohn könnten Aushilfskräfte wie Kellner oder Kuriere kaum leben. Interessant: Ihr Trinkgeld übertrifft oft sogar das eigentliche Gehalt. Weil aber auch ihre Arbeitgeber wissen, dass sie meist mehr nebenbei machen, als die fünf, sechs oder sieben Euro pro Stunde brutto Verdienst, bleibt es einstweilen bei Dumpinglöhnen.

Rund 43 Milliarden Euro werden jährlich allein im Gastgewerbe umgesetzt – das Trinkgeld nicht eingerechnet.

Dabei gibt es auch ein ungeschriebenes Gesetz in Restaurants zum Beispiel, dass alles Trinkgeld in einen großen Topf wandert. Denn schließlich wollen auch diejenigen daran beteiligt werden, die den guten Geschmack auf den Tisch zaubern, aber nie eine Chance auf einen Cent Trinkgeld haben. So gibt es manchmal - die Betonung liegt auf manchmal, denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf – diese Aufteilung. Weil die Chefs von Bars, Cafés oder Restaurants und Hotels gut die Höhe des „erwirtschafteten“ Trinkgelds einschätzen können, will das Finanzamt dies genau wissen, um vor allem die Sozialabgaben wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Solibeitrag davon berechnen zu können – zu Lasten des Arbeitgebers.

Und wer als Kellner seine Steuererklärung einreicht, wird von jedem Steuerbeamten nach dem Trinkgeld befragt.

Und seien wir doch mal ehrlich: Wer lässt sich nach einem guten Essen nicht erweichen, sein „Extra-fee“ auf dem Tisch liegen zu lassen? Das ist mittlerweile internationaler Standard und gehört zum Anstand wie beim Essen nicht in der Nase herum zu bohren. Das Trinkgeld ist einerseits zum Selbstläufer geworden.

Wer sich Träume erfüllen möchte, dem bietet sich hier die Gelegenheit. Man muss nicht Lotto spielen oder eine Bank ausrauben, um die Traumfrau zu bekommen, ein Haus zu bauen, unter Palmen zu arbeiten oder auf einem Schiff über die Weltmeere zu schippern. Es geht alles viel einfacher. Nun gut, etwas anstrengen müssen Sie sich schon, ein paar Jahre Durchhaltevermögen haben und einfach clever sein. Aber die gebratenen Hähnchen sind noch keinem in den Mund gefallen.

Zehn bis fünfzehn Prozent

In fast allen Reiseführern wird das Thema angesprochen. Als internationale Faustregel gelten zehn bis 15 Prozent der Rechnungssumme als Trinkgeld. Allerdings: Wenn das Essen nicht gut war oder der Service schlecht, dann darf man auch mit einem entsprechendem Hinweis den „Tip“ ganz verweigern. Doch das ist meist die Ausnahme. Selbst wenn´s mal nicht ganz so toll war, lässt man etwas auf dem Tisch oder dem Teller zurück. Natürlich gibt es auch Länder, in denen Trinkgeld nahezu unbekannt ist. Aber selbst dort sind wir aus unserer Mentalität heraus großzügig. Die Extragabe ist schon zu einer Kultur geworden – so selbstverständlich wie das tägliche Essen.