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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europas - Zeitalter Weltkriege, Note: 1,0, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit der Ernährungssituation an der Heimatfront zur Zeit des ersten Weltkriegs. Das Thema wird im Hinblick auf Politik, den sog. "Massenspeisungen" und den Lebensmittelunruhen untersucht, wobei sich ein Kapitel auch mit den zurückgebliebenen Hausfrauen beschäftigen wird. Für Ernährungsfragen war ab Kriegsausbruch das Reichsministerium zuständig. Im Mai 1916 wurde dann das Kriegsernährungsamt geschaffen, das für die Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Lebensmitteln und für die Vermeidung von Notständen in diesem Bereich zuständig war. In den ersten Kriegsmonaten kam es zunächst zu einer Festsetzung von Höchstpreisen, um dem Wucher innerhalb der Lebensmittelwirtschaft Einhalt zu gebieten. Im Laufe des Weltkrieges und im Laufe der Wirtschafts- und Hungerblockaden kam es zu weiteren von der Politik getroffenen Maßnahmen, die die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung in Anbetracht der getroffenen Landwirtschaft und der knapper werdenden Lebensmittel sichern sollten. Diese Maßnahmen bestanden zuerst in Rationierungen, die die Verteilung von Lebensmittelkarten erforderlich machten. Zu der einfachen Markenausgabe gesellte sich bald auch die Lebensmittelkarte für Waren, die auf Grund unregelmäßiger Lieferungen o.ä. periodisch in ihrer Zuteilung schwankten. Bei beiden, bei regelmäßig und bei unregelmäßig gelieferten Lebensmitteln kam es zum „Schlangestehen“. „Schlange“ stand man für: Fleisch, Wurst, Speck, Linsen, Schmalz, Schweinefleisch, Butter, Margarine, Weizenmehl, Kaffee, Zucker, Kartoffeln, Milch, Eier, Brot u.a. Die Rationierung pro Mensch war unterschiedlich und wurde berechnet nach Alter und Arbeitsleistung. In der Stufeneinteilung des Versorgungssystems ganz oben standen Heer und Marine, dann Schwerst- und Schwerarbeiter der Rüstungsindustrie, Schwerst- und Schwerarbeiter außerhalb der Rüstungsindustrie (inkl. Landwirtschaft, Verkehrsbetriebe) und an vierter Stelle besonders bedürftige Bevölkerungsanteile wie Säuglinge, Kinder, Jugendliche, schwangere Frauen, Alte und Kranke. Auf der untersten Stufe dieses Versorgungssystems stand die „normalversorgungsberechtigte“ Bevölkerung. Die Brotkarte wurde im Februar 1915 eingeführt (225 g Mehl sollte im täglich Brot vorhanden sein), ihre Menge im Laufe des Krieges immer wieder verkürzt (März 1916: 170 g Mehl im Brot pro Tag). Auch wurde die Mehlqualität schlechter (wegen Streckung und der Heraufsetzung des Ausmahlungsgrades), das Brot weniger bekömmlich.
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