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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: Konstantin der Große, Sprache: Deutsch, Abstract: „Mit Blick auf das […] Phänomen von kaiserlicher Synodalgewalt und Reichs- oder Kaiserkonzil in konstantinischer Zeit darf man politisch-historisch bewertend sagen, daß die Christenheit der antiken Welt in der Gestalt Konstantins auf der Basis der traditionellen römischen ius publicum erstmals in ihrer Geschichte ein sichtbares Oberhaupt erhalten hatte, das als christlicher pontifex maximus nicht nur über die äußere Ordnung des Kultus und die Disziplin des Klerus, sondern auch über den rechten Glauben wachte und nötigenfalls persönlich eingriff und Entscheidungen traf.“ So beschreibt Klaus Martin Girardet die Rolle Konstantins innerhalb der christlichen Kirche beim von ihm einberufenen Kaiserkonzil in Nicaea im Mai 325 n. Chr. Die Praxis kaiserlicher Synodalgewalt hatte sich in dieser Zeit schon voll etabliert. Die erste vom Kaiser einberufene bischöfliche Synode fand bereits 313 in Rom statt, als auf Anweisung Konstantins über die Klagen der pars donati gegen den karthagischen Bischof Caecilianus verhandelt wurde, was zu diesem Zeitpunkt einen einmaligen Vorgang in der Geschichte der christlichen Kirche darstellte. Die Kaisersynode von Rom legte den Grundstein für die spätere Stellung des römischen Kaisers in der christlich-katholischen Kirche. Der Vorgang aber, welcher zur erstmaligen Ausübung der kaiserlichen Synodalgewalt durch Kaiser Konstantin geführt hat, war und ist immer wieder Gegenstand geschichtswissenschaftlicher Kontroversen, nicht zuletzt aufgrund der ungenügenden Quellenlage. Die Literatur stellt die Entstehung der kaiserlichen Synodalgewalt meist als eine, schon zu Beginn vom Kaiser aktiv ausgehende, Ausweitung der Kompetenzen als pontifex maximus dar, leitet diese These jedoch zumindest für das so bedeutende Konzil von Rom 313 kaum direkt von den Quellen ab. Deshalb möchte die vorliegende Arbeit einen Versuch darstellen, anhand der existierenden Quellen zu klären, wie es zu diesem völlig neuen Verfahren bei innerkirchlichen Streitigkeiten kam. Beim Beschreiben des ersten Schrittes zur kaiserlichen Synodalgewalt wird vor allem auch zu klären sein, inwiefern sich Konstantin in seiner Position als römischer pontifex maximus auch zum Führer der Christenheit in Glaubensfragen berufen sah oder welche Beweggründe ihn stattdessen zur Einberufung der Reichssynode von 313 veranlasst haben.
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