Die Judenbuche - Annette von Droste-Hülshoff - E-Book + Hörbuch

Die Judenbuche E-Book

Annette von Droste-Hülshoff

4,3

Beschreibung

Die Novelle Die Judenbuche erschien1842 zunächst in 16 Fortsetzungen im Morgenblatt für gebildete Leser. Größere Bekanntheit gewann sie ab 1876 mit der Aufnahme in Paul Heyses und Hermann Kurz Deutschen Novellenschatz. Der Stoff zu ihrer wohl bekanntesten Geschichte Die Judenbuche hat Annette von Droste-Hülshoff sehr lange beschäftigt. Schon fünf Jahre vor der Erstveröffentlichung erwähnt sie die 'Kriminalgeschichte Friedrich Mergel' in ihren Briefen. Tatsächlich geht die Geschichte auf einen realen Mordfall zurück, der sich fünfzig Jahre zuvor im Gutsbezirk ihres Großvater Werner Adolf von Haxthausen zutrug. Neben psychologischen und moralischen Aspekten interessierte Annette Droste-Hülshoff besonders das fatalistische Verhalten des Mörder. Nach 25 Jahren in der Sklaverei kehrt er an den Ort seiner Tat zurück, eben der Judenbuche, um dort Selbstmord zu begehen. Das HörGut!-eBook folgt der ersten Buchausgabe wortgetreu und ungekürzt. Ergänzt wird es durch eine Kurzbiografie und ein Glossar.

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Inhalt

Annette von Droste-Hülshoff

DIE JUDENBUCHE

Ein Sittengemälde aus dem gebirgichen Westfalen.

von

Annette von Droste-Hülshoff

Wo die Hand so zart, dass ohne Irren

Sie sondern mag beschränkten Hirnes Wirren,

So fest, dass ohne Zittern sie den Stein

Mag schleudern auf ein arm verkümmert Sein?

Wer wagt es, eitlen Blutes Drang zu messen,

Zu wägen jedes Wort, das unvergessen

In junge Brust die zähen Wurzeln trieb,

Des Vorurteils geheimen Seelendieb?

Du Glücklicher, geboren und gehegt

Im lichten Raum, von frommer Hand gepflegt,

Leg hin die Waagschal‘, nimmer dir erlaubt!

Lass ruhn den Stein – er trifft dein eignes Haupt! –

Friedrich Mergel, geboren 1738, war der einzige Sohn eines sogenannten Halbmeiers1 oder Grundeigentümers geringerer Klasse im Dorfe B., das, so schlecht gebaut und rauchig es sein mag, doch das Auge jedes Reisenden fesselt durch die überaus malerische Schönheit seiner Lage in der grünen Waldschlucht eines bedeutenden und geschichtlich merkwürdigen Gebirges. Das Ländchen, dem es angehörte, war damals einer jener abgeschlossenen Erdwinkel ohne Fabriken und Handel, ohne Heerstraßen, wo noch ein fremdes Gesicht Aufsehen erregte und eine Reise von dreißig Meilen selbst den Vornehmeren zum Ulysses seiner Gegend machte - kurz, ein Fleck, wie es deren sonst so viele in Deutschland gab, mit all den Mängeln und Tugenden, all der Originalität und Beschränktheit, wie sie nur in solchen Zuständen gedeihen. Unter höchst einfachen und häufig unzulänglichen Gesetzen waren die Begriffe der Einwohner von Recht und Unrecht einigermaßen in Verwirrung geraten, oder vielmehr, es hatte sich neben dem gesetzlichen ein zweites Recht gebildet, ein Recht der öffentlichen Meinung, der Gewohnheit und der durch Vernachlässigung entstandenen Verjährung. Die Gutsbesitzer, denen die niedere Gerichtsbarkeit zustand, straften und belohnten nach ihrer in den meisten Fällen redlichen Einsicht; der Untergebene tat, was ihm ausführbar und mit einem etwas weiten Gewissen verträglich schien, und nur dem Verlierenden fiel es zuweilen ein, in alten staubichten Urkunden nachzuschlagen. - Es ist schwer, jene Zeit unparteiisch ins Auge zu fassen; sie ist seit ihrem Verschwinden entweder hochmütig getadelt oder albern gelobt worden, da den, der sie erlebte, zuviel teure Erinnerungen blenden und der Spätergeborene sie nicht begreift. Soviel darf man indessen behaupten, dass die Form schwächer, der Kern fester, Vergehn häufiger, Gewissenlosigkeit seltener waren. Denn wer nach seiner Überzeugung handelt, und sei es noch so mangelhaft, kann nie ganz zugrunde gehen, wogegen nichts seelentötender wirkt, als gegen das innere Rechtsgefühl das äußere Recht in Anspruch nehmen.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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